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3. Rundbrief der
Koalition gegen Straflosigkeit
Entscheidung des Bundesgerichtshof Wegen gravierender Menschenrechtsverletzungen in Argentinien hatten am 28.6.1999 Angehörige der Opfer und die "Koalition gegen Straflosigkeit" Strafanzeige gegen führende Repräsentanten der einstigen argentinischen Militärdiktatur in Berlin eingereicht. Bei den Opfern, Leonor Marx, Alicia Oppenheimer, Walter Claudio Rosenfeld und Juan Miguel Thanhauser, handelte es sich um Kindern von Familien, die wegen der nationalsozialistischen Verfolgung aus Deutschland auswandern mußten, erklärte der Rechtsanwalt der "Koalition gegen Straflosigkeit", Wolfgang Kaleck. In Anwesenheit des argentinischen Menschenrechtlers Horacio Ravenna, Verteter der argentinischen "Comision Pro Juicio en Alemania" wurden die Anzeigen den Berliner Justizsenator Erhart Körting übergeben. Da die den Angeklagten zur Last gelegten Straftaten im Ausland erfolgten, mußte das Bundesgerichtshof (BGH) das Gerichtsort bestimmen. Trotz einer ablehnenden Stellungnahme der Bundesanwaltschaft und aufgrund des Einsatzes der Rechtsanwälte der "Koalition gegen Straflosigkeit" und der politischen "Lobby - Arbeit" der Mitglieder der "Koalition gegen Straflosigkeit" entschied das Bundesgerichtshof Anfang November 1999 die Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth mit den Ermittlungen zu beauftragen. Diese Staatsanwaltschaft untersucht zur Zeit weitere 5 Fälle von Verschwundenen und Ermordeten in Argentinien. In den Jahren 1976 bis 1983 sind in Argentinien fast 100 deutsche und deutschstämmige von der damaligen Militärdiktatur entführt und später durch die Methode des "Verschwindenlassens" ermordet worden. Zahlreiche Familienangehörige haben sich damals hilfesuchend an die deutsche Botschaft und an die damalige Bundesregierung gewandt. Die Frage in wie weit die "stille Diplomatie" ausreichend war, um deutschen und deutschstämmigen in Argentinien zu helfen, wird seit dieser Zeit kontrovers diskutiert. 1983 hat selbst der damalige Bundeskanzler Kohl den Vorwurf erhoben, daß durch die dt. Botschaft in Buenos Aires nicht genügend getan wurde .Vorwürfe gegenüber der Dt. Außenpolitik bezüglich der Militärdiktaturen in Südamerika (und insbesondere zu Argentinien), die u.a. auch von den Angehörigen erhoben werden sind seitdem nicht verstummt und haben seit der Einreichung von Strafanzeigen gegen argentinische Militärs in Deutschland und der damit in Zusammenhang stehenden Öffnung der Archive der dt. Botschaft in Buenos Aires für Familienangehörige, laufend neue Nahrung bekommen. Trotz neuer Vorwürfe, die sich allem um die Anwesenheit von Mitgliedern des argentinischen Geheimdienstes (Carlos Españadero, Alias Major Peirano) in der dt. Botschaft in Buenos Aires drehen, hat das AA die eigene Politik immer verteidigt und in keiner Weise deutlich gemacht, daß aus der Vergangenheit etwas für den Umgang mit diktatorischen Regimen gelernt wurde. Eine Expertenkommission hätte die Aufgabe, die damalige deutsche Außenpolitik gegenüber Argentinien zu untersuchen und insbesondere das Verhalten der dt. Botschaft und des AA im Fall der deutschen und deutschstämmigen "Verschwundenen" bis auf den heutigen Tag zu beurteilen. Die Expertenkommission sollte konkreten Vorwürfe nachgehen können. Eine Expertenkommission soll Empfehlungen erarbeiten, wie der Menschenrechtsschutz durch die Bundesregierung auch durch konsularische Vertretungen im Ausland stärker wahrgenommen werden kann. Eine Expertenkommission ist insofern als "Wahrheitskommission" zu verstehen. Sie trägt dazu bei, vergangenes Unrecht aufzuarbeiten und stellt für die Angehörigen und Opfer eine moralische Wiedergutmachung dar. Sie würde helfen, die bis heute sehr gespannten Beziehungen der Angehörigen zu Deutschland zu versöhnen. Sie würde weiterhin dazu beitragen, das Süd -Nord -Verhältnis neu zu gestalten, weil man damit auch Bereitschaft signalisieren würde, das eigene Fehlverhalten auf den Prüfstand zu stellen. Das Thema der Vergangenheitsbewältigung ist nicht nur ein NS-Problem, sondern muß auch andere dt. Politikfelder betreffen, wenn es eine kohärente Menschenrechtspolitik geben soll. Die neue Dt. Außenpolitik ist mit dem Versprechen einer stärkeren Berücksichtigung der Menschenrechte für die auswärtigen Beziehungen in Angriff genommen worden. Dies verlangt eine klare Definition bzw. Abgrenzung zur bisherigen Politik - auch an konkreten Einzelfällen. Dt. Außenpolitik wird glaubwürdig und stark, wenn man fähig ist, sich von Fehlern der Vergangenheit zu distanzieren. Dies setzt zuerst einmal eine Analyse und eine Rekonstruktion von dem voraus, "was damals geschah". Die Expertenkommission sollte sich zusammensetzen aus namhaften Repräsentanten, die nach außen für Objektivität und wissenschaftliche und ethische Kompetenz stehen. Es sollten folgende Personengruppen dabei berücksichtigt werden: PolitikerInnen, VertreterInnen von MR - Organisationen, Kirchen, Juristenvereinigungen, WissenschaftlerInnen. Der Expertenkommission arbeiten zwei Personen (Politikwissenschaftler mit Lateinamerikaerfahrung) zu. Den mit der Arbeit beauftragten Wissenschaftlern wird uneingeschränkter Zugang zu allen den "Verschwundenen" betreffenden Akten gewährt. Die Forschungsarbeit soll ein Jahr betragen, danach wird die Expertenkommssion den Bericht der Öffentlichkeit vorstellen. Es gibt keinen "Geheimbericht". Stefan Herbst und Kuno Hauck, Sprecher der Koalition gegen Straflosigkeit. Bitte beachten Sie die beiliegende Postkartenaktion an Claudia Roth und Joschka Fischer:
Frau 10117 Berlin im Dezember 1999 Sehr geehrte Frau Roth, von 1976 bis 1983 herrschte in Argentinien eine brutale Militärdiktatur, der 30.000 Personen zum Opfer fielen. Unter den "Verschwundenen" gab es auch rund 100 deutsche und deutschstämmige Opfer. Nach über 2 Jahrzehnten auf der Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit wurden 1998 zum ersten Mal Strafanzeigen gegen argentinische Militärs bei deutschen Gerichten eingereicht. Inzwischen liegen 10 eingereichte Strafanzeigen vor. Die große Zahl der deutschen "verschwundenen" Opfer nötigt uns zu der Frage: "Hat die damalige Bundesregierung alles für die Verschwundenen getan, was möglich war?" Wir unterstützen deshalb ausdrücklich die Forderung der "Koalition gegen Straflosigkeit" nach Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der deutsch-argentinischen Beziehungen während der Zeit der Militärdiktatur und deren baldige Arbeitsaufnahme. Unterschrift Absender: ............................................... ............................................... ...............................................
Herr
im Dezember 1999 Sehr geehrter Herr Außenminister, von 1976 bis 1983 herrschte in Argentinien eine brutale Militärdiktatur, der 30.000 Personen zum Opfer fielen. Unter den "Verschwundenen" gab es auch rund 100 deutsche und deutschstämmige Opfer. Nach über 2 Jahrzehnten auf der Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit wurden 1998 zum ersten Mal Strafanzeigen gegen argentinische Militärs bei deutschen Gerichten eingereicht. Inzwischen liegen 10 eingereichte Strafanzeigen vor. Die große Zahl der deutschen "verschwundenen" Opfer nötigt uns zu der Frage: "Hat die damalige Bundesregierung alles für die Verschwundenen getan, was möglich war?" Wir unterstützen deshalb ausdrücklich die Forderung der "Koalition gegen Straflosigkeit" nach Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der deutsch-argentinischen Beziehungen während der Zeit der Militärdiktatur und deren baldige Arbeitsaufnahme. Unterschrift Absender: ............................................... ............................................... ...............................................
Die Aufarbeitung der jüngsten argentinischen Vergangenheit oder die Lage der Menschenrechte waren kein Wahlkampfthema bei den letzten argentinischen Wahlen. Und nur in den letzten Seiten der unbeachteten Wahlprogrammen kleiner Randparteien, die keine Wahlerfolge hatten, wurden diese Fragen überhaupt erwähnt. Die für uns brennende Frage: "Wird sich die Politik des argentinischen Staates gegenüber den Gerichtsprozessen in Europa mit der neuen Regierung verändern?" kann man nur mit einem eindeutigen JEIN beantworten. Anhaltspunkte für diese Feststellung geben uns die verschiedenen Äußerungen des Wahlgewinners Fernando de la Rua. So begrüßte er die jüngste Entscheidung eines britischen Gerichtes, den Auslieferungsprozess gegen Pinochet weiter zu führen. Gleichzeitig sprach er sich für eine juristische Verfolgung (und dazugehörige Auslieferung) des ehemaligen Diktators an das Nachbarland Chile aus. De la Rua ist Rechtsanwalt und Jura - Professor. Im Gegensatz zum jetzt noch amtierenden Präsident Menem zeichnet er sich durch extreme Zurückhaltung bei seinen öffentlichen Mitteilungen aus. Im Umkreis des Präsidenten wird immer auf die zukünftige Rolle der argentinischen Justiz hingewiesen. Seiner Meinung nach sollen in Zukunft die argentinischen Gerichte die Zusammenarbeit mit den ausländischen Richtern , die Prozesse wegen Menschenrechtsverletzungen in Argentinien im Ausland führen, gestalten (? Etwas unklar was Du hier meinst). Menems Dekret, das Außen- und Justizministerium zwang, jede Zusammenarbeit zu verweigern, wird keine Gültigkeit mehr haben. Die argentinische Justiz wird sicherlich unter einem Präsident de la Rua anders agieren als unter Menem. Ob sie dadurch unabhängiger entscheiden wird, bleibt offen. Der zukünftige argentinische Präsident wird kurz nach seiner Amtsübernahme am 10.12.1999 die Gelegenheit haben, seine zukünftige Menschenrechtspolitik zu präsentieren. In Spanien hat vor wenigen Tagen die "Asociacion Argentina Pro Derechos Humanos" als Nebenklägerin einen Antrag beim Richter Garzon eingereicht, in dem die Festnahme und Auslieferung von ca. 100 Mitgliedern der argentinischen Streitkräfte verlangt wird. Vor kurzem hat Richter Garzon dem Antrag zugestimmt, so daß der frisch gewählte Präsident de la Rua seine erste wichtige Entscheidung in Sachen Menschenrechten treffen kann.
Alternativer Nobelpreis für Kampf gegen die Straflosigkeit Die "Koalition gegen die Straflosigkeit" beglückwünscht den spanischen Mitstreiter Juan Garcés, der am 30.9.99 mit dem Alternativen Nobelpreis ausgezeichnet wurde. Die vom deutsch - schwedischen Publizisten Jakob v. Uexküll gegründete "Stiftung für richtige Lebensweise", die seit 1980 in Stockholm jährlich den "alternativen Nobelpreis" vergibt, ehrte in diesem Jahr den 55jährigen Rechtsanwalt Garcés, ehemals Berater des chilenischen Präsidenten Allende. Er formulierte die Klage wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", die zum spanischen Haftbefehl gegen Pinochet und in der Folge zu seiner Verhaftung in London führte. Die Stiftung ehrt Garcés für diese juristische Pionierarbeit, die die Hoffnung erlaube, daß im neuen Jahrtausend niemand mehr, der derartige Verbrechen begeht, ein Versteck finden könne. Dieser Präzedenzfall habe bereits Folgen gezeigt: Die Stiftung erwähnt die Flucht von Saddam Husseins Stellvertreter Izzat Ibrahim aus einem Wiener Krankenhaus, um seiner Verhaftung zuvorzukommen. Sie erwähnt auch entsprechende Befürchtungen des indonesischen Ex - Diktators Suharto, sich in Deutschland medizinisch behandeln zu lassen. Rechtsanwalt Garcés: "Der Preis ist nicht für mich allein, er ist für alle, die am Fall Pinochet mitgearbeitet haben, und für alle, die sich engagieren für das Recht auf Leben und gegen die Folter.... auch juristische Instanzen anderer Länder, die verschiedene Facetten anderer Verbrechen untersuchen". Auch in Deutschland liegen Klagen gegen Pinochet vor, die am Landgericht Düsseldorf bearbeitet werden. Dabei konnte die juristische Argumentation der Opfer - Anwälte auf der Arbeit der "Koalition gegen Straflosigkeit" aufbauen, die für Argentinien ganz ähnliche Verfahren führt. Die Preisvergabe an Juan Garcés ist, auch wenn sie sich auf die Verhaftung Pinochets bezieht, eine Ehrung für alle, die daran arbeiten, juristische Werkzeuge gegen die Straflosigkeit zu entwickeln.
Neue Fälle der Koalition: Die Familie Oesterheld Die Familie Oesterheld wurde praktisch ausgelöscht: Es verschwanden der Vater, die 4 erwachsenen Töchter , ihre Ehemänner und Lebensgefährten, und 2 ihrer Kinder. Übrig blieben die Mutter und zwei ihrer Enkel. Héctor German Oesterheld, geb. 1919, war in Argentinien eine überaus bekannte Persönlichkeit als der "Vater" der Comic-Figur "Eternauta". Diese Figur ist in Argentinien so bekannt wie hierzulande vielleicht Asterix. Seine 4 Töchter, hochbegabte und gebildete junge Frauen, waren politisch engagiert, und auch Vater Oesterheld ließ seine Comicfiguren immer deutlicher Stellung beziehen zu den Vorgängen im Land unter der Diktatur. Als erste "verschwand" Beatriz, die zweitjüngste Tochter, 20jährig im Juni 76. 14 Tage später wurde der Familie ihr Körper von der Polizei überbracht. "Wir waren's nicht, " beeilte sich der Kommissar zu versichern, " es waren die vom Heer". Die anderen Schwestern und ihre Männer tauchten unter. "Ich wußte niemals, wo sie wohnten, "berichtet ihre Mutter, Elsa de Oesterheld. "Sie wollten es so, zu meinem Schutz. Gelegentlich ließen sie mir über Freunde Nachricht zukommen, und wir trafen uns in irgendeinem Café." Einen Monat später "verschwand" Diana, 22 J., in Tucumán, der Heimat ihres Mannes. Sie war im 6. Monat schwanger, und man weiß, daß sie im Militärkrankenhaus von Campo de Mayo ihr Kind gebar. Dort funktionierte eine der beiden "geheimen Entbindungsanstalten" für die Gefangenen. Von Mutter und Kind fehlt seitdem jede Spur, genauso wie von ihrem Ehemann Raúl. Das ältere Kind von Diana und Raúl blieb bei Raúls Eltern. Am 3.6.77, ein Jahr nach dem Verschwinden der ersten Tochter, kam eine der berüchtigten "Arbeitsgruppen", um Héctor Oesterheld, den Vater, abzuholen. Zahlreiche Zeugen berichteten inzwischen, daß sie ihn im Lager "Vesubio" gesehen hatten, und später im sogenannten "Sheraton". Dort wurde er zusammen mit einer Gruppe Intellektueller gefangengehalten, die zu bekannt waren, um sie einfach umzubringen. Frau Oesterheld wußte nichts vom Verbleib ihres Mannes, bis 1 Jahr später ein Wächter des "Sheraton" sie anrief. Zu dieser zeit lebte Héctor Oesterheld noch. Amnesty International und Kollegen Oesterhelds aus Frankreich und Belgien, berühmte Comiczeichner wie er, starteten eine Kampagne, doch sie konnten ihn nicht retten. Am 14.12.77 drang eine "Arbeitsgruppe" wild um sie schießend in die Wohnung der ältesten Tochter Estela ein. Estela, 25 J. und ihr ein Jahr älterer Mann starben von Kugeln durchsiebt. Den 3jährigen Sohn nahmen die Angreifer mit. Nach wenigen Tagen wurde er jedoch der Familie übergeben. Freunde überbrachten die Nachricht der Mutter Elsa. Und über andere Freunde kam etwa zeitgleich die Nachricht, daß die letzte noch verbleibende Tochter, Marina, die Jüngste, bereits Anfang Dezember "verschwunden" sei. Und daß sie zum Zeitpunkt des Verschwindens im 8.Monat schwanger war. Elsa hatte zuletzt keinen Kontakt mehr zu ihr gehabt, da Marina sich versteckt gehalten hatte. Elsa wußte nicht einmal, ob ihre Tochter geheiratet hatte oder nicht. "Als ich diese Nachricht erhielt, war ich
fast erleichtert, erleichtert daß es vorbei war. Das dauernden Warten auf eine weitere
Schreckensnachricht. Jetzt war niemand mehr übrig", sagt Elsa. Der Fall der Familie Oesterheld gehört zu einer neuen Gruppe von Fällen, die unter einer neuen juristischen Anklage eingereicht werden, nämlich als Opfer von Völkermord. Da bei diesen Personen eine deutsche Abstammung vorliegt (Héctor Oesterhelds Großvater Augusto von Oesterheld stammte aus Bremen), aber keine deutsche Staatsbürgerschaft, lassen sich diese Fälle nicht auf derselben Rechtsgrundlage einreichen wie die bisherigen.
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