|
Generalbundesanwalt bei dem Bundesgerichtshof Postfach 27 20 76014 Karlsruhe |
Strafanzeige
In der Strafsache gegen
Jorge Rafael Videla, Argentinien u.a.
(u.a. Strafanzeigen von Marcelo von Schmeling)
2 ARP 45/01 - 5
zeige
ich mit auf mich lautender Vollmacht an, dass ich die Vertretung eines weiteren
Familienangehörigen eines während der Militärdiktatur in Argentinien
Verschwundenen übernommen habe, Herrn Desiderius Stawowiok, Rathausstraße 40,
68519 Viernheim. Herr Stawowiok ist Vater des am 21.02.1978 verschleppten Rolf
Nasin Stawowiok. Auch bezüglich diesen Falles wird namens und in Vollmacht des
Vaters
Strafanzeige
Die
Einzelheiten des Falles sehen wie folgt aus. Der Anzeigenerstatter ist deutscher
Staatsbürger und am 24.12.1922 in Pressburg geboren. Nach vielen Jahren Tätigkeit
für vor allem deutsche Entwicklungsprojekte in Argentinien ist er unter der
oben angegebenen Adresse in Deutschland wohnhaft. Sein Sohn, Rolf Nasin
Stawowiok, wurde am 15.06.1957 in Santiago del Estero in Argentinien geboren.
Der Sohn ist deutscher Staatsangehöriger. Kopie der Staatsangehörigkeitsurkunde
vom 07.02.1975 füge ich anbei.
Rolf Nasin
Stawowiok arbeitete zum Tatzeitpunkt als Chemiker in einem metallurgischen Betrieb.
Er erhielt am 21.02.1978 nach Auskunft von Arbeitskollegen einen Anruf und verließ
drauf hin eilig das Fabrikgelände. Seinen Kollegen erzählte er noch, dass er
sich im Zentrum in Buenos Aires in der Nähe der Plaza Once mit einem Bekannten
treffen wolle. Nach dieser Verabschiedung von seinen Kollegen gab es kein Lebenszeichen
mehr von Rolf Stawowiok. Kurz nach dem Verlassen der Fabrik zwischen 15.00 Uhr
und 16.00 Uhr drangen vier bis fünf schwer bewaffnete Militärs in die gemeinsame
Wohnung der Familie Stawowiok ein. Sie bedrohten die anwesende Ehefrau des Anzeigenerstatters
sowie seine Tochter. Sie befragten die Familie nach dem Sohn Rolf Stawowiok
und durchsuchten zwei bis drei Stunden lang ausführlich das gesamte Haus. Während
sie in der Wohnung waren, nahm einer der Durchsucher die Goldkette, die die
Tochter um den Hals trug, in die Hand und bemerkte dabei: „ Das ist die gleiche
Kette, die sie auf seinem Bild trug“. Dies ist für die ganze Familie der Beweis
dafür, dass die Militärs kurz vorher Rolf Stawowiok festgenommen haben müssen,
denn er trug das Foto seiner Schwester immer bei sich.
Der
Anzeigenerstatter selbst war am Tag der Durchsuchung nicht in Buenos Aires
anwesend und kam er am 22.02.1978 von einer kurzen Dienstreise nach Hause zurück.
Nachdem ihm seine Familie die Ereignisse erzählt hatte, rief er sofort bei der
Deutschen Botschaft an und erhielt einen Termin für den darauf folgenden Tag.
Am 23.02.1978 wurde er vom damaligen Konsul der Deutschen Botschaft sowie dem
Major Perano empfangen. Mit beiden Personen traf er sich in den darauf folgenden
Tagen und Wochen mehrfach in der Botschaft. Auf massiven Druck des
Anzeigenerstatters traf sich der Botschafter mit General Viola, einem der Militärjunta-Mitglieder.
Auf dessen Vermittlung fanden dann noch mehrere weitere Treffen mit Major Perano
sowie einem dem Anzeigenerstatter unbekannt gebliebenen uniformierten Oberst.
Nach ca. drei Wochen hörten diese Treffen auf. Zu keinem Zeitpunkt erhielt der
Anzeigenerstatter Nachricht über den Verbleib seines Sohnes.
Kurz
vor der Fußballweltmeisterschaft im Juli 1978 wandte sich der Anzeigenerstatter
erneut an den Botschafter und bestand darauf verbindlich Informationen über den
Aufenthalt seines Sohnes zu erhalten, falls die Botschaft dies nicht erreiche,
wolle er dass die Botschaft eine internationale Pressekonferenz zu dem Fall
einberuft. Daraufhin wurde auf Vermittlung der Botschaft ein erneutes Treffen
mit den beiden Militärs organisiert. Diese Militärs teilten dem
Anzeigenerstatter mit, er solle nichts in der Öffentlichkeit unternehmen,
ansonsten sei das Leben von Rolf gefährdet.
Weitere
Hinweise und Zeugenaussagen über das Verschwinden und des weiteren Verbleibes
von Rolf Stawowiok existieren nicht. Gründe für seine Verschleppung wurden der
Familie nicht genannt. Die Familie nimmt an, dass Rolf Stawowiok als
Sympathisant der Montoneros entführt wurde. Er war jedoch nicht im Untergrund tätig,
arbeitete vielmehr in der Fabrik, und lebte mit seiner Familie. Der
argentinische Staat hat der Familie im Jahre 1995 eine Entschädigung
zugesprochen. Der Vater des Verschwundenen ist bereit, als Zeuge vernommen zu
werden.
Ich
bitte darum, den Fall Stawowiok, im Rahmen der Anzeige wegen Verbrechen gegen
die Menschlichkeit und Völkermordes mit aufzunehmen. Sollte die
Generalbundesanwaltschaft trotz der erfolgten Gegenvorstellung ein
Ermittlungsverfahren insoweit nicht aufnehmen, wird beantragt, auch in diesem
Fall gemäß § 13 a StPO eine Gerichtsstandsbestimmung durch den
Bundesgerichtshof vornehmen zu lassen.
Kaleck
Rechtsanwalt