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(Erschienen in: Jahrbuch für Pädagogik
2003: Erinnern - Bildung - Identität, Redaktion Hans-Jochen
Gamm, Wolfgang Keim, Peter Lang-Verlag: Frankfurt/M 2003, S. 247-269)
Erinnerung
im Horizont der Menschenrechte --
Perspektiven der Erinnerungsarbeit im Rahmen der Globalisierung.
"Zukunft
der Erinnerung": Aspekte eines Krisendiskurses
Hasko
Zimmer,
Mai 2004
Wenn
die eher ungewöhnliche Frage nach der "Zukunft der Erinnerung"
innerhalb kurzer Zeit zum Thema von internationalen Konferenzen
und einer wachsenden Zahl von Publikationen werden kann, wie dies
seit den 90er Jahren zu beobachten ist, dann scheinen Entwicklungen
eingetreten zu sein, die Gewohntes in Frage stellen, neue Problemlagen
anzeigen oder einen Wandel von Rahmenbedingungen vermuten lassen,
die bisher dem nationalen Umgang mit Vergangenheit zu Grunde gelegen
haben. Diese Debatte ist nicht einfach als eine weitere Variante
des in den Massenmedien, Feuilletons und Kulturwissenschaften
grassierenden "Erinnerungsbooms" abzutun, sondern durchaus
ernst zu nehmen. Das breite Interesse am Thema Erinnerung und
Gedächtnis, das z. B. die Arbeiten von Pierre Nora in Frankreich
oder von Jan und Aleida Assmann in der Bundesrepublik ausgelöst
haben, ist, will man nicht auf die Oberflächenphänomene
der fin de siècle-Stimmungen oder der zahlreichen Jubiläumsdaten
in den 90er Jahren rekurrieren, kaum ohne die beträchtlichen
Veränderungen in den Vergangenheitsverhältnissen und
den Räumen der kollektiven Gedächtnisse zu verstehen,
wie sie derzeit auf nationaler wie auf internationaler Ebene zu
erkennen sind. Wo vor diesem Hintergrund nach der "Zukunft
der Erinnerung" gefragt wird, wird je nach Land oder Weltregion
Unterschiedliches zum Thema: Teils sind es die Hoffnungen auf
den Erfolg der weltweiten Kämpfe gegen das Vergessen (vgl.
UNESCO-Kurier 1999, KulturAustausch 1999), teils sind es - etwa
in Ländern mit einer fest etablierten Erinnerungskultur wie
der Bundesrepublik - die Verunsicherungen über die Folgen
dieser Veränderungen.
In
Deutschland, dem Land mit den international längsten Erfahrungen
im Umgang mit den Lasten nationaler Vergangenheit, hat diese Debatte
daher den Charakter eines Krisendiskurses. Er bezieht sich auf
den gegenwärtigen Zustand einer Erinnerungsarbeit, die sich
trotz ihrer breit gefächerten institutionellen Verankerung
und gesellschaftlichen Akzeptanz hinsichtlich ihrer Formen, Praktiken
und Wirkungen bei der Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus
nicht mehr sicher ist. Die Krisendiagnose bezieht sich in der
Regel auf drei problematische Entwicklungen. Die eingefahrenen
Formen und Praktiken einer ritualisierten Gedenkkultur, die inzwischen
bei den nachwachsenden Generationen zunehmend auf Unbehagen, Überdruss
oder Gleichgültigkeit stoßen, sind offenbar immer weniger
in der Lage, die Gegenwartsbedeutung dieser für das Selbstverständnis
der Bundesrepublik konstitutiven Vergangenheit deutlich zu machen.
Mit der wachsenden biografischen Distanz der jüngeren Generationen
zum Nationalsozialismus hat sich im Geschichtsbewusstsein eines
Großteils von ihnen auch der Stellenwert dieser Epoche gewandelt:
Sie ist zur fernen Geschichte geworden und hat, relativiert zu
einer Epoche neben anderen, ihren exzeptionellen Charakter tendenziell
eingebüßt. Damit drohen auch die mit der Erinnerung
an die NS-Vergangenheit verbundenen normativen Intentionen, die
Appelle des "Nie wieder!" und "dass Auschwitz nicht
noch einmal sei" (Adorno) ins Leere zu laufen. Von anderer
Qualität ist das dritte Problem in diesem Zusammenhang: das
Aussterben der Generation der Opfer, Täter und Zuschauer,
die als "Zeitzeugen" noch bewusst die NS-Diktatur und
den Zweiten Weltkrieg erlebt haben. Es definiert eine erinnerungsgeschichtliche
Zäsur, nach der es keine lebensgeschichtlich-authentische
Erinnerung an diese Zeit, sondern nur noch museale und mediale
Repräsentationen oder, mit den viel zitierten Begriffen Jan
Assmanns gesprochen, statt "kommunikativem" nur noch
"kulturelles Gedächtnis" geben wird (vgl. Assmann
1997).
Wie
sind solche Entwicklungen zu deuten und welche Konsequenzen sind
aus dieser Lage zu ziehen? Im Feld der Gedenkstätten, zumindest
dort, wo diese Veränderungen genauer registriert werden,
ist nicht ohne Dramatik bereits von einem "Abschied von der
Erinnerung" die Rede (vgl. Knigge 2001). Forderungen nach
einer Grundsatzdebatte über das Selbstverständnis und
die Arbeitsformen der Erinnerungsarbeit in der Bundesrepublik
deuten die Wahrnehmung des Krisenzustands an, doch die Experten
wirken ratlos und neue Perspektiven sind nicht in Sicht. Nach
einer jahrzehntelangen Auseinandersetzung mit Nationalsozialismus
und Holocaust scheinen die Möglichkeiten der Erinnerungsarbeit
in Deutschland erschöpft und ihre Zukunft trotz aller Betriebsamkeit
eher düster zu sein.
Es fragt sich allerdings, ob das von Volkhard Knigge entworfene
Szenario die problematische Lage der deutschen Erinnerungsarbeit
bereits hinreichend erfasst. Es geht ja nicht nur um die durch
das untergehende "kommunikative Gedächtnis" der
Erlebnisgenerationen erzeugte Zäsur und ihre Auswirkungen
auf die etablierte Erinnerungskultur, sondern bereits um diese
selbst: nämlich um den schon länger anhaltenden tiefgreifenden
Wandel jener gesellschaftlichen Voraussetzungen und sozialen Rahmen,
die ihr zu Grunde liegen. Erinnerungsarbeit in Deutschland bezog
und bezieht sich auf die Existenz und den Erhalt einer deutschen
Erinnerungs- und Haftungsgemeinschaft, die sich durch das NS-
und Holocaust-Gedächtnis konstituiert. Diese kollektive Erinnerung
wurde geformt und reproduziert sich im Rahmen einer nationalen
Erinnerungskultur, die ihrerseits erheblichen Anteil an der Herausbildung
und Kontinuität nationaler Identität hat. Doch seit
der Entwicklung der Bundesrepublik zu einer multikulturellen bzw.
multiethnischen Gesellschaft wird dieser natürlich'
scheinende nationale Bezugsrahmen zunehmend problematisch. Was
diese Lage für die Auseinandersetzung mit den von Deutschen
zu verantwortenden Makroverbrechen in einem Land bedeutet, dessen
Bürger zu einem beträchtlichen Teil nicht aus deutschen
Familien stammen oder sich auf andere identitätsstiftende
Vergangenheiten und Erinnerungskulturen beziehen, ist noch kaum
abzusehen (vgl. dazu Fechler u. a. 2000). Deutlich wird allerdings,
dass unter diesen veränderten Bedingungen das für die
Nachfahren der deutschen Tätergesellschaft entworfene Programm
einer "Erziehung nach Auschwitz", wie es Adorno 1966
unter dem Eindruck des Frankfurter Auschwitz-Prozesses skizzierte,
nur noch begrenzt tauglich ist.
Doch
nicht nur im Blick auf die multikulturelle Gesellschaft erweist
sich der nationale Bezugsrahmen kollektiver Gedächtnisbildung
als ein Problem. Auch der Modus der Vergangenheitsorientierung,
der die Erinnerungsarbeit in der Bundesrepublik seit den 70er
Jahren bestimmt, ist zur Barriere geworden. Der auf "Aufarbeitung"
der Vergangenheit liegende Akzent, zu Zeiten starker gesellschaftlicher
Verdrängungs- und Verleugnungstendenzen zweifellos geboten
und gegen vielfachen Widerstand durchgesetzt, droht heute, wo
Erinnerung an Nationalsozialismus und Holocaust zur Staatsräson
und zu einem Dauerthema in den Massenmedien geworden ist, die
Bereitschaft der jüngeren Generationen zur persönlichen
Auseinandersetzung mit dieser immer ferner rückenden Vergangenheit
zu blockieren. Ihre Relevanz für Probleme der Gegenwart ist
vielen nicht mehr einsichtig, weil es der pädagogischen Erinnerungsarbeit
in Schulen und Gedenkstätten anscheinend immer weniger gelingt,
die Frage nach dem "Wozu" des Erinnerns überzeugend
zu beantworten. Dieser Befund verweist auf einen Perspektivenverlust,
der sich nicht zuletzt der nationalen Selbstbezüglichkeit
im Umgang mit der NS-Vergangenheit verdankt. Sie hat auch den
Blick auf andere Länder verstellt, die sich seit den 90er
Jahren mit den Verbrechen überwundener diktatorischer Regime
befassen müssen und in denen gerade diese Frage eine zentrale
Rolle spielt. Die hierzulande erst seit wenigen Jahren genauer
beachtete internationale Entwicklung soll daher im folgenden anhand
jüngerer Länderstudien näher betrachtet werden
(vgl. dazu Nolte 1996, König u.a. 1998, medico international
1998, Garton Ash 1999, Bock/Wolfrum 1999, Knigge/Frei 2002). Sie
scheint mir in zweifacher Weise für die Probleme der Erinnerungsarbeit
in Deutschland relevant zu sein: Zum einen verweist sie auf neue
Dimensionen und Perspektiven, die der deutschen Diskussion wichtige
Impulse geben können, und zum anderen macht sie deutlich,
dass sich Fragen nach der Zukunft der Erinnerung heute nicht mehr
nur auf nationale Rahmen und Kontexte beschränken können,
weil diese Rahmen im Zuge weltweiter Veränderungen, die auch
den Umgang mit Vergangenheit betreffen, allmählich anachronistisch
zu werden beginnen.
Der
hier interessierende Wandel von Rahmenbedingungen des Erinnerns
steht im Zusammenhang mit dem durch den Prozess der Globalisierung
bedingten Bedeutungsverlust des Nationalstaates, der auch die
historische Figuration nationalstaatlich geformter Kollektivgedächtnisse
sukzessiv verändern wird. Was sich in der de facto multikulturellen
und multiethnischen Gesellschaft der Bundesrepublik bereits andeutet,
lässt sich daher als eine "postnationale Konstellation"
(Habermas) beschreiben: "Unsere nationalstaatlich verfassten,
aber von Denationalisierungsschüben überrollten Gesellschaften
öffnen' sich heute gegenüber einer ökonomisch
angebahnten Weltgesellschaft" (Habermas 1998, S. 95 f.).
In den sich verändernden nationalen Gesellschaften ist dieser
Prozess mit komplizierten politischen Anforderungen und gesellschaftlichen
Lernprozessen verbunden, die auch die Erinnerungsarbeit vor neue
Herausforderungen stellen werden: "In multikulturellen Gesellschaften
wird eine Politik der Anerkennung' nötig, weil die
Identität jedes einzelnen Bürgers mit kollektiven Identitäten
verwoben und auf Stabilisierung in einem Netz gegenseitiger Anerkennung
angewiesen ist" (ebd., S. 113). Mehrheitskulturen, die sich
weiterhin als nationale' verstehen, werden dysfunktional,
weil sie aufgrund ihrer exkludierenden Effekte die neuen sozialen
Integrationserfordernisse tendenziell blockieren, und sie werden
letztlich anachronistisch, weil ihre einst identitätsstiftende
Funktion die parallel zum Bedeutungsverlust der Nationalstaaten
laufende Erosion nationaler Identitäten auf Dauer nicht aufhalten
kann.
Damit
geraten Erinnerungskulturen, die auf nationale Gedächtnis-
und Identitätsbildung gerichtet sind, in eine prekäre
Lage. Denn unter dem Druck der Globalisierung können zusammen
mit den nationalstaatlichen Strukturen auch ihre Rahmen brüchig
werden. Was dies für die Formen kollektiver Gedächtnisse
bedeuten könnte, soll an späterer Stelle im Zusammenhang
mit dem Wandel der Erinnerung im Kontext der Globalisierung diskutiert
werden. Diesen Prozess kennzeichnet eine neue, universalistische
Perspektive, die sich vor allem in der Verknüpfung von Vergangenheitsaufarbeitung
und Menschenrechten zeigt. In dieser Verknüpfung könnte,
so meine These, eine mögliche, wenn nicht die wegweisende
Antwort auf die Frage nach der Zukunft der Erinnerung liegen.
Damit
sind die veränderten Rahmen und neuen Dimensionen angedeutet,
auf die sich m. E. die Debatte um die Perspektiven der Erinnerungsarbeit
(nicht nur) in Deutschland zu beziehen hätte, wenn sie auf
dem Stand der gegenwärtigen Welt- und Vergangenheitsverhältnisse
geführt werden soll. Gestützt auf jüngere Länderstudien
zur Problematik und zum Bedeutungswandel der "Vergangenheitsbewältigung"
in Europa, Lateinamerika und Südafrika seit dem Ausgang der
80er Jahre werde ich im Folgenden zunächst die für meine
Fragestellung relevanten internationalen Entwicklungstendenzen
und Diskussionskontexte skizzieren und die dabei deutlich werdenden
Differenzen zum deutschen Umgang mit Vergangenheit markieren.
Um die Befunde für ein pädagogisches Konzept fruchtbar
machen zu können, das der historisch neuen Figuration der
Erinnerungsproblematik reflektiert Rechnung trägt, werde
ich dann in einem zweiten Schritt das auf der Ebene der UNESCO
entwickelte Programm einer Human Rights Education aufnehmen und
in der Auseinandersetzung mit diesen Ansätzen die Möglichkeiten
einer Verknüpfung von Erinnerungsarbeit und Menschenrechtsbildung
diskutieren.
Umgang
mit Vergangenheit nach 1989: Der deutsche Weg im internationalen
Kontext
Schien
seit dem Ende der Terrorherrschaft des NS-Regimes und des von
Deutschland entfesselten Zweiten Weltkriegs die Befassung eines
Landes mit den Hypotheken seiner jüngeren Vergangenheit im
wesentlichen eine Aufgabe der Deutschen zu sein, die sich zwingend
aus ihrer Verantwortung und Haftung für die Menschheitsverbrechen
des Nationalsozialismus ergab, so zeigt sich am Ausgang des 20.
Jahrhunderts eine erheblich veränderte Konstellation. Denn
im Laufe der 80er und frühen 90er Jahren, in denen fast zeitgleich
die Militärdiktaturen in Lateinamerika und das rassistische
Apartheidregime in Südafrika zusammenbrachen und der Zerfall
der Sowjetunion die politischen Umbrüche in den realsozialistischen
Systemen Ostmitteleuropas auslöste, ist die Frage, wie nach
einem Systemwechsel mit den Staatsverbrechen diktatorischer Regimes
zu verfahren sei, zu einem gravierenden internationalen Problem
geworden. Nimmt man noch die vergangenheitspolitischen Kontroversen
in einer Reihe von Ländern im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts
hinzu, die z. B. in den Niederlanden oder in Frankreich, in der
Schweiz oder in Japan die Rückkehr lange verdrängter
historischer Hypotheken sichtbar machten und tief verankerte nationale
Opfer-, Widerstands- oder Unschuldsmythen in Frage stellten, so
lässt die Summe dieser Vorgänge unschwer das weltweite
Ausmaß erkennen, das das einst deutsche' Thema der
"Vergangenheitsbewältigung" inzwischen angenommen
hat.
Vergleicht man die internationalen Tendenzen und Problemstellungen
dieser Zeit mit den in Deutschland nach der Vereinigung geführten
vergangenheitspolitischen Debatten, so fällt auf, wie wenig
in der deutschen Diskussion internationale Kontexte zur Kenntnis
genommen worden sind. Die in den frühen 90er Jahren einsetzende
Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit - die "zweite Vergangenheitsbewältigung"
nach 1945 - dominierte ein wie selbstverständlich auf die
deutsche Geschichte gerichteter Blick. Bemerkenswert daran ist,
dass die Auseinandersetzung mit den Hinterlassenschaften des SED-Regimes
im Kontext der politischen Umbrüche seit 1989 immer auch
ein europäisches Thema darstellte, das die Bundesrepublik
mit den mittel- und osteuropäischen Nationen verband, nämlich
die Frage, wie mit dem gemeinsamen Erbe kommunistischer Diktaturen
in den anstehenden Übergangs- und Transformationsprozessen
umgegangen werden sollte bzw. konnte. Vergleicht man nun den in
der Bundesrepublik gewählten, von Rigidität, bürokratischer
Gründlichkeit und der Dominanz justizieller Aufarbeitung
geprägten Umgang mit der ehemaligen DDR mit den entsprechenden
Verfahren in den östlichen Nachbarländern, so erweist
sich im Rahmen dieser internationalen Konstellation der deutsche
Weg' als ein Sonderweg (vgl. Garton Ash 1999, Rupnik 1999/2000,
Smolar 1999/2000). Dass andere Fragestellungen und Formen in der
Auseinandersetzung mit kommunistischer Vergangenheit nicht zur
Kenntnis genommen wurden bzw. nicht zum Zuge kamen, hatte, einmal
abgesehen von den besonderen deutschen Vereinigungsverhältnissen,
nicht zuletzt damit zu tun, dass die "zweite Vergangenheitsbewältigung"
in Deutschland über weite Strecken in der Tradition und unter
dem Einfluss der ersten erfolgte. So wurde das SED-Regime zunächst
fast ausschließlich im Vergleichsrahmen der NS-Diktatur,
nicht aber etwa im europäischen Kontext der Nachkriegszeit
und der sowjetischen Satellitenstaaten beurteilt. Nicht die postkommunistischen
Verhältnisse in Europa nach 1989, sondern die innerdeutsche
Geschichte der Teilung und ideologischen Systemkonkurrenz vor
1989 bestimmten die vergangenheitspolitische Debatte in der Bundesrepublik.
Auf diese Weise blieb die nationale Sichtbegrenzung, die bereits
den westdeutschen Umgang mit dem Nationalsozialismus geprägt
hatte, erhalten, wenn sie nicht noch verstärkt wurde. Wie
es "die anderen" machten, ob es noch andere "Wege
zur Wahrheit" gäbe, waren Fragen, die von ausländischen
Beobachtern gestellt wurden (z. B. Garton Ash 1997), in den innerdeutschen
Debatten um die frühere DDR jedoch kaum eine Rolle spielten.
Gerade
weil die zweite deutsche "Vergangenheitsbewältigung"
politisch und thematisch in internationale Kontexte eingebunden
war, wird um so deutlicher, in welchem Maße die in Deutschland
praktizierten Formen und Perspektiven der Vergangenheitsaufarbeitung
sich von der internationalen Entwicklung abgekoppelt haben. Der
Blick über die nationalen Grenzen hinaus zeigt nämlich,
dass in einer Reihe von Ländern auf Grund anderer Voraussetzungen,
Rahmenbedingungen und Problemlagen nicht nur andere, sondern auch
weit mehr Wege als in Deutschland üblich im Umgang mit den
Lasten der je eigenen Vergangenheit entwickelt worden sind (vgl.
dazu bes. Garton Ash 20002). Die Optionen und Verfahren, die etwa
in Ostmitteleuropa, Lateinamerika oder Südafrika gewählt
wurden bzw. gewählt werden mussten, repräsentieren eine
Bandbreite an vergangenheitspolitischen Strategien in der Auseinandersetzung
mit den Staatsverbrechen diktatorischer Systeme, in der der deutsche
Weg' nicht als Regel, sondern nur als eine Variante neben vielen
anderen erscheint. Dieses Spektrum umfasst so unterschiedliche
und aus deutscher Sicht zumindest ungewöhnliche Vorgehensweisen
wie z. B. die Schlussstrich-Politik in Polen 1989, die in Argentinien
und Chile von den Militärs erzwungene Amnestie oder die vielen
im Interesse an einem friedlichen Systemwechsel ausgehandelten
Kompromisslösungen wie etwa die zahlreichen, zuerst in Lateinamerika
entwickelten "Wahrheitskommissionen", unter denen besonders
die südafrikanische Variante weltweite Beachtung gefunden
hat. Sie alle stellen landes- und situationsspezifische Antworten
auf das inzwischen internationale Problem des Umgangs mit Vergangenheit
dar. Timothy Garton Ash hat es im Interesse am Vergleich der jeweiligen
Problemlösungen in die vier regelmäßig auftauchende
Fragen gefasst, "ob", "wann", "wie"
und "wozu" denn die Verbrechen der Vergangenheit aufgearbeitet
werden sollten (vgl. Garton Ash 1997). Es sind Fragen, die im
vereinten Deutschland, wenn sie sich überhaupt gestellt haben,
meist anders als bei den Nachbarn beantwortet worden sind, und
Problemlösungsstrategien, die schon deshalb zum Teil erheblich
von den deutschen Verfahren der Aufarbeitung abweichen, weil sie
ganz andere Probleme zu bewältigen hatten. Im Ergebnis zeigt
sich, dass die internationale Entwicklung nicht nur zu einer überraschenden
Fülle von Alternativen, sondern im Vergleich zum deutschen
Modell' auch zu einem bemerkenswerten Bedeutungs- und Funktionswandel
der "Vergangenheitsbewältigung" geführt hat
(vgl. dazu König 1998).
Die
vielen verschiedenen Ziele und Wege der Vergangenheitsaufarbeitung
sind nur zu verstehen, wenn man sie im Zusammenhang mit den jeweiligen
politischen und gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen
in den postdiktatorischen Übergangsgesellschaften betrachtet.
Diese haben als Rahmenbedingungen in unterschiedlicher Weise die
Handlungsräume definiert, die Zielentscheidungen präformiert
und zu teilweise problematischen Kompromissen genötigt. Wo
nämlich, wie z. B. in Polen, Chile und Südafrika, Diktaturen
nicht auf Grund von Volksaufständen oder militärischen
Niederlagen beseitigt wurden, sondern im Rahmen "verhandelter
Revolutionen" abtraten, die den alten Eliten weiterhin Einfluss
und Handlungsmöglichkeiten sicherten, musste die für
den politischen und rechtlichen Wandel erforderliche Aufarbeitung
der Regimeverbrechen zu einem brisanten politischen Problem werden.
Die mit den fragilen Übergangs- und Transformationsprozessen
eng verbundene Frage der "Vergangenheitsbewältigung"
wurde somit zu einem Faktor, der mit darüber entschied, ob
der Übergang zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gelingen
oder dem Widerstand der alten Kräfte zum Opfer fallen würde.
Diese Konstellation zwang z. B. in Lateinamerika die neuen demokratischen
Regierungen dazu, die noch unter den Militärdiktaturen erlassene
(Selbst-)Amnestie für schwerste Menschenrechtsverletzungen
anzuerkennen, und führte in den postkommunistischen Staaten
Ostmitteleuropa, in denen es aufgrund der jahrzehntelangen Verschränkung
von System und Gesellschaft keine klare Trennung zwischen Opfern
und Tätern ("Wir" und "Sie") geben konnte,
zu teilweise sehr moderaten Regelungen, die bis hin zu Schlussstrichvereinbarungen
gingen. Das mag aus deutscher Sicht befremdlich erscheinen. Ihr
hat der britische Zeithistoriker Timothy Garton Ash entgegen gehalten,
dass es bei der Auseinandersetzung mit den Verbrechen eines abgetretenen
Regimes in der Übergangssituation nicht in erster Linie und
sofort um die Klärung historischer Wahrheit und Schuld gehe,
wie es in Deutschland nach 1989 der Fall war, sondern vor allem
um die Beantwortung der Frage: "Gefährdet diese Art
der Geschichtsaufarbeitung den sozialen Frieden oder den Aufbau
der neuen Demokratie?" (Garton Ash 1997, S. 44) Das war nicht
nur britischer Pragmatismus, sondern entsprach auch ziemlich genau
der veränderten Rolle von "Vergangenheitsbewältigung"
im gegenwärtigen internationalen Kontext.
Globalisierung
des Erinnerns: Vom nationalen zum "Weltgedächtnis"?
Das
historisch Neue der internationalen Entwicklung im Umgang mit
Vergangenheit liegt nicht allein in ihrer quantitativen Dimension,
sondern mehr noch in dem grundlegenden Wandel im Verhältnis
von Erinnern und Vergessen, der dabei zum Ausdruck kommt. Denn
im Gegensatz zu der seit Jahrhunderten üblichen Praxis, nach
dem Ende von Kriegen und verbrecherischen Regimes mit einem von
oben' verordneten Vergessen einen bewussten Schlussstrich unter
die Gräuel der Vergangenheit zu ziehen, um einen quasi unbelasteten
Neuanfang zu ermöglichen - eine Strategie, wie sie in Europa
bekanntlich auch noch nach 1945, z. B. in Frankreich und Spanien,
angewandt worden ist (vgl. Garton Ash 1999, S. 310 ff.) -, ist
inzwischen immer mehr das Postulat des Erinnerns und Aufarbeitens
an ihre Stelle getreten. In einer sich weltweit durchsetzenden
Opferkultur schwindet die Akzeptanz für Konzepte wie das
"forgive and forget, let bygones be bygones", das noch
Nelson Mandela im Nach-Apartheid-Südafrika in Sorge vor einer
Fortsetzung der Gewalt empfahl.
Der Imperativ der "negativen Erinnerung", der sich in
der Bundesrepublik im Laufe der 70er Jahre durchsetzte, ist auf
dem Wege, zu einer globalen Norm zu werden. Diese Entwicklungstendenz
lässt sich auf drei Ebenen deutlich beobachten:
-
Auf
der nationalen Ebene zeigt sie sich seit den 80er Jahren vor
allem in jenen Ländern, in denen im Kontext eines Systemwechsels
die Auseinandersetzung mit den Verbrechen des früheren
Regimes eine zentrale Rolle spielt, wie z. B. in Argentinien
und Chile (vgl. Nolte 1996), in Südafrika (vgl. Adam 1998,
medico international 1998, Alexander 2000) und in einigen Ländern
Ostmitteleuropas (vgl. Wóycicki 1998, Garton Ash 1999,
Smolar 1999/2000).
-
Auch
auf der Ebene der zwischenstaatlichen Beziehungen hat der Umgang
eines Staates mit seiner Vergangenheit eine neue Rolle erhalten.
Wie die sich in den letzten Jahren häufenden Entschuldigungsrituale
von Regierungen belegen, ist er zu einem nicht unerheblichen
außenpolitischen Faktor im Verhältnis zu ehemaligen
Feinden geworden. Was immer man von solchen Gesten symbolischer
Politik auch halten mag, sie werden nicht mehr nur gefordert,
sondern entgegen der bisher üblichen Ignoranz auch gegeben,
weil eine Verweigerung der Anerkennung historischer Schuld als
eine Belastung der internationalen Beziehungen bzw. als eine
Missachtung von Opfergruppen verstanden wird, die Regierungen
zumindest moralisch zunehmend international diskreditiert. Diese
Entwicklung zeigt, in welchem Maße die Erinnerung an historisches
Unrecht inzwischen zu einer geschichtspolitischen Ressource
geworden ist, die es lange ignorierten Opfergruppen - von den
koreanischen "Trostfrauen" und den osteuropäischen
Zwangsarbeitern bis hin zu den einst von den europäischen
Kolonialmächten unterworfenen und ausgebeuteten Völkern
Afrikas (vgl. dazu Soyinka 2001) - erlaubt, mit z. T. großer
internationaler Resonanz Druck auf Regierungen auszuüben,
um historisch begründete Forderungen nach Anerkennung und
Wiedergutmachung durchzusetzen (vgl. dazu Barkan 2002).
- Eine dritte
Ebene stellt schließlich die Entwicklung im Bereich des
Völkerrechts und der Menschenrechte dar. Sie deutet auf eine
neue Qualität im internationalen Umgang mit Staatsverbrechen
der Vergangenheit hin. Denn mit der Einrichtung der Internationalen
(Ad hoc-)Strafgerichtshöfe zur Ahndung der Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen
im früheren Jugoslawien (1993) und in Ruanda (1994) sowie
der kürzlich erfolgten Einsetzung des Ständigen Internationalen
Strafgerichtshofes der Vereinten Nationen in Den Haag (2003) ist
es in Zukunft keine "innere Angelegenheit" bzw. keine
Frage der staatlichen Souveränität mehr, wie Regierungen
mit ihren Bevölkerungen verfahren, und es ist auch nicht
mehr ohne weiteres den Gerichten und Rechtsvorstellungen der betreffenden
Länder überlassen, ob und wie sie mit Verbrechen gegen
die Menschlichkeit umgehen (vgl. dazu Hankel/Stuby 1995, Nürnberger
Menschenrechtszentrum 1996).
Fasst
man die Entwicklungen des letzten Jahrzehnts auf nationaler, zwischenstaatlicher
sowie völker- und menschenrechtlicher Ebene zusammen, so
lassen sich die Strukturen einer historisch neuen Konstellation
erkennen, die die Herausbildung eines transnationalen Musters
im Umgang mit Menschenrechtsverbrechen anzeigt. Welche Qualität
dieser Entwicklung insgesamt zugemessen werden kann, ist noch
unklar. Ob man sie bereits als Ausdruck einer "neuen internationalen
Moral" deuten kann (Barkan 2002), scheint angesichts der
Realpolitik vieler Staaten, die die "Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte" (1948) und die nachfolgenden Menschenrechtspakte
unterzeichnet haben, doch recht fraglich, ganz zu schweigen von
dem gegenwärtigen Umgang der USA mit der UNO, dem Völkerrecht
oder dem Ständigen Internationalen Strafgerichtshof in Den
Haag. Zwar lässt sich nicht übersehen, dass am Ausgang
des 20. Jahrhunderts die "negative" Erinnerung zu einem
"normativen Bestandteil der Politik vieler Staaten"
geworden ist (Knigge/Frei 2002, S. VII), Aber diese neue Normativität
im Verhältnis von Staaten zu schweren Menschenrechtsverletzungen
lässt sich zugleich auch zur Legitimation umstrittener militärischer
Aktionen nutzen, wie etwa - um nur zwei Beispiele zu nennen -
die mit dem Verweis auf Auschwitz begründete, aber völkerrechtswidrige
Beteiligung der Bundeswehr am Kosovokrieg oder Israels selbstlegitimatorische
Instrumentalisierung der Holocausterinnerung im Nahost-Konflikt
deutlich gemacht haben.
Deutungsversuche,
die explizit auf "Erinnerung im Zeitalter der Globalisierung"
abheben (Levy/Sznaider 2001) setzen am wachsenden Bedeutungsverlust
des Nationalstaates an, der seit dem 19. Jahrhundert einen wesentlichen
Bezugsrahmen des kollektiven Gedächtnisses einer Gesellschaft
bildete. Daniel Levy und Natan Sznaider gehen daher, gestützt
auf Maurice Halbwachs, davon aus, dass die schwindende Orientierungsfunktion
und Bindungskraft nationalstaatlicher Strukturen auch zu einem
Wandel kollektiver Gedächtnisbildung führen werde. Weil
die für sie grundlegenden "sozialen Rahmen" (Halbwachs)
sich unter dem Druck der Globalisierung aufzulösen beginnen,
prognostizieren Levy und Sznaider daher einen Wandel von der nationalen
zu einer "kosmopolitischen Erinnerung", dessen Grundmuster
sie an der in den 80er Jahren einsetzenden Universalisierung bzw.
"Entortung" des Holocaust-Gedächtnisses festmachen.
Sie sehen darin den Prototyp kollektiver Erinnerung in der "Zweiten
Moderne". Seine neue Qualität in der universalistischen
Dimension dieser Erinnerungsform:
"Dieser neue Kosmopolitismus der Erinnerung ermöglicht
es den Menschen in der
Zweiten Moderne, aufgrund gemeinsam erinnerter Barbarei neue Solidaritätsformen
zu schaffen. Die Erinnerung an den Holocaust erlauben zu Beginn
des dritten Jahrtausends die Formierung nationenübergreifender
Gedächtniskulturen, die wiederum zur Grundlage für globale
Menschenrechtspolitik werden" (Levy/Sznaider 2001, S. 10
f.).
Man
muss nicht der hier durchgehend bemühten (und nicht eben
kritisch reflektierten) Theorie der "Zweiten Moderne"
huldigen, um dennoch zu ähnlichen Schlussfolgerungen zu gelangen.
Ein Beispiel sind die Überlegungen, die, im Rahmen der Politischen
Philosophie, kürzlich Otfried Höffe zum Problem der
"Demokratie im Zeitalter der Globalisierung" vorgetragen
hat (Höffe 2002). Sie reflektieren Globalisierung im Kontext
der entstehenden Weltgesellschaft, die als eine "Schicksalsgemeinschaft
von drei Dimensionen" verstanden wird: als globale "Gewaltgemeinschaft",
als "Kooperationsgemeinschaft" und als "Gemeinschaft
von Not und Leid". In unserem Zusammenhang ist von Bedeutung,
welche Funktion Höffe der historischen Erinnerung in dieser
"Schicksalsgemeinschaft" zuweist:
"Aus der gemeinsamen Erinnerung großer Gewalttaten:
der Eroberungen, Unterdrückungen und Ausbeutungen, der Versklavungen,
Kolonialisierungen und Imperialismen, der Greuel der Nationalismen
und der zahllosen Opfer im Namen sozialer oder sozialistischer
Revolutionen, könnte ein kritisches Weltgedächtnis'
entstehen. Und vorausgesetzt, daß es nicht selektiv verfährt,
vielmehr eine anamnetische Gerechtigkeit' pflegt, überdies
beim bloßen Erinnern nicht stehenbleibt, hilft es, künftigen
Gewalttaten vorzubeugen" (ebd., S. 16).
Damit
ist freilich noch nicht geklärt, wie ein solches "Weltgedächtnis"
entstehen, noch wo seine kosmopolitischen' Erinnerungsorte
liegen und wer seine sozialen Träger sein könnten. Allerdings
zeigt die produktive Aufnahme der Thesen von Höffe und Levy/Sznaider
in der vergleichenden Politikwissenschaft (vgl. z. B. Arenhövel
2002/03, Nolte 2002/03), dass diese nicht einfach als philosophische
Spekulationen oder modernisierungstheoretische Konstrukte abgetan
werden können. So lässt sich z. B. die breite internationale
Solidaritätsbewegung in den 70er und 90er Jahren für
die Opfer der Militärdiktaturen und den Kampf der Menschenrechtsorganisationen
in Lateinamerika als Vorstufe eines solchen "kritischen Weltgedächtnisses"
deuten, nämlich als eine durch schwere Menschenrechtsverletzungen
mobilisierte transnationale Erinnerungs- und Solidargemeinschaft,
die für die weltweite Durchsetzung universeller Rechts- und
Wertevorstellungen, denen sie sich verpflichtet fühlt, eintritt
(vgl. dazu Nolte 2002/03).
"...
im Dienst der Gegenwart": Vergangenheitsaufarbeitung und
Menschenrechte
In
der neuen Funktion der Vergangenheitsaufarbeitung bei der Bewältigung
der postdiktatorischen Übergangs- und Transformationsprozesse
wird eine Verschiebung der Perspektive erkennbar: Die Frage "Erinnern
wozu?" gewinnt unter dem Handlungsdruck der Gegenwart und
im Blick auf die Zukunft dieser Länder Priorität vor
dem Verlangen nach einer umfassenden historischen und juristischen
Aufarbeitung; die durchsetzbaren politischen Ziele des Systemwandels
haben Vorrang und definieren die Qualität und Reichweite
der "Vergangenheitsbewältigung". Dass solche Konzepte
allerdings nicht nur Plausibilität, sondern auch erhebliche
Ambivalenzen aufweisen, lässt sich exemplarisch am Beispiel
Südafrikas zeigen.
Die
nach dem Ende des Apartheidregimes vom ersten demokratisch gewählten
Parlament eingesetzte "Wahrheits- und Versöhnungskommission"
hatte den Auftrag, die auf die letzten drei Jahrzehnte begrenzte
Aufarbeitung der schweren Menschenrechtsverletzungen des Burenstaates
und der Befreiungsbewegung in einer Form zu leisten, die gemäß
ihrem Titel gleichzeitig zur Versöhnung der tief gespaltenen
Gesellschaft Südafrikas beitragen sollte. Die Verklammerung
von Vergangenheitsaufarbeitung und nation building war innovativ
und problematisch zugleich. Denn sie machte es erforderlich, die
historische Wahrheitsfindung mit dem politischen Imperativ der
Integration von Tätern, Opfern und Nutznießern zur
Deckung zu bringen sowie die öffentliche Anerkennung der
Opfer mit der von den alten Machthabern geforderten, allerdings
an bestimmte Bedingungen geknüpften Amnestie für die
Täter zu verbinden. Die Forderungen nach Bestrafung, Wiedergutmachung
und sozialer Gerechtigkeit sollten daher im Sinne einer versöhnenden,
"aufbauenden Gerechtigkeit" (Tutu) verstanden werden.
Trotz der unbestreitbaren Verdienste der Wahrheitskommission musste
ihr außerhalb Südafrikas viel gerühmtes Programm
an seiner Widersprüchlichkeit scheitern und letztlich auch
die Arbeit der Kommission diskreditieren. Die anfänglich
große Zustimmung in der schwarzen Bevölkerung ist längst
der Enttäuschung und Verbitterung über ein Projekt gewichen,
das im wesentlichen der im rassistischen Apartheidregime systematisch
entrechteten, verfolgten und benachteiligten nicht-weißen
Bevölkerungsmehrheit Versöhnungsbereitschaft abverlangte,
ohne die bis heute anhaltende strukturelle Ungleichheit, wenigstens
ihre materiellen und sozialenAuswirkungen, zu beseitigen (zur
Kritik vgl. Adam 1998, medico international 1998, Alexander 2000).
Damit
ist jedoch die perspektivisch wichtige Verknüpfung von Vergangenheitsaufarbeitung
mit Gegenwarts- und Zukunftsfragen, die zu einem Signum der internationalen
Debatte geworden ist, nicht prinzipiell desavouiert. Sie hat die
Frage nach dem "Wozu" und den Handlungskonsequenzen
des Erinnerns wieder in den Vordergrund geschoben, die in der
deutschen Diskussion allzu oft vergessen oder abgewehrt worden
ist. Es kann nicht nur um historische Aufarbeitung und um angemessene
Formen des Gedenkens gehen, wenn der Imperativ des Erinnerns nicht
zur Leerformel und die Erfahrungen der Opfer nicht zum rituell-folgenlosen
Appell des "Nie wieder!" verkommen sollen. Vergangenheit,
so hat es Tzvetan Todorow vor einigen Jahren formuliert, "muss
der Gegenwart dienen, wie die Pflicht des Erinnerns der Gerechtigkeit
zu dienen hat" (Todorow 1999, S. 11). Todorow legt im Unterschied
zur deutschen Praxis den Schwerpunkt - pointiert gesprochen -
von der Vergangenheits- auf die Gegenwartsbewältigung, ohne
allerdings damit in realpolitischer Manier einem Verzicht auf
die Auseinandersetzung mit Vergangenheit das Wort zu reden. Denn
seine Forderung, dass die Pflicht des Erinnerns der Herstellung
von Gerechtigkeit zu dienen habe, verweist auf den normativen
Bezugsrahmen der Menschenrechte: "Gerechtigkeit ist ein Menschenrecht"
(Lasso 1996, S. 49).
Die Bedeutung und politische Brisanz eines so verstandenen Umgangs
mit den Lasten der Vergangenheit wird besonders dort ersichtlich,
wo, wie in Lateinamerika, der Kampf gegen das Vergessen eng mit
der Menschenrechtsfrage verknüpft ist. Dort besaß der
Kampf um die Durchsetzung der Menschenrechte bereits eine lange
Tradition (vgl. Huhle 2002(a)), bevor dieses Thema unter den Militärdiktaturen
der 70er und 80er Jahre eine "explizit politische Frage"
wurde (Garretón 1996). Wo nationale Rechtssysteme institutionell
und personell eng mit einem diktatorischen System verbunden sind,
ist die Berufung auf die universellen Menschenrechte ein bedeutendes
Mittel, gegen schwere Rechtsverletzungen im eigenen Land zu protestieren
und an die Weltöffentlichkeit zu appellieren. Menschenrechtsorganisationen
bildeten daher nicht zufällig die wichtigsten Kräfte
im Widerstand gegen die Militärjuntas und beim Übergang
zur Demokratie. Sie waren es daher auch, die in Chile die Absicht
der demokratisch gewählten Regierung attackierten, das 1978
unter Pinochet erlassene Amnestiegesetz, das die von der Junta
zu verantwortenden Menschenrechtsverbrechen der Strafverfolgung
entzog, als Bedingung für einen gewaltlosen Systemwechsel
zu akzeptieren (vgl. dazu Nolte 1996 und 1998). Denn dieser aufgezwungene
Preis für die Demokratie verhinderte die volle Wiederherstellung
des Rechts und blockierte eine öffentliche Debatte über
die Beurteilung der Taten des alten Regimes, so dass die nach
der Diktatur dringliche Klärung rechtlich-moralischer Normen
bzw. eine breite gesellschaftliche Verständigung über
konsensfähige Werte und Beurteilungsmaßstäbe weitgehend
unterblieb. Der bis heute anhaltende Kampf gegen die Straflosigkeit
(impunidad) steht somit exemplarisch für ein Verständnis
von Vergangenheitsaufarbeitung, das diese als Auseinandersetzung
mit den Menschenrechtsverbrechen des alten Regimes begreift und
mit der Forderung nach Bestrafung der Täter zugleich für
die Durchsetzung der Menschenrechte in der Gegenwart kämpft.
Der Stand ihrer Verwirklichung wird daher zum Indikator für
die Qualität der politischen Kultur in der Demokratie.
Verbindung
von Erinnerungsarbeit und Menschenrechtsbildung? Probleme und
Perspektiven
Obwohl
weder die beschriebenen Wandlungstendenzen eindeutig noch ihre
Deutungen einheitlich sind, scheint mir eine Auseinandersetzung
mit der veränderten Lage sowohl hinsichtlich der Bedeutung
der Vergangenheitsproblematik in der Einen Welt wie hinsichtlich
der eingangs diskutierten Zukunft der Erinnerung in Deutschland
notwendig zu sein. Dafür wäre allerdings erst ein Rahmen
zu entwerfen, in dem sich die drei Ebenen der Globalisierung des
Erinnerns, der Menschenrechte und der Bildungsprozesse im Sinne
pädagogischer Erinnerungsarbeit systematisch vermitteln lassen.
Ein solcher mehrdimensionaler Rahmen kann konzeptionell an den
Ansatz der Human Rights Education anschließen, wie er in
grundlegenden Deklarationen der UNESCO und der Vereinten Nationen
(vgl. die Dokumente in: Europäisches Universitätszentrum
1997) entwickelt worden ist und im Zusammenhang mit der laufenden
"Dekade der Menschenrechtserziehung" (1995-2004) weltweit
umzusetzen versucht wird. Darin wird die Perspektive einer globalen
"Kultur des Friedens und der Menschenrechte" formuliert,
bei der die Menschenrechtserziehung bzw. Menschenrechtsbildung
eine zentrale Rolle spielt (vgl. Lohrenscheit 2002, Lenhart 2003).
Dieser Ansatz, dem in der pädagogischen Theorie und Praxis
der Bundesrepublik offenbar, wie aktuelle Erhebungen zeigen, eine
eher marginale Bedeutung zukommt (vgl. Lohrenscheit/Rosemann 2003),
geht auf die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte"
aus dem Jahre 1948 zurück, in deren Präambel unter ausdrücklichem
Bezug auf die historischen Erfahrungen der NS-Herrschaft und des
Zweiten Weltkriegs bereits der Auftrag an die Völkergemeinschaft
formuliert worden war, "durch Unterricht und Erziehung die
Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern und (...)
ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Verwirklichung
(...) zu gewährleisten" (Menschenrechte 1998, S. 5).
Die Erklärung der Menschenrechte war eine Antwort auf die
Gräuel der Vergangenheit, Resultat eines historischen Lernprozesses
und ein Projekt der Zivilisierung, in dem Bildung und Erziehung
eine im wörtlichen Sinne grundlegende Bedeutung zugedacht
wurden. Es dauerte bis zum Ende des Ost-West-Gegensatzes, bevor
in den 90er Jahren Human Rights Education zum Gegenstand internationaler
Beratungen und Entscheidungen werden konnte. In der Zwischenzeit
waren völkerrechtlich verbindliche Menschenrechtspakte abgeschlossen
worden, die über den ursprünglichen Kernbereich der
bürgerlichen und politischen Rechte hinaus auch die wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Rechte sowie die Rechte von Völkern
auf Frieden, Entwicklung und Selbstbestimmung in den Katalog der
Menschenrechte aufgenommen und als unteilbar und einander bedingend
deklariert hatten (vgl. dazu Köhne 1998). Damit hatte sich
nicht nur der Gegenstandsbereich von Menschenrechtsbildung erheblich
erweitert. Auch der ihr zu Grunde liegende Bildungsbegriff hat
sich vor allem hinsichtlich seiner politisch-sozialen Dimensionen
und damit seines emanzipatorischen Gehalts in einer Weise verändert,
die nur noch wenig mit der europäischen Tradition, um so
mehr aber mit einem Verständnis von Bildung "als Praxis
der Freiheit" im Rahmen einer "Pädagogik der Unterdrückten"
gemein hat (vgl. Freire 1973), auch wenn dies in den offiziellen
Programmen aus z. T. nahe liegenden Gründen nicht ausdrücklich
entfaltet wird.
Bei
dem Versuch, Erinnerungsarbeit im Zusammenhang mit Menschenrechtsbildung
zu konzipieren, ist mit einigen Schwierigkeiten zu rechnen. So
wirft die Frage ihrer wechselseitigen Anschlussfähigkeit
Probleme auf, die durchaus ernst zu nehmen sind und nicht mit
der vorschnellen Annahme überspielt werden sollten, Menschenrechtsbildung
sei gewissermaßen eo ipso immer schon "Erziehung nach
Auschwitz" (so Fritzsche 2000). Wenn ein solches Vorhaben
plausibel und sinnvoll sein und das Spannungsverhältnis von
Menschenrechtsbildung und Erinnerungsarbeit nicht bagatellisiert
werden soll, müsste auf beiden Seiten zunächst eine
kritische Reflexion der jeweiligen Ansprüche und Revierabgrenzungen
erfolgen. Der Rahmen, in dem dies geschehen kann, ist nach wie
vor die Präambel der "Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte", in der die historische Erfahrung von bis
dahin ungekannten Verbrechen mit der Proklamation universell geltender
rechtlich-humanitärer Standards sowie mit Erziehung und Bildung
verbunden worden sind. Vor diesem Hintergrund sind die Spannungen
zwischen der normativ-universalistischen Ebene der Menschenrechte
und dem historisch-empirischen Gegenstandsbereich der Vergangenheitsaufarbeitung
jedenfalls im Rahmen von Bildungsprozessen nicht als Gegensatz
aufzufassen. Denn weder kann pädagogische Erinnerungsarbeit
auf normative Zielsetzungen verzichten, wenn sie den Umgang mit
Vergangenheit nicht der Beliebigkeit überlassen will, noch
kann Menschenrechtsbildung prinzipiell einer Auseinandersetzung
mit den historischen Ursachen, die sie erforderlich machen, ausweichen,
wenn sie der Reduktion auf idealistische Rhetorik oder der Vermittlung
eines letztlich abstrakten Menschenrechtsbewusstseins entgehen
will. Darüber hinaus macht es eine reflektierte Verschränkung
beider Bereiche möglich, zwei problematische Defizite zu
überwinden: nämlich den mangelnden Gegenwartsbezug speziell
in der deutschen Erinnerungsarbeit und die fast ausschließliche
Orientierung auf Probleme der Gegenwart in der Menschenrechtsbildung.
Dass
bei Behandlung der Menschenrechtsfrage eine Verbindung von historischer
und universalistischer Perspektive nicht nur sinnvoll, sondern
von der Sache her auch geboten ist, lässt sich gut an dem
"Didaktischen Würfel der Menschenrechte" zeigen,
den Peter Weinbrenner im Zusammenhang vergleichender Schulbuchanalysen
entwickelt hat (vgl. Weinbrenner 1997, S. 27). Er verbindet die
drei "Generationen" der Menschenrechte (individuelle
und politische Rechte/soziale, wirtschaftliche und kulturelle
Rechte/internationale, regionale und globale Rechte) mit den drei
Ebenen, auf denen sie verortet und behandelt werden können:
der normativen Ebene der Menschenrechtsrhetorik, der empirischen
Ebene der Menschenrechtsverletzungen und einer Handlungsebene,
auf der es um die Durchsetzung der Menschenrechte geht. Beide
Felder werden ergänzt durch die drei Zeitdimensionen der
Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Auf diese Weise wird nicht
nur die Beziehung zwischen den Phasen der Menschenrechtsentwicklung
und den Ebenen, auf denen diese greifbar sind, sichtbar gemacht,
sondern zusätzlich die Notwendigkeit unterstrichen, den Gesamtzusammenhang
stets im Blick auf die historischen Voraussetzungen und Bedingungen,
die gegenwärtige Lage und die Perspektiven eines Engagements
für die Menschenrechte zu reflektieren.
Die
komplexe vieldimensionale Struktur macht diesen "Didaktischen
Würfel" zu einem hilfreichen analytischen Instrument,
mit dem sich die jeweiligen Schwerpunktsetzungen bzw. Leerstellen
von Konzepten der Menschenrechtsbildung erfassen lassen. So wird
z. B. beim Durchgang durch die internationalen Dokumente schnell
deutlich, dass das von der UNESCO vertretene Verständnis
von Human Rights Education ( "Erziehung zu Frieden, Menschenrechten
und Demokratie") die individuellen und politischen Rechte
stärker als etwa die sozialen und wirtschaftlichen Rechte
anspricht, die empirische Ebene eher vernachlässigt und die
historische Dimension fast gänzlich ausspart, obwohl zahlreiche
Problemfelder benannt werden, die sich durchaus für eine
Verbindung von Menschenrechtsbildung und Erinnerungsarbeit eignen
würden, wenn nicht für ihr Verständnis sogar unverzichtbar
sind (vgl. "Integrierter Rahmenplan" der UNESCO, in:
Europäisches Universitätszentrum 1997, S. 68 ff.). Die
durchgehende Fixierung auf Gegenwartsprobleme, die sich generell
in menschenrechtspädagogischen Ansätze beobachten lässt,
mag in präventiver Hinsicht berechtigt sein, erscheint jedoch
insbesondere dann als eine nicht unproblematische Verkürzung
von Menschenrechtsbildung, wenn sich diese auf die Situation in
post-totalitarian countries oder in post-conflict societies bezieht.
In den auf Bewusstseins- und Werteentwicklung, empowerment-Strategien
oder Konflikttraining zielenden Modellen scheinen im Unterschied
zu philosophischen, psychologischen oder soziologischen Fundierungen
historische Kontexte und Problemstellungen auf konzeptioneller
Ebene kaum eine Rolle zu spielen (vgl. die referierten Ansätze
bei Tibbits 2002). Dieser Befund erstaunt nicht nur im Blick auf
den Begründungsrahmen der "Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte", sondern auch hinsichtlich des grundlegenden
Sachverhalts, dass "begangene Menschenrechtsverbrechen"
stets schon "vergangene Menschenrechtsverbrechen" sind
(Huhle 2003, S. 1) und daher der Auseinandersetzung mit Vergangenheit
bedürfen, wenn sowohl ihre Ursachen erkannt wie auch ihre
Nachwirkungen bearbeitet werden sollen.
Wie
unverzichtbar gerade in postdiktatorischen Übergangsphasen
die Verknüpfung der Menschenrechtsfrage mit der Aufarbeitung
von Vergangenheit (und umgekehrt) ist, hat sich gerade im letzten
Jahrzehnt in einer Reihe von Ländern gezeigt, und zwar nicht
nur im Kampf lateinamerikanischer Menschenrechtsorganisationen
gegen den Skandal der Straflosigkeit, der im historischen Bewusstsein
des "Nie wieder" (Nunca más) geführt wurde
und noch wird. Auch in Südafrika, wo im Rahmen der "Wahrheits-
und Versöhnungskommission" die Menschenrechtsproblematik
sogar institutionell in einer Unterkommission verankert worden
war, ist deutlich geworden, dass sowohl die Durchsetzung der Menschenrechte
als auch das Projekt der nationalen Versöhnung scheitern
müssen, wenn die historischen Ursachen des Rassismus und
der unter der Apartheid geschaffenen (und weiter bestehenden)
krassen sozialen Ungleichheit nicht in angemessener Form - das
heißt unter ausdrücklicher Berücksichtigung der
sozialen und wirtschaftlichen Menschenrechte - zum Thema der Aufarbeitung
gemacht werden. Das südafrikanische Beispiel zeigt obendrein,
welche Bedeutung die Erinnerung im Zusammenhang mit der Verwirklichung
der Menschenrechte für die Opfer eines Regimes gewinnt, das
diesen systematisch ihre Geschichte und Identität genommen
hat. Weil dafür die öffentlichen Hearings der Wahrheitskommission
keine Kompensation darstellen konnten, versuchen inzwischen Selbsthilfegruppen
durch kollektives Erzählen von Unterdrückungs- und Leidensgeschichten,
endlich die lähmende und traumatisierende "Kultur des
Schweigens" (Freire) zu durchbrechen, um auf diese Weise
die eigene Geschichte, Identität und menschliche Würde
zurück zu gewinnen (z. B. im Khulumani-Projekt; vgl. dazu
medico international 2001).
Ein
wieder anders gelagertes Beispiel ist die Situation in den multiethnischen
und multikulturellen Gesellschaften des früheren Jugoslawien,
wo nach mehreren (Bürger-)Kriegen bereits die Erinnerung
an die Täter und ihre Taten den Prozess der inneren Befriedung
zu gefährden droht, weil nahezu alle der in den neuen staatlichen
Formationen lebenden Völker sich selbst als Opfer und die
jeweils anderen als Täter sehen. Mit welchen Problemen Ansätze
von Menschenrechtsbildung im Sinne von Friedenserziehung unter
diesen Umständen z. B. im Schulbereich rechnen müssen,
wird an den nationalistischen, militaristischen oder diskriminierenden
Unterrichtsinhalten sichtbar, die in den bosniakischen, kroatischen
und serbischen Curricula Bosnien-Herzegovinas gefunden wurden
(vgl. Lenhart u. a. 1999, Lenhart 2000). Die von der Heidelberger
Expertengruppe u. a. vorgeschlagene Implementierung von Elementen
der Menschenrechtsbildung wird allerdings, wenn sie zur Sicherung
von Frieden, Menschenrechten und Demokratie beitragen und nicht
aufgesetzt und abstrakt bleiben soll, die historischen Ursachen
der gegenseitigen Vorurteile, Hassgefühle und Revanchebedürfnisse
nicht ausklammern können. Denn ohne eine selbstreflexive
Auseinandersetzung mit der in den Menschen und ihren Erinnerungskonstrukten
fortwirkenden Vergangenheit werden die Voraussetzungen für
Verständigung und Aussöhnung kaum geschaffen werden
können. Gerade weil Menschenrechtsbildung auf einen Rahmen
universeller Rechte und Werte bezogen ist, der es ermöglicht,
von einer Position oberhalb' partikularistischer und antagonistischer
Interessen die politischen und kulturellen Gegensätze zum
Thema von Bildungsprozessen zu machen, könnte eine so verstandene,
auf die Probleme der Gegenwart bezogene Erinnerungsarbeit wenigstens
für die heranwachsende Generation einen wichtigen, wenn sicher
auch nur begrenzten Beitrag zur Konfliktbewältigung und Erfahrungsverarbeitung
leisten.
"Erziehung
nach Auschwitz" als Menschenrechtsbildung: Zwei Beispiele
als Resümee
In
der Bundesrepublik stellt sich die Menschenrechtsfrage - und damit
auch die Rolle der Menschenrechtsbildung - anders als in den behandelten
Ländern, auch wenn es hierzulande Menschenrechtsverletzungen
gibt, die in diesem Rahmen zum Thema gemacht werden müssten:
Rechtsextremistische Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung
von Minderheiten oder bestimmte Formen des staatlich-administrativen
Umgangs mit Asylsuchenden, Flüchtlingen und Migranten sind
die bekannten Beispiele. Menschenrechtsbildung in Deutschland
richtet sich vornehmlich auf die Bildung von Menschenrechtsbewusstsein,
will für Menschenrechtsverletzungen sensibilisieren und Solidarität
mit den Opfern nicht nur im eigenen Lande fördern.
Auch
die Verbrechen der Vergangenheit haben einen anderen Stellenwert.
Sie haben nichts mit der ungebrochenen und belastenden Gegenwärtigkeit
gemein, wie sie etwa in Südafrika, Lateinamerika oder in
den Ländern des früheren Jugoslawien noch immer greifbar
ist. Die Verbrechen, auf die sich die "negative" Erinnerung
in Deutschland bezieht, liegen mehr als ein halbes Jahrhundert
zurück und sind in einem Maße aufgearbeitet und zum
festen Bestandteil offizieller Erinnerungskultur geworden, das
im internationalen Vergleich beispiellos sein dürfte.
Daher
muss sich ein Plädoyer für Versuche, in der Bundesrepublik
pädagogische Erinnerungsarbeit stärker mit Menschenrechtsbildung
zu verknüpfen, wie ich es hier vertrete, auf andere Problemlagen
und Begründungszusammenhänge stützen. Im Blick
auf die oben diskutierten Veränderungen auf nationaler und
internationaler Ebene sind vor allem zwei Gründe zu nennen:
zum einen der gegenwärtige Wandel zu einer multikulturellen
und multiethnischen Gesellschaft, der eine national verfasste
Erinnerungskultur vor erhebliche Herausforderungen stellt; zum
anderen der Perspektivenverlust der Erinnerungsarbeit in Deutschland,
der ein Nachdenken über die Bedeutung der NS-Erinnerung für
die Gegenwart dringend erforderlich macht. Da mir beim derzeitigen
Stand der Diskussion ein ausgearbeiteter Entwurf verfrüht
scheint, möchte ich die beiden Begründungsfiguren abschließend
anhand zweier vorliegender Versuche kennzeichnen, die sich beide
mit der Problematik einer Erziehung "nach Auschwitz"
im Rahmen von menschenrechtspädagogischen Überlegungen
befassen.
Micha
Brumlik geht bei seinem Konzept (vgl. Brumlik 2000) von der These
aus, dass Adornos immer wieder bemühte Forderung an die Pädagogik,
dass sich "Auschwitz" nicht wiederholen dürfe,
in der multikulturellen Gesellschaft der Bundesrepublik unzureichend
geworden sei, weil die große und wachsende Zahl der Immigranten
nicht ohne weiteres mit den von Deutschen zur Zeit des Nationalsozialismus
begangenen Verbrechen, auf die sich Adornos Programm bezog, behaftet
werden können. Da jedoch die in Deutschland geborenen Kinder
aus Migrantenfamilien kommen, die durchaus ein Gedächtnis
an Massaker und Genocide in der Geschichte ihrer Herkunftsländer
besitzen, aber als deutsche Bürger in einem Staat aufwachsen,
für den die Erinnerung an Nationalsozialismus und Holocaust
einen grundlegenden Bestandteil seines Selbstverständnisses
darstellt, ergibt sich die Frage, wie unter den Bedingungen von
Multikulturalität mit der Erinnerung an "Auschwitz"
noch umgegangen werden kann. Brumlik sieht die Antwort in einer
als politische bzw. staatsbürgerliche Bildung verstandenen
Menschenrechtserziehung mit kosmopolitischer Perspektive, die
sich im Engagement für die Würde und die Rechte jedes
Menschen nicht mehr nur auf die Ermordung der europäischen
Juden beziehen kann. Vielmehr sei eine Auseinandersetzung mit
den Völkermorden des vergangenen wie wohl auch des neuen
Jahrhunderts insgesamt erforderlich, die es auch den aus nicht-deutschen
Familien Stammenden auferlege, sich mit den Genociden ihrer Herkunftsländer
zu befassen, weil anders von ihnen das mit "Auschwitz"
Gemeinte nicht zu erfassen sei. So führt der menschenrechtspädagogische
Ansatz als Antwort auf die Pluralität nationaler' Gedächtnisse
in einer multikulturellen Gesellschaft von einer nur auf die Nation
bezogenen zu einer kosmopolitischen Erinnerung, ohne gezwungen
zu sein, den Holocaust im Sinne von Levy und Sznaider zu "entorten".
Rainer
Huhle geht in seinem im Nürnberger "Dokumentationszentrum
Reichsparteitagsgelände" erprobten Entwurf nicht von
einem problematisch gewordenen Konzept der Erinnerungsarbeit aus,
sondern nimmt umgekehrt einen konkreten historischen Raum und
Ereigniszusammenhang - Nürnberg während des Nationalsozialismus
und als Ort des ersten internationalen Strafgerichtshofs zur Ahndung
von Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen nach 1945 - zum Anlass,
aus der Perspektive der Menschenrechte die Relevanz der Auseinandersetzung
mit der NS-Vergangenheit für die Gegenwart deutlich zu machen
(vgl. Huhle 2002). Die historischen Vorgänge werden auf die
"Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" bezogen,
die als "globale menschenrechtliche Antwort" auf die
NS-Barbarei verstanden wird. Der historische Lernprozess, der
zur "Allgemeinen Erklärung" führte, wird zum
methodischen Leitfaden eines Konzepts, das dazu auffordert, sich
mit den NS-Verbrechen als Menschenrechtsverbrechen auseinander
zu setzen und sich dabei die Bedeutung und Aktualität der
Menschenrechte als unveräußerliche und unteilbare Rechte
jedes einzelnen zu erschließen. Da Huhle Menschenrechtserziehung
entschiedener als Brumlik auf ihren genuinen Kernbereich, nämlich
"die Menschenrechte selbst" (Weinbrenner 1997, S. 22)
focussiert, hebt sich sein Konzept auch klar von den moralpädagogischen
Intentionen ab, wie sie im Umfeld der "Holocaust Education",
aber auch von Micha Brumlik in seinen nicht unproblematischen
Vorstellungen von einer "Bildung moralischer Gefühle"
(Brumlik 2000, S. 55) als Kern einer Pädagogik der Menschenrechte
vertreten werden. Huhle geht es vielmehr darum, an präzis
bestimmten historischen Vorgängen die Verletzung der Menschenrechte
als Rechte heraus zu arbeiten, und zwar mit der gegenwartsbezogenen
Handlungsperspektive, diese als Grundrechte jedes Menschen zu
verteidigen bzw. durchzusetzen. Erinnerungsarbeit wird in der
Verbindung mit Menschenrechtsbildung nicht von ihrem historischen
Gegenstandsbereich gelöst, aber durch den universalistischen
Bezugsrahmen mit einer höchst aktuellen Perspektive versehen,
die eine so konzipierte historische Bildung zu einer Schlüsselqualifikation
für die engagierte Auseinandersetzung mit einer zentralen
Zukunftsfrage der entstehenden Weltgesellschaft machen kann. Gerade
indem sie auf die Menschenrechte als Resultat und Faktor weltumspannender
Zivilisierung bezogen wird, geht es in einer solchen Erinnerungsarbeit
auch nicht vorrangig um Moral- und Werteerziehung, sondern um
Projekte einer sowohl historisch als auch universalistisch argumentierenden
politischen Bildung.
Beide
referierten Konzepte, so scheint mir, sind produktive und weiterführende,
sicher auch diskussions- und ergänzungsbedürftige Versuche
einer Antwort auf die Frage nach der Zukunft der Erinnerung in
Deutschland, von der dieser Beitrag ausgegangen war. Denn sie
entwerfen einen Umgang mit Vergangenheit, der die Begrenzungen
nationaler Selbstbezüglichkeit überwindet und durch
die wechselseitige Verknüpfung von Erinnerungsarbeit und
Menschenrechtsbildung den Blick für drängende Probleme
der Gegenwart und Zukunft von globaler Bedeutung öffnet.
Eine solche Form der Auseinandersetzung mit Vergangenheit scheint
mir daher in der Lage zu sein, auch die kontraproduktiv gewordene
Selbstabschottung der nationalen bzw. partikularistischen gegenüber
der sich abzeichnenden Figuration einer kosmopolitischen bzw.
globalen Erinnerung aufzubrechen. Mit solchen und ähnlichen
Ansätzen könnte die Erinnerungsarbeit auch in Deutschland
einen bedeutsamen Beitrag zur Entwicklung einer "Kultur des
Friedens und der Menschenrechte" leisten, die auf der Ebene
der Vereinten Nationen zu einer zentralen Perspektive von Erziehung
und Bildung erklärt worden ist. Ein solches Programm bedarf
des historisch aufgeklärten Bewusstseins von den Menschenrechtsverbrechen
der Vergangenheit, wenn es nicht abstrakt oder eben ein Thema
"der anderen" bleiben soll. Dass allerdings die Verwirklichung
dieses Zukunftsprojekts einer globalen Zivilisierung durch die
Anerkennung universeller Rechte entscheidend vom Grad der kollektiven
Sensibilisierung für Menschenrechtsverletzungen, also von
längerfristigen gesellschaftlichen Lernprozessen abhängt,
scheint mir ebenso evident zu sein wie die Bedeutung eines "kritischen
Weltgedächtnisses" für die Qualität der sich
herausbildenden Weltgesellschaft.
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Todorow, Tzvetan: Erinnerung im Dienst der Gegenwart. In: UNESCO-Kurier
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UNESCO-Kurier Nr. 12/1999: Die Schreckenstaten von gestern: Erinnern
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Weinbrenner, Peter (unter Mitarbeit von K. Peter Fritzsche): Menschenrechtserziehung
- ein
Leitfaden zur Darstellung des Themas "Menschenrechte"
in Schulbüchern und im Unterricht. Bielefeld 1997 (= Schriften
zur Didaktik der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Nr. 70)
Wóycicki, Kasimierz: Opfer und Täter - Die polnische
Abrechnung mit der Geschichte nach
1989. In: König u. a. (Hrsg.) 1998, S. 291-308.
Zimmer, Hasko: Zwischen nationalen Gedächtnissen und veränderten
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nissen - Zur Situation deutsch-polnischer Erinnerungsarbeit nach
1989. In: Keim, Wolfgang (Hrsg.): Vom Erinnern zum Verstehen.
Pädagogische Perspektiven deutsch-polnischer Verständigung.
Frankfurt/M 2003, S. 275-301.

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