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Forum Menschenrechte

Sekretariat: Petra Hanf
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
Tel. 030-4202 1771
e-mail: forum.menschenrechte@debitel.net

http://www.forum-menschenrechte.de


Aktiv für Menschenrechte

Programm der Bundesregierung für effektiven Schutz von bedrohten Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern

Einleitung

Am 9. Dezember 1998 wurde die "Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen" von der VN-Vollversammlung verabschiedet. Damit erklärten mehrere Regierungen, dass sie willens sind, sich für den Schutz bedrohter Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern, MRV, weltweit einzusetzen, sei es vor Ort oder im eigenen Land. Zu o.g. Erklärung wurde das Amt der VN-Sonderbeauftragten für MRV geschaffen und mit Frau Hina Jilani aus Pakistan hervorragend besetzt. Verschiedene überstaatliche Institutionen und internationale Nichtregierungsorganisationen (NRO) haben Strukturen zum Schutz von MRV eingerichtet.

Auch in Deutschland muss der breite politische Konsens zugunsten von MRV in konkrete politische Programme umgesetzt werden. Wie das Forum Menschenrechte bereits in seiner Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung vom Januar 1997 betont hat, ist erklärtes Ziel, MRV zur ungehinderten Fortsetzung ihres Einsatzes politische, diplomatische und finanzielle Unterstützung zu gewährleisten.

"Verfolgte MRV aus aller Welt sind in Deutschland willkommen", erklärte Bundesaußenminister Joschka Fischer vor dem Plenum des Forum Menschenrechte (FMR) im März 1999. Diese Erklärung und auch der 6. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung vom 6. Juni 2002, in dem ausdrücklich festgestellt wurde, dass MRV besonderen Schutz genießen sollten, haben das Forum Menschenrechte ermutigt, mit einem Programm- und Maßnahmenvorschlag an die Bundesregierung heranzutreten, um einen aktiven Beitrag zur Implementierung und Umsetzung konkreter Maßnahmen in Deutschland zu leisten.

Für bedrohte MRV müssen Bedingungen geschaffen werden, damit sie in anderen Ländern, darunter auch der Bundesrepublik Deutschland, zeitweilig Zuflucht sowie einen Rahmen finden, in dem sie ihre menschenrechtlichen Aktivitäten fortsetzen können.

1. Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger

1.1
MRV sind Personen, die sich gewaltfrei für die Wahrung und Förderung der Menschenrechte weltweit einsetzen. Das Spektrum der internationalen Menschenrechte ist breit; der Einsatz für sie entsprechend vielfältig.

1.2
MRV untersuchen Menschenrechtsverletzungen und klagen sie an. Sie unterstützen und schützen Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Flüchtlinge, sie bekämpfen die Straflosigkeit der Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen, sie führen Menschenrechtserziehungsprogramme durch und mobilisieren andere Menschen, sich an Kampagnen für die Einstellung von Menschenrechtsverletzungen zu beteiligen. Sie setzen sich für verfolgte und diskriminierte ethnische und religiöse Gruppen ein, die von Genozid und Assimilationspolitik bedroht sind. Sie engagieren sich für die Durchsetzung von Minderheitenrechten und unterstützen indigene Völker in ihrem Bemühen um Anerkennung ihrer Rechte. Sie gehören Arbeitslosen- oder Obdachlosenvereinigungen an oder vertreten die Rechte politisch Diskriminierter. Sie sind Angehörige von Vereinigungen, die für die gleichen Rechte von Mann und Frau, die Rechte des Kindes, von Behinderten, AusländerInnen, MigrantInnen und anderen gefährdeten Gruppen eintreten.

1.3
Internationale Menschenrechtsarbeit beruht weitgehend auf der Zusammenarbeit mit den MRV vor Ort in aller Welt, da sich die Arbeit internationaler Menschenrechtsorganisationen ebenso wie die Menschenrechtsarbeit einzelner Staaten oder die zwischenstaatlicher Organisationen wie der UN letztendlich auf die Recherchen von engagierten Einzelpersonen, lokalen Menschenrechtsgruppen oder z.B. Dorfgemeinschaften in den betroffenen Ländern stützt.

1.4
Aufgrund ihres Einsatzes, der bestehende Gesellschaftsstrukturen und Machtverhältnisse in Frage stellt, werden MRV von Regierungen und dominanten Gesellschaftsgruppen häufig zu Feinden erklärt. In vielen Ländern werden sie von Militär, Polizei und anderen Staatsorganen bedroht, willkürlich verhaftet, misshandelt oder sogar ermordet. Staatliche Sicherheitskräfte dulden oder unterstützen es, wenn solche Verbrechen von paramilitärischen Milizen, Todesschwadronen oder kriminellen Gruppen begangen werden. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter wird verhindert. Zunehmend werden MRV Rufmordkampagnen ausgesetzt, die sie mit bewaffneten Oppositionsbewegungen oder TerroristInnen gleichsetzen.

2. Ziele

2.1 Hauptziel
Hauptziel der Unterstützung von MRV ist, sie bei ihrer Arbeit vor Ort zu unterstützen und sie im Falle ihrer Gefährdung durch geeignete Maßnahmen zu schützen: Zu den Hilfen vor Ort gehören vielfältige Maßnahmen, die die deutschen Auslandsvertretungen, Regierungsmitglieder, Bundestagsabgeordnete und auch Nichtregierungsorganisationen ergreifen können, wie z.B. Unterstützungsbriefe, Besuche vor Ort, Verleihung von Menschenrechtspreisen, Übernahme von Patenschaften.

2.2 Fortbildungsziel
Den MRV soll ermöglicht werden, selbst Schutzmaßnahmen vor Ort für sich, andere und ihre entsprechenden Organisationen und Gruppen zu ergreifen. Dazu fördert die Bundesregierung durch ihre Botschaften und NRO Beratungs- und Schulungsmaßnahmen. Diese können z.B. in Workshops, Seminaren, Einzelberatungen umgesetzt werden.

2.3 Akut-Ziel: Aufnahmeprogramm in Deutschland
Sind MRV wegen der ihnen drohenden Gefahr gezwungen, ihre Arbeit und ihre gewohnte Umgebung zu verlassen, muß ihnen anderswo Aufnahme gewährt werden. Zugleich muß gewährleistet sein, dass sie ihre Arbeit weiterführen können.

Einen konkreten Vorschlag für ein Aufnahmeprogramm in Deutschland hat das Forum Menschenrechte der Bundesregierung bereits vorgelegt.

3. Maßnahmen vor Ort

3.1 Formelle Interventionen
Die Bundesregierung wird formell allein oder zusammen mit den Staaten der EU durch ihre diplomatischen Vertretungen bei der Regierung des betreffenden Landes und ihren Behörden vorstellig, um mündlich oder schriftlich ihre Sorge um die Sicherheit von MRV vorzutragen.

3.2 Informelle Interventionen
Die Bundesregierung interveniert allein oder zusammen mit anderen Mitgliedsstaaten der EU durch ihre diplomatischen Vertretungen vor Ort u.a. mittels folgender Maßnahmen:
* Prozessbeobachtungen bei Verfahren gegen MRV,
* Besuche in Untersuchungshaft bei Inhaftierung von MRV,
* regelmäßige Gefängnisbesuche im Falle von Verurteilung und Haft,
* Beobachtung, ob MRV nach Beendigung der verfügten Haftzeit auch tatsächlich freigelassen werden.

3.3 Einladungen
Die Bundesregierung lädt verfolgte MRV zu öffentlichen Veranstaltungen in die Botschaft oder andere deutsche Einrichtungen vor Ort (z.B. Goethe-Institute) ein.

3.4 Kontakt
Die Bundesregierung unterhält allein oder mit Mitgliedern der EU und/oder anderen Staaten regelmäßig Kontakt zu MRV und deren Organisationen. Dies bedeutet vor allem regelmäßige Besuche durch Botschaftspersonal in entlegenen Gebieten (z.B. bei Bauernorganisationen).

3.5 Amt der/s Menschenrechtsbeauftragten
Die Bundesregierung richtet in allen Botschaften das Amt der/s Menschenrechts-Beauftragten ein und macht dies den Menschenrechtsorganisationen bekannt.

3.6 AKUT- Programm vor Ort
Wie in Einzelfällen bereits praktiziert, weist die Bundesregierung ihre diplomatischen Vertretungen in Übereinstimmung mit dem geltenden Völkerrecht an, akut gefährdete MRV in Räumlichkeiten ihrer Missionen aufzunehmen.

Die Bundesregierung hilft gefährdeten MRV, das Land zu verlassen, in welchem sie von Menschenrechtsverletzungen bedroht sind.

Die Bundesregierung richtet in ihren Botschaften einen Akut-Fond für bedrohte MRV ein, um schnelle unbürokratische Hilfe zu leisten.

4. - Maßnahmen international

4.1 Unterstützung der/s VN-Sonderbeauftragten
Die Bundesregierung unterstützt das direkt dem VN-Generalsekretär unterstellte Amt der/s Sonderbeauftragten für MRV finanziell und politisch, insbesondere um Einladungen von Regierungen für Besuche vor Ort zu erhalten.

4.2 Instrumente im Europarat und OSZE
Die Bundesregierung nutzt die im Europarat und der OSZE vorhandenen Instrumente zum Schutz der MRV aktiv.

4.3 Schutz gegen Abschiebung
Die Bundesregierung interveniert auch in Fällen, in denen aktive MRV, die vor einer Bedrohung in ein anderes Land fliehen konnten, von dort unter Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit abgeschoben werden sollen. Dies gilt umso mehr, wenn sie in der Bundesrepublik oder in einem Land der EU Schutz gesucht haben.

5.Maßnahmen in Deutschland

5.1 Patenschaft
Mitglieder des Deutschen Bundestages übernehmen Patenschaften zum Schutz von Einzelpersonen, Organisationen, Friedensgemeinden und anderen Zielgruppen. Sie verpflichten sich dadurch, im Bedrohungsfall für diese Menschen tätig zu werden, z.B. mittels Intervention bei den zuständigen Behörden vor Ort und/oder bei der jeweiligen Regierung, durch persönliche Besuche vor Ort, regelmäßige Kommunikation oder Herstellung von Öffentlichkeit in Deutschland.

5.2 Materielle Unterstützung
Die Bundesregierung unterstützt Menschenrechtsgruppen und -organisationen finanziell entweder direkt über das BMZ und das AA oder indirekt über Dritte.

5.3 Zivile Schutzbegleitung
Die Bundesregierung unterstützt politisch und materiell allein oder mit den Mitgliedern der EU Initiativen, die zivile unbewaffnete Schutzbegleitung für bedrohte MRV organisieren.

5.4 Besuche vor Ort
Politikerinnen und Politiker unterstützen die Arbeit von MRV direkt durch Besuche vor Ort.

5.5 Förderung kommunaler Aktivitäten
Die Bundesregierung fördert kommunale Aktivitäten (z.B. "Städte der Zuflucht"), die sich für MRV einsetzen.

5.6 Offizielle Einladungen
Die Bundesrepublik Deutschland lädt MRV ein und würdigt ihr Engagement öffentlich.

 

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