Presseinfos 2000

 

 

Strafanzeige im Fall des "Verschwundenen" Münchner Studenten Klaus 
Zieschank wird am Jahrestag des Militärputsches in Argentinien bei der Münchner Justiz eingereicht

Strafverteidigertag unterstützt Ermittlungen in Deutschland gegen die Militärdiktaturen in Argentinien und Chile

Jurymitglied des Nürnberger Menschenrechtspreises befürchtet schweren internationalen Imageschaden für die Stadt Nürnberg, falls die Staatsanwaltschaft am Landegericht Nürnberg-Fürth wie geplant die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen von deutsch-jüdischen Opfern der argentinischen Militärdiktatur einstellt.

Bundestagsvizepräsident Rudolf Seiters wird aufgefordert, sich während seines Argentinienaufenthaltes nachdrücklich für vollständige Aufklärung der Verbrechen an deutschen und deutschstämmigen Opfern der Militärdiktatur einzusetzen.

Nürnberger Staatsanwaltschaft droht mit Einstellung der Ermittlungsverfahren im Falle von vier deutsch-jüdischen Opfern der argentinischen Militärdiktatur

 

 

Einladung zur Pressekonferenz am 24. März  2000 in München

 Strafanzeige im Fall des "Verschwundenen" Münchner Studenten Klaus Zieschank wird am Jahrestag des Militärputsches in Argentinien bei der Münchner Justiz eingereicht

Wegen des Verdachts des Mordes, der Geiselnahme, der gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung wird am 24. März 2000 in München gegen den damaligen Putschistengeneral und Staatschef Jorge Videla Strafanzeige eingereicht. Es ist damit die 11. Strafanzeige der "Koalition gegen Straflosigkeit" gegen argentinische Sicherheitskräfte. Die Strafanzeige wird unterstützt vom Ökumenischen Büro für Frieden und Gerechtigkeit und der Initiative Bayerischer Strafverteidigergerinnen und Strafverteidiger.

Am 26. März 1976 wurde der 24-jährige Klaus Zieschank, ein Student der Münchner TU, in Buenos Aires von argentinischen Militärs entführt und galt als verschwunden. Er war der erste "verschwundene" deutsche Staatsbürger, der nur zwei Tage nach der Machtergreifung der Militärs das Opfer eines Menschenrechtsverbrechens wurde. Zwei Monate später wurde der mit Drähten gefesselte Leichnam von Klaus Zieschank (identifiziert durch einen dt. Wissenschaftler der Universität Ulm) im Flussbett des Rio de la Plata an Land gespült. Die frühere Praxis der Militärs war, Gefangene aus dem Flugzeug ins Meer zu werfen, um jegliche Spur zu verwischen.

Das "Verschwindenlassen" und die Ermordung von Klaus Zieschank hat international zu großen Protesten geführt und auch die damalige Bundesregierung stark in Bedrängnis gebracht, da es ihr nicht gelungen ist, Klaus Zieschank aus den Händen der argentinischen Folterknechte zu befreien.

Hintergründe der Strafanzeige und die aktuelle Bedeutung werden in einer Pressekonferenz vorgestellt:

Ort: München, Ratskeller am Marienplatz (Moriskengewölbe)
Zeit : Freitag, 24. März 2000, 11.15 Uhr

Im Anschluss wird um 12:15 die Strafanzeige im Bayerischen Staatsministerium der Justiz übergeben. Sie wird entgegengenommen vom Leitenden Ministerialrat Dr. Strötz, Zimmer 377

Teilnehmer/-innen an der Pressekonferenz:

Kuno Hauck, Kirchlicher Entwicklungsdienst Bayern, Sprecher der "Koalition gegen Straflosigkeit"

Dr. Konstantin Thun, verantwortlicher Rechtsanwalt für die Anzeige "Klaus Zieschank"

Juliane Scheer, Rechtsanwältin, Ökumenisches Büro für Frieden und Gerechtigkeit

Marianne Kunisch, Rechtsanwältin, Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger

Für Rückfragen:

Rechtsanwalt: Dr. Konstantin Thun: Tel: 0761 202 770

Sprecher der Koalition gegen Straflosigkeit: Kuno Hauck, Tel: 0911 54 08 230, oder 0179 70 511 28

13. März 2000

Strafverteidigertag unterstützt Ermittlungen in Deutschland 
gegen die Militärdiktaturen in Argentinien und Chile

Vom 10. bis 12. März 2000 fand in Würzburg der 24. Strafverteidigertag statt, an dem mehrere hundert Strafverteidiger/innen aus ganz Deutschland teilgenommen haben und zu dessen Beginn der bayerische Justiuzminister Dr. Weiß ein Grußwort sprach. Der Strafverteidigertag verabschiedete dort eine Resolution, die sich an alle ermittelnden Staatsanwaltschaften und insbesondere an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth richtet. Staatsanwaltschaften sowie Bayerische Justizministerium werden aufgefordert, die personellen und materiellen Möglichkeiten zu schaffen und die Ermittlungen zügig und umfassend zu betreiben, um nach Abschluss der Ermittlungen gegebenenfalls internationale Haftbefehle und die Auslieferung der beschuldigten Militärs zu erwirken, sowie die Ermittlungen der vier jüdisch-deutschen Anzeigeerstatter fortzusetzen.

Wortlaut der Resolution:

„Der Militärdiktator Pinochet in Chile und seine Waffenbrüder in Argentinien entführten und ermordeten 3000 (Chile) bzw. 30.000 Regimegegner (Argentinien 1975-I983), folterten weitere Zehntausende und trieben Hunderttausende ins Exil. Die Solidarität mit den Opfern, die politische Kritik an dem mitverantwortlichen NATO-Bündnispartner USA und an der Kumpanei und Untätigkeit der Bundesrepublik Deutschland war nicht nur das Anliegen vieler derer, die heute in Regierungsamt und -würden sind, sondern auch eines erheblichen Teiles der Strafverteidigerschaft.

Nach einem halbherzigen Versuch der justiziellen Aufarbeitung der Verbrechen in Argentinien, die 1986/1987 mit Amnestien und Begnadigungen endete und fast 2 Jahrzehnten der Straflosigkeit (lmpunidad) haben sich die Zeichen der Zeit weltweit verändert. Die Verabschiedung des Rom-Status für einen Internationalen Strafgerichtshof und vor allem die Verhaftung des Ex-Diktators Pinochet, beides im Jahre 1998 haben die Augen der Weltöffentlichkeit dafür geöffnet, dass schwerste Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich nicht länger ungeahndet bleiben dürfen.

In Spanien, Italien, der Schweiz und Belgien, aber auch in Argentinien und Chile selbst sind zahlreiche Strafverfahren gegen die Militärs anhängig. In Deutschland machten Menschenrechts- und Anwaltsorganisationen in Bremen, Düsseldorf, Berlin und Nürnberg Verfahren gegen Pinochet und gegen argentinische Militärs anhängig. Nach einer Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof (nach § 13 a StPO) sind 10 Fälle deutscher und deutschstämmiger Verschwundener und Ermordeter gegen argentinische Militärs bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth anhängig.

Die Ermittlungen verlaufen bisher eher schleppend, so wurden die Familienangehörigen sowie überlebende Zeugen trotz ihrer Bereitschaft bisher nicht konsularisch vernommen. In vier Fällen hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit Schreiben von Anfang Februar 2000 den Anzeigenerstatter/Innen angekündigt, die Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen, ohne dass in diesen Fällen bisher irgendwelche Ermittlungen angestellt wurden. Bei den Opfern handelt es sich um Kinder jüdischer Deutscher, deren Eltern während des Faschismus Deutschland verlassen mussten und denen aufgrund einer nichtigen nationalsozialistischen Verordnung als sogenannte Auslandsjuden, die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen worden war.

Gerade die letztgenannten Fälle machen deutlich, dass die Bundesrepublik Deutschland sowohl wegen ihrer historischen Verantwortung für gerade diese Opfer, aber auch aufgrund der Verantwortung der internationalen Staatengemeinschaft gemeinsam mit allen dazu bereiten Staaten, aber auch gemeinsam mit weiten Kreisen der Bevölkerung und zahlreichen Nichtregierungsorganisationen Chiles und Argentiniens die Straflosigkeit schwerster und systematischer Menschenrechtsverletzungen bekämpfen muss. Dieser Verpflichtung kann die deutsche Justiz sich nicht einfach dadurch entziehen, dass die Fälle ausgesessen und bürokratisch abgehandelt werden.

 

Der 24. Strafverteidigertag

- unterstützt daher nachdrücklich die Bemühungen der internationalen Menschenrechts- und Anwaltsorganisationen, das Schicksal der ermordeten und verschwundenen Regimegegner der Diktaturen in Chile und Argentinien aufzuklären, sowie die Täter und ihre Hintermänner zur Verantwortung zu ziehen.

- unterstützt die schwierige Arbeit von argentinischen und chilenischen Juristen, die Straflosigkeit der Menschenrechtsverletzer in den betroffenen Ländern selbst zu beenden, insbesondere das Engagement von Richter Guzman, Pinochet in Chile vor Gericht zu stellen

- fordert das chilenische Parlament auf, General Pinochet, der sich dem Zugriff europäischer Gerichte durch Simulation entzogen hat, die Immunität als Senator abzuerkennen

- fordert alle ermittelnden Staatsanwaltschaften und insbesondere die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, sowie das Bayerische Justizministerium dazu auf, die personellen und materiellen Möglichkeiten zu schaffen und die Ermittlungen zügig und umfassend zu betreiben, um nach Abschluss der Ermittlungen gegebenenfalls internationale Haftbefehle und die Auslieferung der beschuldigten Militärs zu erwirken

- fordert im Falle der vier jüdisch-deutschen Anzeigeerstatter- die Ermittlungen fortzusetzen."

AnsprechpartnerInnen:

Rechtsanwalt: Wolfgang Kaleck: Tel: 030 446 792 18 oder Handy 0171 3350649

04. März 2000

Jurymitglied des Nürnberger Menschenrechtspreises befürchtet schweren internationalen Imageschaden für die Stadt Nürnberg, falls die Staatsanwaltschaft am Landegericht Nürnberg-Fürth wie geplant die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen von deutsch-jüdischen Opfern der argentinischen Militärdiktatur einstellt.

 

Anlässlich seines Besuches in Nürnberg als Mitglied der Jury des internationalen Menschenrechtspreises der Stadt, traf sich der methodistische Theologe, Prof. José Miguez Bonino, aus Argentinien, Präsident der argentinischen Menschenrechtsvereinigung und früherer Präsident des Ökumenischen Rates der Kirchen, mit Mitgliedern der „Koalition gegen Straflosigkeit" im Nürnberger Menschenrechtszentrum, um sich über die geplante Einstellung der Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft am Landgericht Nürnberg- Fürth zu informieren. Dabei betonte er, dass eine Einstellung der Ermittlungsverfahren, einen schweren Imageschaden für Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte zur folge hätte.

Prof. José Miguez Bonino ist Vorsitzender der großen argentinischen Menschenrechtsvereinigung: „Ständige Versammlung für die Menschenrechte". In diesem Rahmen unterstützte er von Anfang an die, durch das Nürnberger Menschenrechtszentrum ins Leben gerufene „Koalition gegen Straflosigkeit – Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen in Argentinien".

„Die Einreichung der Strafanzeigen, gegen argentinische Militärs bei der deutschen Justiz, wurde in Argentinien als ein Meilenstein auf dem Weg gegen die allgemeine Straflosigkeit durch Militärregierungen begrüßt" betont Prof. José Miguez Bonino bei seinem Besuch im Nürnberger Menschenrechtszentrum. „Als der Bundesgerichtshof dann die Staatsanwaltschaft Nürnberg mit den Ermittlungen betraute wurde dies in Lateinamerika eng mit der Geschichte Nürnbergs in Verbindung gebracht. Nürnberg gilt seit den Nürnberger Prozessen weltweit als Symbol gegen die Straflosigkeit."

Mit den Worten „Das Unrecht der Nationalsozialisten darf nicht zur Folge haben, dass den ausgebürgerten deutschen Juden, die jetzt in Argentinien leben, verwehrt wird vor deutschen Gerichten Gerechtigkeit einzufordern" kommentiert Miguez Bonino das geplante Vorhaben der Nürnberger Staatsanwaltschaft.

„Wir sind zuversichtlich, dass aufgrund der jetzt angelaufene internationale Kampagne gegen die Einstellung der Ermittlungen, die auch von amnesty international in London unterstützt wird, der zuständige Oberstaatsanwalt, seinen Entschluss nochmals überdenken wird und damit der historischen Bedeutung der Fälle gerecht wird" betont Kuno Hauck, vom Kirchlichen Entwicklungsdienst Bayern, Sprecher der Koalition gegen Straflosigkeit und Vorsitzender des Nürnberger Menschenrechtszentrums.

02. März 2000

Bundestagsvizepräsident Rudolf Seiters wird aufgefordert, sich während seines Argentinienaufenthaltes nachdrücklich für vollständige Aufklärung der Verbrechen an deutschen und deutschstämmigen Opfern der Militärdiktatur einzusetzen.

 

Anlässlich seines Besuches in Argentinien wird Bundestagsvizepräsident Rudolf Seiters am Sonntag, den 5. März 2000, in Buenos Aires mit Vertreterinnen der Vereinigung der Mütter der deutschen und deutschstämmigen Opfer der letzten Militärdiktatur in Argentinien zusammenkommen. Dabei wird er sich sowohl mit Fragen nach der Rolle des argentinischen Geheimdienstmannes "Peyrano" in der deutschen Botschaft als auch mit der beabsichtigten Einstellung von vier Strafanzeigen durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg auseinander setzen müssen.

Im Rahmen der guten deutsch-argentinischen Beziehungen befindet sich zur Zeit wieder eine Delegation von deutschen Politikern in Argentinien. Bundestagsvizepräsident Rudolf Seiters wird dabei zum ersten Mal mit den Familienangehörigen der deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen zusammenkommen.

Erst vor einem Jahr hat die Reise des damaligen Bundespräsidenten Dr. Roman Herzog nach Argentinien einen Erdrutsch in der Deutschen Botschaft in Buenos Aires ausgelöst und "verschwundene" Akten ans Tageslicht gefördert, die daraufhin in sehr beschränktem Umfang von den Familienangehörigen, aber nicht von ihren Rechtsanwälten, eingesehen werden konnten.

Auch konnte vor einem Jahr der argentinische Sicherheitsagent Carlos Españadero alias "Peyrano" enttarnt werden, der während der Diktatur in der deutschen Botschaft im Auftrag der argentinischen Militärs tätig war. Jetzt, nach einem Jahr, musste Españadero am Montag, den 28. Februar 2000, zum ersten Mal vor argentinischen Gerichten auf Fragen des Rechtsanwaltes der Familienangehörigen, Rodolfo Yanzon, antworten.

Das Ergebnis dieses Verhörs war erschütternd. Die Familienangehörigen stellten in einer Erklärung danach fest:

"Nicht Hilfe bei der Suche nach den verschwundenen Deutschen war das Ziel der Treffen zwischen dem Sicherheitsagenten und Familienangehörigen in der deutschen Botschaft, sondern das Aushorchen der Familienangehörigen für das Militär". "Weder ihm noch der deutschen Botschaft ist jemals in den Sinn gekommen, zu fragen, warum es einem hohen Offizier des Sicherheitsdienstes in vier Jahren kein einziges Mal gelungen ist, ein Ergebnis über den Verbleib der Verschwundenen vorzuweisen." Er hat zugegeben, sowohl "gute" als auch "schlechte" Informationen über die Verschwundenen weitergegeben zu haben, wohl wissend, dass "schlechte" Informationen ein Todesurteil bedeuteten.

Zum anderen wird sich der Bundestagsvizepräsident Rudolf Seiters mit den Fragen der Familienangehörigen zur geplanten Einstellung der Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft am Landgericht Nürnberg – Fürth auseinandersetzen müssen.

Der verantwortliche Oberstaatsanwalt möchte die Ermittlungen einstellen, da die vier deutsch-jüdischen Opfer seiner Ansicht nach nicht als deutsche Staatsangehörige zu betrachten sind.

Bei diesen Opfern der argentinischen Militärdiktatur handelt es sich um Leonor Marx, Alicia Oppenheimer, Walter Claudio Rosenfeld und Juan Miguel Thanhauser, Kinder von deutsch-jüdischen Familien, die wegen der nationalsozialistischen Verfolgung aus Deutschland auswandern mussten.

Den aus Deutschland geflohenen Juden wurde die deutsche Staatsbürgerschaft von den Nazis aberkannt - ein Vorgang, der von der bundesdeutschen Justiz nach Ende des III. Reiches sofort als komplett unrechtmäßig annulliert wurde. Jedoch wurden die ausgebürgerten Deutschen nicht wieder automatisch eingebürgert, sondern mussten ihren Willen zur Wiedereinbürgerung bekunden. Mit dieser Maßnahme sollte eine "Zwangseinbürgerung" gegen den Willen der Betroffenen vermieden werden. Nun droht diese Zwangsausbürgerung der Eltern zu verhindern, dass die Verbrechen an ihren Kindern durch die deutsche Justiz strafrechtlich verfolgt werden können.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Oktober 1999 entschieden, dass ein Ermittlungsverfahren durchzuführen ist und damit die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth beauftragt. Nach nur drei Monaten hat der zuständige Oberstaatsanwalt, ohne Ermittlungen durchgeführt zu haben, entschieden, dass die deutsche Justiz nicht zuständig sei, und will die Fälle schließen. Der Schutz des deutschen Strafgesetzes, der für alle Deutschen gilt, soll für diese vier Personen nicht gelten, da sie nach formaljuristischen Gesichtspunkten aufgrund der verlorenen Staatsbürgerschaft als "nicht ausreichend deutsch" angesehen werden.

Das Thema des Umgangs mit den zwangsausgebürgerten deutschen Juden ist jedoch zu delikat, um aufgrund juristische fragwürdiger Entscheidungen ad acta gelegt zu werden. Dies um so mehr, als die von den Nazis vertriebenen deutsch-jüdischen Angehörigen mit der Einreichung der Anzeige ihr Vertrauen in die deutsche Justiz bekundet haben.

Die Koalition gegen Straflosigkeit vertraut nun darauf, dass Bundestagsvizepräsident Rudolf Seiters sich einerseits für eine rückhaltlose Aufklärung der deutsch-argentinischen Beziehungen während der Zeit der Militärdiktatur ausspricht, z.B. durch eine Expertenkommission des Bundestages. Gleichzeitig hofft sie, dass sich Herr Seiters angesichts des Schicksals der deutsch-jüdischen Familienangehörigen dafür einsetzt, dass die Staatsanawaltschaft Nürnberg-Fürth nicht durch eine vorzeitige Schließung der Akten einen Schlussstrich unter dieses bisher niemals öffentlich diskutierte Thema der deutschen Geschichte zieht.

AnsprechpartnerInnen:

Rechtsanwalt: Wolfgang Kaleck: Tel: 030 446 792 18 oder Handy 0171 3350649

Kampagnenkoordinator: Esteban Cuya, Tel.: 0911 230 55 50 Fax: -51

Sprecher der Koalition:

Angelika Denzler, Tel: 07041 941035

Argentiniengruppe Stuttgart

Kuno Hauck, Tel: 0911 54 08 230

Stefan Herbst, Tel: 0228 953 53 20

Missionszentrale der Franziskaner

  Koalition gegen Straflosigkeit

 Wahrheit und Gerechtigkeit

für die deutschen Verschwundenen in Argentinien

Coalición contra la impunidad - Verdad y justicia para los desaparecidos alemanes en Argentina

18. Februar 2000

Nürnberger Staatsanwaltschaft droht mit Einstellung der Ermittlungsverfahren im Falle von vier deutsch-jüdischen Opfern der argentinischen Militärdiktatur

 

Nach nur drei Monaten beabsichtigt die Nürnberger Staatsanwaltschaft die Verfahren in vier Fällen von Strafanzeigen gegen argentinische Militärs, die im Juni 1999 in Berlin von der "Koalition gegen Straflosigkeit" eingereicht wurden, einzustellen und demonstriert mit dieser Verfahrensweise ein eklatantes Desinteresse an der Aufklärung der Verbrechen an deutsch-jüdischen Opfern während der letzten argentinischen Militärdiktatur.

 

Der Bundesgerichtshof (B G H) hat mit Beschluss vom 20. Oktober 1999 gegen die damalige Empfehlung der Generalbundesanwaltschaft vom 23. August 1999 in vier Fällen von Strafanzeigen, die im Juni 1999 in Berlin eingereicht wurden, entschieden, dass ein Ermittlungsverfahren durchzuführen ist und damit die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth beauftragt.

Bei den Opfern der argentinischen Militärdiktatur handelt es sich um Leonor Marx, Alicia Oppenheimer, Walter Claudio Rosenfeld und Juan Miguel Thanhauser, Kinder von deutsch-jüdischen Familien, die wegen der nationalsozialistischen Verfolgung aus Deutschland auswandern mussten.

"Die Nürnberger Staatsanwaltschaft demonstriert mit dieser Verfahrensweise ein eklatantes Desinteresse an der Aufklärung der Verbrechen der argentinische Militärdiktatur. Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt schon drei Monate nach Verweisung der Fälle durch den BGH nach Nürnberg, ohne jemals eine einzige Ermittlung vorgenommen zu haben, ausgerechnet die Fälle einzustellen, in denen es allein schon moralisch geboten wäre, alle ,aber wirklich alle Mittel zugunsten der Opfer und der Familienangehörigen auszuschöpfen", erklärt der verantwortliche Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck.

Die "Koalition gegen Straflosigkeit" ist der festen Überzeugung, dass der deutsche Staat die durch die Gesetze der Nationalsozialisten zwangsausgebürgerten Juden nach der Flucht in dritte Staaten nicht von diesem Schutz für die eigenen Staatsbürger ausschließen darf !

Für diese Schutzgewährung (durch Anwendung des deutschen Strafrechtes) kann und darf es deshalb nicht darauf ankommen, ob ein Antrag auf Wiedereinbürgerung gestellt worden ist und noch viel weniger, ob die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wurde, wie dies jedoch der zuständige Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in seinem 2 ½ seitigem Schreiben, mit dem der die geplante Einstellung begründet, behauptet.

Viele Fragen, die sich in diesen Ermittlungsverfahren ergeben, sind bisher weder höchstrichterlich entschieden noch sind sie in der Literatur erörtert worden, sie sind also zumindest als offen zu bezeichnen. Das gilt auch für den Schutzzweck des hier einschlägigen § 7 Strafgesetzbuch, nach welchem die deutsche Strafjustiz auch bei Auslandstaten tätig werden muss, wenn Deutsche das Opfer der Straftat sind.

Auch in tatsächlicher Hinsicht sind noch viele wichtige Fragen offen, so dass Ermittlungen dringend angezeigt sind.

Eine Einstellung zum jetzigen Zeitpunkt ist deshalb unverantwortlich.

"Die drohende Einstellung von vier Verfahren wäre bitter für uns alle in Deutschland und vor allem für die Familienangehörigen in Deutschland und in Argentinien. Sie würde bei den Betroffenen auf völliges Unverständnis stoßen und käme einer zweiten Vertreibung gleich", erklärt Kuno Hauck vom Kirchlichen
Entwicklungsdienst in Bayern, einer der Sprecher der Koalition gegen Straflosigkeit. Die Koalition gegen Straflosigkeit befürchtet deshalb auch großen Schaden für den Ruf Deutschlands und der Deutschen Justiz. Nach ihrer Ansicht würde eine solche voreilige Entscheidung im Ausland auf völliges Unverständnis stoßen und großen internationalen Schaden anrichten. Deshalb ist die Koalition gegen Straflosigkeit auch fest entschlossen mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln den Angehörigen zum Erfolg zu verhelfen.

Schon jetzt zieht die Koalition gegen Straflosigkeit eine positive Zwischenbilanz ihres Wirkens:
"Wir haben in zwei Jahren erreicht, daß vergessene Fälle wieder auf die Tagesordnung gebracht wurden. Viele Angehörige haben neue Hoffnung geschöpft. Menschenrechtsorganisationen aus der ganzen Welt unterstützen diese Verfahren" erklärt Stefan Herbst von der Missionszentrale der Franziskaner.
In mehreren anderen Ermittlungsverfahren gegen argentinische Militärs habe die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bereits Rechtshilfeersuchen an die argentinische Justiz gerichtet.

Nachdem über 20 Jahre lang behauptet wurde, es gäbe keine juristischen Wege mehr, das Schicksal der deutschstämmigen Verschwundenen in Argentinien aufzuklären, ist es als ein Erfolg anzusehen, dass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe inzwischen 10 Strafanzeigen, die sich auch gegen die ehemaligen Juntamitglieder und Staatspräsidenten von Argentinien richten, zugelassen hat.

Auch politisch sei in Deutschland etwas in Bewegung geraten:

Zwei Jahrzehnte lang haben die deutsche Botschaft und das Auswärtige Amt geleugnet, dass während der Militärdiktatur ein Mitglied des argentinischen Sicherheitsdienstes innerhalb der deutschen Botschaft als Ansprechpartner für die Familienangehörigen zur Verfügung stand. Nachdem er viele Jahre nur unter seinem Decknamen "Major Peirano" bekannt war, konnte er Anfang letzten Jahres als Herr Españadero enttarnt werden. Die Koalition gegen Straflosigkeit in Zusammenarbeit mit den Familienangehörigen in Argentinien hat diese Enttarnung ins Rollen gebracht. Inzwischen haben die Familienangehörigen in Argentinien eine Anzeige gegen Herrn Españadero eingereicht, und er soll in den nächsten Tagen vor Gericht zur Frage der deutschen Verschwundenen und seiner Arbeit in der deutschen Botschaft aussagen.

Ebenfalls über 20 Jahre lang wurden Menschenrechtsorganisationen und Familienangehörige von der deutschen Botschaft in Buenos Aires bewusst nicht darüber aufgeklärt, dass zu den meisten Fällen der deutschen Verschwundenen in der Botschaft in Buenos Aires Akten vorhanden sind. Es ist als ein gemeinsamer Erfolg anzusehen, dass diese Akten seit mehreren Monaten von den Familienangehörigen eingesehen werden können.

Die Koalition gegen Straflosigkeit vertraut darauf, dass es zu einem erneuten Überprüfung und zu einer Änderung der Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Nürnberg und beim Bayerischen Justizministerium kommt.

AnsprechpartnerInnen:

Rechtsanwalt: Wolfgang Kaleck: Tel: 030 446 792 18

Kampagnenkoordinator: Esteban Cuya, Tel.: 0911 230 55 50 Fax: -51

Sprecher der Koalition:

Angelika Denzler, Tel: 07041 941035

Argentiniengruppe Stuttgart

Kuno Hauck, Tel: 0911 54 08 230

Stefan Herbst, Tel: 0228 953 53 20

Missionszentrale der Franziskaner