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Koalition
gegen Straflosigkeit
Pressemitteilung
Argentinischer
Juntageneral vor Gericht in Deutschland?
Wahrheit
und Gerechtigkeit
für die deutschen Verschwundenen in Argentinien
Coalición
contra la impunidad "Verdad y Justicia para los desaparecidos
alemanes en Argentina"
Presseinformation
c/o Nürnberger
Menschenrechtszentrum, Adlerstraße 40, D-90403 Nürnberg
- Tel: +49 911 230 55 50, Fax: +49 911 230 55 51 - e-mail: Koalition@menschenrechte.org
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Nürnberg
03.01.04
Etwa fünf
Jahre, nachdem der chilenische Ex-Diktator Augusto Pinochet in London
verhaftet wurde, ist nun wieder ein ehemaliges Staatsoberhaupt aus
Südamerika festgenommen worden, weil er im Ausland schwerster
Menschenrechtsverletzungen beschuldigt wird.
Die Nürnberger
Staatsanwaltschaft hat im November des vergangenen Jahres wegen
Verschleppung und Ermordung der deutschen Staatsangehörigen
Elisabeth Käsemann und Klaus Manfred Zieschank
Haftbefehle gegen Jorge Rafael Videla, der erste Juntageneral des
Militärregimes in Argentinien (1976-83), sowie Admiral a. D.
Emilio Massera und Brigadegeneral a.D. Carlos Guillermo Suárez
Mason beantragt, die das zuständige Gericht erlassen hat. Ein
Auslieferungsantrag der deutschen Justizbehörden liegt dem
Bundesministerium der Justiz und dem Auswärtigen Amt bereits
vor.
Die Auslieferung
der Beschuldigten nach Deutschland ist notwendig, da nach deutschem
Recht eine Verurteilung in Abwesenheit nicht möglich ist. Alle
drei Beschuldigten sind aktuell in Argentinien wegen Kindesentführung
inhaftiert. Wegen der anderen systematisch begangenen Verbrechen
des Militärregimes konnten sie in Argentinien bislang nicht
belangt werden, da sie durch Amnestiegesetze vor einer Strafverfolgung
geschützt waren. Erst im letzten Sommer annullierte der neue
Präsident Néstor Kirchner die Amnestiegesetze und verfügte
auch, dass Auslieferungen ins Ausland möglich werden sollten
- falls die argentinische Justiz einem dementsprechenden Begehren
zustimmen würde.
Die "Koalition gegen Straflosigkeit" geht davon aus, daß
die Bundesregierung dem Antrag auf Auslieferung der Nürnberger
Justiz nachkommt und ihn nach Argentinien weiterleitet.
Argentinien
steht dann vor der Entscheidung, entweder dem Auslieferungsantrag
aus Deutschland zu entsprechen oder das Verfahren gegen die Angeklagten
selbst durchzuführen. Dann muß sich zeigen, inwiefern
Regierung und Justiz des südamerikanischen Landes imstande
sind, die neuen Vorgaben umzusetzen.
Die Koalition gegen Straflosigkeit begrüßt beide Alternativen.
"Die damalige Bundesregierung trägt durch den praktizierten
Vorrang von Wirtschaftsinteressen gegenüber der Rettung von
Menschenleben eine hohe Verantwortung für die Ermordung von
Käsemann und Zieschank. Deshalb würde ein Prozess in Deutschland
ein wichtiges Zeichen dafür setzen, dass die Menschenrechte
heute in Deutschland einen höheren Stellenwert bekommen haben.
Auch für die Angehörigen von Elisabeth Käsemann,
die in den siebziger Jahren in der deutschen Presse teilweise stark
verunglimpft wurde, wäre die Klarstellung im Rahmen eines öffentlichen
Prozesses, dass Elisabeth Opfer und nicht Täterin war, sehr
wichtig", sagt Angelika Denzler, Sprecherin der Koalition gegen
Straflosigkeit.
Noch genießt
die argentinische Justiz kein großes Vertrauen bei den argentinischen
Menschenrechtsorganisationen, solange die neue Gesetzeslage nicht
in die Praxis umgesetzt ist. Trotzdem ist es den Angehörigen
wie auch uns und anderen Menschenrechtsorganisation immer wichtig
gewesen, dass die oft schwierigen und schmerzhaften Prozesse der
Wahrheitsfindung und Strafverfolgung in Argentinien selbst stattfinden.
Der Friedensnobelpreisträger Adolfo Pérez Esquivel hat
stets betont, dass die Beendigung der Straflosigkeit ein zentraler
Beitrag zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
in Argentinien ist, d.h. dass Argentinien diesen Weg selbst gehen
muss. Die "Koalition gegen Straflosigkeit" unterstützt
diese Haltung, im Wissen, dass international erzeugter Druck dazu
beitragen kann, Veränderungen im Land selbst hervorzurufen.
Darum wird die Organisation ihre Bemühungen hier in Deutschland
fortsetzen.
Das wichtigste
ist jedoch für die Angehörigen und für die "Koalition
gegen Straflosigkeit", dass es überhaupt zu Verurteilungen
kommt. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen
sollen erfahren, dass sie auch noch Jahre später und überall
auf der Welt für ihre Vergehen belangt werden können.
Nach internationalem Strafrecht sind Verbrechen gegen die Menschheit
ein internationales Anliegen, das nicht verjährt.
Ansprechpartner/Innen
zu dieser Presseinformation:
Dr. Angelika
Denzler, Sprecherin der Koalition: Tel: 07041 941035
Rechtsanwälte Roland Beckert, und Konstantin Thun, Freiburg
Tel: 0761 202 77 0
Kampagnenkoordinator:
Esteban Cuya, Tel.: 0911 230 55 50 Fax: 230-5551
Handy: 0175 4483066
Umfangreiche
Information zur Koalition gegen Straflosigkeit im Internet:
Homepage
Koalition
Kontakt:
Koalition gegen
Straflosigkeit
NMRZ/Adlerstr. 40,
D-90403 Nürnberg. Deutschland.
Tel: 0049-911-230 55 50.
Fax: 0049-911-230 55 51
Email: koalition@menschenrechte.org
Esteban Cuya. Koordinator der Koalition.Tel: 0911-230 5550
Handy: 0175 448 3066
Dr. Angelika Denzler. Sprecherin. Tel: 07041 941035
Annette Fingscheidt.
Sprecherin der Koalition: Tel: 0711 2159500
Herr Wolfgang
Kaleck. Sprecher der Koalition. Tel: 030-446 79212
Handy: 0171 3350649
Umfangreiche
Information zur Koalition gegen Straflosigkeit im Internet:
Homepage
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