Rundbrief 2001

Justicia y Verdad

Rundbrief der
Koalition gegen Straflosigkeit


Wahrheit und Gerechtigkeit
für die deutschen Verschwundenen in Argentinien

Nr. 7 / Juni 2001

Wahrheit und Gerechtigkeit

Inhalt:

bulletAktuelle Forderungen der Koalition gegen Straflosigkeit in Argentinien
bullet

Anzeige wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

bulletHaftbefehle im Fall Käsemann
bulletArgentinien lehnt deutsches Rechtshilfeersuchen ab
bulletZiele der Koalition
bulletMitgliedsorganisationen

 

 

Die Ziele der Koalition sind:

n Die Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit in den Fällen, in denen deutsche Staatsbürger und Argentinier deutscher Abstammung zwischen 1976 und 1983 in Argentinien verschwanden.

n Das Ende der Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen in Argentinien.

n Die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen gemäß den nationalen und internationalen Normen.

Aktuelle Forderungen der Koalition gegen Straflosigkeit in Argentinien

1) Die „Koalition gegen Straflosigkeit" ist der Auffassung, dass in den Fällen von Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank die vorliegenden Beweismittel ausreichen, um einen internationalen Haftbefehl gegen die Verantwortlichen für die Geiselnahme und Ermordung dieser beiden deutschen Opfern der argentinischen Militärdiktatur zu beantragen.

Darüber hinaus und aufgrund der Zeugenvernehmungen, die in der deutschen Botschaft in Buenos Aires stattgefunden haben, fordern wir von der Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth die Beantragung eines Haftbefehls gegen Juan Tasselkraut wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord im Fall „Mercedes Benz".

2) Wir rufen die bayerischen Landesregierung dazu auf, für die Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, um mindestens die dringend erforderlichen zwei vollen Arbeitsstellen mit der Untersuchung der eingereichten Fälle zu beauftragen.

3) Von der deutschen Bundesregierung und den dafür zuständigen Ministerien erwarten wir die Umsetzung der bisher geleisteten Versprechungen in Bezug auf die Unterstützung unseres Anliegens. Die Bundesrepublik Deutschland soll ihr politisches Gewicht auf der Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen in Argentinien auf die Waage werfen und die bayerische Justiz tatkräftig untersützen.

Gleichzeitig wiederholen wir unsere Forderung zur Bildung einer unabhängigen Expertenkommission zur Aufarbeitung und Untersuchung der deutsch-argentinischen Beziehungen zwischen 1976 und 1983.

Anzeige wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die „Koalition gegen Straflosigkeit" erstattete am 21. März 2001 im Bundesministerium der Justiz in Berlin Anzeige gegen argentinische Militärs wegen „Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit" während der Militärdiktatur 1976-1983.

Die „Mütter und Familienangehörigen der deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen" entsandten eine Delegation nach Berlin, um die Einreichung der Anzeige zu begleiten. Elsa Sanchez de Oesterheld und Luisa Wettengel, sowie der Rechtsanwalt der Gruppe, Dr. Rodolfo Yanzon, absolvierten eine Woche intensiver Lobbyarbeit bei Vertretern der Kirchen, Parteien und Menschenrechtsorganisationen.

Im Bundeskanzleramt und dem Außenministerium zog man es vor, die Bitte der „Koalition gegen Straflosigkeit" um einen Besuchstermin für die Delegation kommentarlos auf den Tisch des Menschenrechtsbeauftragten der Regierung weiterzubefördern. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bundespräsidenten (und gegen den Willen der Präsidialbürokratie) kam dagegen ein Treffen zum Tee bei Bundespräsident Johannes Rau zustande. In seiner Eigenschaft als Ministerpräsident von NRW hatte Johannes Rau schon 1983 eine Delegation der „Mütter und Angehörigen" in Düsseldorf empfangen. Bundespräsident Rau sagte der Delegation die volle Unterstützung ihres Anliegens zu.

Für die Überreichung der Anzeige war ein Termin im Bundesjustiz-ministerium vereinbart worden. Kurzfristig und überraschenderweise erklärte sich die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin bereit, die Anzeige persönlich entgegen zu nehmen.Die Anzeige wurde im Namen deutscher und deutschstämmiger Familienangehöriger aus Argentinien sowie im Namen des argentinischen Friedensnobelpreisträgers Adolfo Pérez Esquivel und im Namen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins eingereicht.

Opfer des Genozids

„Meine Familie wurde praktisch vernichtet", mit diesen Worten macht Frau Elsa Sanchez de Oesterheld die Dimension der Verbrechen der argentinischen Militärdiktatur deutlich. „Die Militärs haben meinen Mann, einen international bekannten Schriftsteller, entführt und bis heute blieb er verschwunden. Meine vier Töchter, zwei von ihnen waren schwanger, und ihre Ehemänner sind ebenfalls Opfer des argentinischen Genozids." Die einzigen Überlebenden der Großfamilie sind Elsa Sanchez de Oesterheld und ihre beiden Enkel, die selbst als Kleinkinder von den Militärs entführt worden waren. Martin wurde von den Militärs direkt zurück gegeben, während Fernando in einem Waisenhaus wiedergefunden wurde. Beide begleiten die Großmutter an diesem Tag in Berlin.

„Dies ist für uns alle ein historischer Tag", erklärte Luisa Wettengel, von der „Gruppe der Mütter undFamilienangehörigen der verschwundenen Deutschen und Deutschstämmigen in Argentinien", nachdem sie zusammen mit dem argentinischen Rechtsanwalt der deutschen Familienangehörigen, Dr. Rodolfo Yanzón, und den Vertretern der „Koalition gegen Straflosigkeit" die Anzeigen im Justizministerium übergeben hat. Einer der in den Anzeigen aufgeführten Fälle ist der ihres Bruders. „Wir alle hoffen nach nunmehr 25 Jahren, dass die deutsche Justiz uns bei unserem Streben nach Wahrheit und Gerechtigkeit unterstützt", so Frau Wettengel.

„Das systematisch geplante „Verschwindenlassen" und der tausendfache Mord von Menschen, kann nur mit den Begriffen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschrieben werden. Rund 100 Deutscheund Deutschstämmige sind unter den 30.000 Opfern der Militärdiktatur", erklärt Dr. Rodolfo Yanzón die Hintergründe der Strafanzeige.

Ziel der Anzeige

Bei der im Anschluss an die Überreichung im Bundesjustizministerium stattfindenden Pressekonferenz verdeutlichte Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Berlin, der seine Anzeige auch mit einer Vollmacht des argentinischen Friedensnobelpreisträgers Adolfo Pérez Esquivel eingereicht hat, das Ziel der Anzeige: „Die argentinischen Militärs handelten im Rahmen eines größeren Planes, der in ganz Lateinamerika umgesetzt wurde. Opfer dieses Planes waren alle Menschen und Gruppen, die ihrem politisch-ökonomischen Projekt im Wege standen. Es geht jetzt nicht darum, in Deutschland stellvertretend für die Argentinier Recht zu sprechen, sondern darum, alle rechtlichen Mittel auszunutzen, um den für die argentinische Gesellschaft, aberauch für die Weltgesellschaft nicht hinnehmbaren Zustand der Straflosigkeit zu bekämpfen. Auch kann der vorliegende Fall dazu dienen, die Reformierung des deutschen Völkerstrafrechts zu befördern."

Warum in Deutschland?

Auf die immer wieder gestellte Frage: „Warum ist die deutsche Justiz für diese Anzeige zuständig?" führte Rechtsanwalt Claus Richter, Berlin, aus: „In Argentinien haben die Militärs nach der Demokratisierung durch massiven Druck auf die zivilen Regierungen Straffreiheit erwirkt. Angesichts der faktischen Straflosigkeit suchte die Menschenrechtsbewegung in Argentinien nach rechtlichen Mitteln, um die Täter anklagen und verurteilen zu können. Dafür bot sich angesichts der Entwicklungen im Völkerstrafrecht der Weg über die Justiz im Ausland an. In Spanien, Italien, Frankreich und den USA und seit 1998 in Deutschland werden deshalb Strafverfahren gegen argentinische Militärs geführt. Die Anklagepunkte lauten, je nach nationaler Rechtslage: Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Staatsterrorismus".

Opfer dürfen nicht vergessen werden

„So lange wir uns noch der Opfer erinnern, so lange lebt die Hoffnung nach Wahrheit und Gerechtigkeit weiter", erklärt Pfr. Kuno Hauck, Sprecher der „Koalition gegen Straflosigkeit". „Die Straflosigkeit ist die Fortsetzung der Folter mit anderen Mitteln, die Mörder und Folterer von damals müssen wissen, dass ihre grausamen Verbrechen nicht vergessen sind", fährt Kuno Hauck fort, „deshalb haben wir als Zeitpunkt für das Einreichen der Völkermordanzeige die Woche gewählt, in der sich der Militärputsch in Argentinien von 1976 zum 25. Mal jährt."

Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord

Seit Ende des 2.Weltkrieges und seit den Nürnberger Prozessen ist es anerkanntes Völkergewohnheitsrecht, dass massive Verbrechen staatlicher Funktionäre gegen die eigene Bevölkerung nicht ungesühnt bleiben dürfen. Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind keine innere Angelegenheit der einzelnen Staaten mehr. So bietet das jetzige Völkerrecht ausreichend Möglichkeiten, schwerste Menschenrechtsverletzungen und die dafür verantwortlichen Täter nicht nur im Verursacherland, sondern in jedem Staat – also auch in Deutschland – strafrechtlich zu verfolgen. Bei den Verbrechen der argentinischen Militärs handelt es sich um solche gegen die Menschlichkeit. Das „Verschwindenlassen" von Menschen, die Entführung von Minderjährigen, Folter sowie das Anlegen von geheimen Folter- und Haftzentren erfüllen diesen Tatbestand eindeutig. Daneben ist auch wegen Völkermord zu ermitteln, da die Militärs im Rahmen der von ihnen verfolgten Politik der nationalen Sicherheit anstrebten, einen ganzen Teil der Bevölkerung auszulöschen. In Deutschland hat die „Koalition gegen Straflosigkeit" bisher 12 Einzelfälle von deutschen und deutschstämmigen Opfern zur Anzeige gebracht. Diese Fälle werden derzeit auf Grundlage der nationalen bundesdeutschen Strafgesetzgebung von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt. Unabhängig von diesen 12 Einzelfällen und den neu eingereichten 9 weiteren Fällen, soll mit der vorliegenden Anzeige wegenVölkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nunmehr angestrebt werden, die Verbrechen der argentinischen Militärs – unabhängig von der Nationalität ihrer Opfer und unabhängig vom Tatort – in ihrer Gesamtheit zu ermitteln, anzuklagen und die verantwortlichen Militärs abzuurteilen.

Haftbefehle im Fall Käsemann

Die „Koalition gegen Straflosigkeit" hat Anfang März 1999 bei der Staatsanwaltschaft Tübingen Strafanzeige wegen des Verdachts des Mordes, des Totschlages, der Geiselnahme und der gefährlichen Körperverletzung im Falle der am 24.05.1977 in Argentinien ermordeten Elisabeth Käsemann, eingereicht. Die Strafanzeige wurde von Rechtsanwalt Roland Beckert in Freiburg ausgearbeitet und war die fünfte Strafanzeige in Fällen deutscher Verschwundener und Ermordeter in Argentinien während der Militärdiktatur der Jahre 1976-1983. Die am 11.05. 1947 in Gelsenkirchen geborene Elisabeth Käsemann, Tochter des bekannten Tübinger Theologieprofessors Ernst Käsemann, lebte nach ihrem Soziologiestudium in Berlin, ab 1968 in Lateinamerika, zuletzt mehrere Jahre in Buenos Aires, Argentinien. In der Nacht vom 8. auf den 9. März 1977 wurde sie vonargentinischen Sicherheitskräften aus ihrer Wohnung in Buenos Aires entführt, in Konzentrationslagern gefoltert und am 24. Mai 1977 ermordet. Die argentinische Regierung behauptete, Elisabeth Käsemann sei im Rahmen eines Feuergefechtes, zusammen mit mehreren Personen, am 24.5.1977 erschossen worden. Diese Angaben der damaligen argentinischen Militärjunta sind falsch. Es liegt ein gerichtsmedizinisches Gutachten der Universität Tübingen vom 22.12.1977 vor, in dem eindeutig bewiesen wird, daß Elisabeth Käsemann entgegen den Feststellungen im argentinischen Polizeibericht alle Schusswunden von hinten erhalten hat. Der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde jetzt auch die Kopie einer schriftlichen Erklärung des damals verantwortlichen Brigadegenerals aus dem Jahre 1979 vorgelegt, in welcher dieser einräumte, den ärztlichen Autopsiebericht unterschrieben zu haben, ohne ihn zuvor gelesen zu haben.

Die besondere Bedeutung der Strafanzeige

Die von Rechtsanwalt Beckert erarbeitete Strafanzeige unterscheidet sich in einem ganz wesentlichen Punkt von allen bisher eingereichten Strafanzeigen und ist für die Strafverfolgung argentinischer Militärs vor deutschen Gerichten von besonderer Bedeutung. Während es sich in den meisten Fällen von Opfern der Militärdiktatur um „Verschwundene" handelt, ist hier der Tatbestand der Tötung aufgrund der vorhandenen Leiche ohne Zweifel nachgewiesen. Die Strafanzeige wegen des Todes von Elisabeth Käsemann ist aber auch wegen ihrer politischen Brisanz von großer Bedeutung. Im Zusammenhang mit ihrer Ermordung wurden heftige Vorwürfe gegenüber der deutschen Botschaft und dem Auswärtigen Amt erhoben. Von vielen Seiten wurde dem Auswärtigen Amt Tatenlosigkeit vorgeworfen und nach dem Tod von Elisabeth Käsemann die damalige Bundesregierung in der Öffentlichkeit scharf kritisiert.

Die 10 Angeklagten

Bei den angezeigten Personen handelt es sich um Personen, denen nachgewiesen werden kann, dass sie aufgrund ihrer militärischen Funktion für den Tod von Elisabeth Käsemann verantwortlich sind.

Es handelt sich um:

1. Jorge Rafael Videla

2. Emilio E. Masera

3. Carlos Guillermo Suarez Mason

4. José Montes

5. Juan Bautista Sasiain

6. Hugo Ineldo Pascarelli

7. Oberst Pedro Durán Sáenz

8. Oberst Jorge Dotti

9. Elias Rafael Saumma

10. Raymundo Dolz

Nach erster Prüfung hat die Staatsanwaltschaft Tübingen die Akten an die Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth weitergeleitet.

So wie in den anderen eingereichten Fällen hat die untersuchende Staatsanwaltschaft keine Zeichen gesetzt, die Ermittlungen in nennenswerter Weise voranzutreiben. Erst nach einer Einladung von zwei Zeuginnen durch die „Koalition gegen Straflosigkeit" (mit der dazugehörigen Kostenübernahme) wurden zwei Zeuginnen im Fall Käsemann am 18.01.2001 zum ersten Mal angehört. Die Aussagen der britischen Pastorin Diane Austin und der argentinischen Staatsbürgerin Elena Alfaro bestätigten den Leidensweg von Elisabeth Käsemann. Darüber hinaus konnte Frau Alfaro über die letzten Stunden des Lebens von Elisabeth im Folterzentrum „Vesubio" vor ihrer „Verlegung" (d.h. Ermordung) berichten. Dieser „Verlegung" fiel auch Frau Alfaros Ehemann, Luis Fabbri, zum Opfer. Diese Tat führte zu einem Schuldspruch in Italien gegen den damaligen Kommandeur des I. Armeekorps, General Carlos Suarez Mason.

In einem der Vernehmung anschließenden Pressegespräch sagte der Sprecher der „Koalition gegen Straflosigkeit", Kuno Hauck: „Selten können wir den Tathergang so lückenlos nachweisen wie hier".

Trotz dieser Aussagen und einer nach Meinung der Rechtsanwälte der „Koalition gegen Straflosigkeit" geschlossenen Beweiskette, spricht die Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth nur von einem „verstärkten Anfangsverdacht".

Die "Koalition gegen Straflosigkeit in Argentinien" fordert aufgrund der oben dargestellten Fakten und der eingereichten Beweismittel und Aussagen von der Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth die Beantragung von internationalen Haftbefehlen für die Verantwortlichen der Geiselnahme und Ermordung von Elisabeth Käsemann.

Argentinien lehnt deutsches Rechtshilfeersuchen ab.

Die „Koalition gegen Straflosigkeit" fordert von Außenminister Fischer verstärkten Druck auf die argentinische Regierung auszuüben.

Wie die Deutsche Botschaft in Buenos Aires soeben mitgeteilt hat, verweigert die argentinische Regierung die Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden bei der Aufklärung von Menschenrechtsverbrechen, die in der Zeit der Militärdiktatur von 1976 bis 1983 in Argentinien begangen wurden. Ein Rechtshilfeersuchen der Bayerischen Justiz wegen Verdachts der Geiselnahme im Fall der deutschen Staatsangehörigen Betina Ehrenhaus wurde von der argentinischen Regierung zurückgewiesen. Die argentinische Regierung beruft sich dabei auf das Territorialitätsprinzip.

Die Regierung hat viel zu wenig unternommen

Nach Ansicht der „Koalition gegen Straflosigkeit" bedeutet dieser Schritt der argentinischen Regierung einen Schlag ins Gesicht der Opfer der Militärdiktatur und für die deutsche Außenpolitik. Für die Koalition gegen Straflosigkeit kommt diese Entscheidung der argentinischen Regierung nicht überraschend. Trotz wiederholter Zusagen der Regierung Schröder-Fischer hat Deutschland viel zu wenig unternommen, um die Interessen der deutschen Opfer gegenüber der argentinischen Regierung zu vertreten.

„Es fehlte bisher an einer ausreichenden Unterstützung des bayerischen Rechtshilfeersuchens durch die deutsche Bundesregierung", sagte Pfr. Kuno Hauck in einer ersten Stellungnahme der „Koalition gegen Straflosigkeit".

Harter Rückschlag auch für Minister Weiß

Auch der bayerische Justizminister Manfred Weiß hat die soeben bekannt gewordene Abweisung des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth durch die argentinische Regierung als „einen harten Rückschlag für die Bemühungen der bayerischen Justiz" beurteilt. Mit der Entscheidung der argentinischen Regierung das Rechtshilfeersuchen der deutschen Justiz abzulehnen, geraten nach Auffassung der „Koalition gegen Straflosigkeit" die deutsch-argentinischen Beziehungen in „schwere Gewässer".

Wie einer der Sprecher der „Koalition gegen Straflosigkeit", Stefan Herbst nach Bekanntwerden der Entscheidung äußerte, stellt diese Haltung der argentinischen Regierung die „freundschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Argentinien auf eine schwere Probe". Die Bundesregierung wird durch die argentinische Entscheidung dazu gezwungen, ihr bisher ungetrübtes Verhältnis zur jetzigen argentinischen Regierung neu zu überdenken.

Die Bundesregierung hat der deutschen Öffentlichkeit gegenüber immer versichert, dass sie für eine uneingeschränkte Aufklärung des Schicksals der deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen eintritt. Nachdem die argentinische Regierung dies nun ablehnt, liegt es an der deutschen Regierung, ihren argentinischen Partnern deutlich zu machen, dass ein solches Verhalten nicht hinnehmbar ist.

Nach Ansicht des Anwalts des Opfers, Wolfgang Kaleck, ergibt sich die Pflicht zur juristischen Zusammenarbeit Argentiniens auch aus den internationalen Verpflichtungen, die Argentinien zum Schutz der Menschenrechte eingegangen ist. In einer Stellungnahme äußerte der Rechtsanwalt: „Das Territorialitätsprinzip auf das sich die argentinische Regierung bezieht, widerspricht den völkerrechtlichen Entwicklungen zum Schutz der Menschenrechte. Bei Menschenrechtsverletzungen gilt es gerade nicht. Jeder Staat ist dazu verpflichtet, unabhängig vom Ort des Geschehens, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten und zu fördern. Mit dieser Entscheidung stellt sich die argentinische Regierung außerhalb der Völkergemeinschaft. Gleichzeitig mit der in Argentinien herrschenden Straflosigkeit bedeutet dies eine besorgniserregende Infragestellung der rechtsstaatlichen Entwicklung Argentiniens."

Bezüglich der Ermittlungen in Deutschland äußerte sich der Rechtsanwalt hoffnungsvoll. In vielen Ländern wurde bisher trotz der fehlenden Zusammenarbeit der argentinischen Behörden erfolgreich ermittelt. Dies trifft auch auf die Vielzahl der deutschen Fälle zu. Bei entsprechendem Willen und verstärktem Einsatz können die deutschen Ermittlungsbehörden auch ohne Zusammenarbeit mit den argentinischen Behörden die begangenen Straftaten weitgehend ausermitteln und internationale Haftbefehle erwirken. Rechtsanwalt Kaleck warnt deshalb davor, sich erneut auf die Verzögerungstaktik der argentinischen Regierung einzulassen. „Wenn schon die Außenpolitik den nötigen Druck bisher vermissen lässt, kann die deutsche Justiz ihre Mittel ausschöpfen, um deutlich zu machen, dass die Straflosigkeit in Deutschland keine Fortsetzung finden wird."

Mitgliedsorganisationen:

n Aktionszentrum Arme Welt e.V. Tübingen

n Amnesty International
Argentinien – Koordinationsgruppe Stuttgart

n Argentiniengruppe, Stuttgart

n Argentiniengruppe, Heidelberg

n Diakonisches Werk der EKD,
Menschenrechtsreferat, Stuttgart

n Forschungs- und Dokumentationszentrum
Chile-Lateinamerika, Berlin

n Koordination der Argentiniengruppen
in Deutschland

n Kirchlicher Entwicklungsdienst Bayern, Nürnberg

n Nürnberger Menschenrechtszentrum

n Kommission für Menschenrechte des Vereins der
Richter und Staatsanwälte und des Anwaltsvereins,
Freiburg

n Misereor, Aachen

n Missionszentrale der Franziskaner, Bonn

n Pax Christi L.A. Solidarität, Düsseldorf

n Republikanischer Anwältinnen- und
Anwälteverein, Hannover

n World University Service, Wiesbaden