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Über
uns
Koalition
gegen Straflosigkeit
"Wahrheit und Gerechtigkeit für die
deutschen Verschwundenen in Argentinien"
Ziele:
- Die Suche
nach Wahrheit und Gerechtigkeit in den Fällen, in denen deutsche
Staatsbürger und Argentinier deutscher Abstammung zwischen
1976 und 1983 in Argentinien "verschwanden"
- Ende der
Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen in Argentinien
- Die strafrechtliche
Verfolgung der Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen
gemäß den nationalen und internationalen Normen
- Weiterentwicklung
der juristischen Normen zum Menschenrechtsschutz
Argentinische
Diktatur 1976-1983
1976 putschten
die argentinischen Militärs gegen die demokratisch gewählte
Regierung. Nach einem vorher ausgearbeiteten Plan gingen sie gegen
Hunderttausende von Oppositionellen vor und solche, die sie dafür
hielten. Zehntausende wurden Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen.
Die Militärs ließen ca. 30.000 dieser Menschen in geheimen
Haftlagern "verschwinden". Unter den Opfern der Diktatur
gibt es auch zahlreiche Deutsche und Deutschstämmige. Der Koalition
sind bisher ca. 100 Fälle namentlich bekannt.
Nach dem Ende
der Diktatur 1983 wurden zwar einige Mitglieder der Militärjunta
in einem spektakulären Prozess zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Doch unter dem Druck der immer noch mächtigen Streitkräfte
wurde die Strafverfolgung bereits nach kurzer Zeit eingestellt,
und die verurteilten obersten Militärs schließlich begnadigt.
Juristischer
Kampf gegen die Straflosigkeit
Angesichts der
faktischen Straflosigkeit suchte die Menschenrechtsbewegung in Argentinien
nach rechtlichen Mitteln, um die Täter doch noch anklagen und
verurteilen zu können. Dafür bot sich angesichts der Entwicklungen
im Völkerstrafrecht der Weg über die Justiz im Ausland
an. In Spanien, Italien, Frankreich, in USA, und seit 1998 in Deutschland
werden deshalb Strafverfahren gegen argentinische Militärs
geführt. Die Anklagepunkte lauten, je nach nationaler Rechtslage:
Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Staatsterrorismus.
In Deutschland
hat die Koalition gegen Straflosigkeit bisher 34 Fälle von
deutschen und deutschstämmigen Opfern und einen Fall eines
deutschen Täters zur Anzeige gebracht.
Bei Opfern und
Tätern mit deutschem Pass kann aufgrund des §6 und §7
des deutschen Strafgesetzbuchs ermittelt werden, da bei deutschen
Tätern oder Opfern von Auslands-Straftaten ebenfalls das deutsche
Strafrecht gilt.
Auf derselben
juristischen Grundlage hat die Koalition sechs Fälle von "Verschwundenen"
eingereicht, deren Eltern als Juden aus Nazi-Deutschland fliehen
mussten, und denen die deutsche Staatsbürgerschaft von den
Nazis aberkannt wurde. Diese Aberkennung der Staatsbürgerschaft
gilt juristisch als "Nazi-Unrecht", trotzdem wurde die
Staatsbürgerschaft nur auf Antrag wieder zuerkannt. Die Koalition
gegen Straflosigkeit verlangt, dass diese Personen unter den Schutz
deutschen Strafrechts gestellt werden, als ob sie die Staatsbürgerschaft
niemals verloren hätten. Ansonsten werden die Täter durch
die Ausbürgerung der Eltern der Opfer während des "Dritten
Reichs" ungerechtfertigt begünstigt.
Bei der größeren
Gruppe der Opfern deutscher Abstammung hat die Koalition gegen Straflosigkeit
auf das Weltrechtsprinzip zurückgegriffen, und wegen "Völkermord
und Verbrechen gegen die Menschlichkeit" Anzeige erstattet.
Damit sollte angestrebt werden, die Verbrechen der argentinischen
Militärs - unabhängig von der Nationalität ihrer
Opfer und unabhängig vom Tatort - in ihrer Gesamtheit zu ermitteln.
"Verschwindenlassen" von Menschen, Entführung von
Minderjährigen, Folter sowie das Anlegen von geheimen Folter-
und Haftzentren erfüllen den Tatbestand der "Verbrechen
gegen die Menschlichkeit", die im Völkerrecht erfasst
sind. Diese Anzeige dürfte dazu beigetragen haben, die überfällige
Reform des deutschen Völkerstrafrechts zu fördern: 2002
trat das Völkerrechts-Strafgesetzbuch in Kraft. Für die
Ermittlungen in den Fällen der Koalition gegen Straflosigkeit
kann darauf jedoch nicht zurückgegriffen werden, da es wie
alle juristischen Maßnahmen nicht rückwirkend zur Anwendung
kommen kann.
Die Möglichkeiten
der deutschen Justiz
Nach deutschem
Strafrecht ist eine Verurteilung in Abwesenheit nicht möglich.
Doch können als Konsequenz der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
internationale Haftbefehle ausgestellt werden, mit der Folge, dass
die Täter Argentinien nicht mehr verlassen können, ohne
Gefahr zu laufen, im Ausland verhaftet zu werden (vgl. Fall Pinochet).
Bereits hierin liegt eine symbolische Verurteilung der Täter,
die für die Angehörigen der Opfer eine große Bedeutung
hat.
Aktuelle Situation
Die Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth hat in zwei der angezeigten Fälle
(Käsemann und Zieschank) inzwischen sechs Haftbefehle ausgestellt,
denen jeweils Auslieferungsbegehren der Bundesregierung folgten.
Die Haftbefehle betreffen u.a. die Mitglieder der argentinischen
Militärjunta General a.D. Videla und Admiral a.D. Massera.
Auch wenn eine Auslieferung nach Deutschland unwahrscheinlich ist,
da diese Beschuldigten Haftstrafen in Argentinien verbüßen,
ist durch die neue Gesetzeslage in Argentinien eine Auslieferung
möglich geworden.
Unverständlicherweise
hat die Staatsanwaltschaft im Lauf des Jahres 2004 die weiteren
Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Koalition gegen Straflosigkeit
hat im Auftrag der Angehörigen Rechtsmittel dagegen eingelegt.
Angesichts der beschämenden Tatsache, dass die bundesdeutsche
Politik und Wirtschaft von 1976-1983, ungeachtet der massiven Menschen-rechtsverletzungen
in Argentinien, beste Beziehungen zu den Militärs unterhielten,
besteht eine politisch-moralische Verpflichtung Deutschlands, die
während der argentinischen Militärdiktatur begangenen
Verbrechen aufzuklären und strafrechtlich zu verfolgen.
Darüber hinaus sollte Deutschland aus dem Versagen im Umgang
mit der argentinischen Diktatur Konsequenzen ziehen, indem im Bereich
des diplo-matischen Dienstes und der Außenpolitik allgemein
Menschenrechts-gesichtspunkte als Entschei-dungskriterien Eingang
finden.
Deutsche und Deutschstämmige Verschwundene in Argentinien
Der Koalition gegen Straflosigkeit sind derzeit 95 Fälle bekannt.
Mit dem direkten Mandat der Angehörigen, sowie dreier Überlebender
hat die Koalition Strafanzeige in folgenden Fällen gestellt:
1. Gerardo Coltzau
2. Jorge Federico Tatter
3. Marcelo Weisz
4. Betina Ehrenhaus
5. Elisabeth Käsemann
6. Klaus Zieschank
7. Nora Gertrudis Marx
8. Alicia Oppenheimer
9. Walter Claudio Rosenfeld
10. Juan Miguel Thanhauser
11. Alfredo José Berliner
12. Esteban Reimer
13. Jorge Alberto Leichner Quilodran
14. Julio Cesar Arin Delacourt
15. Ruben Santiago Bauer
16. Alicia Raquel D'Ambra Esposito
17. Carlos Alberto D'Ambra Villares
18. Federico Gerardo Lüdden Lehmann
19. Guillermo Marcelo Moeller Olcese
20. Héctor German Oesterheld
21. Estela Ines Oesterheld Mortola
22. Diana Irene Oesterheld Araldi
23. im Lager geborenes Kind Oesterheld Araldi
24. Beatriz Marta Oesterheld
25. Marina Oesterheld
26. im Lager geborenes Kind Oesterheld Seindlis
27. Maximo Ricardo Wettengel
28. Hermann von Schmeling
29. Sonja von Schmeling
30. Adriana Rut Marcus
31. Rolf Stawowiok
32. Rodolfo Abel Kremer
33. Marlene Kegler Krug
34. José Pedro Almirón
Beschuldigter
Juan Ronaldo Tasselkraut
Spendenkonten:
Spenden sind steuerlich absetzbar
Allgemein für
die Arbeit der Koalition:
Kontoinhaber: NMRZ-Argentinien
Bank: Evangelische Kreditgenossenschaft eG.
Konto-Nr:. 103 505 197
BLZ 520 60410
Rechtshilfefonds
der Koalition:
NMRZ-Argentinien
Bank: Evangelische Kreditgenossenschaft eG.
Konto-Nr:. 203 505 197
BLZ 520 60410
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