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Im Tagesspiegel vom 4. Januar 2004 erklärt Antje Vollmer, die "Menschenrechtspolitik der internationalen Gemeinschaft" befinde sich in einer Legitimationskrise. Mag sein, aber die Gründe, die Frau Vollmer anführt, überzeugen nicht. Eine Antwort des Nürnberger Menschenrechtszentrums:

An Dr. Antje Vollmer MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Betr: Menschenrechtsdiskussion


Nürnberg, den 20.März 2004

Sehr geehrte Frau Dr. Vollmer,


Ihrer Aufforderung zur Debatte von Menschenrechtsfragen, wie Sie sie im Tagesspiegel vom 4. Januar 2004 formuliert haben, sind wir gern gefolgt.

Die Menschen- und völkerrechtlichen Entwicklungen der letzten zehn Jahre waren sehr dynamisch. Angesichts der Differenziertheit der Diskussion und der Klarheit der Menschenrechtspositionen gerade in der Bundesrepublik (siehe die Stellungnahmen von amnesty international oder dem Forum Menschenrechte) erstaunt uns allerdings Ihre pauschale Kritik der Menschenrechtsarbeit im Namen von Immanuel Kant. Wir gehen wie Sie und wie Kant von der Notwendigkeit der Verrechtlichung des Schutzes der Menschenwürde aus. Dieser Prozess hat eine Reihe von klaren und fundamentalen Normen hervorgebracht, von der Konvention gegen Völkermord des Jahres 1948 über die beiden Menschenrechtspakte von 1966, die Verpflichtungen der Wiener Menschenrechtskonferenz von 1993 bis zum Römischen Vertrag zur Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes von 1998. Angesichts dieser Entwicklung monieren Sie einerseits eine zu unklare Rechtslage, anderseits einen Menschenrechtsfundamentalismus. Unser Verständnis von Menschenrechten ist allerdings fundamental, nicht kulturrelativ. Was hier als Menschenrecht gilt, muss auch in China, Somalia oder Brasilien gelten. Dass diese rechtliche Ebene politisch durchgesetzt werden muss und damit doch wieder relativ zu Machtverhältnissen wird, wie Sie ja deutlich machen, kann aber schlecht der rechtlichen Unklarheit zugerechnet werden. Ob also der IStGh Ermittlungen aufnimmt oder nicht, kann nicht im Vorfeld festgelegt sein. Und ob eine Militärintervention oder ein Boykott gegen ein menschenrechtsverletzendes Regime die richtige Lösung ist, wäre auch bei der fälligen, von Ihnen angemahnten völkerrechtlichen Präzisierung immer noch eine politische Frage. Jede Festlegung wird aber dann - Grenzen des Rechts vor der Macht - Makulatur, wenn sich die letzte Supermacht nicht an die völkerrechtlichen Normen hält. Das beklagen Sie ja auch. Sie wollen dieses Dilemma jetzt mit einem kräftigen Anlauf und in einem Ruck lösen. Die Menschenrechtsbewegungen haben aber schon oft die Erfahrung gemacht, dass die Spannung zwischen Recht und Macht nicht abgestellt werden kann. Wir werden also weiter für eindeutige Interpretationen der Menschenrechte und für die Einhaltung gesetzter Normen eintreten müssen.

Zu Ihren vier Punkten im Einzelnen:

"1 . Die Kriterien, nach denen Staaten kritisiert, an den, Pranger gestellt werden, sind willkürlich und eher von ökonomischen, politischen und medialen Faktoren abhängig, als dass sie objektiven Maßstäben folgen. Es gibt keine rechtliche Instanz, die in der Lage wäre, Unterschiede zu werten oder begründete Urteile zu fällen."

Sicher sind diese Prozesse medial vermittelt; es gibt keinen richtenden Zugriff auf die Vielfalt der Wertungen in der Weltmeinung. Das mag oft ungerecht sein; zu ändern wäre es nur um den Preis der Meinungsfreiheit.

"2. Die Länder, die kritisiert werden, verhärten sich insbesondere nach weltweiten Medienattacken und werden für Argumente, Überzeugungsversuche, ja rechtsstaatliche Hilfsangebote unzugänglich."

Auch wir sehen, dass die Brandmarkung per Medienattacken eine politische Funktion hat. Aber kann deshalb die Kritik der Menschenrechtsverletzungen unterbleiben? Gab es wirklich zu wenig Menschenrechts-Dialog-Angebote gegenüber dem Iran, gegenüber China, gegenüber dem Irak Saddam Husseins, gegenüber Weißrussland, gegenüber Jugoslawien? Die Auswertung der Erfahrungen der OSZE- und UN-Feldmissionen steht u.E. Ihrem Urteil entgegen.

"3. Die Art und Weise der Benutzung des Menschenrechtsarguments hat selbst religiöse, gelegentlich fundamentalistische Züge. Sie kennt keine Selbstzweifel, keine Vergleiche, keine Akzeptanz anderer Kulturen, kein Maß. "

In den Menschenrechtsdiskursen ist zur Universalität, zur Problematik der kulturellen Implementierung der Menschenrechte und zur Fundiertheit der Menschenrechte in allen Religionen und Kulturen genug gesagt worden. (z.B. von Heiner Bielefeldt, dem Leiter des Deutschen Institutes für Menschenrechte). Die Ungeduld gegenüber dem Tempo, mit der die Verankerung der Menschenrechte in den jeweiligen politischen Kulturen abläuft, hängt weniger mit dem eurozentristischen Mangel an Selbstzweifeln zusammen, sondern eher mit den Hilferufen der Opfer.

"4. Gerade in den schwachen Ländern, in den Übergangsgesellschaften gehen die Kritiker aus dem eigenen Land in der Regel in die Opposition. Sie sind für die mühseligen Reformen der Institutionen schwer motivierbar. Wenn sie überhaupt bleiben, arbeiten sie in den Nichtregierungsorganisationen. Für den notwendigen Aufbau staatlicher Institutionen haben sie nur Verachtung übrig. Über all diese Fragen wäre eine Debatte dringend notwendig. Sie würde möglicherweise den UN neue Aufgaben stellen. Rechtsstaatsdialoge und Hilfen zum Aufbau rechtsstaatlicher Institutionen müssten ins Zentrum rücken."

Ihr pauschales Urteil über die Arbeit der NGO in "schwachen Ländern" entspricht in keiner Weise unseren Erfahrungen. Im Gegenteil sind es in vielen Ländern z.B. Lateinamerikas Menschen aus den NGOs, die maßgeblich zum Aufbau rechtsstaatlicher Institutionen beigetragen haben und dies weiterhin tun. Die Arbeit daran, und die Unterstützung rechtsstaatlicher Institutionen sind zweifellos wichtig, sie wird ja auch international intensiv betrieben (z.B. durch die Bundesregierung, die EU und die UNO). Fatal ist es allerdings, wenn diese Arbeit, wie es bei Ihnen anklingt, gegen die ebenso wichtige menschenrechtliche Wächterfunktion der NGOs ausgespielt wird.

Angesichts dieser Differenzierungen bleibt uns die Zielrichtung Ihrer doch sehr heftigen und pauschalen Kritik an der Menschenrechtsarbeit etwas unklar. Vielleicht können Sie unsere Antwort als hilfreich und weiterführend verstehen und sich zu einer präzisierenden Antwort anregen lassen.

Mit freundlichen Grüßen


Otto Böhm


Otto Böhm ist Vorsitzender des Nürnberger Menschenrechtszentrums, Mitbegründer der Freien Flüchtlingsstadt Nürnberg und des Lateinamerika-Komitees Nürnberg. Er war sechs Jahre lang Vorsitzender der Evangelischen Akademikerschaft in Bayern und ist Mitglied der Grünen.

Wegen der Allgemeinheit der diskutierten Fragen erlauben wir uns, diesen Brief auf unsere Website zu stellen


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