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Die
juristische Aufarbeitung der Geschehnisse in Argentinien
während der letzten Militärdiktatur und die daraus resultierende
Argumentation
Rechtsanwalt
Claus Richter
Vorbemerkung
Die Darstellung des Themas
ist nicht einfach: Die juristische Argumentation der Koalition gegen
Straflosigkeit ist sehr komplex. Diese Komplexität ist dabei
einzig und allein in der Zielsetzung begründet, Delikte zur
Anzeige zu bringen, die den Unrechtsgehalt des Geschehens in Argentinien
während der Militärdiktatur möglichst genau erfassen.
Dies bedeutet auch, dass sich die Koalition nicht auf Argumentationen
stützen wird, die allein ein Vorgehen aufgrund von Verbrechen
ermöglichen, die sich gegen deutsche Staatsangehörige
richteten.
Die erste und vielleicht
wichtigste Aufgabe für die Koalition wird darin bestehen, das
Geschehene zu schildern und die strafrechtlich relevanten Fakten
herauszuarbeiten:
Der Sachverhalt gliedert
sich in zwei Teile: Zum einen wird das historische Geschehen geschildert,
das die Vorgeschichte der letzten argentinischen Militärdiktatur
zwischen 1976 und 1983 bildet und diese Zeit der Repression selbst
geschildert. Ferner werden beispielhaft Einzelschicksale Verschwundener
beschrieben, insbesondere von Personen mit deutscher Abstammung.
Schnell stößt
der Bearbeiter dabei auf die vielschichtige Verschleierungsstrategie
der Militärs, die es zu durchbrechen gilt. Das betrifft in
erster Linie den Tatbestand des sogn. Verschwindenlassens".
Dieser diente den Militärs nicht allein dazu, durch Terror
sowie Verzweiflung über das ungeklärte Schicksal der geliebten
Angehörigen die Gesinnungsgegner des Regimes zu unterdrücken.
Vielmehr lässt sich mittlerweile klar belegen, dass diese Vorgehensweise
auch das Ziel verfolgte, eine spätere Aufklärung der Verbrechen
zu erschweren oder nach Möglichkeit gar unmöglich zu machen.
Dem zuletzt genannten
Ziel diente ebenso die Vorgehensweise bei der Tatbegehung: So wurden
bspw. die Entführungen in der Regel durch Militärangehörige
ohne Uniform ausgeführt. Genau so wurde der Umstand, dass Verschleppung
und Mord an den Opfern von langer Hand geplant und auf höchsten
Befehl hin durchgeführt wurden, vernebelt. Inzwischen liegen
Dokumente vor (die auch bereits bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg
im Rahmen der Ermittlungen aufgrund der schon eingereichten Anzeigen
der Koalition vorgelegt wurden), die diese Strategie eindeutig belegen:
So beinhaltet der orden de batalla" insbesondere folgendes:
Eine Lageanalyse sowie
die von den Streitkräften für notwendig erachteten Maßnahmen
genaue Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Sicherheitsorganen
für den Putsch und die Ausübung der Diktatur in der Folgezeit
(cuerpo del plan"). Ausdrücklich Bezug genommen
wird auf die Grundsätze des Kriegs gegen die sogn. Subversion",
was Massnahmen wie beispielsweise Verschwindenlassen umfasste.
Eine detaillierte Analyse
der als Feinde" bezeichneten gesellschaftlichen Gruppen
(beispielsweise Gewerkschaften, studentische Organisationen u.a.
Annexo 3 inteligencia").
Eine Liste mit Personengruppen,
gegliedert nach Prioritäten, die lediglich aufgrund
ihrer als feindlich" betrachteten Haltung und ohne rechtsstaatliches
Verfahren unmittelbar im Anschluss an den Putsch entführt
werden sollten (annexo 3 detencion de personas").
Eine Darstellung des
Sachverhalts, die eine Zuordnung strafrechtlicher Verantwortlichkeiten
zu einzelnen Personen möglich machen soll, erfordert ferner
auch, dass die militärischen Strukturen aufgezeigt und die
Personen, die innerhalb derselben Befehlsgewalt innehatten, benannt
werden. Insoweit stand neben der hierarchischen Struktur innerhalb
der Streitkräfte eine territorial regionale Struktur: Einzelne
Einheiten erhielten die Verantwortlichkeit für bestimmte Regionen
im Umkreis ihres Stationierungsortes und waren hier für die
Durchführung von Aufgaben verantwortlich.
Hinsichtlich der Methoden
der Unterdrückung wird in den Anzeigen der Koalition dargelegt,
dass diese insbesondere die Folter und das Verschwindenlassen
ausdrücklich befohlen waren. Daraus ergibt sich die
strafrechtliche Verantwortlichkeit der hohen und höchsten Befehlshierarchien
und insbesondere der junta militar in mittelbarer Täterschaft.
Weiterhin legt der Sachverhalt
dar, gegen welche Zielgruppe sich die Unterdrückung richtete:
Das stark ideologisch geprägte Feindbild der Verfolger sah
die Gesinnungsgegner in demjenigen Teil der Gesellschaft, der durch
sein Handeln, seine Einstellung oder auch Religion mit aus
der Sicht der Militärs - christlichen" und westlichen"
Werten nicht in Einklang stand. Dazu zählten nach Ansicht der
Unterdrücker Gewerkschafter, Journalisten und Rechtsanwälte,
aber auch die Argentinier jüdischen Glaubens sowie Angehörige
sozial engagierter christlicher Bewegungen (insbesondere der Theologie
der Befreiung) und Orden. Darüber hinaus wird aber auch beschrieben,
dass die Unterdrückungsmaßnahmen ganz bewusst alle Personen
umfassten, die auch nur im entferntesten im Verdacht standen, zu
den fraglichen Gruppen zu gehören oder gar nur zu ihnen Kontakt
zu haben, da die Militärs sich so eine besonders gründliche
Ausrottung des Gesinnungsgegners erhofften.
Schließlich wird
die gemeinhin unter dem Begriff Operation Condor" bekanntgewordene
Zusammenarbeit zwischen verschiedenen lateinamerikanischen Militärdiktaturen
(in den vorliegenden Fällen insbesondere von Argentinien und
Paraguay) und ihre Folgen für die Staatsangehörigen des
jeweils anderen Landes dargestellt.
In einem letzten Abschnitt
des Sachverhalts wird dargestellt, dass die Verschwundenen"
nicht lediglich entführt, sondern umgebracht wurden. Dabei
wird so weit bekannt beschrieben, mit welchen Methoden
die Leichen der Opfer beseitigt wurden. In juristischem Sinne dient
dieser Abschnitt dazu zu belegen, dass die verschwundenen Personen
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht nur entführt,
sondern umgebracht wurden, auch wenn in den allermeisten Fällen
ihre Leichen nie gefunden wurden.
Welche Antwort hat nun
die Rechtsgemeinschaft auf diese Verbrechen?
In der internationalen
Gemeinschaft hat sich schon bald nach dem Ende des 2. Weltkriegs
die Überzeugung durchgesetzt, dass jedenfalls schwere und systematische
Verletzungen von Menschenrechten wie sie im Falle Argentinien
unzweifelhaft vorliegen keinesfalls mehr die Angelegenheit
des jeweiligen Einzelstaates sind. Die zuvor überwiegende Ansicht,
die dem Nationalstaat einen Souveränitätspanzer"
zugesteht, der die Behandlung der eigenen Staatsbürger als
ausschließlich innere Angelegenheit erscheinen ließ,
war damit überholt. Dabei war zunächst noch von ausschlaggebender
Bedeutung, dass in einer massiven Verletzung individueller Menschenrechte
eine Gefahr für den Weltfrieden gesehen wurde. Spätestens
seit der Weltmenschenrechtskonferenz 1967 in Teheran kann jedoch
als allgemein anerkannt gelten, dass ein Grundstandard der Menschenrechte,
der sich eng an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
der Vereinten Nationen orientiert, universelle Verbindlichkeit beanspruchen
kann unabhängig von der Frage, ob die Verletzung dieser
Rechte das friedliche Zusammenleben unmittelbar beeinträchtigt
oder nicht.
Die Verbrechen während
der letzten argentinischen Militärdiktatur stellen somit keine
innere Angelegenheit Argentiniens dar. Ebenso wenig kann die Verfolgung
dieser Verbrechen im Ausland eine Einmischung in innere Angelegenheiten
des Landes bedeuten.
Eine Strafverfolgung
auch und gerade im Ausland ist aber nicht nur rechtlich möglich,
sondern sie ist auch geboten und notwendig. Bereits die Bundesjustizministerin
hat in ihrem Vortrag am 30.01.01 betont, dass ohne den Respekt für
die Menschenrechte kein Zusammenleben in Recht und Frieden möglich
ist. Die Bedeutung der Verfolgung von Straftaten, die wegen ihrer
Schwere der weltweiten Ahndung unterliegen, hat jüngst auch
das Bundesverfassungsgericht nochmals betont.
Der argentinische Friedensnobelpreisträger
Adolfo Perez Esquivel schrieb 1995 an den Chef des Generalstabs
des argentinischen Heeres, Generalleutnant Martin Balza. Er nahm
Bezug auf eine Stellungnahme, die der General in Bezug auf die Zeit
der Diktatur gemacht hatte und legt dar, daß Tausende von
Männern, Frauen, Kindern und Greisen in ihrem Schmerz die Erklärungen
und den Respekt erwarten, den sie verdienen. Sie alle wollen wissen,
was Sie ( die Militärs) mit den tausenden von ermordeten Personen
und Veschwundenen gemacht haben, welche sie lebend aus Flugzeugen
geworfen haben. Alle wollen wissen, wer es getan hat, wann es geschah
und warum...
Die Koalition gegen Straflosigkeit
hat sich allerdings nicht nur die Wahrheit also die Aufklärung
der Verbrechen, sondern auch die Gerechtigkeit zum Ziel gesetzt.
Diese Suche nach Gerechtigkeit verliert nicht an Bedeutung, nur
weil mehr als 20 Jahre seit den Verbrechen vergangen sind. Die Bewältigung
der Vergangenheit ist eine Verpflichtung, die auch gegenüber
kommenden Generationen besteht und die mit jedem Tag nur drängender
wird. Um es mit den Worten Adolfo Perez Esquivels zu sagen: Wir
werden die verlorenen Menschenleben nicht zurückbringen können;
aber bei all diesem müssen wir auch daran denken, welche Welt
wir für unsere Kinder und Enkel aufbauen und welche Gesellschaft
wir ihnen zurücklassen werden.
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