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Koalition
gegen Straflosigkeit
Wahrheit
und Gerechtigkeit
für die deutschen Verschwundenen in Argentinien
Coalición
contra la impunidad "Verdad y Justicia para los desaparecidos
alemanes en Argentina"
Presseinformation
c/o Nürnberger
Menschenrechtszentrum
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D-90403 Nürnberg
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Nürnberg
05.12.03
An Journalisten und Redaktionen
in Print, Hörfunk und Fernsehen
Presseerklärung
Koalition gegen Straflosigkeit
Anwälte
der Koalition: Historische Entscheidung
Die Strafanzeigen
wegen der unter der Militärdiktatur in Argentinien in den Jahren
1976 und 1977 ermordeten deutschen Staatsangehörigen Klaus
Zieschank und Elisabeth Käsemann sind von den Freiburger Rechtsanwälten
Dr. Konstantin Thun und Roland Beckert eingereicht worden.
In einer gemeinsamen
Stellungnahme erklären die Anwälte zu den Haftbefehlen,
die das Amtsgericht Nürnberg am 28.11.2003 auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth erlassen hat:
"Die deutschen
Strafverfolgungsbehörden haben gegen alle noch lebenden Mitglieder
der damaligen argentinischen Militärjunta internationale Haftbefehle
erlassen.
Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte ist gleichzeitig gegen
einen ausländischen früheren Staatspräsidenten ein
Haftbefehl wegen während seiner Amtszeit begangener Menschenrechtsverbrechen
erwirkt worden.
Nach überaus
langwierigen und gründlichen Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft
zu dem Ergebnis gelangt, daß die ehemalige argentinische Militärjunta
ein "Terrorregime samt Repressionsapparat mit hierarchischen
Befehlsstrukturen errichtet hat."
Da die beschuldigten
Militärangehörigen in Argentinien Straffreiheit genossen,
haben uns argentinische Menschenrechtsorganisationen und die Angehörigen
der Opfer 1998 um die Einleitung der Strafverfahren in Deutschland
gebeten.
Für die
Angehörigen der Opfer der Militärdiktatur stellen die
Haftbefehle einen bedeutenden Schritt zur Schaffung der seit fast
30 Jahren geforderten Wahrheit und Gerechtigkeit dar.
Die Haftbefehle bilden auch einen wichtigen Beitrag im weltweiten
Kampf gegen die Straflosigkeit. Die Gründung des Internationalen
Strafgerichtshofes und die verstärkte Strafverfolgung durch
dritte Staaten führen schon jetzt dazu, daß eine Strafverfolgung
von Menschenrechtsverbrechen auch in den Staaten wahrscheinlicher
wird, in denen die Verbrechen begangen wurden.
Eine konsequente
Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen als Straftaten ist
ein wichtiger Beitrag zum besseren Schutz der Menschenrechte für
die Zukunft."
Ansprechpartner:
Koalition gegen Straflosigkeit, Esteban Cuya, Tel. 0911/2305550
Fax 2305551
Handy: 0175 448 3066
Rechtsanwalt
Dr. Konstantin Thun, Tel. 0761/202770 Fax 2027777
Rechtsanwalt
Roland Beckert, Tel. 0761/202770 Fax 2027777
Umfangreiche
Information zur Koalition gegen Straflosigkeit im Internet:
Homepage
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