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Forum Menschenrechte
Sekretariat: Petra Hanf
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
Tel. 030-4202 1771
e-mail: forum.menschenrechte@debitel.net
http://www.forum-menschenrechte.de
Aktiv für Menschenrechte
Programm
der Bundesregierung für effektiven Schutz von bedrohten Menschenrechtsverteidigerinnen
und -verteidigern
Einleitung
Am 9. Dezember
1998 wurde die "Erklärung über das Recht und die
Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft,
die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu
fördern und zu schützen" von der VN-Vollversammlung
verabschiedet. Damit erklärten mehrere Regierungen, dass sie
willens sind, sich für den Schutz bedrohter Menschenrechtsverteidigerinnen
und -verteidigern, MRV, weltweit einzusetzen, sei es vor Ort oder
im eigenen Land. Zu o.g. Erklärung wurde das Amt der VN-Sonderbeauftragten
für MRV geschaffen und mit Frau Hina Jilani aus Pakistan hervorragend
besetzt. Verschiedene überstaatliche Institutionen und internationale
Nichtregierungsorganisationen (NRO) haben Strukturen zum Schutz
von MRV eingerichtet.
Auch in Deutschland
muss der breite politische Konsens zugunsten von MRV in konkrete
politische Programme umgesetzt werden. Wie das Forum Menschenrechte
bereits in seiner Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung
vom Januar 1997 betont hat, ist erklärtes Ziel, MRV zur ungehinderten
Fortsetzung ihres Einsatzes politische, diplomatische und finanzielle
Unterstützung zu gewährleisten.
"Verfolgte
MRV aus aller Welt sind in Deutschland willkommen", erklärte
Bundesaußenminister Joschka Fischer vor dem Plenum des Forum
Menschenrechte (FMR) im März 1999. Diese Erklärung und
auch der 6. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung vom 6. Juni
2002, in dem ausdrücklich festgestellt wurde, dass MRV besonderen
Schutz genießen sollten, haben das Forum Menschenrechte ermutigt,
mit einem Programm- und Maßnahmenvorschlag an die Bundesregierung
heranzutreten, um einen aktiven Beitrag zur Implementierung und
Umsetzung konkreter Maßnahmen in Deutschland zu leisten.
Für bedrohte
MRV müssen Bedingungen geschaffen werden, damit sie in anderen
Ländern, darunter auch der Bundesrepublik Deutschland, zeitweilig
Zuflucht sowie einen Rahmen finden, in dem sie ihre menschenrechtlichen
Aktivitäten fortsetzen können.
1. Menschenrechtsverteidigerinnen
und -verteidiger
1.1
MRV sind Personen, die sich gewaltfrei für die Wahrung und
Förderung der Menschenrechte weltweit einsetzen. Das Spektrum
der internationalen Menschenrechte ist breit; der Einsatz für
sie entsprechend vielfältig.
1.2
MRV untersuchen Menschenrechtsverletzungen und klagen sie an. Sie
unterstützen und schützen Opfer von Menschenrechtsverletzungen
und Flüchtlinge, sie bekämpfen die Straflosigkeit der
Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen, sie führen
Menschenrechtserziehungsprogramme durch und mobilisieren andere
Menschen, sich an Kampagnen für die Einstellung von Menschenrechtsverletzungen
zu beteiligen. Sie setzen sich für verfolgte und diskriminierte
ethnische und religiöse Gruppen ein, die von Genozid und Assimilationspolitik
bedroht sind. Sie engagieren sich für die Durchsetzung von
Minderheitenrechten und unterstützen indigene Völker in
ihrem Bemühen um Anerkennung ihrer Rechte. Sie gehören
Arbeitslosen- oder Obdachlosenvereinigungen an oder vertreten die
Rechte politisch Diskriminierter. Sie sind Angehörige von Vereinigungen,
die für die gleichen Rechte von Mann und Frau, die Rechte des
Kindes, von Behinderten, AusländerInnen, MigrantInnen und anderen
gefährdeten Gruppen eintreten.
1.3
Internationale Menschenrechtsarbeit beruht weitgehend auf der Zusammenarbeit
mit den MRV vor Ort in aller Welt, da sich die Arbeit internationaler
Menschenrechtsorganisationen ebenso wie die Menschenrechtsarbeit
einzelner Staaten oder die zwischenstaatlicher Organisationen wie
der UN letztendlich auf die Recherchen von engagierten Einzelpersonen,
lokalen Menschenrechtsgruppen oder z.B. Dorfgemeinschaften in den
betroffenen Ländern stützt.
1.4
Aufgrund ihres Einsatzes, der bestehende Gesellschaftsstrukturen
und Machtverhältnisse in Frage stellt, werden MRV von Regierungen
und dominanten Gesellschaftsgruppen häufig zu Feinden erklärt.
In vielen Ländern werden sie von Militär, Polizei und
anderen Staatsorganen bedroht, willkürlich verhaftet, misshandelt
oder sogar ermordet. Staatliche Sicherheitskräfte dulden oder
unterstützen es, wenn solche Verbrechen von paramilitärischen
Milizen, Todesschwadronen oder kriminellen Gruppen begangen werden.
Die strafrechtliche Verfolgung der Täter wird verhindert. Zunehmend
werden MRV Rufmordkampagnen ausgesetzt, die sie mit bewaffneten
Oppositionsbewegungen oder TerroristInnen gleichsetzen.
2. Ziele
2.1 Hauptziel
Hauptziel der Unterstützung von MRV ist, sie bei ihrer Arbeit
vor Ort zu unterstützen und sie im Falle ihrer Gefährdung
durch geeignete Maßnahmen zu schützen: Zu den Hilfen
vor Ort gehören vielfältige Maßnahmen, die die deutschen
Auslandsvertretungen, Regierungsmitglieder, Bundestagsabgeordnete
und auch Nichtregierungsorganisationen ergreifen können, wie
z.B. Unterstützungsbriefe, Besuche vor Ort, Verleihung von
Menschenrechtspreisen, Übernahme von Patenschaften.
2.2 Fortbildungsziel
Den MRV soll ermöglicht werden, selbst Schutzmaßnahmen
vor Ort für sich, andere und ihre entsprechenden Organisationen
und Gruppen zu ergreifen. Dazu fördert die Bundesregierung
durch ihre Botschaften und NRO Beratungs- und Schulungsmaßnahmen.
Diese können z.B. in Workshops, Seminaren, Einzelberatungen
umgesetzt werden.
2.3 Akut-Ziel:
Aufnahmeprogramm in Deutschland
Sind MRV wegen der ihnen drohenden Gefahr gezwungen, ihre Arbeit
und ihre gewohnte Umgebung zu verlassen, muß ihnen anderswo
Aufnahme gewährt werden. Zugleich muß gewährleistet
sein, dass sie ihre Arbeit weiterführen können.
Einen konkreten
Vorschlag für ein Aufnahmeprogramm in Deutschland hat das Forum
Menschenrechte der Bundesregierung bereits vorgelegt.
3. Maßnahmen
vor Ort
3.1 Formelle
Interventionen
Die Bundesregierung wird formell allein oder zusammen mit den Staaten
der EU durch ihre diplomatischen Vertretungen bei der Regierung
des betreffenden Landes und ihren Behörden vorstellig, um mündlich
oder schriftlich ihre Sorge um die Sicherheit von MRV vorzutragen.
3.2 Informelle
Interventionen
Die Bundesregierung interveniert allein oder zusammen mit anderen
Mitgliedsstaaten der EU durch ihre diplomatischen Vertretungen vor
Ort u.a. mittels folgender Maßnahmen:
* Prozessbeobachtungen bei Verfahren gegen MRV,
* Besuche in Untersuchungshaft bei Inhaftierung von MRV,
* regelmäßige Gefängnisbesuche im Falle von Verurteilung
und Haft,
* Beobachtung, ob MRV nach Beendigung der verfügten Haftzeit
auch tatsächlich freigelassen werden.
3.3 Einladungen
Die Bundesregierung lädt verfolgte MRV zu öffentlichen
Veranstaltungen in die Botschaft oder andere deutsche Einrichtungen
vor Ort (z.B. Goethe-Institute) ein.
3.4 Kontakt
Die Bundesregierung unterhält allein oder mit Mitgliedern der
EU und/oder anderen Staaten regelmäßig Kontakt zu MRV
und deren Organisationen. Dies bedeutet vor allem regelmäßige
Besuche durch Botschaftspersonal in entlegenen Gebieten (z.B. bei
Bauernorganisationen).
3.5 Amt der/s
Menschenrechtsbeauftragten
Die Bundesregierung richtet in allen Botschaften das Amt der/s Menschenrechts-Beauftragten
ein und macht dies den Menschenrechtsorganisationen bekannt.
3.6 AKUT- Programm
vor Ort
Wie in Einzelfällen bereits praktiziert, weist die Bundesregierung
ihre diplomatischen Vertretungen in Übereinstimmung mit dem
geltenden Völkerrecht an, akut gefährdete MRV in Räumlichkeiten
ihrer Missionen aufzunehmen.
Die Bundesregierung
hilft gefährdeten MRV, das Land zu verlassen, in welchem sie
von Menschenrechtsverletzungen bedroht sind.
Die Bundesregierung
richtet in ihren Botschaften einen Akut-Fond für bedrohte MRV
ein, um schnelle unbürokratische Hilfe zu leisten.
4. - Maßnahmen
international
4.1 Unterstützung
der/s VN-Sonderbeauftragten
Die Bundesregierung unterstützt das direkt dem VN-Generalsekretär
unterstellte Amt der/s Sonderbeauftragten für MRV finanziell
und politisch, insbesondere um Einladungen von Regierungen für
Besuche vor Ort zu erhalten.
4.2 Instrumente
im Europarat und OSZE
Die Bundesregierung nutzt die im Europarat und der OSZE vorhandenen
Instrumente zum Schutz der MRV aktiv.
4.3 Schutz gegen
Abschiebung
Die Bundesregierung interveniert auch in Fällen, in denen aktive
MRV, die vor einer Bedrohung in ein anderes Land fliehen konnten,
von dort unter Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit abgeschoben
werden sollen. Dies gilt umso mehr, wenn sie in der Bundesrepublik
oder in einem Land der EU Schutz gesucht haben.
5.Maßnahmen
in Deutschland
5.1 Patenschaft
Mitglieder des Deutschen Bundestages übernehmen Patenschaften
zum Schutz von Einzelpersonen, Organisationen, Friedensgemeinden
und anderen Zielgruppen. Sie verpflichten sich dadurch, im Bedrohungsfall
für diese Menschen tätig zu werden, z.B. mittels Intervention
bei den zuständigen Behörden vor Ort und/oder bei der
jeweiligen Regierung, durch persönliche Besuche vor Ort, regelmäßige
Kommunikation oder Herstellung von Öffentlichkeit in Deutschland.
5.2 Materielle
Unterstützung
Die Bundesregierung unterstützt Menschenrechtsgruppen und -organisationen
finanziell entweder direkt über das BMZ und das AA oder indirekt
über Dritte.
5.3 Zivile Schutzbegleitung
Die Bundesregierung unterstützt politisch und materiell allein
oder mit den Mitgliedern der EU Initiativen, die zivile unbewaffnete
Schutzbegleitung für bedrohte MRV organisieren.
5.4 Besuche
vor Ort
Politikerinnen und Politiker unterstützen die Arbeit von MRV
direkt durch Besuche vor Ort.
5.5 Förderung kommunaler Aktivitäten
Die Bundesregierung fördert kommunale Aktivitäten (z.B.
"Städte der Zuflucht"), die sich für MRV einsetzen.
5.6 Offizielle
Einladungen
Die Bundesrepublik Deutschland lädt MRV ein und würdigt
ihr Engagement öffentlich.
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