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Kindersoldaten
Unzureichende internationale Bestimmungen, Ansätze
zur Eindämmung,
und die spezielle Situation in Kolumbien
Rainer
Huhle, Dezember 2004
Rummenigge
Ein
Foto des Dreijährigen zeigt Rummenigge stolz hinter einem
Fußball, der ihm bis zu den Knien reicht. Geboren wurde
er in Kolumbien ein halbes Jahr nach der Weltmeisterschaft von
1982, die seinen Vater zur Namensgebung des Sohnes inspirierte.
Gestorben ist Rummenigge Perea Padilla am Nachmittag des 29. September
1997, als er wieder einmal mit zwei Freunden in einem Fluss nicht
weit seines Heimatortes im Valle de Cauca baden ging. Nie wird
sein Vater erfahren, ob sein Traum von einem kolumbianischen Rummenigge
in Erfüllung gegangen wäre, oder ob Rummenigge seinen
eigenen Wunschtraum, Arzt zu werden, verwirklicht hätte.
Als
Rummenigge und seine Freunde an jenem heißen Nachmittag
die ersten Schüsse oberhalb des Flusses im Wald hörten,
machten sie sich zunächst noch keine großen Sorgen.
Doch als die Kugeln am Ufer einschlugen und sogar ins Wasser klatschten,
und sie schließlich die Männer in Zivil und in Kampfanzügen
sahen, die mit automatischen Gewehren auf sie anlegten, suchten
sie in Panik ihre Kleider und den Weg durchs Gebüsch nach
Hause. Zwei schafften es, Rummenigge war nicht schnell genug.
Während sein Eltern noch verzweifelt nach ihm suchten, schrieben
die Mörder bereits ihre Geschichte seines Todes, die am nächsten
Tag als Polizeibericht veröffentlicht wurde: "Während
einer Operation der Sondereinheit gegen Entführungen zur
Befreiung des Industriellen ... fand ein Guerillero den Tod. Neben
seiner Leiche wurden ein AR-15-Gewehr und eine Handgranate gefunden."
Kinder
und Krieg
Wo
Krieg herrscht, sind Kinder wie alle Menschen Tod, Verletzung
und Leid vielerlei Art ausgesetzt. Seit einige Jahren schon sterben
in Kolumbien täglich ca. 20 Menschen in Folge des bewaffneten
Konflikts. Mindestens einer dieser 20 Menschen täglich ist
ein Kind. Als Teil der Zivilbevölkerung sind Kinder Opfer
von Tretminen und Bomben, von Luftangriffen und Gewehrkugeln.
Mit ihren Familien sind sie auf der Flucht vor Kriegsereignissen
und müssen in prekären Elendssiedlungen Schutz suchen.
Wenn
sich das moderne Kriegsrecht und zahlreiche eigene Instrumente
des internationalen Menschenrechts in besonderer Weise mit der
Situation und dem Schutz von Kindern in Kriegs- und Bürgerkriegssituationen
befassen, muss es dafür auch besondere Gründe geben.
Im wesentlichen sind es zwei:
-
In allen Kulturen gelten Kinder als besonders schutzbedürftig.
Erhebliche Unterschiede gibt und gab es allerdings bei der Grenzziehung
zwischen Kindheit und Erwachsenenstatus, ein Problem, das sich
u.a. in den unterschiedlichen Altersfestsetzungen in verschiedenen
Instrumenten des Kinderschutzes spiegelt.
- Kinder sind in Kriegssituationen einer Reihe von besonderen
Gefährdungen ausgesetzt. Eine besonders gravierende ist der
Missbrauch von Kindern als Soldatinnen und Soldaten, wodurch sie
zugleich Opfer und Täter werden.
Die
besondere Schutzwürdigkeit von Kindern in bewaffneten Konflikten
sollte allerdings nicht dazu führen, das Schicksal der Kinder
isoliert zu sehen. Kinder haben Eltern, sind Teil von Großfamilien
mit engen Bindungen, stammen oft aus dörflichen oder nachbarschaftlichen
Gemeinschaften, die alle mitbetroffen sind, und bisweilen auch
mitschuldig, wenn Kinder in Kriegshandlungen verwickelt werden.
Programme, die zum Ziel haben, Kinder aus dem Krieg zu holen und
ihnen wieder einer ihrer Altersstufe entsprechenden Entwicklungsmöglichkeit
zu öffnen, müssen das berücksichtigen.
Im
Schicksal von Kindersoldaten spiegelt sich die Grausamkeit moderner
Bürgerkriege in drastischer Weise. Die neueren Kriege sind
fast durchgehend innerstaatliche Konflikte. Die klassische kriegsrechtliche
Unterscheidung von Kombattanten und Zivilbevölkerung gilt
in ihnen wenig. Die Einbeziehung von Kindern in das Kriegsgeschehen
ist ein charakteristischer Teil dieser Tendenz zur Durchdringung
der Gesellschaft durch die kämpfenden Parteien. Nach Schätzungen
der "International Coalition to Stop the Use of Child Soldiers"
gibt es rund eine halbe Million Minderjährige, die in den
regulären oder irregulären Streitkräften und illegalen
bewaffneten Gruppen in 85 Ländern der Erde als Kindersoldaten
missbraucht werden. Entsprechend finden sich die meisten Kindersoldaten
in den Ländern mit langanhaltenden internen Konflikten: Myanmar,
Kongo, Liberia, und an vierter Stelle Kolumbien.
Ende
2000 kam es im Nordosten Kolumbiens zu einem Gefecht zwischen
einer Gruppe der "Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens"
(Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia, FARC) und der Armee.
Nach diesem "Operation Berlin" genannten Kampf blieben
46 tote Guerilleros auf dem Schlachtfeld zurück. Von diesen
waren 20 Kinder, Jungen und Mädchen. Außerdem machte
die Armee 72 Gefangene, von denen wiederum 32 Minderjährige
waren, 19 davon 15-jährig und jünger. Die Gesamtzahl
der Minderjährigen in den Reihen der bewaffneten Gruppen
Kolumbiens wird auf 7.000 bis 14.000 geschätzt. Das bedeutet,
dass ein Viertel bis die Hälfte der Angehörigen dieser
illegalen bewaffneten Gruppen Kinder und Jugendliche sein dürften.
Die
unterschiedlichen Zahlen erklären sich nicht nur durch die
Interessen der jeweiligen Organisationen, die sie vorlegen, und
durch die Schwierigkeiten, die Daten zu erheben. Es gibt auch
erhebliche Unterschiede in der Definition dessen, was Kindersoldaten
sind. Eine ausreichend breite, gleichwohl hinreichend präzise
Definition liegt den 1997 für den afrikanischen Kontinent
verabschiedeten "Cape Town Principles" zugrunde:
"Ein
Kindersoldat ist jede Person unter 18 Jahren, die Teil jeder Art
von regulären oder irregulären bewaffneten Streitkräften
oder bewaffneten Gruppen ist. Dabei ist es unerheblich, welche
Funktion sie dort ausführt. Dies schließt Köche,
Träger, Boten und diejenigen ein, die solche Gruppen begleiten,
es sei denn, es handele sich um Familienmitglieder. Auch Mädchen,
die für sexuelle Zwecke oder erzwungene Heiraten rekrutiert
wurden, sind inbegriffen. Eine Beschränkung auf Kinder, die
Waffen tragen oder Waffen getragen haben, ist daher ausgeschlossen."
Zu
den hier aufgeführten Tätigkeiten von Kindersoldaten
jenseits des bewaffneten Kampfs im engen Sinn kommen in Kolumbien
und anderswo vor allem noch die nachrichtendienstlichen Arbeiten,
für die gerade Kinder oft am geeignetsten scheinen, die sie
aber einem hohen Risiko aussetzen.
Kinderschutz
Kinderschutzorganisationen
wie terre des hommes oder die Kindernothilfe in Deutschland, aber
auch die großen Menschenrechtsorganisationen wie amnesty
international oder Human Rights Watch, UN-Organe wie UNICEF und
auch der Weltsicherheitsrat haben sich schon seit langem darauf
verständigt, dass Kindersoldaten vor allem als Opfer zu betrachten
sind - auch wenn sie bisweilen schreckliche Verbrechen in dieser
Rolle begangen haben.
Dahinter
steckt die Einsicht, gewonnen aus den Lebensgeschichten zahlreicher
Kindersoldaten, dass ein Kind, das zum Kindersoldaten wird, fast
immer schon vorher Opfer war. Was bringt Kinder dazu, in bewaffneten
Verbänden gleich welcher Couleur mitzumachen? Fast immer
steht hinter diesem Schritt eine Kombination verschiedener Ursachen:
-
Gravierende
familiäre Probleme: zerstörte Familien, Zerwürfnis
mit den Eltern oder einem Elternteil, sexueller Missbrauch u.ä.
- also eine Flucht aus unerträglichen Verhältnissen
in einen Verband, von dem sich das Kind oder die Jugendlichen
Unterstützung und Schutz erhoffen.
-
Armut:
Schon eine geringe Entlohnung oder auch nur eine regelmäßige
Verpflegung können bei extremer Armut Motiv sein, sich
einer bewaffneten Gruppe anzuschließen. Manche Kinder
treffen eine solche Entscheidung selbst, andere werden von ihren
Eltern gewissermaßen abgegeben.
-
Verzweiflung,
Rache u.ä.: Kinder, deren Angehörige von einer bewaffneten
Gruppe umgebracht oder verschleppt wurden, gehen zu der gegnerischen
Partei, wenn und weil keine Macht für Gerechtigkeit sorgt.
-
Gewohnheit:
In manchen Gegenden üben bewaffnete Gruppen über lange
Zeit eine quasistaatliche Gewalt aus. Jugendliche wachsen dann
fast von selbst in diese Gruppen hinein.
-
Status:
die Faszination der Waffen und der mit ihnen verbundenen Macht
wirkt vor allem auf männliche Jugendliche stark, vor allem
wenn sie in Wirklichkeit ohnmächtig sind. In vielen Fällen
bieten die bewaffneten Gruppen die einzige Möglichkeit,
sozialen Status zu erwerben.
-
Zwangsrekrutierung:
Kinder und Jugendliche werden von der Straße weg oder
aus Elternhaus oder Schule entführt und gewaltsam zum Eintritt
gezwungen. Oder aber die Eltern werden verpflichtet, eines oder
mehrere Kinder abzugeben.
Gerade
diese letztgenannte Art der Zwangsrekrutierung zeigt, wie eng
das Problem der Rekrutierung mit der Dramatik des gesamten Krieges
für die Zivilbevölkerung verzahnt ist. Zwangsrekrutierung
ist nicht nur ein Problem der Kinder, ganze Familien und ganze
Dörfer und Landstriche sind davon betroffen. Nach Angaben
der UN-Flüchtlingsorganisation (UNHCR) gehen mindestens sechs
Prozent der jährlich ca. 150.000 neuen Flüchtlinge in
Kolumbien auf das Konto dieser Zwangsrekrutierungen von Kindern,
d.h. rund 9000 Personen geben jedes Jahr Haus und Land auf und
fliehen allein deshalb mit ihren Kindern in die Elendssiedlungen
der Städte, um diese vor dem Zugriff der bewaffneten Gruppen
zu schützen. Wie Studien gezeigt haben, zerbrechen die Familien
darüber oft.
Menschenrechts-
und Kinderschutzorganisationen gehen davon aus, dass die Gründe,
warum Kinder sich den bewaffneten Gruppen anschließen, zwar
vielfältig sind, dass aber in keinem Fall von einer autonomen
freien Entscheidung des Kindes gesprochen werden kann, die ihm
eine strafrechtliche Verantwortlichkeit auferlegen würde.
Damit ist nicht gesagt, dass Kinder und Jugendliche nicht fähig
seien, eigenständige moralische Entscheidungen zu treffen.
Aber in aller Regel überwiegen die Zwänge, die bei einem
Kind noch viel stärker als bei einem benachteiligten Erwachsenen
wirken. Daher müssen Kinder und Jugendliche in erster Linie
als schutzbedürftige Opfer gesehen werden.
Die
Entwicklung des internationalen Rechts seit dem Zweiten Weltkrieg
und vielfach auch die nationale Gesetzgebung sind ihnen darin
ein großes Stück gefolgt. Das war nicht immer so.
Was
ist ein Kind?
Historische
und kulturell werden die Grenzen zwischen Kindheit und Erwachsenenalter
sehr unterschiedlich gezogen. Besonders deutlich zeigt sich das
an zwei in traditionellen Gesellschaft rituell reich begleiteten
Marksteinen dieses Übergangs: dem Zeitpunkt, an dem ein Mädchen
heiratsfähig wird, und eben dem Moment, ab dem ein Junge
als Kämpfer gelten kann. Kindersoldaten haben zwar in den
letzten Jahren aufgrund der grausamen "Neuen Kriege"
wieder zugenommen, in vielen Teilen der Welt waren sie aber in
der Geschichte des Krieges selbstverständlich. Selbst das
moderne Recht weist noch bemerkenswerte Spuren einer Altersgrenze
auf, die uns heute inhuman erscheint.
Die
Genfer Konventionen etwa, die so viele starke Schutzbestimmungen
für die Zivilbevölkerung, die kämpfenden Soldaten
und die Kriegsgefangenen festgeschrieben haben, lassen Soldaten
ab dem 15. Lebensjahr zu. Die 1949 verabschiedeten vier Genfer
Abkommen erwähnen das Thema gar nicht explizit. In Artikel
77 des 1977 beschlossenen 1. Zusatzprotokolls zu den Konventionen,
in dem Regeln für den Schutz der Zivilbevölkerung in
bewaffneten Konflikten ausformuliert wurden, heißt es:
"2.
Die am Konflikt beteiligten Parteien treffen alle praktisch durchführbaren
Maßnahmen, damit Kinder unter fünfzehn Jahren nicht
unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen; sie sehen insbesondere
davon ab, sie in ihre Streitkräfte einzugliedern. Wenn die
am Konflikt beteiligten Parteien Personen einziehen, die bereits
das fünfzehnte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr
vollendet haben, bemühen sie sich, zuerst die Ältesten
heranzuziehen."
Und
im 2. Zusatzprotokoll vom gleichen Jahr, das speziell den Schutz
der Opfer innerstaatlicher bewaffneter Konflikte regelt, heißt
es (Art.4,3):
"Insbesondere
dürfen Kinder unter fünfzehn Jahren weder in Streitkräfte
oder bewaffnete Gruppen eingegliedert werden noch darf ihnen die
Teilnahme an Feindseligkeiten erlaubt werden."
Das
ist der Stand im Humanitären Völkerrecht bis heute.
Er ist mit dieser niedrigen Altersgrenze selbst noch in das Römische
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs eingegangen. Immerhin
bedeutet das aber, dass der Einsatz von Kindern unter 15 Jahren
heute ein Kriegsverbrechen ist, das letztlich auch vor diesen
internationalen Strafgerichtshof gebracht werden kann. Andererseits,
da das humanitäre Völkerrecht das einzige internationale
Recht ist, an das auch nichtstaatliche Gruppen ohne Zweifel gebunden
sind, ist es nicht verwunderlich, dass sie sich in ihrem guten
Recht fühlen, wenn sie Jugendliche ab 15 rekrutieren. Freilich
missbrauchen sie auch noch viel jüngere Kinder.
1990
trat das wohl wichtigste (und mit mittlerweile mehr als 190 Zeichnungen
auch das nominell "erfolgreichste") Instrument des Kinderschutzes
in Kraft, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes,
meist einfach Kinderrechtskonvention genannt. Der entscheidende
Fortschritt dieser Konvention liegt, wie ihr Name andeutet, dass
Kinder in ihr zwar, das liegt in der Natur der menschlichen Entwicklung,
als schutzbedürftig in vieler Hinsicht definiert werden,
dass sie aber als eigenständige Personen mit entsprechenden
Rechten erstmals explizit anerkannt werden.
Wo
zieht die 1990 in Kraft getretene Kinderrechtskonvention nun die
Grenze zwischen schutzbedürftigen Kindern und Erwachsenen?
Erstaunlicherweise immer noch bei 15 Jahren! Die Problematik von
Kindern im Krieg regelt Artikel 38 der Konvention. Dort heißt
es:
"Die
Vertragsstaaten treffen alle durchführbaren Maßnahmen,
um sicherzustellen, dass Personen, die das fünfzehnte Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, nicht unmittelbar an Feindseligkeiten
teilnehmen." (Absatz 2)
"Die
Vertragsstaaten nehmen davon Abstand, Personen, die das fünfzehnte
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu ihren Streitkräften
einzuziehen. Werden Personen zu den Streitkräften eingezogen,
die zwar das fünfzehnte, nicht aber das achtzehnte Lebensjahr
vollendet haben, so bemühen sich die Vertragsstaaten, vorrangig
die ältesten einzuziehen." (Absatz 3)
Also
auch die viel gelobte Kinderrechtskonvention verbietet nicht grundsätzlich,
dass Fünfzehnjährige in den Krieg ziehen! So stark war
und ist noch immer die Lobby der Kriegsherren. Dabei trat sie
in einer Zeit in Kraft, als z.B. in Afrika die Gräuel in
aller Deutlichkeit zutage traten, die Kinder in den dortigen Kriegen
erlitten - und teilweise auch ausübten. Es war denn auch
eine Afrikanerin, Graça Machel, die ehemalige Erziehungsministerin
von Mozambique, das einen der grausamsten Kriege der Zeit seit
1945 erlebt hatte, die in einem Bericht an die UNO auf den Skandal
der Kindersoldaten nachdrücklich hinwies. Ihr Bericht gab
den langjährigen Bemühungen um eine Änderung der
Altergrenze Auftrieb.
Aber
nicht der Text der Konvention wurde geändert, stattdessen
wurde ab 1994 ein Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention erarbeitet,
das im Jahr 2000 von der Generalversammlung der UNO angenommen
wurde und schließlich 2002 in Kraft trat. Es bindet, wie
jeder völkerrechtliche Vertrag, allerdings zunächst
nur die Staaten, die es ratifiziert haben. Das sind bis heute
87 - Deutschland hat das Protokoll zwar im Jahr 2000 unterzeichnet,
die Ratifizierung steht aber noch aus.
Dieses
Zusatzprotokoll bringt nun in der Tat einige wichtige Fortschritte
zur Verhütung des Einsatzes von Kindern in Kriegen. Zwar
gestattet das Zusatzprotokoll noch immer die Einziehung von "Freiwilligen
unter 18 Jahren" in die Streitkräfte. Von der Möglichkeit,
freiwillig auf diese Option bei der Ratifizierung zu verzichten
und damit anderen Staaten ein Vorbild zu geben, hat leider auch
die Bundesrepublik Deutschland bei der Unterzeichnung keinen Gebrauch
gemacht.
Das
Zusatzprotokoll macht den Staaten aber eine Reihe von Auflagen
für den Fall, dass immer noch Minderjährige rekrutiert
werden. Artikel 4 des Protokolls verpflichtet die Staaten, "alle
durchführbaren Maßnahmen" zu ergreifen, um die
Beteiligung von Jugendlichen unter 18 Jahren an "bewaffneten
Gruppen, die nicht Streitkräfte eines Staates sind"
zu unterbinden. Sie müssen dies auch unter Strafe stellen.
Gleichzeitig
hat auch der Weltsicherheitsrat in bisher vier Resolutionen das
Thema der Kinder im Krieg aufgegriffen und sich gegen ihre Beteiligung
an bewaffneten Konflikten ausgesprochen. Der Generalsekretär
hat einen eigenen Sonderbeauftragten, den Ugander Olara Otunnu,
für diese Problematik ernannt. Und auch eine UN-Sonderorganisation,
von der man das vielleicht nicht erwartet hätte, die Internationale
Arbeitsorganisation (ILO) meldete sich zu Wort. Sie verabschiedete
1999 ein Übereinkommen (die ILO-Konvention 182), in der die
"schlimmsten Formen der Kinderarbeit" verurteilt und
verboten werden, darunter Prostitution, Drogenhandel und andere
illegale Tätigkeiten, gesundheitsschädliche Arbeiten
und nicht zuletzt alle Formen der Sklaverei oder sklavenähnlicher
Arbeit. Und dazu zählt die ILO ausdrücklich auch die
Rekrutierung von Kindern für bewaffnete Konflikte. In Art.
3 der Konvention heißt es sehr deutlich:
"Im
Sinn dieses Übereinkommens umfasst der Ausdruck die
schlimmsten Formen der Kinderarbeit': a) alle Formen der Sklaverei
oder alle sklavereiähnlichen Praktiken, wie den Verkauf von
Kindern und den Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft
sowie Zwangs- oder Pflichtarbeit, einschließlich der Zwangs-
oder Pflichtrekrutierung von Kindern für den Einsatz in bewaffneten
Gruppen."
Kolumbien
Internationales
Recht hilft wenig, solange es nicht in den einzelnen Staaten auch
umgesetzt wird. Kolumbien ist hier einige wichtige Schritte gegangen.
Ein nationales Gesetz verbietet den Streitkräften, Minderjährige
zum Kriegsdienst einzuziehen, selbst wenn sie sich freiwillig
melden. Die 7.000 bis 14.000 Kindersoldaten sind also heute im
wesentlichen in den Reihen der Guerilla und der paramilitärischen
Gruppen zu suchen - letztere arbeiten allerdings oft sehr eng
mit den offiziellen Militärs zusammen. Unter den Kindersoldaten
findet sich eine hohe Zahl von Mädchen, die einerseits ebenfalls
an den Kämpfen teilnehmen, andererseits meist auch für
sexuelle Dienste missbraucht werden. Eindrucksvoll haben jüngst
die Soziologin Yvonne Keairns und der Schriftsteller Germán
Castro das Schicksal von Kindersoldatinnen dokumentiert.
Die
Haltung der einzelnen kämpfenden Gruppen ist durchaus unterschiedlich.
Die Militärs ziehen Kinder nicht mehr ein, benutzen sie allerdings
- entgegen den Vorschriften - noch immer gern als Spitzel. Die
Paramilitärs leugnen schlicht, dass sie Kinder in ihren Reihen
beschäftigen. Die Guerilla hingegen rechtfertigt den Einsatz
von Kindern ganz offen. Im Jahr 2000 organisierten NGOs und halboffizielle
Institutionen ein Symposium zum Thema, auf dem auch eine Vertreterin
der FARC, "Comandante Mariana" per Telefon zugeschaltet
wurde. U.a. erklärte sie:
"Wir
haben eine große Zahl von jungen Leuten über 15 Jahren
in unseren Reihen. Sie träumen von einem besseren Land für
ihre Familien, für sich selbst und für alle, die unter
ähnlichen Bedingungen leben müssen. Deshalb trafen sie
die Entscheidung, sich den FARC anzuschließen. In Ausnahmefällen
akzeptieren wir sogar Personen unter 15 Jahren, denn weder der
Staat noch die Gesellschaft, ja nicht einmal ihre Familien sind
bereit, ihnen eine Chance auf ein würdiges Leben zu geben.
Wir sollten deswegen nicht schockiert sein, sondern lieber einen
Blick auf die Optionen werfen, die diese Gesellschaft, die uns
so kritisiert, ihnen bietet: Straßenbettelei, den Anschluss
an kriminelle Banden in städtischen Elendsvierteln, Hilfsdienste
für Drogenschmuggler, Spitzeldienste für Sicherheitsdienste
in deren schmutzigem Krieg, informelle Arbeit wie Altpapiersammeln,
Prostitution oder Auftragsmord
Kein Kind sollte im Krieg
sein, niemand sollte im Krieg sein, es sollte überhaupt keinen
Krieg geben. Unseligerweise aber lassen die wirtschaftlichen und
politischen Machthaber in unserem Land dem kolumbianischen Volk
keine andere Wahl als den bewaffneten Aufstand." (zit. nach
http://www.derechoshumanos.gov.co/observatorio/04_publicaciones/04_02_temas/ninez_conflicto/webingles/
(6.9.2004)
Von
Seiten der illegalen bewaffneten Gruppen ist also vorerst nicht
zu erwarten, dass sie von der Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen
ablassen. Fortschritte sind in Kolumbien allerdings bei der gesetzlichen
Regelung zweier wichtiger Komplexe zu verzeichnen:
-
das
erwähnte Verbot, in den Streitkräften Minderjährige
unter 18 Jahren einzuberufen.
-
die
Freiheit von Strafverfolgung für minderjährige Mitglieder
illegaler bewaffneter Gruppen.
Die
letztgenannte Regelung ist besonders wichtig. Sie ist unabdingbare
Voraussetzung, wenn es darum geht, Strategien und Politiken zu
entwickeln, Kinder und Jugendliche wieder aus den bewaffneten
Gruppen herauszuholen. Der Verzicht auf strafrechtliche Verfolgung
- auch nach dem Jugendstrafrecht - ist ein wichtiger Gesichtspunkt,
wenn Jugendliche den Schritt heraus aus den bewaffneten Gruppen
wagen sollen. Und er ist Grundlage dafür, dass die zuständigen
Behörden und die engagierten Nichtregierungsorganisationen
die ungemein schwierige Aufgabe sinnvoll anpacken können,
diesen Kindern seelisch, sozial und materiell beizustehen und
ihnen die Chance einer anderen Zukunft zu eröffnen.
Der
Ausstieg
Wie
kommen Kindersoldaten aus dem Krieg wieder heraus? So wie es ganz
unterschiedliche Gründe gibt, warum Kinder sich diesen Gruppen
anschließen, gibt es auch verschiedene Weg heraus.
Die
kleinere der beiden Guerillagruppen, die "Nationale Befreiungsarmee"
(Ejército de Liberación Nacional, ELN), scheint
zumindest in einer Reihe von Fällen zuzulassen, dass minderjährige
Mitglieder sich wieder zurückziehen, soweit sie darin keine
Gefährdung ihrer militärischen Position sieht. Bei den
FARC und bei den Paramilitärs gibt es diese Möglichkeit
dagegen kaum. Auf Desertion steht die Todesstrafe. Dennoch haben
nach Angaben der zuständigen Behörde im Sozialministerium
(ICBF: "Instituto Colombiano de Bienestar Familiar"
- Kolumbianisches Institut für das Wohl der Familie) seit
1999 etwa 1.800 Kinder und Jugendliche die bewaffneten Gruppen
verlassen. Außer den geringen Möglichkeiten, dies mit
Zustimmung der Gruppen zu tun, geschieht das hauptsächlich
auf folgenden Wegen:
-
Kriegsgefangenschaft:
Die Kinder werden bei Gefechten mit der Armee gefangen genommen.
Nach der neuen gesetzlichen Lage müssen die Streitkräfte
minderjährige Gefangene innerhalb von 36 Stunden an das
ICBF übergeben.
-
Flucht:
Eine gefährliche, sich aber gleichwohl unter den Bedingungen
des irregulären Krieges immer wieder ergebende Möglichkeit.
-
Aufgabe:
Gelegentlich lassen die bewaffneten Gruppen kranke oder sonst
wie "unbrauchbare" Kinder zurück.
-
"Feindliche Übergabe": Gelegentlich übergeben
bewaffnete Gruppen Minderjährige, die sie im Kampf mit
der Gegenpartei (Guerilla oder Paramilitärs) gefangen genommen
haben, an die Armee oder staatliche Behörden. Dies ist
Teil des Propagandakriegs. Oft aber werden diese Kinder gezwungen,
auf der anderen Seite weiterzukämpfen.
-
"Freundliche Übergabe": In bestimmten politischen
Konstellationen ist es vorgekommen, dass eine bewaffnete Gruppe
Kinder aus ihren Reihen als Geste von good will an die Behörden
übergeben hat.
Die
schwierige Arbeit, diese Kinder und Jugendlichen, die in einigen
Fällen acht oder mehr Jahre, also bisweilen den größten
Teil ihres Lebens, als Kindersoldaten verbracht haben, wieder
in ein ziviles Leben zurückzuführen und, wichtiger noch,
ihnen eine Zukunftsperspektive außerhalb der bewaffneten
Gruppen zu eröffnen, bleibt dann Behörden wie dem ICBF
und Nicht-Regierungsorganisationen überlassen. Kolumbien
hat dabei in den letzten Jahren Beachtliches geleistet. Nach übereinstimmenden
Angaben der Behörde und von Nicht-Regierungsorganisationen
ist es z.B. in den Heimen, in denen ehemalige Kindersoldatinnen
und -soldaten aus den verfeindeten Parteien in der Regel gemeinsam
leben, zu keinen gravierenden Zwischenfällen gekommen. Auch
ist es bisher gelungen, die Kriegsparteien davon abzuhalten, ausgestiegene
Kindersoldaten aus diesen Einrichtungen wieder zu entführen.
Zahlen
über Jugendliche bzw. dann auch junge Erwachsene, die nach
einem Ausstieg freiwillig wieder in eine - durchaus auch die gegnerische
- Partei zurückkehren, gibt es nicht. Dass es nicht selten
vorkommt, bestätigen alle, die sich mit dem Problem der Kindersoldaten
beschäftigen. Die Gründe, die ein Kind einst in den
Krieg trieben, sind trotz der Anstrengungen in den Ausstiegsprogrammen
nur teilweise zu beseitigen. Das Problem der Kindersoldaten ist
durch solche Programme nur in sehr begrenztem Umfang zu lösen.
Während es gelingt, einige Kinder und Jugendliche aus
Konflikt herauszuholen, schließen sich viele andere den
bewaffneten Gruppen an. Für die vielen Menschen, die sich
in Kolumbien für ein Ende des Missbrauchs von Kindern im
Krieg einsetzen, kann das kein Grund sein, ihr Engagement für
die betroffenen Kinder einzustellen. Aber sie wissen, dass es
erst zum Ziel führen wird, wenn der bewaffnete Konflikt und
seine sozialen Ursachen ein Ende finden.
_________________
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