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Verbrechen an deutsch-jüdischen Verschwundenen in Argentinien werden in Berlin zur Anzeige gebracht
Erstmals Aussage gegen argentinische Militärs vor deutschem Gericht!
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25. Juni 1999
Verbrechen an deutsch-jüdischen Verschwundenen in Argentinien werden in Berlin zur Anzeige gebracht
Am Montag, den 28. Juni 99, werden beim Berliner Justizsenator E. Körting, 4 Strafanzeigen gegen argentinische Militärs eingereicht, die in den Jahren 1976 - 1983 für das "verschwindenlassen" von fast einhundert Deutschen und Deutschstämmigen verantwortlich sind.
Anzeigeerstatterin ist in einem Fall die aus Berlin stammende Ellen Pincus de Marx, die 1939 auf der Flucht vor der nationalsozialistischen Judenverfolgung nach Argentinien auswanderte.
Folgende Strafanzeigen werden von dem Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck im Beisein des argentinischen Rechtanwaltes Horácio Ravenna, Repräsentant der "Kommission zur Unterstützung der Prozesse in Deutschland" und Kuno Hauck, dem Sprecher der deutschen "Koalition gegen Straflosigkeit", Jussitzsenator Körting übergeben.
1. Alicia Nora Oppenheimer, geb. am 02.02.1954 in Rivadavia, Argentinien. Tochter von Alfred Oppenheimer aus Altenlotheim in Deutschland und Olga Oppenheimer. "Verschwunden" am 31.07.1976
Alfred Oppenheimer mußte 1935-36 Deutschland aufgrund der nationalsozialistischen Verfolgung der Juden verlassen und wanderte nach Argentinien aus.
2. Juan Miguel Thanhauser, geb. am 21.09.1995 in Buenos Aires, Argentinien. Sohn von Kurt Thanhauser aus Konstanz und Lotte Thanhauser aus Frankfurt/Main. "Verschwunden" am 18.07.1978
Aufgrund der nationalsozialistischen Verfolgung der Juden wanderte Frau Thanhauser 1937 aus Deutschland nach Argentinien aus. Kurt Thanhauser war schon 1933 nach Spanien emigriert und verließ die iberische Halbinsel nach dem Ende des spanischen Bürgerkriegs 1939, in Richtung Argentinien.
3. Walter Claudio Rosenfeld, geb. am 21.05.1956 in Buenos Aires, Argentinien. Sohn von David Rosenfeld aus Köln und Aida Kancepolski Rosenfeld. "Verschwunden" zwischen dem 16.10.1977 und dem 20.10.1997
Aufgrund der nationalsozialistischen Judenverfolgung wanderte David Rosenfeld 1939 nach Argentinien aus.
4. Leonor Gertrudis Marx, geb. am 21.06.1948 in Buenos Aires, Argentinien. Tochter von Jeremias Erico Marx aus Mainz und Ellen Pincus de Marx aus Berlin ."Verschwunden" am 21.08.1976
Aufgrund der nationalsozialistischen Judenverfolgung wanderte Herr Jeremias Marx im März 1936 nach Argentinien aus. Aus denselben Gründen reiste Frau Ellen Pincus Anfang 1939 von Deutschland nach Argentinien aus.
Angeklagte Personen in den Strafanzeigen sind u.a. wegen des Verdachts des Totschlags, der Entführung und gefährlichen Körperverletzung:
1. Jorge Rafael Videla, geb. am 02.08.1925 in Mercedes/Argentinien,
wohnhaft Barera 166. 8° A, Buenos Aires / Argentinien
2. Emilio E. Masera, geb. l9.10.1925 in Paraná/Argentinien,
wohnhaft Avenida Callao 1307, Buenos Aires/Argentinien
3. Carlos Guillermo Suarez Mason, geb. 20.08.1929 in Buenos Aires/Argentinien.
Wohnhaft 0'Higgins 1754, Buenos Aires/Argentinien
Schon vor einem Jahr hat die Koalition gegen Straflosigkeit vier Strafanzeigen im BMJ in Bonn gegen 41 Mitglieder der argentinischen Sicherheitskräfte eingereicht, inzwischen sind fünf Anzeigen beim Landegericht Nürnberg Fürth anhängig.
Die "Koalition gegen Straflosigkeit" hofft, daß die Berliner Justiz die Fälle übernehmen und, als mit der Bearbeitung von Regierungskriminalität erfahrene Behörde, die Ermittlungen mit gleichem Engagement betreibt wie gegen die ehemaligen DDR-Funktionsträger.
Beim Pressegespräch werden auch zwei VertreterInnen der Kommission der deutschen und deutschstämmigen Familienangehörige aus Argentinien, Marcelo von Schmeling und Betina Ehrenhaus, anwesend sein. Letztere hat als direktes Opfer zum ersten Mal vor wenigen Tagen beim Landgericht Nürnberg-Fürth gegen argentinische Militärs ausgesagt.
Nähere Informationen zu:
| den Strafanzeigen: Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck: Tel: 030 446 792 18 |
| Koalition gegen Straflosigkeit* |
c/o Nürnberger Menschenrechtszentrum (E-mail:)
Kampagnenkoordinator: Esteban Cuya, Tel.: 0911 230 55 50 Fax: -51
Sprecher der Koalition:
Kuno Hauck, Tel: 0911-54 08 230
| Besuchsprogramm in Berlin: |
Jan Dunkhorst, Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile - Lateinamerika, Tel: 030 693 4029
Weitere Pressemeldungen und Informationen zur Arbeit der Koalition gegen Straflosigkeit:
http://menschenrechte.org
ViSdP: Kuno Hauck und Esteban Cuya
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Nürnberg, 20. Juni 1999
Erstmals Aussage gegen argentinische Militärs vor deutschem Gericht!
Am Dienstag den 15. Juni 99 um 14.00 Uhr wird in Nürnberg zum ersten Mal seit Ende der Militärdiktatur in Argentinien 1983, ein Opfer der argentinischen Repression, Betina Ehrenhaus (41) vor der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen argentinische Militärs aussagen.
Die Aussage wird vor Staatsanwalt Fischer und Oberstaatsanwalt Grandpair gemacht. Frau Ehrenhaus wird von ihren Rechtsanwälten Wolfgang Wiesheier und Claus Richter begleitet.
Das Schicksal von Betina Ruth Ehrenhaus
Am 5.08.1979, als Betina Ruth Ehrenhaus (21) und ihr Partner Pablo Armando Lepíscopo, auf dem Heimweg von einem Besuch bei den Eltern von Pablo Lepíscopo waren, wurde ihr Auto von einem Ford Falcon und einem Peugeot gestoppt. Mehrere Personen mit großkalibrigen Waffen stiegen aus den beiden Fahrzeugen aus. Betina Ehrenhaus und Pablo Lepíscopo wurden getrennt in je eines der Fahrzeuge geschleppt. Betina Ehrenhaus wurden die Hände gefesselt und eine Kapuze über den Kopf gezogen. Dann mußte sie sich auf den Autoboden legen.
Sie hielten an einem Ort, an dem Betina Ehrenhaus die Geräusche von Flugzeugen und Zügen hören konnte. Die Entführer folterten Betina Ehrenhaus mit Elektroschocks, sie schlugen sie. Betina Ehrenhaus mußte sich nackt ausziehen und wurde von ihren Folterknechten sexuell misbraucht. Während ihrer etwa dreitägigen Gefangenschaft bekam Frau Ehrenhaus nur ein Glas Milch zu trinken. Ab und zu vernahm sie Männerstimmen, die sich mit Decknamen anriefen und im Hintergrund hörte sie leise Musik.
Am Morgen des 7.08.1979 wurde Betina Ehrenhaus in ein Auto geschleppt und schließlich gefesselt und vermummt in einem Stadtteil von Buenos Aires freigelassen. Ihr Partner Pablo Armando Lepíscopo ist bis heute verschwunden. Betina Ehrenhaus hatte am Tag ihrer Entführung ihren deutschen Paß bei sich. Sie erhielt weder Ihren Paß noch sonst einen ihrer persönlichen Gegenstände zurück.
Hintergrund I der Zeugenaussage
Am 7. Mai 1998, wurde im Bundesministerium der Justiz (BMJ) Strafanzeige gegen 41 Mitglieder der argentinischen Sicherheitskräfte der Militärdiktatur von 1976 bis 1983 eingereicht. Stellvertretend für über 70 Fälle Deutscher und Deutschstämmiger Verschwundener und Ermordeter wurden die Rechtsanwälte Wolfgang Wiesheier und Claus Richter von der "Kommission der Mütter und Familienangehörigen der verhafteten-verschwundenen Deutschen und Deutschstämmigen in Argentinien" beauftragt, vier Fälle vor der deutschen Justiz zur Strafanzeige zu bringen. (Inzwischen liegen bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth 5 Strafanzeigen vor). Die Strafanzeigen wurden gegen 41 Personen wegen des Verdachts der Geiselnahme, der gefährlichen Körperverletzung und des Mordes erstattet.
Unter den genannten Personen befinden sich viele bekannte Militärs wie der von der Militärjunta eingesetzte ehemalige Staatspräsident Jorge Rafael Videla oder der berüchtigte Divisionsgeneral Carlos Guillermo Suarez Mason. Letzterer ist für mindestens 43 Fälle von Mord verantwortlich. Er flüchtete nach dem Ende der Militärdiktatur in die USA, wurde aber nach Argentinien ausgeliefert. In Argentinien kam Carlos Guillermo Suárez Mason in den "Genuß" der Straffreiheit durch das Amnestiegesetz von Präsident Menem im Jahre 1990.
Hintergrund II der Zeugenaussage
Auf Einladung der "Koalition gegen Straflosigkeit" werden vom 15. - 30. Juni 1999 VertreterInnen der deutschen Familienangehörigen in Begleitung eines Rechtsanwaltes in Deutschland sein. Während dieser Zeit werden auch neue Strafanzeigen eingereicht.
Die Reiseteilnehmer sind:
| Betina Ehrenhaus, selbst Opfer von Menschenrechtsverletzung und eine der ersten Anzeigeerstatterinnen in Deutschland |
| Marcelo von Schmeling, Familienangehöriger (Vater und Schwester sind verschwunden) |
| Horacio Ravenna, Rechtsanwalt und Vertreter des argentinischen Netzwerkes "Comisión pro jucio en Alemania" Kommission für einen Prozeß in Deutschland. |
Bisher geplante Reisestationen sind Nürnberg, Stuttgart, Bonn und Berlin.
Im Rahmen des Evang. Kirchentages in Stuttgart findet am Donnerstag, den 17. Juni von
16:30 - 18:30 ein öffentliche Veranstaltung zusammen mit Prof. Dr. Dorothee Sölle statt.
Ort: Peace House, Forststr. 72, Stuttgart West.
Nähere Informationen zur Rundreise, sowie zu den geplanten Strafanzeigen, oder Anfragen zu Interviews bei:
Koalition gegen Straflosigkeit
c/o Nürnberger Menschenrechtszentrum (Email: na4783@fen.baynet.de)
Kampagnenkoordinator: Esteban Cuya, Tel.: 0911 230 55 50 Fax: -51
Sprecher der Koalition:
Kuno Hauck, Tel: 0911-9354 352. Tel: 0172-99471 55
Rechtsanwälte:
Claus Richter, Tel: 0911 437 210
Wolfgang Wiesheier, Tel 0911 741 84 14
ViSdP: Kuno Hauck und Esteban Cuya
Mitgliedsorganisationen: Aktionszentrum Arme Welt, Tübingen, Amnesty International Argentinien Koordinationsgruppe, Stuttgart, Argentiniengruppe, Stuttgart, Diakonisches Werk der EKD, Menschenrechtsreferat, Stuttgart, Forschung- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika (FDCL), Berlin, Kirchlicher Entwicklungsdienst Bayern, Nürnberg, Kommission für Menschenrechte des Vereins der Richter und Staatsanwälte und des Anwaltsvereins, Freiburg, Koordination der Argentiniengruppen in Deutschland, Berlin, Misereor, Aachen; Missionszentrale der Franziskaner, Bonn, Nürnberger Menschenrechtszentrum, Pax Christi L.A. Solidarität, Düsseldorf, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Hannover, Word University Service, Wiesbaden
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09. 03. 1999
"Die Enthüllungen eines Agenten des argentinischen Geheimdienstes innerhalb der deutschen Botschaft mit Decknamen "Mayor Peirano" sind nur die Spitze eines Eisberges" schreibt Kuno Hauck, Sprecher der Koalition gegen Straflosigkeit in einem Brief an Staatsminister Vollmer im Auswärtigen Amt (AA).
Die Koalition gegen Straflosigkeit drängt mit diesem Brief auf eine Zusammenarbeit bei der Aufklärung der Deutsch-Argentinischen Beziehungen während der Militärdiktatur.
Die Koalition gegen Straflosigkeit begrüßt die Zusagen des Bundespräsidenten und von Staatsminister Volmer bei ihren Gesprächen mit den Familienangehörigen in Buenos Aires, für eine Aufklärung im "Fall Peirano" zu sorgen. Eine Aufklärung muß aber weit darüber hinaus gehen. So werden z.B. dem Auswärtigen Amt schwere Versäumnisse bei der Bearbeitung des Falles der in Argentinien ermordeten Elisabeth Käsemann vorgeworfen. Das Auswärtige Amt hat zu spät und nicht mit der gebotenen Entschiedenheit reagiert, so die Analyse des Freiburger Rechtsanwaltes Tino Thun, der den Fall damals betreut und recherchiert hatte.
Obwohl nach Aussagen einer Zeugin der Aufenthaltsort von Elisabeth Käsemann schon kurz nach ihrer Entführung bekannt wurde, gelang es dem Auswärtigen Amt und der Deutschen Botschaft nicht, ihr Leben zu retten. "Die uns bisher zugänglichen Fakten legen die Vermutung nahe, daß man während der Militärdiktatur die Schicksale der Verschwundenen nur zweitrangig behandelt hat, um die guten Wirtschaftsbeziehungen zu Argentinien nicht zu gefährden," so Kuno Hauck in einer Stellungnahme zum Fall Käsemann. Bisher streitet das Auswärtige Amt sämtliche Vorwürfe ab, ist aber gleichzeitig nicht bereit, Akteneinsicht in ihre Unterlagen zu gewähren.
Die Koalition erwartet nun, daß diese schweren Vorwürfe von einer unabhängigen Expertenkommission überprüft werden. Sie erhofft sich, daß eine Akteneinsicht in die Unterlagen des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft eine zeitnahe und detaillierte Rekonstruktion der Verhaltensweisen und Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz ihrer Bürger ermöglichen. Das Ende des kalten Krieges, neu gewonnene Zeugenaussagen von Opfern und Tätern in Argentinien, und das größere Wissen über die damaligen Zusammenhänge ermöglichen fast 20 Jahre nach dem Geschehen eine Überprüfung der von der Bundesregierung eingenommenen Position.
Ziel dieser Überprüfung sollte sein, eine Evaluierung der Deutschen Politik während dieser schweren Krise vorzunehmen. Eine Neuorientierung der Deutschen Außenpolitik hin zu einer größeren Gewichtung der Menschenrechte darf nicht ein theoretisches Gedankenspiel bleiben, sondern muß aus den Erfahrungen der Vergangenheit lernen. Der Fall Argentinien bietet dazu nach Ansicht der Koalition sehr viele exemplarische Zusammenhänge, die es aufzuarbeiten gilt. Vergangenheitsbewältigung ist aber auch notwendig, um den Opfern und ihren Angehörigen endlich gerecht zu werden. "Eine Neubestimmung der Außenpolitik muß den Anliegen der Opfer mehr Raum geben, als dies bisher der Fall ist," so Stefan Herbst, einer der Sprecher der Koalition. "Wir erwarten, daß die Bundesregierung bereit ist, mehr zum Kampf gegen die Straflosigkeit in Argentinien beizutragen."
Die Koalition gegen Straflosigkeit fordert , daß eine unabhängige Expertenkommission ihre Arbeit noch vor dem Umzug nach Berlin beginnen kann. Nach Meinung gut informierter Kreise besteht die Gefahr, daß im Zuge des Umzugs wichtige Unterlagen verloren gehen könnten.
Zusatzinformation:
Die "Koalition gegen Straflosigkeit - Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen Verschwundenen in Argentinien" ist ein Netzwerk von 14 verschiedene Gruppen *1, Menschenrechtsorganisationen und von Hilfswerken der beiden großen Kirchen. Am 7. Mai 1998 wurde im Bundesministerium der Justiz (BMJ) im Beisein der Familienangehörigen Idalina Tatter und Betina Ehrenhaus sowie des argentinischen Friedensnobelpreisträgers Adolfo Pérez Esquivel Stellvertretend für über 70 Fälle Deutscher und Deutschstämmiger Verschwundener und Ermordeter, Strafanzeige gegen 42 Mitgliedern der argentinischen Sicherheitskräfte der Militärdiktatur von 1976 bis 1983 gestellt.
Seit Juli 1998 ermittelt die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg wegen des Verdachts der Geiselnahme, der gefährlichen Körperverletzung und des Mordes. Vor wenigen Tagen wurde bei der Staatsanwaltschaft Tübingen die Strafanzeige im Fall Käsemann eingereicht. Weitere Strafanzeigen sind in Vorbereitung und werden von Rechtsanwälten in Berlin, Freiburg und Nürnberg vorbereitet.
Weitere Informationen im Internet unter: http://menschenrechte.org
AnsprechpartnerInnen:
Kampagnenkoordinator:
Esteban Cuya, Tel.: 0911 230 55 50 Fax: 51
Sprecher der Koalition:
Angelika Denzler, Tel: 07041 941035
Argentiniengruppe Stuttgart
Kuno Hauck, Tel: 0911 54 08 230
Stefan Herbst, Tel: 0228 953 53 20
Missionszentrale der Franziskaner
*1 Mitgliedsorganisationen: Aktionszentrum Arme Welt, Tübingen; Amnesty International Argentinien Koordinationsgruppe, Stuttgart
Argentiniengruppe, Stuttgart; Diakonisches Werk der EKD, Menschenrechtsreferat, Stuttgart; Kirchlicher Entwicklungsdienst Bayern, Nürnberg; Kommission für Menschenrechte des Vereins der Richter und Staatsanwälte und des Anwaltsvereins, Freiburg; Koordination der Argentiniengruppen in Deutschland; Misereor, Aachen; Missionszentrale der Franziskaner, Bonn; Nürnberger Menschenrechtszentrum; Pax Christi L.A. Solidarität, Düsseldorf; Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein, Hannover; Word University Service, Wiesbaden
ViSdP: Koalition gegen Straflosigkeit
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Sperrtermin 1. März 1999
Vom 1. bis 5. März 1999 wird Bundespräsident Dr. Roman Herzog zu einem Staatsbesuch in Argentinien sein. Der Bundespräsident wird in Argentinien auch mit der Partnerorganisation "Koalition gegen Straflosigkeit"; den Familienangehörigen deutscher und deutschstämmiger Opfer der argentinischen Militärdiktatur der Jahre 1976 bis 1983 zusammentreffen.
"Der Besuch bei den Familienangehörigen in Argentinien ist für uns ein deutliches Zeichen, daß dem Bundespräsidenten das Schicksal der deutschen Verschwundenen nicht gleichgültig ist. Es ist auch ein wichtiges Signal an die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Nürnberg", erklärt Kuno Hauck, vom Kirchlichen Entwicklungsdienst Bayern, einer der Sprecher der, "Koalition gegen Straflosigkeit".
Die Koalition gegen Straflosigkeit hat sich an den Bundespräsidenten gewandt und ihn gebeten, folgende Themen bei seinen Gesprächspartnern in Argentinien anzusprechen:
1. Bei einem Treffen mit dem argentinischen Staatspräsidenten, Carlos Menem, möge der Bundespräsident die Strafanzeigen in Deutschland ansprechen und sich dabei auf das deutsche Recht beziehen, außerdem eine besondere Verantwortung Deutschlands für Deutschstämmige, sowie für die aus dem Nazideutschland geflohenen deutschen Juden, zum Ausdruck bringen.
2. In der Deutschen Botschaft möge der Bundespräsident die Bedeutung einer historischen Aufarbeitung des Verhaltens der Botschaft / Auswärtiges Amt während der Militärdiktatur anmahnen.
3. Den Familienangehörigen gegenüber möge der Bundespräsident das öffentliche Interesse Deutschlands an der Aufklärung von Menschenrechtsverbrechen an Deutschen im Ausland zum Ausdruck bringen. Es soll aber auch deutlich werden, dass Deutschland dazu auch verpflichtet ist.
4. In der Öffentlichkeit möge der Bundespräsident:
- Die Strafverfolgung vor deutschen Gerichten begrüßen.
- Den Wunsch einer historischen Aufarbeitung des Verhaltens der deutschen Bundesregierung anmahnen.
- Die Verantwortung Deutschlands auch Deutschstämmigen gegenüber deutlich machen, insbesondere wenn es sich um Personen handelt, denen die Staatsbürgerschaft z.B. auf Grund ihrer jüdischen Herkunft aberkannt wurde.
- Darauf hinweisen, daß Straflosigkeit eines der größten Hindernisse für eine demokratische Entwicklung von Ländern ist.
Hintergrundinformation:
Die Koalition gegen Straflosigkeit *1 hat im April 1998 in vier Fällen Strafanzeige bei der deutschen Justiz gegen Mitglieder der argentinischen Sicherheitskräfte eingereicht. Seit Juni letzten Jahres ermittelt die Staatsanwaltschaft am Landegericht Nürnberg-Fürth.
Ein neuer Fall wird in diesen Tagen eingereicht (siehe gesonderte Pressemitteilung).
Umfangreiche Information zur Koalition gegen Straflosigkeit im Internet:
AnsprechpartnerInnen:
Kampagnenkoordinator:
| Esteban Cuya, Tel.: 0911 230 55 50 Fax: 51 |
Sprecher der Koalition:
| Angelika Denzler, Tel: 07041 941035 |
Argentiniengruppe Stuttgart
| Kuno Hauck, Tel: 0911 54 08 230 |
| Stefan Herbst, Tel: 0228 953 53 20 |
Missionszentrale der Franziskaner
*1 Mitgliedsorganisationen: Aktionszentrum Arme Welt, Tübingen; Amnesty International Argentinien Koordinationsgruppe, Stuttgart
Argentiniengruppe, Stuttgart; Diakonisches Werk der EKD, Menschenrechtsreferat, Stuttgart; Kirchlicher Entwicklungsdienst Bayern, Nürnberg; Kommission für Menschenrechte des Vereins der Richter und Staatsanwälte und des Anwaltsvereins, Freiburg; Koordination der Argentiniengruppen in Deutschland; Misereor, Aachen; Missionszentrale der Franziskaner, Bonn; Nürnberger Menschenrechtszentrum; Pax Christi L.A. Solidarität, Düsseldorf; Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein, Hannover; Word University Service, Wiesbaden
ViSdP: Koalition gegen Straflosigkeit, Kuno Hauck und Esteban Cuya