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Koalition gegen Straflosigkeit

Wahrheit und Gerechtigkeit
für die deutschen Verschwundenen in Argentinien

Coalición contra la impunidad "Verdad y Justicia para los desaparecidos alemanes en Argentina"

Presseinformation

c/o Nürnberger Menschenrechtszentrum
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D-90403 Nürnberg
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Nürnberg 05.12.03


An Journalisten und Redaktionen
in Print, Hörfunk und Fernsehen

Presseerklärung Koalition gegen Straflosigkeit

Anwälte der Koalition: Historische Entscheidung

Die Strafanzeigen wegen der unter der Militärdiktatur in Argentinien in den Jahren 1976 und 1977 ermordeten deutschen Staatsangehörigen Klaus Zieschank und Elisabeth Käsemann sind von den Freiburger Rechtsanwälten Dr. Konstantin Thun und Roland Beckert eingereicht worden.

In einer gemeinsamen Stellungnahme erklären die Anwälte zu den Haftbefehlen, die das Amtsgericht Nürnberg am 28.11.2003 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erlassen hat:

"Die deutschen Strafverfolgungsbehörden haben gegen alle noch lebenden Mitglieder der damaligen argentinischen Militärjunta internationale Haftbefehle erlassen.
Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte ist gleichzeitig gegen einen ausländischen früheren Staatspräsidenten ein Haftbefehl wegen während seiner Amtszeit begangener Menschenrechtsverbrechen erwirkt worden.

Nach überaus langwierigen und gründlichen Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gelangt, daß die ehemalige argentinische Militärjunta ein "Terrorregime samt Repressionsapparat mit hierarchischen Befehlsstrukturen errichtet hat."

Da die beschuldigten Militärangehörigen in Argentinien Straffreiheit genossen, haben uns argentinische Menschenrechtsorganisationen und die Angehörigen der Opfer 1998 um die Einleitung der Strafverfahren in Deutschland gebeten.

Für die Angehörigen der Opfer der Militärdiktatur stellen die Haftbefehle einen bedeutenden Schritt zur Schaffung der seit fast 30 Jahren geforderten Wahrheit und Gerechtigkeit dar.


Die Haftbefehle bilden auch einen wichtigen Beitrag im weltweiten Kampf gegen die Straflosigkeit. Die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes und die verstärkte Strafverfolgung durch dritte Staaten führen schon jetzt dazu, daß eine Strafverfolgung von Menschenrechtsverbrechen auch in den Staaten wahrscheinlicher wird, in denen die Verbrechen begangen wurden.

Eine konsequente Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen als Straftaten ist ein wichtiger Beitrag zum besseren Schutz der Menschenrechte für die Zukunft."


Ansprechpartner:
Koalition gegen Straflosigkeit, Esteban Cuya, Tel. 0911/2305550 Fax 2305551
Handy: 0175 448 3066

Rechtsanwalt Dr. Konstantin Thun, Tel. 0761/202770 Fax 2027777

Rechtsanwalt Roland Beckert, Tel. 0761/202770 Fax 2027777

Umfangreiche Information zur Koalition gegen Straflosigkeit im Internet:
Homepage


 

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