Juristische Begründungen der Strafanzeigen gegen argentinische Militärs
1. Ist das deutsche Strafrecht überhaupt auf Straftaten anwendbar, die in Argentinien begangen wurden?
Ja, denn die zur Anzeige gebrachten Straftaten betreffen Opfer deutscher Staatsangehörigkeit. Gemäß § 7 I des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) gilt das deutsche Strafrecht für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist.
2. Ist denn letzteres überhaupt der Fall? Denn die Täter werden ja in Argentinien bekanntlich nicht zur Rechenschaft gezogen.
Das argentinische Strafgesetzbuch (Codigo Penal) enthält Straftatbestände für Fälle des Totschlags, der Freiheitsberaubung sowie des Zuführens zur Folter.
3. Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die in den 80er Jahren in Argentinien ergangenen Straffreistellungsgesetze?
Diese Gesetze, namentlich das Schlusspunktgesetz (ley de punto final) von 1986 und das Gesetz über den pflichtgemäßen Gehorsam (ley de obediencia debida) von 1987, sind insoweit nicht einschlägig. Zum einem sind sie im Rahmen des § 7 I StGB nicht beachtlich, da sie wie eine Amnestie wirken und damit nicht den Tatbestand der argentinischen Strafnorm betreffen . Zum anderen sind diese Gesetze völkerrechtswidrig, weil sie bestimmten im Völkerrecht bestehenden Verfolgungs- und Bestrafungspflichten für schwere Menschenrechtsverletzungen widersprechen und außerdem die für Amnestie und Begnadigungen geltenden spezifischen völkerstrafrechtlichen Grenzen nicht beachten.
4. Wie sieht es bei den Verschwundenen aus, die zwar nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber doch deutschstämmig sind?
Selbst in diesem Fall wäre unter Umständen das deutsche Strafrecht anwendbar, wenn man nämlich davon ausginge, dass es sich bei den Fällen des Verschwindenlassens um Straftaten handelt, zu deren Verfolgung sich die Bundesrepublik Deutschland in einem zwischenstaatlichen Abkommen verpflichtet hat (§ 6 Nr.9 StGB), wofür einiges spricht.
5) Die Täter halten sich in Argentinien auf. Welche Möglichkeiten stellt das deutsche Strafrecht zur Verfügung, um der Täter habhaft zu werden?
Ein von einem deutschen Gericht ergangener Haftbefehl kann weltweit vollstreckt werden. Faktisch wirkt sich das dahingehend aus, dass die betreffenden Personen das Land (Argentinien) nicht mehr verlassen dürfen.
1. Impressum / Titelbild
2. Der Nürnberger Prozess Teil 1
3. Der Nürnberger Prozess Teil 2
4. Von Nürnberg nach Den Haag
5. Militärputsch in Argentinien: 24.3.1976
6. Klaus Zieschank
7. Die Familie Oesterheld (1)
8. Die Familie Oesterheld (2)
9. Familie Weisz
10. Ruben Santiago Bauer
11. Aus Deutschland vertrieben ...
12. Elisabeth Käsemann (1)
13. Elisabeth Käsemann (2)
14. Máximo Ricardo Wettengel
15. Mercedes-Benz und die argent. Militärdiktatur
16. Deutsche und deutschstämmige Opfer
17. „Koalition gegen Straflosigkeit" (1)
18. „Koalition gegen Straflosigkeit" (2)
19. Juristische Begründungen der Anzeigen
20. Fälle, die in Deutschland zur Anzeige kamen
21. Wanted! – Gesucht wird!
22. Psychosoziale Folgen von Straflosigkeit
23. Postkartenaktion Käsemann
24. Ausleihmodalitäten