Presseinfos 1998

Menschenrechtsorganisationen in Argentinien begrüßen Strafverfolgung in Deutschland

 Nürnberger Staatsanwaltschaft wird gegen argentinische Militärs ermitteln

 

10.Juli 1998

 Nürnberger Staatsanwaltschaft wird gegen argentinische Militärs ermitteln

Die "Koalition gegen Straflosigkeit in Argentinien" begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg - Fürth mit den Ermittlungen wegen der in vier Fällen eingereichten Strafanzeige gegen argentinische Militärs aufgrund begangener Verbrechen an deutschen Staatsbürgern in Argentinien, während der Jahre 1976 - 1983, zu betrauen.

Seit den Kriegsverbrecherprozessen hat Nürnberg eine symbolische Bedeutung , was die rechtsstaatliche Aufklärung der politischen Verbrechen betrifft, die während der Nazidiktatur begangen wurden.

In Deutschland einzigartig

Der in Deutschland bisher einzigartige Vorgang wird von der "Koalition gegen Straflosigkeit" koordiniert und von einem breiten Bündns* deutscher Menschenrechtsorganisationen, verschiedener Nichtregierungsorganisationen und der evangelischen und katholischen Kirche getragen.

Nürnberg: Symbol gegen die Straflosigkeit

Wiewohl der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jede Staatsanwaltschaft in Deutschland mit den Ermittlungen hätte betrauen können, wird die Wahl Nürnbergs sowohl von der "Koalition gegen Straflosigkeit" als auch von den Anzeigeerstatterinnen in Argentinien begrüßt.

Die Tatsache, daß die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg - Fürth in 4 Fällen wegen Menschenrechtsverletzungen in Argentinien ermitteln wird, findet deshalb internationale Beachtung.

Internationaler Strafgerichtshof

Deutschland ist nach Italien, Spanien, Frankreich und Schweden das 5. Land der EU, in dem Strafverfahren stattfinden. Dadurch wird deutlich, daß die Folgen von Menschenrechtsverletzungen länderübergreifend sind und in diesem Fall eine europäische Dimension haben. Auch im Hinblick auf die Errichtung und Durchsetzung eines internationalen Strafgerichtshofes, haben diese Ermittlungen wichtige Bedeutung, zumal sie die Notwendigkeit eines solchen international besetzten und zuständigen Strafgerichtshofes unterstreichen werden.

Argentinische Unterstützergruppe

Seit über 20 Jahren kämpfen argentinische Menschenrechtsorganisationen für die Aufklärung der begangenen Verbrechen und die Bestrafung der Täter. Heftige Proteste gab es vor allem gegen die Amnestiegesetze der letzten Jahre.

Um die Aktivitäten der "Koalition gegen Straflosigkeit" in Deutschland zu unterstützen, hat sich in Argentinien inzwischen ein eigener Unterstützerkreis gebildet.

Dazu gehören der vom Friedensnobelpreisträger Adolfo Pérez Esquivel gegründete "Dienst für Frieden und Gerechtigkeit", VertreterInnen der "Kommission der Mütter und Familienangehörigen verschwundener Deutscher und Deutschstämmiger in Argentinien" und andere bedeutende Menschenrechtsorganisationen.

Geiselnahme - gefährliche Körperverletzung - Mord

Die 4 Strafanzeigen und Strafanträge wurden im Auftrag der "Koalition gegen Straflosigkeit" von den Rechtsanwälten Wolfgang Wiesheier (Fürth) und Claus Richter (Nürnberg) in Zusammenarbeit mit der peruanischen Rechtsanwältin und Spezialistin im internationalen Strafrecht Katya Salazar (z.Zt. Bayreuth) vorbereitet.

Die Strafanzeigen wurden am 7. Mai 1998 im Beisein des argentinischen Friedensnobelpreisträgers Adolfo Pérez Esquivel, den Anzeigeerstatterinnen Betina Ehrenhaus und Idalina Tatter ("Kommission der Mütter und Familienangehörigen verschwundener Deutscher und Deutschstämmiger in Argentinien"), in Begleitung der Rechtsanwälte und Vertretern der "Koalition gegen Straflosigkeit" im Bundesministerium der Justiz übergeben.

Für weitere Nachfragen stehen Ihnen folgende Personen gerne zur Verfügung:

Kuno Hauck Tel: 0911 54 08 230, Sprecher der Koalition gegen Straflosigkeit

Christiane Schulz Tel: 0711 2159 500, Sprecherin der Koalition gegen Straflosigkeit

Wolfgang Wiesheier Tel: 0911 7418414, Rechtsanwalt

Esteban Cuya Tel: 0911 230 55 50, Kampagnenkoordinator

* Mitgliedsorganisationen:

Aktionszentrum Arme Welt, Tübingen; Amnesty International Argentinien Koordinationsgruppe, Stuttgart; Argentiniengruppe, Stuttgart; Diakonisches Werk der EKD, Menschenrechtsreferat, Stuttgart; Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika, Berlin; Kirchlicher Entwicklungsdienst Bayern, Nürnberg; Kommission für Menschenrechte des Vereins der Richter und Staatsanwälte und des Anwaltsvereins, Freiburg; Koordination der Argentiniengruppen in Deutschland, Berlin; Misereor, Aachen; Missionszentrale der Franziskaner, Bonn; Nürnberger Menschenrechtszentrum; Pax Christi L.A. Solidarität, Düsseldorf; Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein, Hannover; Word University Service, Wiesbaden

ViSdP: Koalition gegen Straflosigkeit, c/o Nürnberger Menschenrechtszentrum, Tel: 0911 230 5550

Freitag, 17. Juli 1998

Presseinformation aus Argentinien

(Übersetzung aus dem spanischen)

Die am Ende unterzeichnenden begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Deutschland, die Staatsanwaltschaft in Nürnberg mit den Ermittlungen wegen der in vier Fällen eingereichten Strafanzeige gegen argentinische Militärs aufgrund begangener Verbrechen an deutschen Staatsbürgern in Argentinien, während der Jahre 1976 - 1983, zu betrauen.

Der Prozeß gegen argentinische Militärs in Deutschland ist einzigartig und hat keine Vorgeschichte in der Bundesrepublik Deutschland.

Er wird koordiniert von der "Koalition gegen Straflosigkeit" mit Sitz in Nürnberg und vereint mehr als 15 deutsche Menschenrechtsorganisationen, Nichtregierungsorganisationen sowie die evangelische und die katholischen Kirche.

Dies ist die Frucht der über 20-jährigen Arbeit von Personen, Familienangehörigen und argentinische Menschenrechtsorganisationen die nicht müde wurden in ihrem Kampf für Wahrheit und Gerechtigkeit und nun die Vorbereitung eines 5. Gerichtsverfahrens gegen argentinische Militärs in Europa erreicht haben.

Mit dem Ziel, weiterhin die begonnenen juristischen Untersuchungen in Nürnberg, in koordinierter Form zu unterstützender, informieren die unten angeführten, daß sich mit heutigem Datum die "Kommission für den Prozeß in Deutschland" gegründet hat. Sitz der Kommission ist beim "Dienst für Frieden und Gerechtigkeit", Piedras 730, Buenos Aires, Tel. / Fax.: 0054 1 361 5745

Kommission der Mütter und Familienangehörigen verschwundener Deutscher und Deutschstämmiger in Argentinien

Ständige Versammlung für die Menschenrechte (Asamblea Permanente por los Derechos Humanos)

Zentrum für gesetzliche und soziale Studien (Centro de Estudios Legales y Sociales)

Familienangehörige aus politischen Gründen Verschwundener und Verhafteter (Familiares de Desaparecidos y Detenidos por Razones Politicas)

Argentinische Liga für die Rechte des Menschen (Liga Argentina por los Derechos del Hombre)

Mütter der Plaza de Mayo (Gründerlinie) (Madres de Plaza de Mayo -Linea Fundadora)

Ökumenische Bewegung für die Menschenrechte (Movimiento Ecumenico por los Derechos Humanos)

Dienst für Frieden und Gerechtigkeit (Servicio Paz y Justicia)

Evangelische Kirche am Rio de la Plata

Evangelisch Methodistische Kirche Argentiniens

 

ViSdP: Koalition gegen Straflosigkeit, c/o Nürnberger Menschenrechtszentrum, Tel: 0911 230 5550