Völkermord

4. Strafverfolgung und Straflosigkeit

4.1 Die Phase der Strafverfolgung in Argentinien nach 1983
4.2 Amnestiegesetzgebung und Gnadenakte
4.3 Wiederaufnahme der Strafverfolgung in den 90iger Jahren
4.4 Strafverfolgung in anderen Ländern  

4.1 Die Phase der Strafverfolgung in Argentinien nach 1983

Bereits vor Ende der Militärdiktatur erließ die Junta das eben erwähnte „Gesetz der Selbstamnestie“ (Nr. 22.924), das eine Strafverfolgung nahezu aller zwischen 1973 und 1982 ausschließen sollte. Das demokratisch begangen gewählte Parlament nach Ende der Diktatur erklärte dieses Amnestiegesetz jedoch für unwirksam. Die demokratische Regierung Alfonsin beschloss dann, die Strafverfolgung gegen die Militärs zu ermöglichen. Dazu erließ die Regierung die Verordnung Nr. 158 aus 1983. Diese sah die Strafverfolgung der ersten neun während der Militärdiktatur aktiven Kommandanten der einzelnen Waffengattungen, Heer, Luftwaffe und Kriegsmarine vor. Die Anklageerhebung erfolgte zunächst vor der Militärgerichtsbarkeit und wurde später vom Obersten Bundesgericht von Buenos Aires durchgeführt. Von etwa 9.000 untersuchten Fällen klagte die Staatsanwaltschaft 700 ausgewählte Fälle an. Im Verlaufe der sechsmonatigen Hauptverhandlung wurde über 900 Personen vernommen. Fünf der neun angeklagten Kommandeure wurden wegen Mordes, Freiheitsberaubung, Folter, Nötigung oder Raub zu langjährigen, teilweise auch lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Die übrigen vier Angeklagten wurden freigesprochen.(vgl. Teilabdruck Camara..., a.a.O.).

Auf das Urteil wird später im Rahmen der täterschaftlichen Zurechnung einzugehen sein. Maßgeblich aufgrund eines Obiter Dictums des Gerichts wurden dann Strafverfolgungen gegen zahlreiche weitere Militärs eingeleitet. Man verfolgte die Hierarchie von oben nach unten.

4.2 Amnestiegesetzgebung und Gnadenakte

Nach wenigen Jahren geriet jedoch die demokratische Regierung unter starken Druck der Militärs. Es wurde zunächst das sogenannte Schlusspunktgesetz (Punto Final), Nr. 23.492 verabschiedet. Dieses Gesetz bestimmte, dass eine Strafverfolgung für Taten während der Militärdiktatur nur noch innerhalb von 60 Tagen nach dem 29.12.1986 möglich sein soll. Trotz dieser sehr kurzen Frist erhoben die Staatsanwaltschaften zahlreiche Anklagen. Deswegen am 04.06.1987 das Gesetz über den pflichtgemäßen Gehorsam, Nr. 23.521 (Ley de Obediencia Debida) verabschiedet. Dieses Gesetz besagte, dass alle Militärangehörigen bis zum Brigadegeneral nicht strafbar gehandelt haben können, da sie aufgrund eines rechtswidrigen aber bindenden Befehles gehandelt hätten, also aufgrund pflichtgemäßen Gehorsams.

Später wurden dann nur noch klassische Gnadenakte ausgesprochen und zwar gegen die verurteilten Kommandanten, deren Strafe noch nicht vollkommen verbüßt war.

 Nach einhelliger Auffassung in der völkerrechtlichen Literatur sind die vorgenannten Gesetze und Gnadenakte völkerrechtswidrig (vgl. dazu: Gutachten des Max-Planck- Institutes mit ausführlicher Begründung und zahlreichen weiteren Hinweisen in EuGRZ 1998, S.468 ff.).

 4.3 Wiederaufnahme der Strafverfolgung in den 90iger Jahren

Trotz dieser Gesetze versuchten die argentinischen Menschenrechts- und Juristenorganisationen jedoch die ganzen Jahren hindurch, mit verschiedenen juristischen Begründungen und in allen juristischen Instanzen eine Strafverfolgung der Militärs zu erreichen. Sie stellten fest, dass die Amnestiegesetzgebung Lücken aufwies. Neben Eigentumsdelikten konnten insbesondere die Fälle von Kindesentführung weiter strafverfolgt werden. Deswegen kam es in den letzten Jahren zu einer Reihe von Strafverfahren, die auch dazu führten, dass bspw. der ehemalige Junta-Chef Jorge Videla unter Hausarrest gestellt wurde und andere beteiligte Personen inhaftiert wurden. Unter Berufung auf ein Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte (IAGMR) in San Jose/ Costa Rica im Falle Velasquez Rodriguez gegen Honduras vom 29.07.1988 (vgl. EUGRZ 1989, S. 157 ff.) und aufgrund eines Prozessvergleiches in einem gegen Argentinien geführten Verfahrens vor dem IAGMR setzten Menschenrechtsorganisationen und Juristen durch, dass sich der argentinische Staat verpflichtete, Untersuchungen die Umstände von Menschenrechtsverletzungen aufzuklären. Die sogenannten Wahrheitsprozesse (Jucios A La Verdad und Jucios  A La Identidad) führen vor allem bei den Gerichten in Buenos Aires und in der Provinzhauptstadt La Plata dazu, dass zahlreiche ehemaligen Militärs, Opfer und Zeugen von Menschenrechtsverletzungen gehörte werden. Es werden Archive ausgewertet und kriminaltechnische Untersuchungen durchgeführt.

Am 03.03.2001 entschied der Strafrichter Gabriel Cavallo in einem Strafverfahren, das von Familienangehörigen von Verschwundenen gegen zwei Militärs angestrengt wurde, dass die beiden Amnestiegesetze (Punto Final und Obediencia Debida) verfassungswidrig und nichtig und daher das Strafverfahren gegen die beiden Militärs fortzusetzen seien. Diese Entscheidung betrifft zwar nur ein einzelnes Strafverfahren und wird möglicherweise durch das Oberste Gericht noch aufgehoben werden. Nichtsdestotrotz ist der Richterspruch ein Indiz für die Bedeutung des Themas Straflosigkeit in der argentinischen Gesellschaft und für die Stärke und den Einfluss der Menschenrechtsbewegung bis zum heutigen Tage.

4.4 Strafverfolgung in anderen Ländern

Spanien

Am 28.03.1996 erstattete der spanische Staatsanwalt und Sprecher der Fortschrittlichen Staatsanwälte Spaniens, Carlos Castresana, eine Strafanzeige gegen die argentinischen Militärs vor dem Ermittlungsrichter der Audinzia National wegen Völkermordes, Terrorismus und Folter. Weniger bekannt ist, dass wenige Tage darauf unter dem gleichen rechtlichen Gesichtspunkt Strafanzeige gegen die chilenischen Militärs erstattet wurde. Der Untersuchungsrichter Baltasar Garzon und seine Kollegen ermitteln in insgesamt 600 Fällen. Zahllose Zeugen, vor allem Überlebende des Staatsterrorismus, wurden in Spanien angehört. Zwischenzeitig wurden Haftbefehle gegen die Militärs erlassen. Der Kapitän der Marine, Scilingo, hatte sich den spanischen Behörden gestellt und eine umfangreiche Aussage über den Repressionsapparat der Militärs gemacht. Nach vorübergehender Untersuchungshaft befindet er sich mittlerweile in Freiheit. Er wartet auf das gegen ihn stattfindende Strafverfahren, das für Ende diesen Jahres vorgesehen ist.

 

Italien, Frankreich

Sowohl in Italien als auch in Frankreich finden umfangreiche Strafverfahren gegen argentinische Militärs statt. Aus hier nicht weiter zu vertiefenden Gründen erklärt sich die Justiz in beiden Ländern nach dem passiven Personalitätsprinzip nur für die Verbrechen zuständig, die sich gegen italienische bzw. französische Staatsbürger richteten.

In Italien wird seit etwa 1990 in mehreren hundert Fällen betroffener Italiener ermittelt.

Am 06.12.2000 wurden der –hier ebenfalls angezeigte ehemaliger Befehlshaber der 1. Heereskorps Suarez Mason und der ehemalige General Santiago Omar Riveros in Abwesenheit durch das Strafgericht in Rom wegen der Tötung von italienischen Gewerkschaftern, die in der Astilleros-Werft aktiv waren, zu lebenslanger Freiheitsstrafe und zu umfangreichen Entschädigungszahlungen verurteilt (vgl. www.derechos.org/nizkor/italia/sentencia). Dem Urteil vorausgegangen war eine ausführliche mündliche Beweisaufnahme vor dem Römer Gericht, in deren Verlauf zahlreiche argentinische Zeugen, u.a. auch Gewerkschafter, Menschenrechtler, Sachverständige und Überlebende, ausgesagt hatten.

Während der Militärdiktatur sind etwa 15 französische Staatsbürgerinnen verschwunden. Ein Pariser Gericht verurteilte 1990 den hier ebenfalls angezeigten ehemaligen Leutnant der Marine und ESMA-Offizier Alfredo Astiz in Abwesenheit wegen Mordes an den beiden französischen Nonnen Alice Domon und Leonie Duquet zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Diese waren Mitte der 70er Jahre als Missionarinnen tätig gewesen und hatten die Arbeit der von der Repression betroffenen Familienanghörigen seelsorgerisch begleitet. Sie wurden 1977 von Einsatzgruppen der Marine in die ESMA verschleppt. Danach verlor sich ihre Spur.

In beiden Ländern sind noch zahlreiche weitere Ermittlungsverfahren anhängig.

5. Die Handlungen der argentinischen Militärs als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord