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Dinge, die wir über die Menschenrechte wissen sollten
1.
Die Menschenrechte sind unteilbar. Sie gelten für alle Menschen
gleichermaßen.
2.
Die Menschenrechte sind oberstes Recht. Niemand kann sie Dir wegnehmen.
Tut es eine Regierung doch, verletzt sie Deine Rechte und ist
im Unrecht.
3.
Die Menschenrechte sind nicht für Sonntagsreden, sondern
für den Ernstfall. Gerade wenn es zu kritischen Situationen
kommt, ist ihre Einhaltung besonders wichtig.
4.
Die Gesetze der einzelnen Staaten müssen den Menschenrechten
entsprechen. Viele Staaten, auch Deutschland, haben dies durch
internationale Verträge ausdrücklich anerkannt. Die
Menschenrechte sind also einklagbar.
5.
Die wichtigste Niederschrift der Menschenrechte ist die "Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte", die von der UNO-Vollversammlung
1948 verabschiedet wurde. Aber schon vorher gab es zahlreiche
Bemühungen, die allgemeinen Rechte der Menschen, unabhängig
von den jeweils herrschenden Gesetzen, festzuhalten. Und danach
hat es eine Reihe wichtiger Verträge gegeben, die viele der
in der "Allgemeinen Erklärung" festgehaltenen Rechte
genauer gefasst haben. Außerdem enthalten alle modernen
Verfassungen wie etwa das deutsche Grundgesetz "Grundrechte"
genannte Menschenrechte.
6.
Es gibt mehrere Arten von Menschenrechten: Freiheitsrechte (oder
"Bürgerrechte"), soziale Rechte ("Anspruchsrechte")
und Teilhaberechte ("Mitbestimmung"). Außerdem
wissen wir heute, dass die Rechte der Menschen nicht ohne Respekt
für die Rechte der Natur verwirklicht werden können.
7.
In der Geschichte Europas hat vor allem der Kampf um die Freiheitsrechte
eine lange Tradition. Es hat Jahrhunderte gedauert, bis anerkannt
wurde, dass alle Menschen gegenüber dem Fürsten (oder
dem Staat) Freiheitsrechte haben, die ihnen nicht rechtens genommen
werden können (Menschenrechte als "natürliche Rechte").
Auf dieser Idee beruhten z.B. die amerikanische Unabhängigkeitserklärung,
die Französische Revolution, und auch das Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland. Die Freiheitsrechte sind an sich sehr
einfach zu erfüllen: Die Regierung unterlässt es, sie
zu beschneiden. Die Rechtsordnung muss aber auch vorsehen und
konkret ermöglichen, dass sie von jeder/m Bürger/in
eingeklagt werden können. Insofern sind sie zugleich Anspruchsrechte.
8.
Schwieriger ist es bei den wirtschaftlichen und sozialen Rechten,
z.B. dem Recht auf Arbeit. Hier kann es sein, dass es gar nicht
die unmittelbare Möglichkeit gibt, alle Ansprüche zu
erfüllen. Die Politik der Staaten muss insgesamt darauf ausgerichtet
sein, die sozialen Menschenrechte zu gewährleisten. Es geht
nicht zuletzt darum, allen Menschen die gleichen Chancen zu geben,
die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen. Insofern sind sie
zugleich Freiheitsrechte.
9.
Alle Menschenrechte müssen vom Staat also selbst respektiert,
gegen Angriffe geschützt und nach besten Kräften erfüllt
werden. Die Teilhaberechte sind ein logische Folge der anderen
Menschenrechte: Unsere Rechte sind am besten zu garantieren, wenn
wir selbst - durch Wahlen und Abstimmungen oder andere Formen
der Mitgestaltung - dafür sorgen können, dass niemand
Macht über und gegen uns gewinnt.
10.
Menschenrechte bedeuten, wie alle Rechte, auch Pflichten. So wie
wir auf unseren Rechten bestehen, müssen wir auch die der
anderen respektieren. Indem wir uns für die Menschenrechte
aller Menschen einsetzen, wahren wir unsere eigenen Menschenrechte.
Eine Regierung, die die Menschenrechte von einigen verletzt, verletzt
letztlich die aller Menschen. Wenn wir es also zulassen, dass
die Rechte anderer - z.B. von Flüchtlingen - verletzt werden,
gefährden wir auch unsere eigenen Menschenrechte. Auch das
ist gemeint mit der Unteilbarkeit der Menschenrechte.
©
Rainer Huhle/Nürnberger Menschenrechtszentrum
