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Koalition gegen Straflosigkeit
" Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen verschwundenen in Argentinien"

Coalición contra la Impunidad - "Verdad y Justicia para los desaparecidos alemanes en Argentina"
NMRZ/Adlerstr. 40, D-90403 Nürnberg. Tel: 0049-911-230 55 50, Fax: 0049-911-230 55 51
Email: Koalition@menschenrechte.org
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Nürnberg 4.12.2003

An Journalisten und Redaktionen
in Print, Hörfunk und Fernsehen

Ressorts: - Nachrichten
- Politik

Presseerklärung Koalition gegen Straflosigkeit

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat Haftbefehle gegen zwei Mitglieder der argentinischen Militärjunta von 1976-1978 ausgestellt. Es handelt sich um Admiral Emilio Massera und um den früheren Staatspräsidenten Jorge Videla. Die Anklage lautet auf "Mord in mittelbarer Täterschaft" an den deutschen Staatsangehörigen Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank. Auch gegen General Suarez Mason, bereits angeklagt im Fall Elisabeth Käsemann, wird nun im Fall Klaus Zieschank ein Haftbefehl ausgestellt.

Gleichzeitig entschloß sich die Staatsanwaltschaft, ihre Ermittlungen im Fall Mercedes Benz einzustellen, sowie in mehreren Fällen, in denen die Opfer keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Die "Koalition gegen Straflosigkeit", ein Zusammenschluß aus 16 Menschenrechtsorganisationen, hatte im Auftrag der Angehörigen die Strafanzeigen eingereicht, die zu den Ermittlungen führten. "Wir begrüßen, daß die Staatsanwaltschaft erstmals Haftbefehle nicht nur gegen die unmittelbaren Täter ausstellt, sondern auch gegen die Köpfe des Regimes, die das System der Repression zu verantworten haben," so Angelika Denzler, Sprecherin der "Koalition gegen Straflosigkeit". "Für die Angehörigen, die seit über 25 Jahren auf Wahrheit und Gerechtigkeit warten, ist dies ein großer Fortschritt. Die Entscheidung, die Ermittlungen gegen den argentinischen Mercedes Benz-Geschäftsführer wegen nicht hinreichenden Tatverdachts einzustellen, ist für uns und für die Angehörigen dagegen in keinster Weise nachvollziehbar."
"Die Begründung des Einstellungsbescheids liegt uns noch nicht vor; wie werden uns dagegen aber mit allen juristischen Mitteln zur Wehr setzen.", so Wolfgang Kaleck, Anwalt im Fall Mercedes Benz. In der argentinischen Niederlassung von Mercedes Benz waren im Jahr 1977/78 15 Betriebsräte - so ist zu vermuten - mit Wissen und Billigung des Produktionschefs und der Firmenleitung von argentinischen Militärs entführt worden. Nur zwei überlebten.
Angelika Denzler: "Bezüglich der Einstellung von Fällen, in denen wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" ermittelt wurde, müssen wir zunächst die Begründungen der Einstellung prüfen. "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gehören zum Völkerrecht, das nicht an Länder- und Nationalitäten-Grenzen gebunden ist. Deshalb kann eine fehlende deutsche Staatsbürgerschaft kein ausreichender Grund für eine Einstellung des Verfahrens sein."

Massera, Videla und Suarez Mason sitzen derzeit in Argentinien Haftstrafen wegen ihrer Verantwortlichkeit beim organisierten Raub der neugeborenen Kinder der "Verschwundenen" ab. Theoretisch könnten sie aber zeitweise nach Deutschland geschickt werden, um an einer Hauptverhandlung in den Fällen Elisabeth Käsemann oder Klaus Zieschank teilzunehmen.

Ansprechpartner/Innen zu dieser Presseinformation:

Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Berlin, Tel: 030 444 79212
Angelika Denzler, Sprecherin der Koalition: Tel: 07041 941035
Kampagnenkoordinator: Esteban Cuya, Tel.: 0911 230 55 50 Fax: 230-5551

Umfangreiche Information zur Koalition gegen Straflosigkeit im Internet:

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