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Eine
lange Geschichte Der Fall des SS-Standartenführers Walther
Rauff nach 1945 in Chile
SS-Standartenführer
Walther Rauff war der Organisator des Einsatzes von Gaswagen, mit
denen in dem von der Deutschen Wehrmacht besetzten Osten fast 100.000
Juden ermordet wurden. Er soll nach neuesten Informationen für
den israelischen Geheimdienst gearbeitet haben. Der chilenische
Historiker Víctor Farías behauptete wiederholt, der
von Pinochet gestürzte chilenische Präsident Salvador
Allende habe Rauffs Auslieferung an Deutschland verhindert. Aus
Anlass von Allendes 100. Geburtstag am 26. Juni 2008 untersucht
Ingo Kletten diese Informationen auf der Basis von Akten des Auswärtigen
Amtes in Berlin und Informationen aus Chile.
Ingo
Kletten, Mai 2008
Am
29.03.2007 schrieben Shraga Elam und Dennis Whitehead in der israelischen
Zeitung Haaretz
(In the service of the Jewish state, www.haaretz.com/hasen/spages/843805.html),
dass der im Aufbau begriffene israelische Geheimdienst nach dem
zweiten Weltkrieg Walther Rauff in Italien als Agent anheuerte und
ihn als Informanten in Syrien einsetzte, da die Araber Rauff für
vertrauenswürdig gehalten hätten. Nach einem Umsturz in
Syrien verhalfen die Israelis Rauff 1949 zu einem italienischen
Einreisevisum für Ecuador, wo er am 3.12.1949 mit seiner Familie
einreiste, so der Artikel.
Die
Behauptung, dass Rauff für den israelischen Geheimdienst gearbeitet
habe, ist nicht neu, aber seit dem Artikel in Haaretz gut belegt.
Aus damaliger Sicht heiligte die Gründung des Staats Israel
alle Mittel. Es ging nicht um gut und böse, sondern ums Überleben.
Auch
das Leben Rauffs nach dessen Flucht aus Europa zeigt Zwiespältigkeiten
und ist bis heute Anlass für vorschnelle Urteile. Rauff lebte
in Ecuador unter dem Namen Raliff, was er bei einem Paßantrag
gegenüber der deutschen Botschaft mit einem Schreibfehler in
seinem libanesischen Pass begründete. Man kannte ihn auch unter
den Namen Raue und Rauff. Der deutsche Besitzer eines
Salon in Ibarra (Ecuador) hörte ihn dort einmal mit einem anderen
Deutschen über die guten alten Zeiten reden. Er
habe auf den Tisch geschlagen und gesagt: Noch wissen wir
nicht was kommt, aber Sie können versichert sein, wir vergessen
keinen, worauf der Salonbesitzer ihn herauswarf (Brief v.
Eduard Mantheim, 6.11.62).
1958
siedelte Rauff nach Chile über, wo seine Söhne Alf und
Walter die Offizierslaufbahn begonnen hatten. Rauff arbeitete bis
zum Tode seiner Frau 1961 in Santiago und zog dann nach Porvenir
im Feuerland, dem dünn besiedelten äußersten Süden
Chiles, wo er Teilhaber an einem kleinen Unternehmen für Fischfang
und -verarbeitung Sociedad Com. é Imp. Sara Braun Ltda. war.
Dort, in der Nähe der Antarktis, war die Luft rein. Ich
bleibe hier, weil ich jeden sehen kann, der kommt und geht. Niemand
würde versuchen, mich hier zu kriegen, sagte Rauff (Jewish
Observer and Middle East Review, 15.4.1966).
Der Auslieferungsantrag
1962
fühlte die bundesdeutsche Justiz beim Auswärtigen Amt
(AA) wegen eines Auslieferungsantrags gegen Rauff vor. Da die deutsche
Botschaft in Santiago am Erfolg des Antrags zweifelte, bat sie den
bekannten jüdischen Anwalt und Professor für Strafrecht
Miguel Schweitzer um ein Gutachten. Schweitzer, der nach dem Putsch
Justizminister Pinochets wurde und nach dessen Verhaftung in London
1998 zu seinem Verteidigerteam gehörte, kam zu dem Ergebnis,
dass der Oberste Gerichtshof die Auslieferung wegen der in Chile
geltenden Verjährungsfristen und des politischen Charakters
der Straftaten, auf die Rauff sich berufen werde, ablehnen würde.
Botschafter Strack schloss sich dieser Einschätzung an. Die
Botschaft versuchte es dennoch und nahm nach Rücksprache mit
dem AA Rechtsanwalt Novoa als Beistand. In Chile hätte ein
förmliches Verfahren angestrengt werden müssen für
Taten, die in beiden Staaten strafbar und in Chile nicht verjährt
waren. Die deutsche Justiz warf Rauff Taten im Jahre 1942 vor, für
die die chilenische Verjährungsfrist 15 Jahre betrug. Novoa
musste argumentieren, dass die Unterbrechung der Verjährungsfrist
durch den deutschen Haftbefehl auch für Chile galt. Da es kein
chilenisch-deutsches Auslieferungsabkommen gab, waren viele Vorgehensweisen
nicht geregelt.
Der
deutsche Haftbefehl genügte für eine vorläufige Auslieferungshaft.
Rauff wurde am 3.12. 1962 um 23 Uhr in Punta Arenas verhaftet und
am nächsten Tag nach Santiago geflogen. Bei der Vernehmung
machte er einen ruhigen Eindruck. Er sagte, er sei 1925
als Kadett der deutschen Kriegsmarine in Valparaiso und Punta Arenas
gewesen. Er habe im zweiten Weltkrieg niemals an einer Exekution
teilgenommen. Von der Ermordung von Juden in den Gaswagen
habe er nichts gewußt; er habe nur einmal zwei dieser Wagen
auf einem Parkplatz in Berlin gesehen. Nach dem Krieg sei er von
den Briten wegen der Gaswagen befragt, aber nicht einmal als Zeuge
vor den Nürnberger Gerichtshof geladen worden (1) Er sei aus
dem Gefangenlager (Konzentrationslager) in Italien geflohen
und habe sich eineinhalb Jahre in katholischen Klöstern versteckt.
Mit Hilfe eines katholischen Priesters habe er seine Frau aus der
Sowjetischen Besatzungszone geholt und sei dann mit einem
Vertrag des syrischen Staates nach Syrien ausgereist. Er sei
1948 eineinhalb Monate im Libanon gewesen. Später war
ich mit meiner Familie in Ecuador, sagt das Protokoll ohne
Übergang.
Rauff
legte Rechtsmittel gegen die geplante Abschiebung ein. Er hatte
gute Karten. Er stand nicht im deutschen Fahndungsbuch und auch
nicht auf einer Liste von 300 NS-Tätern, die die israelische
Gedenkstätte Yad Vaschem den deutschen Behörden geschickt
hatte. Es gab keinen israelischen Auslieferungsantrag. Bei der Vernehmung
sagte er, er sei 1959, 1961 und 1962 unbehelligt in Deutschland
gewesen. Von dieser Information war das chilenische Gericht, wie
die Botschaft schreibt, etwas beeindruckt. Welcher Staat
bittet um Auslieferung eines Mannes, der kurz zuvor drei mal dort
war? Wie kam es, dass Rauff nicht im Fahndungsbuch stand und Israel
ihn nicht wollte? Die deutschen Behörden waren schlecht vorbereitet.
Botschaft und AA, die mindestens seit 1961 von dem geplanten Auslieferungsantrag
wussten, standen nun auf einmal unter Zeitdruck und mussten dringend
Beweismaterial beschaffen und übersetzen lassen. Die Kommunikationswege
liefen von der Staatsanwaltschaft Hannover über das niedersächsische
Justizministerium, das Bundesjustizministerium, das AA, die Botschaft
in Santiago und das dortige Außen- und Innenministerium zum
chilenischen Oberstern Gerichtshof und auf demselben Weg zurück.
Die
deutsche Justiz hielt zunächst Rauffs Aussage, er sei dreimal
in Deutschland gewesen, für eine Schutzbehauptung, bis sie
kleinmütig eingestehen musste, dass es stimmte. Rauff war zum
Beispiel auf der Hannoveraner Messe gewesen, also in der Stadt,
in der die Ermittlungen gegen ihn geführt wurden.
Deutsche
Beteiligte an den Gaswagen-Aktionen haben Rauff konkret belastet.
Aber es war zunächst unklar, wie der Auslieferungsgrund zu
formulieren war. In einem Telegramm vom 10.12.1962 an die Botschaft
in Ecuador ist die Rede vom dringenden Verdacht, sich durch
[im Entwurf durchgestrichen: seine Mitwirkung am Bau und Einsatz
dieser [Gas-]Wagen, handschriftlich: seine Beteiligung]
des Mordes in mindestens 97.000 Fällen strafbar gemacht zu
haben. Diese Unklarheit zieht sich durch die hektische Korrespondenz,
die nun einsetzte, bis sich Beteiligung und schuldig
statt strafbar durchsetzte.
Teile
der chilenischen Öffentlichkeit waren gegen eine Auslieferung
Rauffs. Der Auslieferungsantrag wurde als Einmischung empfunden.
Rauffs Aussagen waren bei den Nürnberger Prozessen mehrfach
als Beweismaterial benutzt worden, und es irritierte, dass er nun
so viel später ein Täter sein sollte.
Deutsche
genießen in Chile ein hohes Ansehen, und um so mehr deutsche
Weltkriegsoffiziere in Militärkreisen. Das deutsche Konsulat
im nordchilenischen Antofagasta schrieb am 4.3.63 an die Botschaft
in Santiago zu den örtlichen Reaktionen auf Rauffs Verhaftung:
Am meisten kommentiert wurde er [der Fall Rauff ] in Offizierskreisen
der hiesigen Division des chilenischen Heeres, da zwei augenbl.
hier stationierte Regimentskommandeure Herrn Rauff von Jahren in
Ecuador kennenlernten und sich scheinbar sehr mit ihm angefreundet
hatten. Sie bezeichnen ihn als einen sehr kultivierten Menschen,
dem man von seiner Vergangenheit nichts anmerke. Zum Urteilsspruch
in 1. Instanz kommentierten diese selben Herren, dass es wünschenswert
wäre, wenn das Oberkommando des chilenischen Heeres intervenieren
würde, um die Frage der Disziplin ein für alle mal klarzustellen.
Ihrer Ansicht nach war das Nürnberger Gericht schon ein Irrtum,
und eine weitergehende Bestrafung des Gehorsams Untergebener könne
das ganze Prinzip der Disziplin im chilenischen Heer untergraben.
Diese Passage legt nahe, dass es sich um dieselben Offiziere handelte,
die dafür Sorge getragen hatten, dass Rauffs Söhne Alf
und Walter als Ausländer chilenische Offiziere werden konnte.
Sollte dies so sein, muss diesen Offizieren der unterschied zwischen
Rauff (Alf und Walter) und Raliff (Walther)
aufgefallen sein.
Der
Wunsch der Offiziere, das Oberkommando des Heeres solle sich in
die Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofs einmischen, deutet
auf mangelndes Bewusstsein vom Rechtsstaat. Der Brief des Konsulats
nennt die Namen der Offiziere nicht. Einer der beiden war mit großer
Wahrscheinlichkeit Augusto Pinochet, der von 1956 bis 1959 als Mitglied
einer kleinen Militärmission zum Aufbau der dortigen Kriegsakademie
in Ecuador und 1963 als Heereskommandeur in Antofagasta war.
Der
Oberste Gerichtshof lehnte am 26.4.63 Rauffs Auslieferung ab und
hob die Haft auf. Das knappe Urteil unterscheidet deutlich zwischen
der moralischen und der formalen Komponente: Die Massenausrottung
von Menschen aus rassischen Gründen stellt die hinterlistige
Begehung von Verbrechen dar, die dem Rechtsbewußtsein der
zivilisierten Welt widerstreiten und das politische Regime, das
die fluchwürdigen Pläne ersann, plante und ausführte,
mit unausrottbarer Schmach belasten. Trotzdem hat sich das Gericht
mit der Verjährung der Strafverfolgung abfinden müssen,
weil nach seiner Auffassung dieser Einwand nach den Grundsätzen
des Völkerrechts unbestreitbar ist. (vollständiger
Text, Übersetzung aus den Akten des AA). Die Aussage ist eindeutig:
Wir würden gerne, aber wir können nicht.
Eine
deutsche Gemeinschaft am Ende der Welt
Ernst
Schäfer, der deutsche Konsul für die Provinz Punta Arenas,
in der Porvenir liegt, schrieb, Rauff habe sich immer und
in jeder Beziehung als korrekter Mann betragen (Brief an die
Botschaft v. 12.6.63). Schäfer, der lange Vizepräsident
und Präsident des Deutschen Vereins von Punta Arenas gewesen
war, schrieb, Vereinspräsident Lahmann habe ihm sein menschliches
Bedauern ausgedrückt und sah Rauffs Verhaftung als gefährlicher
für die Integrität unserer Gemeinschaft an
als alles Frühere. Am 10.8.64 schrieb Schäfer an die Botschaft,
ein Herr Levi habe Rauff in der Soc. Com. é Imp. Sara Braun,
deren Chef Rauff 1958/59 gewesen sei, erkannt und blutig geschlagen
und im Polizeiverhör beteuert, das nächste Mal werde er
ihn totschlagen. Rauff verzichtete auf eine Anzeige und heilte seine
Gesichtswunde im Verborgenen aus.
Rauff
hielt sich auch sonst mit öffentlichen Auftritten zurück.
1966 fand ihn aber ein Team des US-Senders NBC-TV. Er habe im 2.
Weltkrieg seine Pflicht getan, sagte er im Interview. Vielleicht
helfe der Vietnamkrieg dem amerikanischen Volk zu verstehen, was
damals in Deutschland geschehen sei. Kurz darauf interviewte der
Sender eine Freundin Rauffs, die sagte, Rauff liebe keine Stierkämpfe,
weil es grausam sei, wehrlose Tiere zu bekämpfen (Sendungen
v. 25. April und 2. Mai 1966, Transkripte in Akten des AA). Sind
Sie schuldig?, fragte ein anderer Reporter. Nein,
sagte Rauff. Im Krieg erhalte man Befehle und müsse sie ausführen.
Die Wörter morden, massakrieren, töten bedeuteten alle
dasselbe. Es gebe keine Zeit für Gefühle. Dann spricht
Rauff von einem Buch des französischen Revisionisten Maurice
Bardèche über die Nürnberger Prozesse (chil. Zeitungsbericht
ohne Quellenangabe, Archiv Fritz Bauer Institut).
Rauff
nahm an diesem südlichsten Zipfel der bewohnten Welt die Rolle
des zivilisationsbringenden gringos ein. 1966 fuhren der örtliche
Gouverneur und der Polizeichef der deutsche Botschafter Gottfried
von Nostitz, der am Widerstand gegen Hitler beteiligt gewesen war
und gerade eine Dienstreise nach Porvenir machte, zur besten
Fabrik der Gegend, die, wie es in dem Bericht von Nostitz
heißt, zudem mit Kapital des (von den Nationalsozialisten
arisierten) deutschen Kaufhauses Hertie errichtet worden sei. Von
Nostitz stutzte und fragte, ob der Gouverneur einen gewissen
Rauff kenne und ob dieser etwas mit der Fabrik, vor der wir inzwischen
angelangt waren, zu tun habe. Der Gouverneur bejaht beides mit der
größten Selbstverständlichkeit. Rauff leite sie,
und schon war er in den Hof hineingefahren. Ich konnte nur noch
erwidern und tat dies sehr deutlich, dass ich dem Herrn nicht zu
begegnen wünschte. Der Gouverneur antwortete, ich brauchte
dies nicht zu befürchten, Rauff sei abwesend. (Botschaft
an AA, 17.1.66). Wenn Ausländer kamen, hielt sich Rauff diskret
im Hintergrund.
Ein
zweiter Versuch
Im
August 1972 bat Simon Wiesenthal in einem Brief den sozialistischen
chilenischen Präsidenten Salvador Allende, die Entscheidung
der chilenischen Regierung aus dem Jahre 1963 überprüfen
zu lassen. Wiesenthal verwechselt hier die Regierung mit dem Obersten
Gerichtshof. Allende erwiderte (ungewöhnlicherweise mit Briefkopf
des chilenischen Außenministeriums): Was die Möglichkeit
betrifft, einen Auslieferungsantrag zu erneuern, wäre es die
gesetzliche conditio sine qua non, erneut einen Antrag auf diplomatischem
Wege zu stellen, dies würde in die ausschließliche Zuständigkeit
der chilenischen Gerichtsbarkeit fallen [
] Dies sind die konstitutionellen
und rechtsgültigen Bestimmungen Chiles, an die ich mich halten
muss (undatiertes Schreiben von vor Mitte Okt.1972, Übersetzung
des AA, span. Original in Farías 2000 S. 453). Allende betont
in seinem Schreiben mehrfach, dass er nicht in der Lage sei, Rauff
einfach auszuweisen. Dieses Insistieren auf dem verfassungsmäßigen
Aspekt dürfte auf Wiesenthals in diesem Punkt irrige Anfrage
zurückgehen. Der chilenische Botschafter in Wien übergab
Wiesenthal den Brief.
Wiesenthal
schickte Allendes Schreiben an die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltung
Ludwigsburg (zuständig für die Verfolgung von NS-Verbrechen),
die ihn an die niedersächsische Justiz weiterleitete. Wiesenthal
kommentierte in einem Begleitschreiben Allendes Brief: Wie
Sie aus dem Inhalt ersehen, regt Allende an, einen neuen Auslieferungsantrag
zu stellen. Sie müssen verstehen, dass er doch nicht direkt
sagen kann, es solle ein Antrag gestellt werden, aber aus dem Tenor
des Briefes geht auch das hervor (Brief an Oberstaatsanwalt
Rückerl v. 24.10.72). In Wiesenthals Deutung mag ein Gespräch
mit dem chilenischen Botschafter eingeflossen sein. Die deutsche
Botschaft hingegen las in Allendes Brief ein höfliches Nein
(26.1.73).
Der
Leitende Oberstaatsanwalt in Hannover hielt einen zweiten Antrag
für unzulässig und darüber hinaus für aussichtslos
(Schreiben an das niedersächsische Justizministerium v. 15.November
72).
Nun schlug das Bundesjustizministerium vor, die Botschaft solle
in geeignet erscheinender Form versuchen festzustellen,
ob die chilenischen Regierung bereit wäre, einen erneuten
Auslieferungsantrag entgegenzunehmen (3.1.73). Die Botschaft berichtete
am 26.2.73 ans AA, ihre Feststellungen hätten ergeben, dass
die chilenische Regierung einen erneuten Antrag zwar entgegennehmen
würde, der zuständige Oberste Gerichtshof ihn aber verwerfen
werde. Der Leiter der Abteilung für internationale Beziehungen
im chilenischen Außenministerium, ein Herr Bernstein, der
wohl auch der Verfasser des von Allende unterzeichneten Briefes
sei, halte den Fall Rauff für die chilenischen Gerichte
und Behörden für abgeschlossen. Die Botschaft fügte
hinzu, dass rein theoretisch die Möglichkeit bestünde,
dass die chilenische Regierung Rauff ausweisen könne, die Aussicht
auf Erfolg aber gering sei; ein solcher Schritt könne als
Desavouierung des Obersten Gerichtshofs durch die Regierung ausgelegt
werden,- eine diplomatische Andeutung der Tatsache, dass sich
Allendes Volksfrontregierung und der Oberste Gerichtshof im Dauerkonflikt
befanden. Pinochet schreibt in seinen Memoiren Der Tag der Entscheidung,
die chilenische Justiz habe in der Allende-Zeit "allen Respekt
verdient" und stattete dem Obersten Gerichtshof wenige Tage
nach dem Putsch einen offiziellen Besuch ab (a.a.O., S. 100, 178).
Das
Bundesministerium der Justiz wollte aber jede Möglichkeit
ausschöpfen, Rauff vor ein deutsches Gericht zu stellen
und bat die Botschaft, Rechtsanwalt Novoa mit einem weiteren Gutachten
zu beauftragen (15.2.73 an AA). Dieses Gutachten ergab, dass ein
erneuter Antrag weder zulässig noch aussichtsreich sei.
Die
deutsche Botschaft war in einer Zwickmühle. Die BRD hatte zu
Allendes Chile ein offiziell gutes Verhältnis (Bericht
des Militärattachés an der deutschen Botschaft vom 4.7.73
(AA, Zw. 100.587), hielt aber faktisch Distanz, da Chile gerade
die DDR anerkannt hatte. Nun sollte sie sondieren, ob sich nicht
ein Parteigänger Allendes fände, der ihr die diplomatische
Hintertür öffnete.
Die
Möglichkeit einer Ausweisung Rauffs musste, so die Botschaft,
nach vertraulicher Erörterung der Angelegenheit mit den
zuständigen Stellen im chilenischen Außenministerium...
als negativ beurteilt werden. Zwar sei es nicht ausgeschlossen,
dass im Innenministerium ein links gerichteter Beamter
die vom Außenministerium kommentierte Anregung der Bundesregierung
entgegennehmen und im Zuge der jetzigen politischen Entwicklung
in Chile für die Entziehung der Aufenthaltserlaubnis votieren
würde, bisher sei ein solcher Fall aber nicht bekannt
geworden. Zudem werde die Sache bei Allende landen, und über
diesen habe Wiesenthal jüngst eine höchst eigenartige
Presseerklärung abgegeben... Er habe nämlich zu dem Hinweis
Allendes auf die Zuständigkeit und Unabhängigkeit der
chilenischen Gerichtsbarkeit erklärt, es sei doch bekannt,
dass die südamerikanischen Präsidenten laufend ihren Gerichten
Anweisungen gäben. So etwas höre man im demokratischen
Chile nicht gerne. Wiesenthal habe ferner, so die Botschaft
über ihre vertrauliche Quelle, Allende persönliche
Komplizenschaft mit Nationalsozialisten vorgeworfen. Dieser Vorwurf
sei für jeden, der die lange demokratische Karriere Allendes
kenne, absurd, so die Botschaft (16.3.73 an AA). 1972/73 haben
entgegen vielen Kommentaren die deutschen Behörden mehr getan
als sie hätten tun müssen, um Rauff vor Gericht zu stellen.
Wiesenthal
schrieb Allende ein zweites Mal an. In seiner Autobiographie heißt
es: Ich bat Allende die Möglichkeit der Ausweisung Rauffs
zu prüfen, da Rauff in Chile noch nicht eingebürgert worden
war: wir könnten möglicherweise in einem anderen Land
mit einer günstigeren Gesetzgebung gegen ihn vorgehen. Aber
bevor Allende auf meinen zweiten Brief antworten konnte, gab es
einen Staatsstreich und Allende starb (Wiesenthal 1995). Hier
rückt sich Wiesenthal allzusehr ins Zentrum der Geschichte.
Er hatte den zweiten Auslieferungsversuch zwar ausgelöst, aber
in Chile nicht zur Chefsache machen können. Es gibt außer
dem von Allende unterzeichneten Bernstein-Brief kein Indiz, dass
die Angelegenheit über den Schreibtisch Bernsteins hinausgelangte.
Eine Ausweisung Rauffs war 1963 und 1972/3 sorgfältig hinter
den Kulissen geprüft worden. Sie war realpolitisch und formal
nicht durchsetzbar.
Rauff und Allende ein Vorwurf und sein Kontext
In seinem Buch Los Nazis en Chile (2000) wirft der chilenische Historiker
Víctor Farías Allende vor, dieser habe nicht
einmal alternative Mittel zur nationalen [chilenischen] Gesetzgebung
gesucht und die Argumentation des obersten Gerichtshofs legitimiert
(Farías 2000 S. 450). Meint Farías mit Argumentation
des obersten Gerichtshofs dessen moralische Verurteilung Rauffs
oder den Hinweis auf die Rechtslage? Andere Inhalte hatte das Urteil
nicht.
2001
legte Farías nach: In diesem Brief rechtfertigt Allende
nicht nur die Entscheidung des chilenischen Corte Suprema [obersten
Gerichtshofs], sondern weigert sich auch, in irgendeiner Form dem
Recht Genüge zu tun. An diesem Satz ist, wie Allendes
Brief zeigt, alles falsch. Farías sagt weiter, Wiesenthal
habe die gleiche Argumentation benutzt, die im Falle Pinochets
zwecks seiner Verhaftung und Verurteilung außerhalb Chiles
angewandt wurde - und Allende die der Anhänger des Diktators.
(Víctor Farías: Alte Freundschaft. In: Die Gazette:
Chile und der Nationalsozialismus, 19. Juli 2001, www.gazette.de/Archiv/Gazette-Juli2001/Farias.html).
Farías bringt den komplizierten juristischen Sachverhalt
durch Diskursanalyse zum Verschwinden.
2005
deutet Farías dasselbe Dokument noch radikaler und sagt,
Allende habe Rauff direkt und absichtlich geschützt
und spricht von Beziehungen Salvador Allendes mit dem SS-Standartenführer
Rauff. Allende habe keinen Gebrauch von seinem uneingeschränkten
Recht gemacht, alle Ausländer des Landes zu verweisen, deren
Anwesenheit die Interessen des Landes beeinträchtigen und nennt
ihn schließlich einen eifrigen Begünstiger eines
der größten Verbrecher, den die Menschheit kennt.
Den entscheidenden Punkt, dass Rauff Rechtsmittel gegen eine Ausweisung
hätte einlegen können und damit wohl Erfolg gehabt hätte,
wischt Farías mit einer Fehlinformation (uneingeschränktes
Recht) beiseite (Farías 2005 S. 14ff).
Hätte
Farías an seinem Wohnort Berlin die Akten des AA eingesehen,
hätte er zum entgegengesetzten Schluss kommen müssen.
Farías unterschlägt den entscheidenden Punkt: die Verjährungsfrist,
die im chilenischen Fall auch für die Taten Rauffs galt. Nationales
Recht wird durch internationales nicht einfach ausgehebelt, es muss
ihm angepasst werden, und eben das war das unlösbare juristische
Problem. Wie kompliziert Auslieferungsverfahren sein können,
zeigt das von Farías bemühte Beispiel Pinochet nach
dessen Verhaftung 1998 in London. Pinochet durfte nach Chile zurück
und wurde nie rechtskräftig verurteilt.
Rauff
und die Pinochetdiktatur
In
September 1973 putschte das chilenische Militär. Rauff hatte
nun überhaupt nichts mehr zu befürchten. Die internationale
Presse berichtete, Rauff sei führend in Pinochets neugegründetem
Geheimdienst DINA tätig (Wiesenthal nennt ihn einen mutmaßlichen
Berater der DINA, Wiesenthal 1995 S. 89). Ich habe keinen
Hinweis auf eine formelle Funktion Rauffs in der DINA. Wohl aber
gibt es Belege für freundschaftlichen und geschäftlichen
Beziehungen Rauffs zum Personal der DINA und anderen Institutionen
des Repressionsapparats. Rauff war Besucher der von der DINA benutzten
deutschen Sektensiedlung Colonia Dignidad (Schnellenkamp 2007, S.
67). Wenn sein Besuch anstand, sagte Sektenführer Paul Schäfer:
Heut rauf` ich mir die Haare. Das Krankenhaus der Siedlung
hat ihn einmal an eine Klinik in Santiago überwiesen (Heller
1993, S. 185). Nach glaubwürdigen Aussagen führte DINA-Chef
Manuel Contreras eine Art Tagebuch über die Verbrechen der
Diktatur, das er als Lebensversicherung bereithielt, falls er bei
Pinochet in Ungnade fallen sollte, was denn auch geschah. Contreras
fertigte fünf Exemplare an, von denen er eines Rauff gab (Heller
1993, S. 191).
Dass
Rauff mit dem Geheimdienst DINA zusammenarbeitete, ist durch Dokumente
belegt. Der chilenische Buchautor Leon Gomez, der das geheime Folterzentrum
der DINA Londres 38 in Santiago überlebte, schreibt in einer
eidesstattlichen Erklärung, dass ihn ein Folterer geschlagen
habe und ihm dabei die Augenbinde verrutscht sei. Ich sah
vor meinen Augen einen meiner Folterer, den ich wegen seines ausländischen
Akzentes ((von den anderen)) unterscheiden konnte, und ich konnte
glaubwürdig feststellen, dass es sich um den deutschen Nazi
Walter Rauff handelte (eidesstattliche Erklärung Gomez
vom 22.1.1991).
1975
siedelte Rauff nach Santiago über. Er saß in Chile fest.
Die deutsche Botschaft weigerte sich, ihm einen Reisepass auszuhändigen,
der bereits ausgestellt war und heute zum Archivbestand des AA gehört.
Im
Januar 1984, also während der Pinochetdiktatur, wies Chile
einen Auslieferungsantrag Israels ab. Wiesenthal wandte sich an
US-Präsident Reagan und Bundeskanzler Kohl und über das
Simon-Wiesenthal-Center an den chilenischen Generalkonsul in Los
Angeles/USA. Pinochets Stabschef General Santiago Sinclair antwortete,
die Bundesrepublik Deutschland möge noch einmal um Rauffs
Auslieferung ansuchen (Wiesenthal 1995, S. 91). Das geschah
im Mai 1984. Chile antwortete, dass hierfür neue Tatbestände
genannt werden müssten. Auch ein Rechtsstaat hätte wohl
ähnlich reagiert (obwohl Rauff eine Person der Zeitgeschichte
ist, verweigerte mir das Auswärtige Amt die Einsicht in diese
Akte).
Am14.5.1984
starb Rauff in Santiago. An seinem Grab schrie der Chilene Miguel
Serrano, Begründer des esoterischen Hitlerismus, lauthals Heil
Hitler und reckte den Arm zum Hitlergruß.
Die
hier verwendeten Unterlagen liegen im Archiv des Fritz-Bauer-Institut,
Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main, und im
Archiv des Hamburger Instituts für Sozialforschung. Die von
mir eingesehenen Akten des AA haben die Signaturen B 83, Bdnr. 404,
B 83 Bdnr. 953 und 954, Zw. Bdnr. 14.248, AV Neues Amt Bdnr. 12775
und 12776.
_____
Füßnote:
Dies ist nur in formalem Sinn richtig. Rauff gab am 4.8.1945 in
Ancona, Italien, eine eidesstattliche Erklärung ab (s. Der
Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher
, Nürnberg
1949, Bd. IV, S. 280), die sich auf ein an ihn gerichtetes und von
ihm mit einer Randbemerkung versehenes Dokument zu den Gaswagen
bezieht (s. Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher
,
Dokumente, Nürnberg 1947, D 2348 PS, Bd. VI, S. 256)
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Literatur:
Victor Farías: Los Nazis en Chile, Barcelona 2000
Victor Farías: Salvador Allende : contra los judios, los
homosexuales y otros degenerados, Barcelona 2005
Friedrich Paul Heller: Colonia Dignidad : von der Psychosekte zum
Folterlager, Stuttgart 1993
Klaus Schnellenkamp: Geboren im Schatten der Angst, München
2007
Simon Wiesenthal: Gerechtigkeit, nicht Rache, Frankfurt am Main
1995

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