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Hearing der Koalition
gegen Straflosigkeit", 21. März 2001
25 Jahre Militärputsch
und Völkermord in Argentinien
Statement:
Die
Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen aus der Sicht von amnesty
international
Angela
Dencker
Alarmiert durch
den dramatischen Anstieg an Menschenrechtsverletzungen nach dem
Putsch der argentinischen Militärs unter General Videla, reiste
im November 1976 eine Delegation von amnesty international nach
Argentinien. Die Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Faktensuche
und Zeugenbefragungen unter anderem eine 16-seitige Liste
von verschwundenen" Frauen, Männern und Kindern
war eine der ersten detaillierten Dokumentationen der Verbrechen,
die von den argentinischen Militärs in ihrem als schmutziger
Krieg gegen die Subversion" legitimierten Terrorregime begangen
wurden. Einem Staatsterrorismus" (Dr. Julio Strassera,
Ankläger im Verfahren gegen die Befehlshaber der Militärjunta),
dessen Feindbild letztlich darauf abzielte, jeden Ansatz gesellschaftskritischen
Handelns und demokratischen Gedankenguts gewaltsam zu vernichten.
Wie der ai-Bericht
schon 1976 aufzeigte, war bei systematischen Geheimoperationen der
argentinischen Militärs, die dem Land ein bis dahin nicht gekanntes
Ausmaß an Gewalt brachten, der Staatsapparat zu einem Instrument
des Verbrechens an der eigenen Bevölkerung geworden: Militärische
Hauptquartiere und Einrichtungen des Sicherheitsdienstes wurden
zu Zentren des Verschwindenlassens", der Folter und staatlichen
Morden. Zehntausende wurden Opfer.
Bei den Gräueltaten,
die unter den Militärjuntas zwischen 1976 und 1983 begangen
wurden, handelte es sich nicht nur um Menschenrechtsverletzungen:
Aufgrund ihres Umfangs und ihrer Schwere stellen die in Argentinien
dokumentierten Menschenrechtsverletzungen insbesondere die
systematische Praxis des Verschwindenlassens" und der
Folter gemäß internationalem Recht Verbrechen
gegen die Menschlichkeit dar.
Ein Vierteljahrhundert
später eröffnet sich nun endlich die Perspektive, die
jahrzehntelange Hoffnung auf eine Aufklärung der nach wie vor
ungewissen Schicksale Tausender Verschwundener" sowie
auf ein Ende der anhaltenden Straflosigkeit für die Täter
erfüllt zu sehen. Nach der Einleitung verschiedener Verfahren
gegen Mitglieder der argentinischen Militärs im Ausland, hat
kürzlich die mexikanische Regierung im Fall des argentinischen
Ex-Marineoffiziers Ricardo Miguel Cavallo (alias Miguel Angel Cavallo)
eine internationale Präzedenzentscheidung getroffen: Erstmals
soll nun ein wegen Menschenrechtsverbrechen angeklagtes Mitglied
der argentinischen Militärs an einen strafverfolgenden Drittstaat,
in diesem Fall Spanien, ausgeliefert werden. Inzwischen hat die
Entscheidung des argentinischen Richters Gabriel Cavallo, die berüchtigten
Amnestiegesetze Ley de Punto Final" (Schlusspunktgesetz)
und Ley de Obediencia Debida" (Gesetz über den Befehlsnotstand)
für verfassungswidrig und damit für ungültig zu erklären,
auch Argentinien den Weg zu Wahrheit und Gerechtigkeit geöffnet.
Sollte sich diese bislang nur in einem Einzelfall ergangene Entscheidung
juristisch durchsetzen, könnten Tausende von Fällen von
Opfern schwerster Menschenrechtsverletzungen doch noch gerichtlich
geahndet werden.
Diese Entwicklung
ist vor allem anderen dem Mut, der Kraft und der bewundernswerten
Beharrlichkeit der Angehörigen der Opfer zu verdanken, aber
auch dem Engagement von einzelnen Anwälten und Richtern sowie
von Menschenrechtsorganisationen weltweit.
Ohne Zweifel
ist es der Fall Pinochet, der auch in Argentinien die Betonfront
der Straflosigkeit für die Verbrechen der Vergangenheit brüchig
werden lässt: Selbst wenn der Ex-Diktator seine gerechte Strafe
nicht mehr erleben sollte, steht doch außer Frage, dass sein
Fall dem Weltrechtsprinzip zum Durchbruch verholfen hat. Dies ist
von großer Bedeutung für die Weiterentwicklung der universellen
Gerichtsbarkeit, wonach schwere Menschenrechtsverletzungen unabhängig
vom Tatort und der Nationalität der Täter oder Opfer weltweit
strafrechtlich verfolgt werden können. Darüberhinaus ist
das, was der spanische Richter Baltazar Garzón angestoßen
hat, v.a. von Relevanz für die Zukunft der Länder, die
an dem Gewalterbe der Vergangenheit leiden: Pinochet angeklagt zu
sehen, betonte Chiles Präsident Ricardo Lagos, habe eine
befreiende Wirkung auf die Öffentlichkeit in Chile".
amnesty international
hält die juristische Aufarbeitung von staatlichem Unrecht und
den damit verbundenen Kampf gegen Straflosigkeit für eine der
wichtigsten Aufgaben der Justiz und des Rechtstaates. Für die
Arbeit von ai als internationaler Menschenrechtsorganisation hat
der Einsatz gegen die Straflosigkeit einen zentralen Stellenwert.
Warum ist die
strafrechtliche Aufarbeitung vergangener Menschenrechtsverletzungen,
die Strafverfolgung der Täter - der Verantwortlichen für
Mord, Folter, Verschwindenlassen", für das namenlose
Leiden der Opfer und ihrer in quälender Ungewissheit verbliebenen
Familien von solcher Tragweite? Das Bestreben von Menschenrechtsarbeit
sollte doch zukunftsorientiert sein stellt da der Einsatz
gegen die Straflosigkeit von schweren Menschenrechtsverletzungen
nicht eine rückwärtsgewandte, in der Vergangenheit befangen
bleibende Bemühung dar?
Dies ist nur
auf den ersten Blick richtig: Denn die Straflosigkeit von Gräueltaten,
wie sie von den argentinischen Sicherheitskräften begangen
wurden, erschüttert jedes Vertrauen in rechtstaatliche Strukturen
auf Dauer, verhindert ein Unrechtsbewusstsein für die Verbrechen
und fördert somit die Wiederholung solcher Taten. Die notwendige
Bestrafung der Täter ist aber nur die eine Seite. Auf der anderen
Seite geht es um die Anerkennung des Leidens der Opfer, um Wiedergutmachung
und Entschädigung sowie um das dringende Bedürfnis der
Hinterbliebenen zu erfahren, was tatsächlich geschehen ist.
Die Bedeutung
der strafprozessualen Aufarbeitung durch eine staatliche Instanz
auch wenn sie im Ausland stattfindet besteht darin,
dem Menschenrechtsverbrechen die Aura der mit staatlicher Autorität
verbundenen Legitimität zu entreißen: Nur damit kann
das Unrechtsbewusstsein (auch innerhalb der Täterfraktion!)
wieder hergestellt werden, das die betroffene Gesellschaft verloren
hat. Und damit wird die zukunftsorientierte Relevanz des Einsatzes
gegen die Straflosigkeit deutlich: als einem außerordentlich
wichtigen Beitrag zur Prävention künftiger Menschenrechtsverletzungen,
als Beitrag zur Versöhnung der Gesellschaft insgesamt sowie
zur Stärkung des auf Menschenrechten und der Geltung von Recht
und Gesetz aufbauenden Rechtstaates.
Vor diesem Hintergrund
hat sich amnesty international in der internationalen Arbeit gegen
die Straflosigkeit 5 Ziele gesetzt:
1. Die für
schwerste Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen Täter
sollen zur Rechenschaft gezogen werden.
2. Gesetzliche
und strukturelle Hindernisse der Aufarbeitung vergangener Menschenrechtsverletzungen
(z.B. die Amnestiegesetze in Argentinien) müssen beseitigt
werden.
3. Der Internationale
Strafgerichtshof muss baldmöglichst errichtet werden.
4. Die Verfahren
gegen Täter müssen internationalen Standards für
faire Verfahren entsprechen, die Todesstrafe und andere Formen
grausamer, erniedrigender und unmenschlicher Bestrafung müssen
ausgeschlossen sein.
5. Die Opfer
müssen entschädigt, die Untersuchungsergebnisse veröffentlicht
werden.
Als Mitglied
der Koalition gegen Straflosigkeit" begrüßt
amnesty international die Anzeige gegen argentinische Militärs
wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die
heute morgen im Namen deutscher und deutschstämmiger Familienangehöriger
aus Argentinien sowie im Namen des Friedensnobelpreisträgers
Adolfo Pérez Esquivel eingereicht wurde. Diese Anzeige stellt
einen wichtigen politischen Schritt dar,
- einerseits
als Beitrag zur Aufarbeitung und Ahndung der begangenen Verbrechen,
zur Strafverfolgung der Täter sowie zur Feststellung von Wahrheit,
Schuld und Verantwortung in Argentinien selbst;
- andererseits
aber, weil die Anzeige indirekt einen wichtigen Beitrag zur Durchsetzung
des Weltrechtsprinzips in Deutschland darstellt, das bisher nur
lückenhaft geregelt ist und damit hinter den Entwicklungen
des Völkerrechts zurückbleibt.
Schluß:
Verbrechen wie
die von den argentinischen Militärregierungen begangenen stellen
eine Beleidigung des menschlichen Wesens und des Gewissens der Menschheit
dar: Deshalb unterliegen diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit
dem Grundsatz der universellen Jurisdiktion. Wo es im betroffenen
Land an strafrechtlichen Möglichkeiten zur Ahndung dieser Verbrechen
fehlt, darf dies nicht als Hindernis zur Verurteilung und Bestrafung
der Täter angeführt werden. Es ist vielmehr die Pflicht
jedes einzelnen Mitglieds der internationalen Staatengemeinschaft,
die Täter dieser Verbrechen zu verfolgen dafür
gibt es keine Grenzen.
Wünschenswert
ist es natürlich, wenn die vom Ausland ausgehenden Impulse
zur strafrechtlichen Aufarbeitung vergangener Menschenrechtsverbrechen
im betroffenen Land selbst Prozesse in Gang setzen, Wahrheit und
Gerechtigkeit herzustellen, Schuld und Verantwortung zu klären.
Die Hoffnung bleibt, dass dies auch in Argentinien geschehen wird,
und dass die heute eingereichte Anzeige dazu beitragen wird.
Amnesty international
hat Argentinien für die bedeutende Rolle, die der Staat in
der Vorbereitung des 1998 in Rom verabschiedeten Status für
den Internationalen Strafgerichtshof gespielt hat, sowie für
dessen jüngst erfolgte Ratifizierung Anerkennung ausgesprochen.
Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung in die nationale Gesetzgebung
Argentiniens rasch folgen wird. Im Hinblick auf internationales
Recht kritisiert amnesty international jedoch den Mangel an Bereitschaft
der argentinischen Behörden, juristische Ermittlungen zu unterstützen,
die in anderen Ländern mit dem Ziel der Aufklärung des
Schicksals der Verschwundenen" und der Bestrafung der
Täter stattfinden. ai appelliert daher eindringlich an die
argentinische Regierung, solchen juristischen Initiativen im Ausland
künftig aktiv zuzuarbeiten.
Ob die international
zur Verfügung stehenden juristischen Instrumente jedoch tatsächlich
dafür eingesetzt werden, um Straflosigkeit zu beenden und Folterer
vor Gericht zu stellen, wird auch in Zukunft in entscheidendem Maße
von dem Druck abhängen, der von der Zivilgesellschaft ausgeht.
Die bisherige Arbeit der Koalition gegen Straflosigkeit und die
Erfahrungen amnesty internationals belegen dies.
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