Presseinfo 1999

 

Koalition gegen Straflosigkeit

Hintergrundinformation:  Entführung und Ermordung von Elisabeth Käsemann

Erste Zeugenvernehmungen am 18. Januar 2001 in Nürnberg im Fall Elisabeth Käsemann

Strafanzeige im Fall der 1977 in Argentinien ermordeten Elisabeth Käsemann eingereicht

Koalition gegen Straflosigkeit wendet sich mit konkreten Forderungen an den Bundespräsidenten, anlässlich seiner Reise nach Argentinien

 

Strafanzeige im Fall der 1977 in Argentinien ermordeten Elisabeth Käsemann eingereicht
Sperrtermin 1. März 1999

(Bild von Elisabeth Käsemann)

Die "Koalition gegen Straflosigkeit"*1 hat bei der Staatsanwaltschaft Tübingen Strafanzeige wegen des Verdachts des Mordes, des Totschlages, der Geiselnahme und der gefährlichen Körperverletzung, im Falle der am 24.05.1977 in Argentinien ermordeten Elisabeth Käsemann, eingereicht. Die Strafanzeige wurde von Rechtsanwalt Roland Beckert in Freiburg ausgearbeitet und ist die fünfte Strafanzeige in Fällen deutscher Verschwundener und Ermordeter in Argentinien während der Militärdiktatur der Jahre 1976 – 1983.

Die am 11.05. 1947 in Gelsenkirchen geborene Elisabeth Käsemann, Tochter des bekannten Tübinger Theologieprofessors Ernst Käsemann, lebte nach ihrem Soziologiestudium in Berlin, ab 1968 in Lateinamerika, zuletzt mehrere Jahre in Buenos Aires, Argentinien.

In der Nacht vom 8. auf den 9. März 1977 wurde sie von argentinischen Sicherheitskräften aus ihrer Wohnung in Buenos Aires entführt, in Konzentrationslagern gefoltert und am 24. Mai 1977 ermordet.

Die argentinische Regierung behauptete, Elisabeth Käsemann sei im Rahmen eines Feuergefechtes, zusammen mit mehreren Personen, am 24.5.1977 erschossen worden. Diese Angaben der damaligen argentinischen Militärjunta sind falsch.

Es liegt ein gerichtsmedizinisches Gutachten der Universität Tübingen vom 22.12.1977 vor, in dem eindeutig bewiesen wird, daß Elisabeth Käsemann entgegen den Feststellungen im argentinischen Polizeibericht alle Schußwunden von hinten erhalten hat. Der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde jetzt auch die Kopie einer schriftlichen Erklärung des damals verantwortlichen Brigadegenerals aus dem Jahre 1979 vorgelegt, in welcher dieser einräumte, den ärztlichen Autopsiebericht unterschrieben zu haben, ohne ihn zuvor gelesen zu haben.

Mindestens drei mit Namen und Adressen benannte und heute noch lebende Zeugen bestätigen den Aufenthalt von Elisabeth Käsemann während ihrer Gefangenschaft im Konzentrationslager.

 Die besondere Bedeutung der Strafanzeige

Die von Rechtsanwalt Beckert erarbeitete Strafanzeige unterscheidet sich in einem ganz wesentlichen Punkt von allen bisher eingereichten Strafanzeigen und ist für die Strafverfolgung argentinischer Militärs vor deutschen Gerichten von besonderer Bedeutung.

Während es sich in den meisten Fällen von Opfern der Militärdiktatur um "Verschwundene" handelt, ist hier der Tatbestand der Tötung aufgrund der vorhandenen Leiche ohne Zweifel nachgewiesen.

Die Strafanzeige wegen der Todes von Elisabeth Käsemann ist aber auch wegen ihrer politischen Brisanz von großer Bedeutung. Im Zusammenhang mit ihrer Ermordung wurden heftige Vorwürfe gegenüber der deutschen Botschaft und dem Auswärtigen Amt erhoben. Von vielen Seiten wurde dem Auswärtigen Amt Tatenlosigkeit vorgeworfen und nach dem Tod von Elisabeth Käsemann die damalige Bundesregierung in der Öffentlichkeit scharf kritisiert.

Die 10 Angeklagten

Bei den angezeigten Personen handelt es sich um Personen, denen nachgewiesen werden kann, daß sie aufgrund ihrer militärischen Funktion für den Tod von Elisabeth Käsemann verantwortlich sind.

Es handelt sich um:

1. Jorge Rafael Videla, geb. am 02.08.1925 in Mercedes/Argentinien,
wohnhaft Barera 166. 8° A, Buenos Aires / Argentinien

2. Emilio E. Masera, geb. l9.10.1925 in Paraná/Argentinien,
wohnhaft Avenida Callao 1307, Buenos Aires/Argentinien

3. Carlos Guillermo Suarez Mason, geb. 20.08.1929 in Buenos Aires/Argentinien.
Wohnhaft 0'Higgins 1754, Buenos Aires/Argentinien

4. José Montes, näheres den Anzeigenerstattern derzeit nicht bekannt

5. Juan Bautista Sasiain, näheres den Anzeigenerstattern derzeit nicht bekannt

6. Hugo Ineldo Pascarelli, näheres den Anzeigenerstattern derzeit nicht bekannt

7. Oberst Pedro Durán Sáenz, näheres den Anzeigenerstattern derzeit nicht bekannt

8. Oberst Jorge Dotti, näheres den Anzeigenerstattern derzeit nicht bekannt

9. Elias Rafael Saumma, näheres den Anzeigenerstattern derzeit nicht bekannt

10. Raymundo Dolz, näheres en Anzeigenerstattern derzeit nicht bekannt

Historische Aufarbeitung wird gefordert!

Die "Koalition gegen Straflosigkeit" bedauert es, daß die Staatsanwaltschaft Tübingen das Ermittlungsverfahren am 01.02.80 nach § 153 c Abs. 1 Ziff. 1 StPO eingestellt hatte.

Die Koalition gegen Straflosigkeit nimmt diese Strafanzeige aber auch zum Anlaß, einen Appell an das Auswärtige Amt zu richten, einer historischen Aufarbeitung ihrer Rolle zum Schutz der deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen in Argentinien nicht aus dem Weg zu gehen. "Wir fordern die Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Aufarbeitung der Beziehungen Deutschlands zu Argentinien während der Militärdiktatur und den ungehinderten Zugang der Rechtsanwälte zu den Unterlagen des Auswärtigen Amtes", erklärt Stefan Herbst von der Missionszentrale der Franziskaner in Bonn, einer der Sprecher der Koalition. (Ende der Pressemitteilung)

 Nachfragen nur an die unten angegebenen Ansprechpartner. Wir bitten Sie, den Wunsch der Angehörigen nach keinen direkten Pressekontakten zu respektieren!

AnsprechpartnerInnen zu dieser Presseinformation

AnsprechpartnerInnen:

Rechtsanwalt Roland Beckert, Freibung Tel: 0761 202 77 0 Fax: 0761 202 77-77

Ansprechpartner in Tübingen: Walter Schwenninger Tel: 07071 51060

Kampagnenkoordinator: Esteban Cuya, Tel.: 0911 230 55 50 Fax: 51

SprecherInnen der Koalition:

bulletAngelika Denzler, Tel: 07041 941035

Argentiniengruppe Stuttgart

bulletKuno Hauck, Tel: 0911 54 08 230

Kirchlicher Entwicklungsdienst Bayern, Nürnberg

bulletStefan Herbst, Tel: 0228 953 53 20

Missionszentrale der Franziskaner, Bonn

Umfangreiche Information zur Koalition gegen Straflosigkeit im Internet:

Homepage: http://menschenrechte.org

*1 Mitgliedsorganisationen: Aktionszentrum Arme Welt, Tübingen; Amnesty International Argentinien Koordinationsgruppe, Stuttgart

Argentiniengruppe, Stuttgart; Diakonisches Werk der EKD, Menschenrechtsreferat, Stuttgart; Kirchlicher Entwicklungsdienst Bayern, Nürnberg; Kommission für Menschenrechte des Vereins der Richter und Staatsanwälte und des Anwaltsvereins, Freiburg; Koordination der Argentiniengruppen in Deutschland; Misereor, Aachen; Missionszentrale der Franziskaner, Bonn; Nürnberger Menschenrechtszentrum; Pax Christi L.A. Solidarität, Düsseldorf; Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein, Hannover; Word University Service, Wiesbaden

ViSdP: Koalition gegen Straflosigkeit, Kuno Hauck und Esteban Cuya c/o Nürnberger Menschenrechtszentrum, Adlerstr. 40, 90403 Nürnberg

Koalition gegen Straflosigkeit wendet sich mit konkreten Forderungen an den Bundespräsidenten, anlässlich seiner Reise nach Argentinien

Sperrtermin 1. März 1999

Vom 1. bis 5. März 1999 wird Bundespräsident Dr. Roman Herzog zu einem Staatsbesuch in Argentinien sein. Der Bundespräsident wird in Argentinien auch mit der Partnerorganisation "Koalition gegen Straflosigkeit"; den Familienangehörigen deutscher und deutschstämmiger Opfer der argentinischen Militärdiktatur der Jahre 1976 bis 1983 zusammentreffen.

"Der Besuch bei den Familienangehörigen in Argentinien ist für uns ein deutliches Zeichen, dass dem Bundespräsidenten das Schicksal der deutschen Verschwundenen nicht gleichgültig ist. Es ist auch ein wichtiges Signal an die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Nürnberg", erklärt Kuno Hauck, vom Kirchlichen Entwicklungsdienst Bayern, einer der Sprecher der, "Koalition gegen Straflosigkeit".

Die Koalition gegen Straflosigkeit hat sich an den Bundespräsidenten gewandt und ihn gebeten, folgende Themen bei seinen Gesprächspartnern in Argentinien anzusprechen:

1. Bei einem Treffen mit dem argentinischen Staatspräsidenten, Carlos Menem, möge der Bundespräsident die Strafanzeigen in Deutschland ansprechen und sich dabei auf das deutsche Recht beziehen, außerdem eine besondere Verantwortung Deutschlands für Deutschstämmige, sowie für die aus dem Nazideutschland geflohenen deutschen Juden, zum Ausdruck bringen.

2. In der Deutschen Botschaft möge der Bundespräsident die Bedeutung einer historischen Aufarbeitung des Verhaltens der Botschaft / Auswärtiges Amt während der Militärdiktatur anmahnen.

3. Den Familienangehörigen gegenüber möge der Bundespräsident das öffentliche Interesse Deutschlands an der Aufklärung von Menschenrechtsverbrechen an Deutschen im Ausland zum Ausdruck bringen. Es soll aber auch deutlich werden, dass Deutschland dazu auch verpflichtet ist.

4. In der Öffentlichkeit möge der Bundespräsident:

- Die Strafverfolgung vor deutschen Gerichten begrüßen.

- Den Wunsch einer historischen Aufarbeitung des Verhaltens der deutschen Bundesregierung anmahnen.

- Die Verantwortung Deutschlands auch Deutschstämmigen gegenüber deutlich machen, insbesondere wenn es sich um Personen handelt, denen die Staatsbürgerschaft z.B. auf Grund ihrer jüdischen Herkunft aberkannt wurde.

- Darauf hinweisen, dass Straflosigkeit eines der größten Hindernisse für eine demokratische Entwicklung von Ländern ist.

 

Hintergrundinformation:

Die Koalition gegen Straflosigkeit *1 hat im April 1998 in vier Fällen Strafanzeige bei der deutschen Justiz gegen Mitglieder der argentinischen Sicherheitskräfte eingereicht. Seit Juni letzten Jahres ermittelt die Staatsanwaltschaft am Landegericht Nürnberg-Fürth.

Ein neuer Fall wird in diesen Tagen eingereicht (siehe gesonderte Pressemitteilung).

Umfangreiche Information zur Koalition gegen Straflosigkeit im Internet:

 

Homepage: http://menschenrechte.org

 

AnsprechpartnerInnen:

Kampagnenkoordinator:

bulletEsteban Cuya, Tel.: 0911 230 55 50 Fax: 51

Sprecher der Koalition:

bulletAngelika Denzler, Tel: 07041 941035

Argentiniengruppe Stuttgart

bulletKuno Hauck, Tel: 0911 54 08 230

 

bulletStefan Herbst, Tel: 0228 953 53 20

Missionszentrale der Franziskaner

*1 Mitgliedsorganisationen: Aktionszentrum Arme Welt, Tübingen; Amnesty International Argentinien Koordinationsgruppe, Stuttgart

Argentiniengruppe, Stuttgart; Diakonisches Werk der EKD, Menschenrechtsreferat, Stuttgart; Kirchlicher Entwicklungsdienst Bayern, Nürnberg; Kommission für Menschenrechte des Vereins der Richter und Staatsanwälte und des Anwaltsvereins, Freiburg; Koordination der Argentiniengruppen in Deutschland; Misereor, Aachen; Missionszentrale der Franziskaner, Bonn; Nürnberger Menschenrechtszentrum; Pax Christi L.A. Solidarität, Düsseldorf; Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein, Hannover; Word University Service, Wiesbaden

ViSdP: Koalition gegen Straflosigkeit, Kuno Hauck und Esteban Cuya