Im Tagesspiegel
vom 4. Januar 2004 erklärt Antje Vollmer, die "Menschenrechtspolitik
der internationalen Gemeinschaft" befinde sich in einer Legitimationskrise.
Mag sein, aber die Gründe, die Frau Vollmer anführt,
überzeugen nicht. Eine Antwort des Nürnberger Menschenrechtszentrums:
An
Dr. Antje Vollmer MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Betr: Menschenrechtsdiskussion
Nürnberg, den 20.März 2004
Sehr geehrte
Frau Dr. Vollmer,
Ihrer Aufforderung zur Debatte von Menschenrechtsfragen, wie Sie
sie im Tagesspiegel vom 4. Januar 2004 formuliert haben, sind
wir gern gefolgt.
Die Menschen-
und völkerrechtlichen Entwicklungen der letzten zehn Jahre
waren sehr dynamisch. Angesichts der Differenziertheit der Diskussion
und der Klarheit der Menschenrechtspositionen gerade in der Bundesrepublik
(siehe die Stellungnahmen von amnesty international oder dem Forum
Menschenrechte) erstaunt uns allerdings Ihre pauschale Kritik
der Menschenrechtsarbeit im Namen von Immanuel Kant. Wir gehen
wie Sie und wie Kant von der Notwendigkeit der Verrechtlichung
des Schutzes der Menschenwürde aus. Dieser Prozess hat eine
Reihe von klaren und fundamentalen Normen hervorgebracht, von
der Konvention gegen Völkermord des Jahres 1948 über
die beiden Menschenrechtspakte von 1966, die Verpflichtungen der
Wiener Menschenrechtskonferenz von 1993 bis zum Römischen
Vertrag zur Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes
von 1998. Angesichts dieser Entwicklung monieren Sie einerseits
eine zu unklare Rechtslage, anderseits einen Menschenrechtsfundamentalismus.
Unser Verständnis von Menschenrechten ist allerdings fundamental,
nicht kulturrelativ. Was hier als Menschenrecht gilt, muss auch
in China, Somalia oder Brasilien gelten. Dass diese rechtliche
Ebene politisch durchgesetzt werden muss und damit doch wieder
relativ zu Machtverhältnissen wird, wie Sie ja deutlich machen,
kann aber schlecht der rechtlichen Unklarheit zugerechnet werden.
Ob also der IStGh Ermittlungen aufnimmt oder nicht, kann nicht
im Vorfeld festgelegt sein. Und ob eine Militärintervention
oder ein Boykott gegen ein menschenrechtsverletzendes Regime die
richtige Lösung ist, wäre auch bei der fälligen,
von Ihnen angemahnten völkerrechtlichen Präzisierung
immer noch eine politische Frage. Jede Festlegung wird aber dann
- Grenzen des Rechts vor der Macht - Makulatur, wenn sich die
letzte Supermacht nicht an die völkerrechtlichen Normen hält.
Das beklagen Sie ja auch. Sie wollen dieses Dilemma jetzt mit
einem kräftigen Anlauf und in einem Ruck lösen. Die
Menschenrechtsbewegungen haben aber schon oft die Erfahrung gemacht,
dass die Spannung zwischen Recht und Macht nicht abgestellt werden
kann. Wir werden also weiter für eindeutige Interpretationen
der Menschenrechte und für die Einhaltung gesetzter Normen
eintreten müssen.
Zu Ihren
vier Punkten im Einzelnen:
"1 .
Die Kriterien, nach denen Staaten kritisiert, an den, Pranger
gestellt werden, sind willkürlich und eher von ökonomischen,
politischen und medialen Faktoren abhängig, als dass sie
objektiven Maßstäben folgen. Es gibt keine rechtliche
Instanz, die in der Lage wäre, Unterschiede zu werten oder
begründete Urteile zu fällen."
Sicher sind
diese Prozesse medial vermittelt; es gibt keinen richtenden Zugriff
auf die Vielfalt der Wertungen in der Weltmeinung. Das mag oft
ungerecht sein; zu ändern wäre es nur um den Preis der
Meinungsfreiheit.
"2. Die
Länder, die kritisiert werden, verhärten sich insbesondere
nach weltweiten Medienattacken und werden für Argumente,
Überzeugungsversuche, ja rechtsstaatliche Hilfsangebote unzugänglich."
Auch wir
sehen, dass die Brandmarkung per Medienattacken eine politische
Funktion hat. Aber kann deshalb die Kritik der Menschenrechtsverletzungen
unterbleiben? Gab es wirklich zu wenig Menschenrechts-Dialog-Angebote
gegenüber dem Iran, gegenüber China, gegenüber
dem Irak Saddam Husseins, gegenüber Weißrussland, gegenüber
Jugoslawien? Die Auswertung der Erfahrungen der OSZE- und UN-Feldmissionen
steht u.E. Ihrem Urteil entgegen.
"3. Die
Art und Weise der Benutzung des Menschenrechtsarguments hat selbst
religiöse, gelegentlich fundamentalistische Züge. Sie
kennt keine Selbstzweifel, keine Vergleiche, keine Akzeptanz anderer
Kulturen, kein Maß. "
In den Menschenrechtsdiskursen
ist zur Universalität, zur Problematik der kulturellen Implementierung
der Menschenrechte und zur Fundiertheit der Menschenrechte in
allen Religionen und Kulturen genug gesagt worden. (z.B. von Heiner
Bielefeldt, dem Leiter des Deutschen Institutes für Menschenrechte).
Die Ungeduld gegenüber dem Tempo, mit der die Verankerung
der Menschenrechte in den jeweiligen politischen Kulturen abläuft,
hängt weniger mit dem eurozentristischen Mangel an Selbstzweifeln
zusammen, sondern eher mit den Hilferufen der Opfer.
"4. Gerade in den schwachen Ländern, in den Übergangsgesellschaften
gehen die Kritiker aus dem eigenen Land in der Regel in die Opposition.
Sie sind für die mühseligen Reformen der Institutionen
schwer motivierbar. Wenn sie überhaupt bleiben, arbeiten
sie in den Nichtregierungsorganisationen. Für den notwendigen
Aufbau staatlicher Institutionen haben sie nur Verachtung übrig.
Über all diese Fragen wäre eine Debatte dringend notwendig.
Sie würde möglicherweise den UN neue Aufgaben stellen.
Rechtsstaatsdialoge und Hilfen zum Aufbau rechtsstaatlicher Institutionen
müssten ins Zentrum rücken."
Ihr pauschales
Urteil über die Arbeit der NGO in "schwachen Ländern"
entspricht in keiner Weise unseren Erfahrungen. Im Gegenteil sind
es in vielen Ländern z.B. Lateinamerikas Menschen aus den
NGOs, die maßgeblich zum Aufbau rechtsstaatlicher Institutionen
beigetragen haben und dies weiterhin tun. Die Arbeit daran, und
die Unterstützung rechtsstaatlicher Institutionen sind zweifellos
wichtig, sie wird ja auch international intensiv betrieben (z.B.
durch die Bundesregierung, die EU und die UNO). Fatal ist es allerdings,
wenn diese Arbeit, wie es bei Ihnen anklingt, gegen die ebenso
wichtige menschenrechtliche Wächterfunktion der NGOs ausgespielt
wird.
Angesichts
dieser Differenzierungen bleibt uns die Zielrichtung Ihrer doch
sehr heftigen und pauschalen Kritik an der Menschenrechtsarbeit
etwas unklar. Vielleicht können Sie unsere Antwort als hilfreich
und weiterführend verstehen und sich zu einer präzisierenden
Antwort anregen lassen.
Mit freundlichen
Grüßen
Otto Böhm
Otto Böhm ist Vorsitzender des Nürnberger Menschenrechtszentrums,
Mitbegründer der Freien Flüchtlingsstadt Nürnberg
und des Lateinamerika-Komitees Nürnberg. Er war sechs Jahre
lang Vorsitzender der Evangelischen Akademikerschaft in Bayern
und ist Mitglied der Grünen.
Wegen der
Allgemeinheit der diskutierten Fragen erlauben wir uns, diesen
Brief auf unsere Website zu stellen
Home
| Aktuelles | Diskussion
| Menschenrechte | Strafjustiz
| Straflosigkeit | Leteinamerika
| Bildung | Vergangenheit
| Nürnberg | Beiträge
| Archiv | Rezensionen
| Rev. Memoria | Site
Map | Kontakt | Links
©
Copyright 2004, Nürnberger Menschenrechtszentrum