Zusammenfassung der eingereichten Anzeigen
Bettina Ehrenhaus, Gerardo Coltzau, Jorge Federico Tatter und Marcelo Weisz
Diese ersten vier Anzeigen wurden am 8.5.1998 beim Bundesjustizministerium (damals noch in Bonn) von der „Koalition gegen Straflosigkeit“ eingereicht. Die Anzeigen wurden dann an den Bundesgerichtshof weitergeleitet. Der BGH erklärte die Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth für zuständig in diesen vier Fällen. Damit entschied das hohe Gericht gleichzeitig, daß die angeklagten Mitglieder der Militärjunta nicht durch ihre Immunität als ehemalige Staatsoberhäupter geschützt sind. Im Februar 1999 besuchte Betina Ehrenhaus, die einzige Übelebende unter diesen vier Fällen von Menschenrechtsverletzungen, Nürnberg und sagte vor der Staatsanwaltschaft aus. Die Staatsanwaltschaft hat Akten zu diesen Fällen beim Auswärtigen Amt eingesehen und stellte mehrere Gesuche an die spanische und argentinische Gerichtsbarkeit. Weitere Zeugen sollen in der deutschen Botschaft in Buenos Aires konsularisch vernommen werden.
Leonor Marx, Alicia Oppenheimer, Walter Claudio Rosenfeld, Juan Miguel Thanhauser und Alfredo Berliner
Am 28.06.1999 hat die „Koalition gegen Straflosigkeit“ im Auftrag von Angehörige der Opfer gravierender Menschenrechtsverletzungen in Argentinien, eine Strafanzeige gegen führende Repräsentanten der einstigen Militärdiktatur in Berlin eingereicht. Die Strafanzeige wurde dem damaligen Justizsenator Erhart Körting übergeben. Bei den Opfern handelt es sich um Kinder von Familien, die wegen der nationalsozialistischen Verfolgung aus Deutschland auswandern mußten. Da die den Angeklagten zur Last gelegten Straftaten im Ausland erfolgten, mußte der BGH den Gerichtsort bestimmen. Trotz einer ablehnenden Stellungnahme der Bundesstaatsanwaltschaft und aufgrund des Einsatzes der Rechtsanwälte und der politischen „Lobby - Arbeit“ der Mitglieder der „Koalition gegen Straflosigkeit“ entschied der Bundesgerichtshof Anfang November 1999 die Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth mit den Ermittlungen zu beauftragen.
Im März 2000 wurde die Absicht der Staatsanwaltschaft bekannt, diese Fälle ohne jegliche Ermittlungsarbeit, einzustellen. Daraufhin organisierte die „Koalition gegen Straflosigkeit“ eine weltweite Briefkampagne um diese Entscheidung zu verhindern. Begleitet wurde diese Kampagne von einer fundierten Argumentation der Rechtsanwälte der „Koalition“: „In den Fällen der deutsch - jüdischen Opfer der argentinischen Militärdiktatur darf die für unwirksam erklärte Zwangsausbürgerung dieser Familien durch das Hitlerregime nicht dazu führen, ausgerechnet diese zweifachen Opfer von Diktaturen heute vom Schutz des deutschen Strafrechts auszuschließen“, erklärte Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck. Im Mai 2000 hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth dann beschlossen weiter zu ermitteln. Auch in diesen Fällen sollen Zeugen in der deutschen Botschaft in Buenos Aires konsularisch vernommen werden.
Elisabeth Käsemann
Die Strafanzeige nebst Strafantrag in Sachen Elisabeth Käsemann wurde am 25.02.1999 bei der Staatsanwaltschaft Tübingen gegen die Mitglieder der argentinischen Militärjunta wegen Verdachts des Mordes u.a. erhoben. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat am 20.04.1999 das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth abgegeben, nachdem dort bereits andere Verfahren der "Koalition gegen Straflosigkeit" anhängig waren. Die Ermittlungen dauern noch an.Die ersten Zeugenvernehmungen fanden im Januar 2001 bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth statt. (siehe Zeugenaussagen in Nürnberg ). Rechtshilfeersuchen sollen an Spanien gerichtet worden sein. Laut Meinung der Rechstanwälte der „Koalition gegen Straflosigkeit“ ist die Indizienkette in diesem Fall geschlossen, so daß Haftbefehle beantragt werden können.
Klaus Zieschank
Der Fall wurde am 24.3.2000, am Jahrestag des Putsches in Argentinien eingereicht. Die Anklage ist wegen des Verdacht des Mordes, der Geiselnahme, der gefährlichen Körperverletzung, der Freiheitsberaubung u.a. eingereicht worden. Die Einreichung fand im bayerischen Justizministerium statt. Die Anklage wurde an das Bundesgerichtshof weitergeleitet. Der BGH beauftragte die Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth mit der Untersuchung. Die Ermittlungen dauern an.
Die Gewerkschafter von Mercedes Benz
Anfang Oktober 1999 reichte das Republikanische Anwaltsverein eine Klage gegen den Werksleiter der Niederlassung Gonzalez Catan von Daimler Benz in Argentinien zur Zeit der Militärdiktatur, Juan Tasselkraut, und gegen Mitglieder der argentinischen Militärjunta bei der Staatsanwaltschaft Berlin ein. Die Strafanzeige wegen Mord, Geiselnahme und Gefährliche Körperverletzung an Mitglieder des Betriebsrates von „Mercedes Benz Argentina“ basierte auf den Recherchen der Journalistin Gaby Weber. Das Ergebnis dieser Recherchen wurde in Form einer Hörfunkreportage im WDR am 31.8.1999 zum ersten Mal ausgestrahlt.
Nach einem mehrfachen Aktenaustausch zwischen den Staatsanwaltschaften Berlin und Stuttgart, die offenbar sich nicht mit diesem brisanten Fall beschäftigen wollten wurde die Anzeige am 23.3.2000 an den Bundesgerichtshof übersandt. Der BGH beauftragte die Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth mit den Ermittlungen. Im Dezember 2000 hat der Betriebsrat von Daimler Benz in Stuttgart die Geschäftsleitung aufgefordert, die in der Anzeige erwähnten Vorfälle zu untersuchen und restlos aufzuklären. Zwei Zeugen sollen zu diesen Fall in der deutschen Botschaft in Buenos Aires vernommen werden.