Menschenrechtsbildung
als historisch-politische Bildung
Praxisreflexionen
aus der Menschenrechtsarbeit
Otto
Böhm, September 2004 (*)
Zu
den Verpflichtungen, die der nationalen Politik aus internationalen
Verträgen und besonders der deutschen aus der Selbstverpflichtung
zur Menschenrechtspolitik als Querschnittsaufgabe erwachsen, gehört
auch die Förderung der Menschenrechtsbildung. In der außerschulischen
Bildungsarbeit nimmt dieser Bereich zwar an Bedeutung zu; Begründungen,
Didaktik und Praxis sind aber noch nicht als konsistent oder konsolidiert
zu betrachten. Die folgenden Überlegungen sind Teil eines
Reflexionsprozesses verschiedener Nürnberger Einrichtungen
und Gruppen, die eine gemeinsame Praxis verbindet, und wollen
ein Beitrag zur Weiterentwicklung der Diskussion sein.
Dokumentationszentrum
Reichsparteitagsgelände und Straße der Menschenrechte
Politisch-zeitgeschichtliche Bildungsarbeit ist in Nürnberg
seit einigen Jahren im Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände
und in der Straße der Menschenrechte fokussiert. Das vor
drei Jahren eröffnete Dokumentationszentrum wurde ausdrücklich
auch unter die Zielsetzung gestellt, die Auseinandersetzung mit
dem Nationalsozialismus politisch zu aktualisieren: Menschenrechte,
aktiver Menschenrechtsschutz und Menschenrechtsbildung sind eine
Konsequenz aus den Verbrechen des Nationalsozialismus. Im Studienforum,
dem pädagogischen Begleitprogramm zum Dokumentationszentrum,
bietet das Nürnberger Menschenrechtszentrum zusammen mit
dem Nürnberger Jugendzentrum für kulturelle und politische
Bildung und unterstützt vom städtischen Menschenrechtsbüro
Veranstaltungen zu zwei Themenkreisen an: "Gegen den Nationalsozialismus
- Die Menschenrechte" und "Vom Nürnberger Prozess
zum Internationalen Strafgerichtshof". Diese beiden Studientage
können Besuchergruppen (vor allem Schulklassen und Bundeswehrgruppen)
nach dem Besuch der Ausstellung buchen. Wir haben unser Angebot
möglichst genau auf die Thematik des Dokumentationszentrums
abgestimmt und reflektieren die Erfahrungen regelmäßig
mit den Anbietern anderer Themen (Ästhetik der NS-Herrschaft,
Reichsparteitage, System der Konzentrationslager...). Wir stellen
dabei ein starkes Interesse an Aktualisierung, also an Gegenwartsfragen
fest, darin verkleidet aber auch gelegentlich die Lust, Tabus
zu brechen und Verstöße gegen die politische Korrektheit
zu begehen. Wir nehmen die Frage nach der Siegerjustiz wie nach
dem verbrecherischen Charakter von Bombenkrieg und Vertreibungen
und nach der Legitimität von humanitär begründeten
Kriegen in der Gegenwart teilweise direkt in unser Konzept auf.
Wie andernorts auch machen wir in Nürnberg die Erfahrung,
dass sich neben ausgeprägtem Engagement und starkem zeitgeschichtlichen
Interesse bei Schülergruppen regelmäßig eine gewisse
Übersättigung ("Wir haben schon alles gekannt,
was die Ausstellung zeigt") äußert.
Aus
der Kooperation mit dem C.-Pirckheimer-Haus/Junges CPH und dem
dort laufenden Projekt DIDANAT resultierten in Nürnberg zwei
Tagungen: Einmal das "Erinnerungsparlament" im November
2002 (siehe www.erinnerungsparlament.de), angelegt als Gespräch
zwischen drei Generationen über ihre spezifischen Erinnerungen
an die Zeit des Nationalsozialismus; und im Dezember 2003 ein
Seminar über "Menschenrechtsbildung zwischen Erinnerungsarbeit
und aktuellen Handlungsperspektiven" (1). Die hier zusammengefassten
Überlegungen verdanken sich auch den Diskussionen dieser
Tagung sowie ihrer Vor- und Nachbereitung.
Konzeptionelle
Rückversicherungen
Im Nürnberger Menschenrechtszentrum wurden schon seit 1998
Materialien zur Menschenrechtserziehung (Themen: Kinderrechte,
Diskriminierung) erarbeitet und in Schulen und Weiterbildungseinrichtungen
angeboten. Parallel zur Konkretisierung des pädagogischen
Angebotes versuchten wir die theoretischen Konzepte und den Stand
der Diskussion zur Menschenrechtsbildung zu rezipieren. Aus unserer
Sicht sind in der Menschenrechtsbildung (vgl. Müller 1998,
Fritzsche 2001, ZEP 4/2002, Lenhart 2003, Lohrenscheit 2004) vier
Zugänge relevant, die je nach Handlungsbereich, politischem
Ort und didaktischem Ansatz unterschiedlich gewichtet und kombiniert
werden (2).
Zugang
l
Menschenrechtsbildung wird abgeleitet aus einem allgemeinen, christlich
oder humanistisch gefärbten Bildungsbegriff, für den
Menschen-würde und das Recht auf Bildung konstitutiv sind.
Zugang
2
Ausgehend von internationalen Menschenrechtskonventionen, aber
auch vom deutschen Grundgesetz, werden Menschenwürde und
das Menschenrecht auf Bildung zum Inhalt der politischen Bildung
und der Lehrpläne. In den Konzepten des Erziehungswissenschaftlers
Lenhart (2003) und der Pädagogin Lohrenscheit (2004) hat
der internationale Zusammenhang auch als positive Bezugnahme auf
die Human Rights Education (HRE) - einen zentralen Stellenwert,
ergänzt um die Thematisierung der Rechte der Kinder. Pädagogische
Ziele sind die Kenntnis der Menschenrechte und internationalen
Menschenrechtsverpflichtungen, das Verständnis für die
geschichtlichen Entwicklungen, die rechtspolitische Bedeutung,
die Instrumente und Aktivitäten zum Schutz der Menschenrechte
(Mihr 2002).
Zugang
3
Ausgangspunkt sind die Opfer von Menschenrechtsverletzungen, ihre
Bemühungen um Schutz und Rehabilitation. Dieser Ansatz bezieht
sich auf politische und soziale Befreiungsbestrebungen (soweit
sie positiv zu den Menschenrechten stehen) gegen repressive Regime
und kann als Erbe oder Weiterentwicklung früherer Solidaritätsbewegungen
verstanden werden.
Aus dieser Tradition (vor allem geprägt durch die lateinamerikanischen
Erfahrungen) ist das Nürnberger Menschenrechtszentrum entstanden.
Auch die aktuelle Arbeit von Lohrenscheit in ihrem Bezug auf die
Praxis in Südafrika kann hier eingeordnet werden.
Zugang
4
Bezugspunkt der Menschenrechtsbildung sind die Berufsgruppen,
die besonders mit dem Schutz der Menschenrechte, aber auch mit
ihrer Gefährdung zu tun haben: Militär, Polizei, Gefängniswärter,
Ärzte und Personal im
Gesundheitswesen. Diese Zielgruppenarbeit hat gerade auch in Deutschland
konzeptionell einen wichtigen Stellenwert (Lenhart 2004, Lohrenscheit/Rosemann
2003).
Alle
Ansätze kombinieren verschiedene Zugänge und entfalten
im Prinzip die drei entscheidenden Dimensionen des Lernprozesses:
die kognitive, die soziale und die moralische Dimension. Lernziele
sind demnach
"l. eigene Menschenrechte kennen und einfordern können;
2. die Menschenrechte anderer kennen und für ihre Wahrung
eintreten;
3. die Menschenrechte als Werte der eigenen Moral anerkennen und
handlungsleitend werden lassen." (Lenhurt 2003, S. 71)
Über
das Erkennen und die Einstellung hinaus soll also die Verhaltens-Dimension
erreicht werden. Auch wenn ein bestimmtes, praktisches Engagement
nicht direktes pädagogisches Ziel eines menschenrechtlichen
Bildungsprozesses sein kann, so bleibt doch die Praxis aktiver
Menschenrechtsgruppen Bezugspunkt einer pädagogisch erstrebten
Motivation zum Handeln. Zu dieser Orientierung trägt auch
die Vernetzung der Menschenrechtsbewegungen bei, die den Einsatz
gegen menschenrechtsverletzende Staaten, Institutionen und Gruppen
und den Schutz der Opfer internationalisiert. Diese Globalisierung
verdeutlicht, dass aus der Erfahrung vieler Konflikte und Unterdrückungsregime
heraus Menschenrechtserziehung einerseits und Schutz der Menschenrechte
andrerseits eng zusammenhängen, Bildungsarbeit also kein
isolierter Prozess, sondern Teil der sozialen Auseinandersetzungen
ist.
Menschenrechtsbildung
als Teil einer "Erziehung nach Auschwitz"
Trotz der hier skizzierten Arbeitsergebnisse bleibt festzustellen,
dass sich ein spezifischer Kernbereich der Menschenrechtsbildung
in Deutschland erst noch entwickeln muss. Dies gilt vor allem
für die außerschulische Bildungsarbeit. (Zum Stand
im schulischen Bereich siehe ZEP 4/2002 und Benedek/Nikola-Kress
2004.) Ein Teil dieser Entwicklung - und in diesem Zusammenhang
sieht sich auch der vorliegende Beitrag - sollte darin bestehen,
universelle Menschenrechtsbildung mit den "partikularen"
pädagogischen Auseinandersetzungen um den Nationalsozialismus
in Deutschland zu verbinden.
Auf
der konzeptionellen Ebene gibt es diese Verbindungen schon seit
einigen Jahren. Daniel Gaede, Leiter der pädagogischen Abteilung
der Gedenkstätte Buchenwald, hat in PPB folgende Ziele für
seine Arbeit am Lernort Buchenwald genannt: "Wir orientieren
uns an den universellen Menschenrechten, an der Auseinandersetzung
mit der Ausgrenzung von Minderheiten, der Ablehnung von Rassismus
und Antisemitismus und der Förderung demokratischer Einstellungen."
(PPB 4/99, S. 267) Rainer Huhle, Mitarbeiter des Jugendzentrums
für politische und kulturelle Bildung und des Menschenrechtszentrums
in Nürnberg, fasste die Tendenz bei einem Vortrag auf der
Tagung der Gedenkstättenpädagogik in Weimar so zusammen:
"In vielen Gedenkstätten an die Opfer des Nationalsozialismus
und sonstigen Erinnerungsorten an die NS-Zeit ist Gegenwartsbezug'
eine drängende Frage geworden angesichts immer größerer
Besucheranteile, die den emphatischen antifaschistischen Impuls
vieler Angehöriger der ersten Nachkriegsgeneration nicht
mehr selbst erleben, weil sie in einer völlig anderen Lebenswelt
mit anderen brennenden Fragen aufgewachsen sind." (Huhle
2002, S. 3).
Micha Brumlik, Leiter des Fritz-Bauer-Institutes in Frankfurt/Main,
betont: "Dass ,Auschwitz' sich nicht wiederhole, heißt
dann heute, dass sowohl die politischen und ökonomischen
Bedingungen, die zu Entwürdigung, Ausgrenzung und Entrechtung,
zu Diktatur, Maßnahmestaat, zu Massaker und Genozid führen,
als auch die motivationalen Faktoren, die einem angemessenen Verständnis
der Menschenrechte im Wege stehen, pädagogisch zu bearbeiten
sind" (zitiert nach Kößler 2004, S. 3). Er hat
inzwischen diesen Ansatz unter der programmatischen Überschrift
"Grundlagen zeitgeschichtlicher Bildung in menschenrechtlicher
Absicht" weitergeführt (Brumlik 2004). Gottfried Kößler
hat im Fritz-Bauer-Institut das Projekt "Konfrontationen"
entwickelt. In seiner theoretischen Begründung der Arbeit
schreibt er unter dem Titel "Menschenrechtsbildung, moralische
Erziehung und historisches Lernen, Erfahrungen mit dem Projekt
, Konfrontationen'":
"Aus
pädagogischer Sicht ist der Zusammenhang zwischen der Erinnerung
an Nationalsozialismus und Holocaust und dem Anspruch, die Menschen
zu einem humanen Umgang miteinander zu befähigen, ebenso
bestimmend wie schwierig zu operationalisieren" (Kößler
2004, S. l).
Der
Münsteraner Erziehungswissenschaftler Hasko Zimmer geht von
einer Krise der Gedenkkultur und Gedenkstättenpädagogik
aus und entwickelt daraus die Forderung nach einer Verbindung
mit der Menschenrechtsbildung (Zimmer 2003). Zimmer verweist auf
eine zweite Dimension, der die politisch-zeitgeschichtliche Bildung
Rechnung zu tragen hat und die unter dem Stichwort "multikulturelle
Gesellschaft" diskutiert wird. Auch in Nürnberg wurden
erste Versuche gestartet, die soziologische und lebensweltliche
Tatsache zu berücksichtigen, dass immer mehr Jugendliche
ohne spezifisch deutschen Familienhintergrund in Sozialisations-
und Bildungsprozesse eintreten und sich auf andere identitätsstiftende
Vergangenheiten und Erinnerungskulturen beziehen (vgl. dazu Fechler
u.a. 2000, S. 207ff). Hier könnten menschenrechtliche Themen
wie Diskriminierungsverbot oder Völkermord und Vertreibung
weiterführen. "Eine dritte Ebene stellt schließlich
die Entwicklung im Bereich des Völkerrechts und der Menschenrechte
dar. Sie deutet auf eine neue Qualität im internationalen
Umgang mit Staatsverbrechen der Vergangenheit hin" (Zimmer
2003). Die Entwicklungen, auf die Zimmer verweist (Errichtung
des Ständigen Internationalen Strafgerichtshofes, Wahrheits-
und Versöhnungskommission in Südafrika und Lateinamerika,
wo der Kampf gegen das Vergessen eng mit der Menschenrechtsfrage
verknüpft ist), sind gerade auch für die Arbeit des
Nürnberger Menschenrechtszentrums eine wichtige Motivation.
Zum Schluss sei kurz an einigen Beispielen gezeigt, wie während
der Studientage die Themen des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände
mit Menschenrechtsfragen der Gegenwart verbunden werden. Erstens
gibt es eine Verbindung in der Sache: "Schon ein Blick auf
den historischen Kontext der Reaktion der AEMR (Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte) zeigt den engen Zusammenhang dieser ersten
universalen Menschenrechtserklärung mit den Verbrechen des
Nationalsozialismus. Die mit dieser Aufgabe betraute Menschenrechtskommission
der im Juni 1945 gegründeten UNO nahm ihre Arbeit an der
Redaktion der AEMR im Januar 1947 auf, also ein knappes Vierteljahr
nach dem Ende des Internationalen Militärtribunals von Nürnberg
mit seiner umfassenden Beweisaufnahme über die Verbrechen
des Nationalsozialismus. Der Schock über diese schier unfassbare
Barbarei war noch frisch und hatte keineswegs nur die unmittelbar
vom Krieg und der Besatzung betroffenen Staaten erreicht. Den
Delegierten der Menschenrechtskommission und den von ihnen herangezogenen
Bearbeitern lagen die umfangreichen, von der ,War Crimes Commission'
der Vereinten Nationen für den Nürnberger Prozess zusammengestellten
Beweismittel vor" (Huhle 2002, S, 3ff).
Wir
zeigen also an einzelnen Artikeln der Menschenrechtserklärung
einen Entstehungszusammenhang auf, der auf dem Versuch beruht,
der Barbarei des Nationalsozialismus Rechte der Individuen entgegenzusetzen.
Dessen Rassegesetze sind ein konkreter Anknüpfungspunkt,
der sich für heutige Fragen der Diskriminierung fruchtbar
machen lässt. "Die Erfahrung oder Beobachtung von Diskriminierung
ist gerade vielen jugendlichen Teilnehmern gegenwärtig. Anders
als bei Menschenrechtsthemen wie Folter oder Todesstrafe können
sie hier eigene Erlebnisse und nicht selten auch eigene Reflexionen
einbringen" (Huhle 2002, S. 7). Schließlich zeigen
wir in Kurzfilmen Personen, die im NS-Alltag versuchten, sich
treu zu bleiben und couragiert zu handeln, indem sie sich für
die Rechte ihrer Mitmenschen einsetzten. Der Einsatz für
Menschenrechte im eigenen und fremden Interesse ist eine Haltung
selbstbewusster und mutiger Menschen, Zivilcourage ist die Tugend,
zu der wir mit Hilfe von Vorbildern ermutigen wollen.
Fußnoten:
1)
Das Projekt DIDANAT (Didaktik der Aufarbeitung nationalsozialistischer
Vergangenheit) wurde von Siegfried Grillmeyer in PPB 3/01 (S.
219-221) vorgestellt. Über das Nürnberger Erinnerungsparlament
informierte Zeno Ackermann in PPB 3/03 (S. 195-203).
2)
Siehe auch die Systematisierung von Claudia Lohrenscheit, Mitarbeiterin
des Deutschen Instituts für Menschenrechte, in: Lohrenscheit
2004, S. 79 ff.
Literatur
Benedek,
Wolfgang/Nikova-Kress, Minna: Menschenrechte verstehen - Handbuch
zur Menschenrechtsbildung. Wien 2004.
Brumlik,
Micha: Aus Katastrophen lernen? Grundlagen zeitgeschichtlicher
Bildung in menschenrechtlicher Absicht. Berlin 2004.
Ders.:
Erziehung nach "Auschwitz" und Pädagogik der Menschenrechte
- Eine Problemanzeige, in: Fechler u.a. (Hg.) 2000, S. 47-58.
Fechler,
Bernd/Kößler, Gottfried/Liebertz-Groß, Till (Hg.):
"Erziehung nach Auschwitz" in der multikulturellen Gesellschaft.
Weinheim und München 2000.
Fritzsche,
Peter K.: Eine Professur zur Festigung von Toleranz - Der erste
UNESCO-Lehrstuhl für Menschenrechtserziehung in Deutschland,
in: Frankfurter Rundschau, 25.5.2001.
Gaede.
Daniel: Buchenwald: Perspektiven historisch-politischer Bildung
an einer Gedenkstätte, in: Praxis PolitischeBildung
4/99, S. 265-270.
Grillmeyer,
Siegfried/Ackermann, Zeno (Hg.): Erinnern für die Zukunft
- Die natio-nalsozialistische Vergangenheit als Lernfeld der politischen
Jugendbildung. Schwalbach/Ts. 2002.
Heyl,
Matthias: Erziehung nach Auschwitz. Hamburg 1977.
Huhle,
Rainer: Menschenrechtspädagogik an einem Erinnerungsort des
Nationalso-zialismus - Ein Beispiel aus Nürnberg, in: GedenkstättenRundbrief
109, 10/2002.
S.3-10.
Ders.:
Menschenrechte und Menschenrechtsbildung in der globalen Welt.
Überlegungen zur Begründung von Menschenrechtsbildungsarbeit
in Nürnberg, in: Petra Bendel/Thomas Fischer (Hrsg.): Menschen-
und Bürgerrechte: Perspektiven der Regionen, Arbeitspapier
7 des Zentralinstituts für Regionalforschung der Universität
Erlangen/Nürnberg, 2004, S.617-640; auch auf www.regionalforschung-erlangen.de
und www.menschenrechte.org
Kößler,
Gottfried: Menschenrechtsbildung, moralische Erziehung und historisches
Lernen - Erfahrungen mit dem Projekt "Konfrontationen",
in: Fritz-Bauer-Institut (Hg.): Völkermord und Kriegsverbrechen
in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts (Jahrbuch 2004),
2004, S. 301 - 312 sowie in: Wolfgang Meseth u.a., Schule und
Nationalsozialismus, Frankfurt (Campus) 2004
Lenhart,
Volker: Pädagogik der Menschenrechte. Opladen 2003.
Lohrenscheit,
Claudia: Das Recht auf Menschenrechtsbildung - Grundlagen und
Ansätze einer Pädagogik der Menschenrechte. Frankfurt/Main
2004.
Lohrenscheit,
Claudia/Rosemann, Nils: Perspektiven entwickeln - Menschenrechts-bildung
in Deutschland. Zusammenfassung der Ergebnisse zur Bestandsaufnahme
und Positionsbestimmung des Deutschen Instituts für Menschenrechte,
Berlin 2003.
Mihr,
Anja: Menschenrechtserziehung und Nichtregierungsorganisationen,
in: MenschenRechtsMagazin 3/2002, hg. vom Menschenrechtszentrum
Potsdam.
Müller,
Lothar: Menschenrechtserziehung in der Schule - Defizite, Konzepte,
Perspektiven, in: Menschenrechte im Umbruch - 50 Jahre Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte, hg. von amnesty international,
Neuwied 1998, S, 223-231.
ZEP
- Zeitschrift für internationale Bildungsforschung 4/2002:
Schwerpunkt Bildung und Menschenrechte, hg. von: Gesellschaft
für interkulturelle Bildungsforschung und Entwicklungspädagogik,
Frankfurt/Main (IKO-Verlag)
Zimmer,
Hasko: Erinnerung im Horizont der Menschenrechte - Perspektiven
der Erinnerungsarbeit im Rahmen der Globalisierung, in: Jahrbuch
für Pädagogik 2003, Frankfurt/Main, S. 247-269, zit.
nach: www.menschenrechte.org.
*
Otto Böhm, M.A. Erziehungs- und Politikwissenschaftler,
ist Mitarbeiter des Nürnberger Menschenrechtszentrums.
Eine gedruckte Fassung des Textes wurde veröffentlicht in:
Praxis Politische Bildung, 8. Jg. 2004, H. 4 S. 290 - 296