Rolf Nasin Stawowiok

Generalbundesanwalt

bei dem Bundesgerichtshof

Postfach 27 20

 

76014 Karlsruhe

 

 

 

 

 

 Strafanzeige

 

In der Strafsache gegen

Jorge Rafael Videla, Argentinien u.a.

(u.a. Strafanzeigen von Marcelo von Schmeling)

 

2 ARP 45/01 - 5

 

 zeige ich mit auf mich lautender Vollmacht an, dass ich die Vertretung eines weiteren Familienangehörigen eines während der Militärdiktatur in Argentinien Verschwundenen übernommen habe, Herrn Desiderius Stawowiok, Rathausstraße 40, 68519 Viernheim. Herr Stawowiok ist Vater des am 21.02.1978 verschleppten Rolf Nasin Stawowiok. Auch bezüglich diesen Falles wird namens und in Vollmacht des Vaters

 Strafanzeige  gegen alle verantwortlichen Militärs erstattet.

 Die Einzelheiten des Falles sehen wie folgt aus. Der Anzeigenerstatter ist deutscher Staatsbürger und am 24.12.1922 in Pressburg geboren. Nach vielen Jahren Tätigkeit für vor allem deutsche Entwicklungsprojekte in Argentinien ist er unter der oben angegebenen Adresse in Deutschland wohnhaft. Sein Sohn, Rolf Nasin Stawowiok, wurde am 15.06.1957 in Santiago del Estero in Argentinien geboren. Der Sohn ist deutscher Staatsangehöriger. Kopie der Staatsangehörigkeitsurkunde vom 07.02.1975 füge ich anbei.

Rolf Nasin Stawowiok arbeitete zum Tatzeitpunkt als Chemiker in einem metallurgischen Betrieb. Er erhielt am 21.02.1978 nach Auskunft von Arbeitskollegen einen Anruf und verließ drauf hin eilig das Fabrikgelände. Seinen Kollegen erzählte er noch, dass er sich im Zentrum in Buenos Aires in der Nähe der Plaza Once mit einem Bekannten treffen wolle. Nach dieser Verabschiedung von seinen Kollegen gab es kein Lebenszeichen mehr von Rolf Stawowiok. Kurz nach dem Verlassen der Fabrik zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr drangen vier bis fünf schwer bewaffnete Militärs in die gemeinsame Wohnung der Familie Stawowiok ein. Sie bedrohten die anwesende Ehefrau des Anzeigenerstatters sowie seine Tochter. Sie befragten die Familie nach dem Sohn Rolf Stawowiok und durchsuchten zwei bis drei Stunden lang ausführlich das gesamte Haus. Während sie in der Wohnung waren, nahm einer der Durchsucher die Goldkette, die die Tochter um den Hals trug, in die Hand und bemerkte dabei: „ Das ist die gleiche Kette, die sie auf seinem Bild trug“. Dies ist für die ganze Familie der Beweis dafür, dass die Militärs kurz vorher Rolf Stawowiok festgenommen haben müssen, denn er trug das Foto seiner Schwester immer bei sich.

 Der Anzeigenerstatter selbst war am Tag der Durchsuchung nicht in Buenos Aires anwesend und kam er am 22.02.1978 von einer kurzen Dienstreise nach Hause zurück. Nachdem ihm seine Familie die Ereignisse erzählt hatte, rief er sofort bei der Deutschen Botschaft an und erhielt einen Termin für den darauf folgenden Tag. Am 23.02.1978 wurde er vom damaligen Konsul der Deutschen Botschaft sowie dem Major Perano empfangen. Mit beiden Personen traf er sich in den darauf folgenden Tagen und Wochen mehrfach in der Botschaft. Auf massiven Druck des Anzeigenerstatters traf sich der Botschafter mit General Viola, einem der Militärjunta-Mitglieder. Auf dessen Vermittlung fanden dann noch mehrere weitere Treffen mit Major Perano sowie einem dem Anzeigenerstatter unbekannt gebliebenen uniformierten Oberst. Nach ca. drei Wochen hörten diese Treffen auf. Zu keinem Zeitpunkt erhielt der Anzeigenerstatter Nachricht über den Verbleib seines Sohnes.

 Kurz vor der Fußballweltmeisterschaft im Juli 1978 wandte sich der Anzeigenerstatter erneut an den Botschafter und bestand darauf verbindlich Informationen über den Aufenthalt seines Sohnes zu erhalten, falls die Botschaft dies nicht erreiche, wolle er dass die Botschaft eine internationale Pressekonferenz zu dem Fall einberuft. Daraufhin wurde auf Vermittlung der Botschaft ein erneutes Treffen mit den beiden Militärs organisiert. Diese Militärs teilten dem Anzeigenerstatter mit, er solle nichts in der Öffentlichkeit unternehmen, ansonsten sei das Leben von Rolf gefährdet.

 Weitere Hinweise und Zeugenaussagen über das Verschwinden und des weiteren Verbleibes von Rolf Stawowiok existieren nicht. Gründe für seine Verschleppung wurden der Familie nicht genannt. Die Familie nimmt an, dass Rolf Stawowiok als Sympathisant der Montoneros entführt wurde. Er war jedoch nicht im Untergrund tätig, arbeitete vielmehr in der Fabrik, und lebte mit seiner Familie. Der argentinische Staat hat der Familie im Jahre 1995 eine Entschädigung zugesprochen. Der Vater des Verschwundenen ist bereit, als Zeuge vernommen zu werden.

 Ich bitte darum, den Fall Stawowiok, im Rahmen der Anzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermordes mit aufzunehmen. Sollte die Generalbundesanwaltschaft trotz der erfolgten Gegenvorstellung ein Ermittlungsverfahren insoweit nicht aufnehmen, wird beantragt, auch in diesem Fall gemäß § 13 a StPO eine Gerichtsstandsbestimmung durch den Bundesgerichtshof vornehmen zu lassen.

 Kaleck

Rechtsanwalt