Verstößt das deutsche Parlament gegen das Grundgesetz?

Zu BDS und der Initiative GG 5.3. Weltoffenheit

Die Bundestagsresolution vom Mai 2019 zur weltweiten Palästina-Solidaritätsbewegung BDS („Boykott, Desinvestitionen, Sanktionen“), die Auseinandersetzungen um das Berliner Jüdische Museum, um Achille Mbembe und um die Ausstellung von Yehudit Yinhar an der Weißensee Kunsthochschule Berlin haben in der deutschen institutionalisierten Kulturwelt so viel Unmut hervorgerufen, dass jetzt ein breites Bündnis Initiative GG 5.3 Weltoffenheit mit einer Protesterklärung auftritt: Vielfalt und eben Weltoffenheit seien vor allem durch die Bundestagsresolution und durch die BDS-Ausgrenzung gefährdet. Dagegen erklärt die Initiative: „Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt … marginalisierten und ausgeblendeten Stimmen“.

Die Erklärung holt weit aus: Vielstimmigkeit und die Vielfalt von Freiräumen seien gerade bei den Hauptanliegen der Initiative („Kampf gegen Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus und jeder Form von gewaltbereitem religiösem Fundamentalismus“) nötig, aber eben jetzt gefährdet. In GG Artikel 5.3. wird die Freiheit der Wissenschaft und Kunst garantiert; folgerichtig heißt es dann auch mit kritischem Blick auf BDS: „Da wir den kulturellen und wissenschaftlichen Austausch für grundlegend halten, lehnen wir den Boykott Israels durch den BDS ab.“ In der gefährlichen Logik des Boykotts bewege sich eben auch die Bundestagsresolution. Aber diese Analogie ist m.E. schief; denn das eine ist eine Entscheidung gegen eine politische Bewegung, die für gefährlich gehalten wird; das andere ein Boykott gegen die gesamten Staatsbürger eines Landes in ihrer wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Tätigkeit, also eine ethnisch-nationale Diskriminierung.

Doppelte Verpflichtung in den Boykott-Debatten

In dieser eben oft mit schiefen Analogien aufgeladenen ‚Boykott-Debatte‘ geht es um zwei grundlegende Elemente der Politik in Deutschland, die nicht leicht vermittelbar sind. Zum einen die grund- und menschenrechtlichen Freiheiten, zum anderen die Politik der Bundesrepublik Deutschland, die besonders dem Existenzrecht des Staates Israel verpflichtet ist. Zudem ist die Erinnerung an die Verbrechen des NS-Staates vor allem an den Juden grundlegend für unsere Nachkriegsgesellschaft geworden. Dementsprechend wird niemand ernsthaft dem Bundestag das Recht zu einer entsprechenden Politik bestreiten. Gesetzt sind aber auch die Freiheitsrechte (Meinung, Wissenschaft, Kultur) der Individuen, Gruppen und Institutionen. Im ,parastaatlichen Überlappungsbereich‘ der gesellschaftlichen Öffentlichkeiten (vor allem mit den geförderten Institutionen, um den es für die Initiative GG 5.3 geht), kommt es zu Konflikten zwischen den beiden Ansprüchen.

In Deutschland gibt es keine rechtliche Einschränkung der Meinungsfreiheit, die Vielfalt der Diskussion und des Engagements in der Gesellschaft ist uneingeschränkt [1] (mit Ausnahme der schon gegebenen Grenzen in Bezug auf NS-Symbole, Holocaust-Leugnung, Volksverhetzung und persönliche Würde). Aus dem Bundestagsbeschluss werden aber pauschal Ressourcenentzug, ‚Kontaktschuld und Kontaktverbote‘ abgeleitet. Das lässt sich in einer offenen Gesellschaft nicht vertreten. Der Grad der BDS-Unterstützung – und die Bewegung ist ja auch nicht einheitlich – müsste im Einzelfall diskutiert und notfalls gerichtlich geklärt werden. Im Grunde steht also immer die Frage zur Entscheidung, wo die Grenze zwischen politischen und historisch entstandenen, staatlichen, aber auch zivilgesellschaftlich verankerten Zielen einerseits und den rechtlichen Freiheiten andererseits gezogen wird. Das Verdikt der Parlamentarierinnen und Parlamentarier über jede Form und jeden Inhalt, der mit BDS zu tun hat, wird sich so nicht halten lassen. Andrerseits ist m.E. eine Rücknahme des Beschlusses insgesamt eben wegen des substanziellen Selbstverständnisses Deutschlands weder wünschenswert noch realistisch.

Problematische Einbettungen im Antirassismus und Postkolonialismus

Dabei ist nochmal ein Blick auf diese Bewegung nötig. Es ist legitim, wenn BDS gewaltfrei für die Menschenrechte der Palästinenser kämpft. Diese menschenrechtliche Kritik sollte auch zu hören sein. Aber dem BDS geht es um mehr. Und da muss man/frau sich entscheiden, ob er/sie auch das israelische und nicht nur das palästinensische Narrativ zur Geschichte seit 1948 hören will: Israel, von Anfang an durch Kriege arabischer Staaten, Terrorangriffe von palästinensischen Gruppen, durch Hamas angegriffen, wird seit der Antirassismus-Konferenz in Durban im Jahr 2001, in deren Folge dann im Jahr 2005 BDS gegründet wurde, mit einer Kampagne angegriffen, die Israel als Apartheid-Staat analog zum rassistischen Südafrika zu Fall bringen will. Beides muss nebeneinander existieren: Zum einen Meinungsfreiheit für die Fragen: „Ist Israel ein ‚Apartheid-Staat‘? Welche Menschenrechtsverletzungen gibt es in Israel und Palästina? Welche Maßnahmen gegen Terrorangriffe sind legitim? Und zum anderen eine demokratisch legitimierte, staatliche Politik gegen eine Kampagne, die den Staat Israel und nicht nur einzelne Menschenrechtsverletzungen bekämpft. Damit sich das aber nicht gegenseitig ausschließt, müssen diskursfähige Einzellösungen gefunden werden.

Die Initiative GG 5.3. sieht die Weltoffenheit Deutschlands und des deutschen Kulturlebens gefährdet, nennt aber als Beispiele nur Mbembe, die Bundestagsresolution und die mangelhafte Kolonialismus-Reflexion. Der Fokus ist also sehr eng angesichts der tatsächlichen Vielfalt und Weltoffenheit in Deutschland, vom Dalai Lama bis zur Sympathie und Unterstützung für Kurden, Yeziden und andere ‚kleine Völker‘, die nicht selten ums Überleben kämpfen. Aber es geht hier auch um etwas Anderes: um eine Verschiebung des historischen und politischen Weltbildes weg von der Zentralität des ‚Holocaust-Gedenkens‘ hin zu einer postkolonialen Weltsicht, in der andere Opfer des westlich-kolonialistischen und postkolonialen Systems auch angemessen repräsentiert werden.

Das ist im Übrigen auch ein zentraler Gedanke im Werk Mbembes. (Zur Einordnung Mbembes in die zwei großen moralischen Narrative des 20. Jhdts, Holocaust und (Post)kolonialismus des Westens, vgl. Gert Krell: Zwischen Holocausttrauma und Siedlungskolonialismus: Achille Mbembes Kritik an Israels Politik gegenüber den Palästinensern, Fassung vom 12. November 2020), dazu ein Zitat aus einem aktuellen Artikel von Achille Mbembe:

„Auf historiografischer Ebene lag mein Hauptinteresse immer woanders (als auf dem Holocaust, O.B.), nämlich in der Frage, welche Bedeutung dem Kolonialismus und dem Rassismus für die Struktur der modernen Welt beizumessen ist. Seit mindestens einem halben Jahrhundert haben schließlich viele Historiker und Denker gezeigt, dass ein bedeutender Teil der Massenverbrechen und paradigmatischen Gräueltaten, die in der Neuzeit (ab dem 15. Jahrhundert) begangen wurden, mehr oder weniger extreme Versionen von Modellen waren, die in Europa insbesondere im 16. und 17. Jahrhundert entwickelt worden sind. Durch den Sklavenhandel und die koloniale Expansion seien diese Modelle dann über die Weltmeere exportiert worden. Außerhalb Europas seien sie sukzessive weiterentwickelt, in neue Kontexte verpflanzt und übertragen worden. Die Kolonien hätten daher als Laboratorien für Formen der Verrohung, des Menschenraubs und der strukturellen Gewalt gedient, die Mitte des 20. Jahrhunderts in einem gewaltigen Bumerangeffekt auf das Zentrum Europas selbst zurückgeschlagen seien und zum Aufstieg von Faschismus und Nazismus beigetragen hätten. Die Historiker und Intellektuellen, die diese Hypothese vertreten, hatten nie die Absicht, mit ihr die Bedeutung des Holocausts zu »schmälern«. Sie wollten im Gegenteil zeigen, dass unsere globale Welt das Ergebnis von Zirkulationen, Verpflanzungen und Übertragungen aller Art ist, von unerwarteten Zäsuren und Kontinuitäten. Wer wollte ernsthaft bestreiten, dass die imperiale und koloniale Expansion zur Erschaffung einer hybriden Welt beigetragen hat, die durch ein komplexes Gewirr von außen und innen gekennzeichnet ist, und dass diese Hybridisierung der Welten zu einem wesentlichen Merkmal unserer Zeit geworden ist?“

„Die Welt reparieren“ in: Die Zeit, 23.4.2020, S. 43

Dieses „Alles hängt mit allem zusammen-Delirium“ verunklart mehr als es klar macht. Die „Hybridisierung“ der Shoah mit allen Gewalttaten der Kolonialgeschichte und der vergangenen 500 Jahre ist tatsächlich eine Verschiebung weg von der bisherigen Gewichtung sowohl in Deutschland als auch in Israel.

Falsche Gewichtungen im Text der Initiative 5.3.

Die Diskussion über die Notwendigkeit, Unvermeidlichkeit oder auch Gefahr dieser Verschiebung wäre dann erträglicher, wenn zum entscheidenden Punkt dieser postkolonialen Weltsicht nicht immer so schnell der Kampf des palästinensischen Volkes gegen Israel gemacht werden würde. Denn der Aufgabe, die die Initiative GG 5.3. formuliert, kann sich Kultur- und Bildungsarbeit ja nicht entziehen:

„Eine spezifische Herausforderung besteht für uns heute darin, die Besonderheiten der deutschen Vergangenheit unseren Kooperationspartner:innen in der ganzen Welt verantwortungsvoll zu vermitteln, um eine gemeinsame Gegenwart und Zukunft zu entwerfen.“

Aber dann geht es im Text wieder mit falschen Gewichtungen weiter, die diese Verschiebung Holocaust –(Post)Kolonialismus deutlich machen:

 „Eine Vergangenheit, die einerseits geprägt ist durch den beispiellosen Völkermord an den europäischen Juden und Jüdinnen und andererseits durch eine späte und relativ zögerliche Aufarbeitung heute der deutschen Kolonialgeschichte.“

Seit vielen Jahren wird in Deutschland zur Kolonialgeschichte in Namibia publiziert; zu erinnern ist dabei an den vielgelesenen Roman „Morenga“ von Uwe Timm (1985), an die Forschungsarbeit von Reinhart Kössler, an die Aktivitäten zur Kongo-Konferenz 1991. Die deutsche Vergangenheit ist nicht, wie im hier zitierten Gedanken behauptet, durch eine Gleichgewichtigkeit von Shoah und zögerlicher Aufarbeitung der Kolonialgeschichte geprägt.

Der nächste Satz irritiert noch mehr:

„Dazu bedarf es eines aktiven Engagement für die Vielfalt jüdischer Positionen und der Öffnung für andere, aus den nichteuropäischen Welt vorgetragene gesellschaftliche Visionen.“

Wieder wird ein Defizit angemahnt, als ob die Vielfalt jüdischer Stimmen fehlten (gemeint sind vermutlich die kritischen Stimmen). Aber es wird wohl keine andere ethnisch-religiöse ‚Community‘ geben, deren unterschiedliche Positionen in der deutschen Öffentlichkeit so stark rezipiert werden wie die jüdische. Ich will nur auf die Präsenz von Hannah Arendts Werk, auf Alfred Grosser oder Noam Chomsky, auf die Vielfalt der Diskussionen zwischen Micha Brumlik, Dan Diner u.v.a. bis zur Prominenz von Judith Butler, Susan Neiman und Eva Illouz hinweisen.

Weiter wird in Assoziation zu Mbembes Werk und direkt im Anschluss an den Hinweis auf diese Debatte formuliert:

„Die historische Verantwortung Deutschlands darf nicht dazu führen, andere historische Erfahrungen von Gewalt und Unterdrückung moralisch oder politisch pauschal zu delegitimieren.“

Wer tut das, wem gilt dieser Vorwurf? Er kann sich wohl nicht auf die Geschichte zum Beispiel der Armenier oder der Indios als Opfer der Conquista oder der des ANC mit der Leitfigur Nelsons Mandela beziehen, sondern wiederum primär auf die palästinensischen Positionen (zu Namibia siehe oben). M.E. ist hinreichend belegt, dass es seit der Studentenbewegung in der deutschen Linken und in weiten Kreisen der Evangelischen Kirchen auch eine ausgeprägte Sympathie für die Wahrnehmung der historischen Gewalt- und Unterdrückungserfahrung des palästinensischen Volkes gibt.

Die Verschiebung, die stattfindet, beginnt mit einer Annahme: Die zentrale weltgeschichtliche Instanz, der europäische Kolonialismus, greift in die Welt aus und verbreitet seine verbrecherische Politik, die dann in Gestalt des Holocaust zurückkehrt; das heißt also: der ganze westlich-weiße Kolonialismus ist ursprünglicher – in einem kausalen Sinne – als der Holocaust. Wenn dann die Konfrontation Palästina-Israel (‚Siedlerstaat‘) als Teil dieses weltgeschichtlichen Konfliktes eingeordnet wird, will niemand auf der Seite des europäischen (Post)Kolonialismus mit seinem Verbrechenspotenzial, sondern auf der palästinensischen Seite stehen. Wer das so sieht (sicher eher Teile des BDS als die Initiative 5.3.), trägt zur Meinungsbildung, aber auch zur politischen Konfrontation bei und muss mit Gegnerschaft rechnen.

Zum Schluss wird der Text der Initiative wieder allgemein: „Kritische Reflexion der gesellschaftlichen Ordnungen und Öffnung für alternative Weltentwürfe“ würden „als ureigene Funktion der Künste und Wissenschaften“ also durch den Bundestagsbeschluss beeinträchtigt. Abgesehen von der wiederholten Übertreibung: Passt diese Funktionsbeschreibung von Kunst und Wissenschaft zu einer pluralistischen Gesellschaft oder drückt sie nur das anmaßende Selbstverständnis der Sprechenden aus? Könnte nicht auch eine Aufgabe der Wissenschaften darin bestehen, gesellschaftliche Ordnungen nur zu beschreiben und zu verstehen oder gar zu verteidigen, wenn in ihnen die Menschenrechte einigermaßen gesichert sind? Und könnte nicht eine Aufgabe der Künste auch darin bestehen, alternative Weltentwürfe vor dem Hintergrund historischer Erfahrungen kritisch zu reflektieren?

Zumindest für die historisch-politische Menschenrechtsbildung, wie ich sie verstehe, sollten hier einige Einwände gegen diese einseitige Art von Weltoffenheit zugunsten des BDS formuliert sein.


[1] Das alles ist selbst wiederum Teil des „Meinungskampfes“. Die Diskussionen finden statt, werden in allen Medien geführt und haben auch in Kultureinrichtungen und Kommunen ihren Platz. Von einer Einschränkung der Meinungsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit oder Freiheit der Kunst kann also höchstens in diesem indirekten Sinne von Ressourcenentzug die Rede sein.

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