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Die
Unteilbarkeit der Menschenrechte ist ein grundlegendes menschenrechtliches
Prinzip. Es besagt, dass die unterschiedlichen "Generationen"
- besser: Dimensionen - der Menschenrechte untrennbar miteinander
verbunden sind. Lange Zeit wurde allerdings den bürgerlichen
und politischen Rechten weit größere Bedeutung beigemessen
als den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten. Erst
in den 90er Jahren erfuhren die so genannten WSK-Rechte eine Aufwertung,
und es wuchs das Bewusstsein dafür, dass auch diese Rechte
einforderbare Verpflichtungen der Staaten, der internationalen Gemeinschaft
und selbst privater Konzerne darstellen. Auch wenn bis heute umstritten
ist, wie diese Rechtsansprüche konkretisiert werden können,
haben die WSK-Rechte auf UN-Ebene wie auch in der Entwicklungszusammenarbeit
erheblich an Gewicht gewonnen. Das Nürnberger Menschenrechtszentrum
widmet daher den WSK-Rechten ein eigenes Arbeitsfeld
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