3. Verfolgung und Unterdrückung während der argentinischen Militärdiktatur (1976-1983)
3.1
Kurze historische Schilderung – Die Vorgeschichte
3.2 Die Ideologie der Militärs
3.3 Die Funktionsweise des Repressionsapparates, insbesondere das
Verschwindenlassen von Menschen
Die wohl umfassendste Darstellung des
Repressionsapparates der Diktatur in Argentinien ist der Abschlußbericht
“Nunca más!“ der CONADEP, der von der ersten gewählten Regierung nach der
Militärdiktatur eingesetzten Kommission zur Aufklärung des Schicksals der
Verschwundenen. Der Bericht wurde am 28.11.1984 veröffentlicht und ist trotz
inzwischen angewachsener Erkenntnisse immer noch aktuell. Dieses Dokument ist
auch in deutscher Sprache veröffentlicht worden (“Nie wieder! - Ein
Bericht über Entführung, Folter und Mord durch die Militärdiktatur in
Argentinien“, hrsg. vom Hamburger Institut für Sozialforschung, Stuttgart
1987). Auf den Bericht soll in der nachfolgenden Zusammenfassung Bezug genommen
werden. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Einzeluntersuchungen sowie
Sammlungen von Dokumenten, vor allem von Befehlen der Militärdiktatur, auf die
hier nur am Rande eingegangen werden kann.
So wurde im September 1955 Präsident Perón
von unzufriedenen Militärs gestürzt, unter anderem weil die städtischen
Mittelschichten, aus denen viele Offiziere kamen, ihren Status durch die
zunehmende Bedeutung der gewerkschaftlich organisierten Arbeiterschaft gefährdet
sahen. Es kam daher zu einer massiven Verfolgung von Arbeitern und ihren
Gewerkschaften.
Perón musste nach Spanien fliehen. Vor allem
unter Frondizi wurde Anfang der 60er Jahre immer wieder zum Einsatz von Militärs
gegen Gewerkschaften und Oppositionsparteien. Von 1966 bis zum 25.05.1973 waren
drei Militärdiktaturen an der Macht. Obwohl der Peronismus bis dahin verboten
war und mit allen Mitteln unterdrückt wurde, gelang es den Militär- und
Zivilregierungen in den folgenden 17 Jahren, in denen sich Perón im Exil
befand, nicht, seinen sozialen und politischen Rückhalt zu brechen.
Mitte der 60er Jahre wurden die Unterdrückungsmethoden
verfeinert und verschärft. Hochentwickelte Nachrichtennetze wurden errichtet,
Armeeoffiziere erhielten Ausbildung in Aufstandsbekämpfungstechniken (siehe
amnesty international, Nicht die Erde hat sie verschluckt. Verschwundene Opfer
politischer Verfolgung, Frankfurt a. M. 1982). Politische und soziale
Unzufriedenheit führten seit den späten 60er Jahren zu schweren
gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Das Verbot jeder freien politischen Betätigung
sowie die neue restriktive Wirtschaftspolitik (Arbeitnehmer erlitten beträchtliche
Einkommenseinbußen) hatten zahlreiche gesellschaftliche Bewegungen zum
Widerstand gegen die Militärs mobilisiert. Ein Arbeiter- und Studentenaufstand
1969 in der Provinzhauptstadt Córdoba konnte nur durch den Einsatz von Militärs
niedergeschlagen werden. Seit dieser Zeit bildeten sich im Umfeld der
Peronistischen Partei und auf der Linken auch einzelne bewaffnete Gruppierungen.
Deren bedeutendste, die Montoneros, waren eine Abspaltung aus der
linksperonstischen Bewegung. Sie beriefen sich auf den damals noch im Exil
befindlichen und um seine Wiederkehr kämpfenden General Perón. Grosse Teile
der Arbeiterschaft sahen in diesem Kampf eine Möglichkeit, an der politischen
Macht beteiligt zu werden.
Die Guerillagruppen, die auch unter
Jugendlichen in den städtischen Mittelschichten breiten Rückhalt fanden,
begingen spektakuläre Einzelaktionen. Sie hatten andererseits in bestimmten
Regionen des Landes einen so dauerhaften Erfolg, dass sich die Möglichkeit
einer Doppelherrschaft von Guerillabewegung und Staatsorganen abzeichnete.
Gleichzeitig begann der Staat systematisch Gewalt sowohl gegen Gefangene als
auch gegen Verdächtige einzusetzen. Anfang der 70er Jahre hatten dann geheime
Repressionsmethoden bei Polizei und Streitkräften Fuß gefasst. Ein
Vorgeschmack auf die Ereignisse, die noch folgen sollten, war das Massaker von
Trelew am 22.8.1972, bei dem die Militärs 16 politische Gefangene, die zuvor
aus dem Gefängnis von Rawson geflohen waren und sich ergeben hatten,
erschossen.
Aufgrund des großen Drucks der Bevölkerung,
insbesondere der Gewerkschaften, sowie der Studenten, wurden die Peronisten
legalisiert und unter Führung der peronistischen Bewegung wurde eine erneute
demokratische Wahl erzwungen. Der dabei zunächst gewählte Präsident Cámpora
trat zurück, nachdem der aus dem Exil zurückgekehrte General Perón aufgrund
einer weiteren Wahl 1973 die Präsidentschaft übernahm.
Nach der Übernahme der Macht durch den
zivilen Präsidenten Campora im Frühjahr 1973 wurde zunächst eine Vielzahl von
politischen Gefangenen freigelassen. Die gesellschaftliche Lage beruhigte sich.
Die linksperonistische Jugend übernahm zahlreiche Funktionen im Staatsapparat.
Dabei geriet sie allerdings in Konflikt mit dem anderen Flügel der Peronisten,
deren bedeutendster Exponent der spätere Wohlfahrtsminister López Rega war.
Zur ersten größeren Auseinandersetzung kam es bei der Rückkehr von General
Perón aus Spanien am 20.06.1973. Die Linksperonisten hatten ungefähr zwei
Millionen Menschen am Flughafen Ezeiza versammelt, um den Präsidenten zu begrüßen.
Bewaffnete Vertreter von rechtsextremen Gruppen des Peronismus eröffneten das
Feuer auf die Menschenmenge. Es gab dreizehn Tote und zweihundert Verletzte.
Seit diesem Ereignis kam es zu gewaltigen Spannungen nicht nur zwischen den
beiden Strömungen des Peronismus, sondern die politischen und sozialen
Konflikte nahmen vor allem nach dem Tode Peróns am 01.07.1974 an Heftigkeit
noch zu.
Während dieser Auseinandersetzungen
organisierte der spätere Minister López Rega die inoffiziellen Todesschwadrone,
die sogenannte Argentinische Antikommunistische Allianz (AAA) und paramilitärische
Banden. Diese mehr als 20 Gruppierungen wurden
vom Staat unterhalten und finanziert, um die Linken auszuschalten. Zwischen 1970
und 1975 wurden mindestens 841 Menschen durch Todesschwadrone getötet. Bei den
Opfern handelt es sich überwiegend um Studenten, Rechtsanwälte, Journalisten
und aktive Gewerkschafter. In den sogenannten “Comandos Liberadores de
America“ hatten sich auch Armeeoffiziere niederer Ränge zusammengetan, um
gemeinsam gegen Linke vorzugehen (vgl. dazu Maria Jose Moyano, „The Dirty War
in Argentina: Was it a war and how dirty was it ?“ in: Hans Werner Tobler/
Peter Waldmann (Hrsg.) Staatliche und parastaatliche Gewalt in Lateinamerika,
Frankfurt 1991, S. 45 ff.).
Die spanischen Strafverfolgungsbehörden
gehen in ihren Haftbefehlen gegen die Militärjunta vom 10.10.1997 davon aus,
dass die Militärs schon zu diesem Zeitpunkt einen kriminellen Plan mit dem Ziel
des Verschwindenlassens und der systematischen Eliminierung von Personen
verfolgten und zu diesem Zweck Aktionen mittels paramilitärischer
Organisationen durchführten. Mit den Anschlägen sollte ein Gefühl allgemeinen
Terrors und Desasters geschaffen werden, das die Einsetzung eines Militärregimes
rechtfertigen sollte.
Ab 1974 begaben sich die peronistischen
Montoneros wieder in den Untergrund. Neben diesen existierten andere
Guerilla-Gruppen wie ERP (Revolutionäre Volksarmee), der bewaffnete Arm der PRT
(Revolutionäre Arbeiterpartei), die in der ländlichen Provinz Tucuman
bewaffnet kämpften.
Das Militär setzte daraufhin die Präsidentin
Perón unter Druck und brachte diese dazu, zahlreiche Ausnahme- und
Sondergesetze zu unterzeichnen. So wurde am 05.02.1975 das Dekret 261/75
erlassen, in dem der Generalstab des Heeres autorisiert wurde, alle notwendigen
militärischen Operationen durchzuführen, „um die subversiven Elemente in der
Provinz Tucuman zu neutralisieren oder zu vernichten“.
Die Streitkräfte wurden mit umfangreichen Vollmachten ausgestattet.
Durch eine Reihe von Verordnungen legte die Peronistische Regierung den Militärs
ab Februar 1975 die Macht im Staat praktisch in die Hand. Verordnung Nr. 2772/75
vom 06.10.1975 beispielsweise erteilte den Streitkräften die Aufgabe „Militär-
und Sicherheitsoperationen, die sie zur landesweiten Vernichtung subversiver
Elemente für nötig halten (!)“ durchzuführen. Noch Jahre später berief
sich die Junta auf diese Verordnungen.
Garro, Alejandro M.-/Dahl, Henry; Legal accountability for human rights
violations in Argentina: One step forward and tow steps backward; In: Human
Rights Law Journal, Vol. 8 1987), Parts 2-4; Kehl am Rhein, Strasbourg,
Arglington; S. 288 f. m. w. N.
Cámara Nacional de Apelaciones en lo Criminal y Correccional de la
Capital Federal Buenos Aires: Conviction of former Military Commanders; Auszüge
aus dem Urteil vom 09.12.1985 in englischer Übersetzung; in Human Rights Law
Journal, Vol. 8 (1987); S. 393.
Die Armee bildete darauf hin in der Provinz
Tucuman eine unabhängige Einheit, riegelte das Gebiet ab und wandte die
Methoden zum Kampf gegen die Guerilla - Folter, Bombardierungen,
Massenverhaftungen - auch gegen die Bevölkerung an. Es gab die ersten
Verschwundenen.
In weiteren Dekreten, die alle beigebracht
werden können, wurden die Kompetenzen der Armee immer weiter gestärkt. Die Ermächtigung
militärische Operationen durchzuführen, die für notwendig erachtet wurden,
die sogenannten subversiven Elemente zu vernichten, wurde auf das gesamte Land
ausgeweitet.
Am 28.10.1975 wurde der geheime Kampfbefehl
der Armee 404/75 verteilt. Ausgestattet mit
der Ermächtigung der Präsidentin, beschloss
die Armee in die Offensive zu gehen, deren Ziele wie folgt lauteten:
1. bis Ende 1975 sollten die Aktionen der Subversion auf ein Minimum
begrenzt werden,
2. bis Ende 1976 sollte die Subversion nur noch ein polizeiliches Problem
sein,
3. bis Ende 1977 sollte die Subversion vernichtet werden.
Nach Schätzung eines spanischen Militärsoziologen
zählten die PRT-ERP damals 600 und die Montoneros etwa 1500 - 2000 bewaffnete Kämpfer.
Die Sicherheits- und Streitkräfte hatten zu diesem Zeitpunkt etwa mehrere
Zehntausende Menschen unter Waffen. Selbst argentinische Militärberichte von
Ende 1975 hatten bereits festgestellt, dass die Guerilla-Gruppen von der Bevölkerung
isoliert, ihrer Infrastruktur beraubt und fortschreitend verschlissen sei.
Nichtsdestotrotz wurden weitere Ermächtigungen für die Armee ausgestellt.
So häufen sich mittlerweile auch die
Dokumente und Analysen, die davon ausgehen, dass die Armee ihr angebliches militärisch-politisches
Ziel der Besiegung der bewaffneten linken Gruppierungen bereits vor dem Putsch
erreicht hatte.
Sie hatte fast uneingeschränkte gesetzliche
Möglichkeiten und tatsächliche Ressourcen, um das selbst so definierte
polizeiliche Problem in den Griff zu kriegen. Es stellt sich jedoch heraus, dass
ihre Planungen von Anfang an wesentlich weitergingen. Es sollte das nachfolgend
geschilderte Terrorregime installiert und die gesamte Opposition nach
festgelegten Stufenplänen bis hin zu potentiellen Gegnern physisch ausgelöscht
werden (vgl. dazu u.a. den Aufsatz der Menschenrechtsanwältin Mirta Mántaras,
El Manual de la Repression in: Pagina 12 vom 24.03.1999, in dem sie sich auf
einen mittlerweile auch im Internet unter www.nuncamas.org.de veröffentlichten
Plan der Armee “Plan Del Ejercito“ bezieht).
Am 24.03.1976 kam es dann zu einem scheinbar unblutigen Militärputsch.
Die Präsidentin Isabel Perón wurde entführt und auf eine Militärbasis
verbracht. Die Oberkommandierenden der drei Teilstreitkräfte, General Videla,
Admiral Massera und der inzwischen verstorbene Brigadegeneral Agosti bildeten
eine Militärjunta, die die Macht übernahm. Schon Monate vor der
Machtergreifung war beschlossen worden, derart offensichtliche Grausamkeiten,
wie sie beim Putsch chilenischer Militärs im September 1973 geschahen, zu
vermeiden. Denn diese waren auf harte internationale Kritik gestoßen. Man wählte
daher die Methode des „Verschwindenlassens“, um weniger nationales und
internationales Aufsehen zu erregen. Das „Verschwindenlassen“, Foltern und
Morden war jedoch keinesfalls ein isoliertes Verbrechen, vielmehr stellte es nur
die geheime Seite eines umfangreichen Unterdrückungsprogramms dar, das
seinerseits weitreichenden gesellschaftspolitischen Zielen dienen sollte.
Kongress, Provinz- und Gemeindeparlamente
wurden aufgelöst. Diese ernannte Videla zum Präsidenten und gab ihm das Recht,
Gesetze zu erlassen. Die politischen Parteien der Linken wurden verboten oder
suspendiert, die anderen Parteien teilweise in ihrer Arbeit behindert. Die
Pressefreiheit, die Freiheit der Religionsausübung und die Freiheit der
akademischen Lehre wurde eingeschränkt, die Gewerkschaften entrechtet, das
Recht auf Versammlungsfreiheit abgeschafft und weitere Arbeitnehmerrechte
aufgehoben (Acura, Carls H./Smulovitz, Catalania; Guarding the Guardians in
Argentina: Some Lessons about the Risks and the Benefits of Empowering the
Courts; in: Mc. Adams, A. James,
Transitional Justice and the Rule of Law in New Democracies, Notre Dame 1997). Die
Mitglieder des Obersten Gerichts wurden abgesetzt, alle weiteren Staatsbeamten
in Schlüsselpositionen ersetzte man und die wichtigsten Institutionen des
Landes wurden unter militärischen Befehl gestellt. Überdies wurde politischen
Gefangenen das sog. Optionsrecht, d. h. die Möglichkeit das Exil zu wählen,
genommen. Zahlreiche Strafandrohungen wie für öffentliche Ruhestörung oder
Verletzung der Würde der Streitkräfte wurden erhöht und die Vollstreckung der
Todesstrafe wurde erleichtert.
Dabei unterschied sich das Ausmaß und die
Brutalität der Repression von den anderen Diktaturen im südlichen
Lateinamerika zur damaligen Zeit. Es wurden rund 30.000 Menschen ermordet.
3.2 Die Ideologie der Militärs
Der damals für die Provinz Buenos Aires
verantwortliche Brigadegeneral Iberico Manuel Saint Jean bringt die Ideologie
der Militärs folgendermaßen zum Ausdruck:
“Erst werden wir die Subversiven töten,
dann ihre Kollaborateure, dann ihre Sympathisanten, danach die Indifferenten,
und zum Schluss die Lauen.“
(zitiert nach: Argentische
Menschenrechtskommission. Argentinien auf dem Weg zum Völkermord, dt. Fassung,
Bonn 1977).
Schon am 20.01.1975 sprach General Videla auf
der Konferenz amerikanischer Streitkräfte in Montevideo aus: „Falls es nötig
sein sollte, dürfen wir nicht zögern, so viele Menschen zu töten als nötig
ist, damit der Frieden in Argentinien herrscht „
General Videla im Oktober 1975: „In
Argentinien werden so viele Menschen sterben, wie es für die Herstellung der
Ordnung erforderlich ist“.
Diese Aussprüche bringen eine Entwicklung
auf den Punkt, die sich in allen lateinamerikanischen Ländern im Zuge des
Kalten Krieges vollzogen hatte. Unter Führung der USA war der sogenannte TIAR,
ein Beistandspakt unter den lateinamerikanischen Ländern, 1947 geschlossen
worden, um sich vor äußeren Feinden zu schützen. Die USA übernahm die militärische
Verteidigung des Kontinents nach außen. Die lateinamerikanischen Armeen
widmeten sich der Aufstandsbekämpfung innerhalb ihrer Länder. So wurden auch
die Organisationsstrukturen der Armeen verändert. Nicht mehr die Verteidigung
der Landesgrenzen war die wichtigste Aufgabe der Streitkräfte. Die neue Planung
sprach von ideologischen Grenzen, die “christlich-abendländische Ideologie“
müsse sich gegen die „jüdisch-marxistische internationale Subversion“ zur
Wehr setzen. Symptomatisch für diese Planung ist die Stationierung der
wichtigsten Heereseinheiten Argentiniens nicht an den dünn besiedelten
Landesgrenzen, sondern in den Großräumen Buenos Aires, Rosario und Córdoba,
wo auch die Mehrheit der Bevölkerung Argentiniens lebt. In den sechziger Jahren
übernahm die USA die Ausbildung von Spezialkräften der verschiedenen
lateinamerikanischen Armeen. Zentrum der Ausbildung war die sogenannte Escuelas
de las Americas in der Panama-Kanal-Zone.
Zweck der Unterdrückungsmaschinerie war es
vor allem, die „nationale Sicherheit“ wiederherzustellen. Außerdem sollte
der Weg für eine in ferner Zukunft mögliche „stabile Demokratie“ geebnet
werden und Verwaltung und Wirtschaft des Landes „modernisiert“ werden.
Dieser „Prozess der Nationalen Reorganisation“ sollte eine am Katholizismus
wie den Werten der westlichen Welt orientierte antikommunistische Kulturreform
zum Inhalt haben. Die Doktrin der Nationalen Sicherheit ging von einem inneren
Feind aus, der im Auftrag des Internationalen Kommunismus die Gesellschaft von
innen heraus zersetze und deshalb mit allen Methoden auch außerhalb der Gesetze
bekämpft werden müsse. Zu den festen Bestandteilen dieser Doktrin zählten
Folter mit wissenschaftlichen Methoden sowie der Einsatz von paramilitärischen
Banden unter dem Oberkommando der Streitkräfte und die Ermordung von
Regimegegnern und -kritikern. Am 01.04.1964 wurde in Brasilien die demokratisch
gewählte Goulart-Regierung gestürzt und eine brutale Militärdiktatur
installiert, in deren Verlauf es zur Anwendung der genannten Methoden kam. Das
Zeitalter der Militärdiktaturen hatte damit begonnen. US-Militärberater wurden
im weiteren Verlauf der Geschichte sowohl in Brasilien, Uruguay, Paraguay,
Chile, Peru, Bolivien als auch in Argentinien eingesetzt. Die Diktaturen
vereinbarten eine sehr weitgehende Zusammenarbeit im Rahmen der „Operación
Condor“. Regimegegner wurden über die Landesgrenzen von den Geheimdiensten
erfasst, verfolgt, ausgeliefert und gegebenenfalls auch liquidiert. Im Rahmen
der Doktrin der Nationalen Sicherheit war man bestrebt, Argentinien direkt in
den Konflikt der Supermächte einzuordnen, wobei man von einer Konzeption des
Dritten Weltkrieges ausging, die diesen als totalen und kompromisslosen Krieg
begriff, in dem die subjektive Auffassung des nationalen Wesens verteidigt wird
(vgl. Nie wieder; S.11).
Ausgehend von dieser Ideologie sah das
argentinische Militär sich in einem Krieg gegen einen inneren Feind, der nur
zum Teil politisch definiert war. Zum obersten Ziel hatte sich die Militärjunta
„die Ausschaltung von Subversion“ gesetzt. Die Militärs bekämpften
allerdings nicht nur die Guerilla, sondern jeden, der — auch gewaltlos —
Ideen unterstützte, die nicht die ihrigen waren. Der erste Junta-Chef General
Jorge Rafael Videla begründete dies so: „Ein Terrorist ist nicht nur
jemand mit einem Gewehr oder einer Bombe, sondern ebenso einer, der Gedanken
verbreitet, die im Gegensatz zur westlichen und christlichen Zivilisation
stehen.“ Nach der Niederschlagung der bewaffneten Gruppen der
Stadtguerilla und ihrer unmittelbaren Unterstützungsgruppen wurde der Kreis der
zu bekämpfenden Gruppen deshalb immer weiter gezogen, letztlich sollten
bestimmte Teile der argentinischen Gesellschaft vernichtet werden. Man berief
sich dabei auf ein Staatsverständnis, wonach die argentinische Nation von
“kranken Elementen“ zu befreien sei. Wer zur abendländisch-christlichen
argentinischen Nation gehörte, bestimmten die Militärs. Die Gruppen, die nicht
dazu zählten, waren zur Vernichtung freigegeben. Dazu gehörten nicht nur
aktive Gewerkschafter, kritische Intellektuelle, Wissenschafter, unbequeme
Journalisten und sozial engagierte Christen, insbesondere Anhänger der
Theologie der Befreiung, sondern auch Sozialarbeiter in den Elendsvierteln und
eben in hohem Maße jüdische Mitbürger. Betroffen war potentiell jede Bevölkerungsgruppe,
die nicht dem Weltbild der Militärs entsprach.
3.3 Die Funktionsweise des
Repressionsapparates, insbesondere das Verschwindenlassen von Menschen
Eine besonders wichtige Rolle in diesem
System spielte der Plan des Verschwindenlassens von Menschen. Aus allen
Berichten geht hervor, dass es sich nicht um einzelne „Gewaltexzesse“
handelte, wie von militärischer Seite euphemistisch behauptet wurde, sondern um
ein ausgeklügeltes System, das nach immer wiederkehrenden Mustern und vor allem
hierarchisch organisiert ablief. Dabei wurde Argentinien militärisch in fünf
Zonen aufgegliedert. Zone 1 umfasste die Stadt und die Provinz Buenos Aires. Der
Kommandeur dieser Zone war von 1976 bis Januar 1979 der Divisionsgeneral Carlos
Guillermo Suarez Mason. Die fünf Zonen waren in weitere sogenannte Subzonen
untergliedert.
In jeder dieser Zonen erhielten die
regionalen Befehlshaber die direkte Verantwortung für antisubversive
Operationen. Es wurden sogenannte Sonderkampfgruppen bzw. Einsatzgruppen (fuerzas
de tareas) gebildet, die sich in Untergruppen aufteilten (grupos de tareas).
Diese Gruppen bildeten die Kommandos, mit
denen teilweise in Zivil, teilweise uniformiert, die Entführungen vorgenommen
wurden. Tausende von Menschen wurden mit Gewalt aus ihren Wohnungen verschleppt,
ohne dass eine richterliche Anordnung vorgelegen hätte. Der Ablauf der Entführungen
im einzelnen wird im Bericht “Nie wieder!“ beschrieben (vgl. Seite 17 bis
21). Der Großteil der Operationen wurde in sogenannten „befreiten Zonen“,
in denen Polizei und Justiz nicht intervenieren durfte, in den späten
Nachtstunden oder frühen Morgenstunden durchgeführt. Unter Einbeziehung der
Polizei wurden mehrere Fahrzeuge eingesetzt, die Opfer in ihren Wohnungen, am
Arbeitsplatz oder an der Universität verhaftet. Dabei wurden meist mehr Kräfte
eingesetzt, als erforderlich gewesen wären. Es sollte ein Effekt der Einschüchterung
und des Terrors nicht nur gegenüber dem Opfer und seiner Familie, sondern auch
gegenüber der unmittelbaren Nachbarschaft erzielt werden. Die Einsatzkräfte
waren oft vermummt und verweigerten jegliche Auskunft zu ihrer Identität.
Versuche, die Polizei herbeizurufen, scheiterten, da diese jegliche Unterstützung
verweigerte, weil sie vorher vom Militär informiert und zur Zurückhaltung
angehalten worden war.
Alle entführten Personen wurden ausnahmslos
im Anschluss an ihre Festnahme einer mehrtägigen bis mehrwöchigen oder
mehrmonatigen Folter unterzogen. Die Misshandlung begann teilweise schon in den
Wohnungen. Die ausgefeilteren Foltermethoden wurden allerdings in speziell dafür
eingerichteten geheimen Haftzentren durchgeführt. Neben anderen Foltermethoden
wie dem trockenen und dem nassen U-Boot (Überstülpen von Plastiktüten, was zu
Erstickungsanfällen führte, Untertauchen in Wasser, das mit Erbrochenem und
Exkrementen gemischt war) wurde insbesondere die Elektrofolter (sogenannte
picana), eine argentinische Erfindung, angewandt. Festgenommene wurden physisch
und psychisch zerstört. Die Folter wurde mit extremem Sadismus
praktiziert und hatte oft den Tod des Opfers zur Folge. Sogar Schwangere, Kinder
und Greise verschwanden und wurden gefoltert. Bis September 1984 waren 8.960
„Verschwundene“ (desaparecidos) erfasst, tatsächlich dürfte ihre
Anzahl 15.000 bis 30.000 Personen betragen. Die Opfer wurden meistens erschossen
und verbrannt, bevor man sie in Massengräber warf oder aber mit ärztlicher
Hilfe betäubt und anschließend über dem Atlantik ins Meer geworfen.
Die Angehörigen wurden über das Schicksal
der Verschwundenen vollkommen im Unklaren gelassen. Über die Justiz
eingeleitete Maßnahmen, wie Habeas-Corpus-Anträge, blieben fast immer ohne
Ergebnis. Die Gefangenen waren in den ca. 340 über das gesamte Land verteilten
geheimen Haftzentren nicht nur illegal ihrer Freiheit beraubt, sie waren bis hin
zur vollständigen physischen Vernichtung den militärischen Machthabern
ausgeliefert. Die geheimen Internierungslager wurden meist von Gendameria, Angestellten
der Bundesgefängnisse, oder Polizisten, immer unter dem Kommando militärischer
Offiziere, geführt, um die isolierte geheime Struktur dieser Lager
sicherzustellen.
Das Militärregime regelte das „Verschwindenlassen“ bürokratisch:
Streit- und Sicherheitskräfte führten „Voruntersuchungen“ durch, die in
Gefängnisstrafen münden konnten. Zivilisten wurden von Standgerichten wegen
Delikten der „Subversion“ oder „Sabotage“ verurteilt, für „subversive
Aktivitäten“ wurde die Todesstrafe eingeführt. Inhaftierte
blieben auch bei richterlicher Freilassungsanordnung in Haft, wenn der
Staatsanwalt der Freilassung widersprach. Ein Widerspruch gegen eine
Inhaftierung war nur noch vor dem Bundesstrafgericht möglich. Am 12. September
1979 legte die Junta das Gesetz 22068 über die Annahme des Todes aufgrund von
Verschwinden vor. Die neue Gesetzgebung ermächtigte den Staat (wie auch die
Familienangehörigen), jede zwischen dem 6. November 1974 und dem 12. September
1979 als vermisst gemeldete Person für tot zu erklären. „Innenminister“
General Harguindeguy zufolge war es Zweck dieses Gesetzes, „die Rechte
vermisster Personen zu regeln“. Strenggenommen war das Gesetz 22068 überflüssig,
aber es versetzte den Staat in die Lage, eine Toderklärung gegen den Wunsch der
Familie zu fordern. Der Richter konnte eine Person für tot erklären, ohne
einer Untersuchung der Umstände des „Verschwindens“ vornehmen zu müssen
In dem Dokument der
Menschenrechtsorganisation CELS “Terrorismo del Estado“ sind zwei wichtige
Aussagen hoher Militärs wiedergegeben worden, die die Aufgabenverteilung
innerhalb des Militärs verdeutlichen und die sich im übrigen mit den später
angestellten Untersuchungen decken. Konteradmiral Manuel Jacinto Garcia Tallada
hatte als Chef des Oberkommandos der Marine den Oberbefehl über die Kräfte für
Spezialaufgaben, die insbesondere als sogenannte Paramilitärs ohne Uniform mit
den Entführungen betraut waren. Er sagte aus, dass die Kommandanten dieser
Gruppen ihm als Oberbefehlshaber eine Übersicht über die Operationen gaben und
auch die Probleme und Erfahrungen im einzelnen mit ihm besprachen. Vizeadmiral
Oscar Antonio Montes sagte aus, dass die Tätigkeit der Einsatzkräfte in der
Verschleppung der Entführten in die geheimen Haftzentren bestand und diese dann
dort unter Folter von Geheimdienstoffizieren verhört wurden.
In dem Bericht der Inter-Amerikanischen
Menschenrechtskommission (Comision Interamericana de Derechos Humanos, CIDH)
der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) werden diese Zeugenaussagen bestätigt.
Nach ihrem Besuch in Argentinien fasste die CIDH in ihrem Abschlußbericht vom
September 1979 treffend zusammen:
„Im Feldzug gegen die Subversion wurden
Spezialeinheiten gebildet ... aus allen Waffengattungen, deren
Kommandoeinheiten bei ihren Operationen autonom und unabhängig waren.... Die
Aktivitäten dieser Kommandoeinheiten richteten sich gegen alle Personen, die
— tatsächlich oder potentiell — eine Gefahr für die Sicherheit des Staates
darstellen konnten. ... Es erscheint erwiesen, dass die Entscheidung,
Kommandoeinheiten einzurichten, die am Verschwindenlassen und bei der möglichen
Vernichtung dieser Tausende von Menschen mitwirkten, auf der höchsten Ebene der
Streitkräfte getroffen wurde. ... Als Ergebnis besaß jede
Kommandoeinheit unumschränkte Vollmachten zur Beseitigung von Terroristen oder
Personen, die als Terroristen verdächtigt wurden“.
3.4 Der Abgang der Militärs
Später rechtfertigte das Militärregime
seine Taten damit, dass man sich in einem „anti-subversiven Kampf gegen
„Marxisten-Leninisten, Verräter am Vaterland, Materialisten und Atheisten“
sowie „Feinde der westlichen, christlichen Werte“ befunden habe.
Dieser Kampf sei ein „schmutziger Krieg“ (guerra sucia) gewesen,
„diejenigen, die in schmutzig machten, waren die Subversiven: Sie wählten die
Formen des Kampfes und bestimmten unsere Aktionen“.
Noch im Juni 1982 behauptete „Innenminister“ Saint Jean:
„Von 8.700 Personen, die seit 1976 festgenommen wurden, wurden 7.000
freigelassen und lediglich 475 Personen verblieben in Haft“.
Am 28. April 1983 stellte das Militär seine Position zu den
Menschenrechtsverletzungen im „Finalen Dokument (Documento Final) zum
Krieg gegen Subversion und Terrorismus“ dar. Man behauptete, die subversiven
Kräfte hätten 25.000 Rekruten gehabt. Von diesen seien 15.000 „technisch in
der Lage und ideologisch trainiert gewesen zu töten“.
Fehler wurden wie in jedem Krieg begangen, die Angehörigen der Streitkräfte
handelten aber während des Krieges im Rahmen ihrer Pflicht.“
Die „Verschwundenen“, die sich nicht
versteckten oder im Exil befanden, müssten „wegen gesetzlicher und
administrativen Zwecke“ als verstorben angesehen werden.
Die Junta betonte, es gäbe keine weiteren
Enthüllungen über den „schmutzigen Krieg“. General R. E. Viola am
18.03.1981 auf die Frage eines Reporters über die Notwendigkeit von
Ermittlungen im Zusammenhang mit „Verschwundenen“:
„Das steht absolut außer Frage. Das ist ein Krieg und wir sind die
Sieger. Sie können sicher sein, dass im letzten Krieg, wenn die Armeen des
Reichs gesiegt hätten, die Kriegsverbrecherprozesse in Virginia und nicht in Nürnberg
stattgefunden hätten „~.
Bei nur schätzungsweise 356 Personen
wurde wegen subversiver Tätigkeiten vor Militärgerichten verhandelt. Allein
die hohe Anzahl „Verschwundener“ zeigt, dass die befehlshabenden Offizieren
den Feind in viel weiterem Sinne als linke oder rebellische Einstellung
definierten.
In eigener Person verfolgte Sicherheitsbeamte behaupteten, sie seien
benutzt und um ihre „nationalen Ideale“ betrogen worden. Ein weiteres
beliebtes Argument war, es handele sich um „individuelle Exzesse Einzelner“.
Eher ungewöhnlich war folgende Aussage Generals Ramon J. Camps im Februar 1983:
„Keine verschwundenen Personen waren mehr
am Leben ... niemand sagte die Wahrheit, um internationale Wirtschaftshilfen
nicht zu gefährden ... weder der Kampf noch meine Rolle in ihm sind vorüber..
Zwischen 1980 und 1982 steigerten sich die
politischen und ökonomischen Schwierigkeiten der Junta. General Viola, der
General Videla ablöste, wurde nach kurzer Zeit durch eine Palast Revolte gestürzt.
Neuer Präsident wurde General Galtieri.
Die Militärjunta sah die „Lösung“ ihrer
Probleme in einer Invasion der Malvinen (Falkland) Inseln. Die am 2. April 1982
gestartete Invasion endete in einer militärischen Katastrophe für das
argentinische Militär. Die Militärstrategen hatten die Reaktion der Briten
vollkommen falsch eingeschätzt und keinerlei Alternativstrategien zur Hand.
Nach der militärischen Niederlage am
14.06.1982 verlor die Junta gegenüber der Bevölkerung ihre Autorität.
Galtieri musste abtreten, neuer Präsident einer Übergangsjunta wurde Juni 1982
General Bigone. Zwischen Juni und September 1982 brach der Konsens zwischen den
Waffengattungen. Die Junta musste die Etablierung ihrer eigenen
rechtsgerichteten Partei aufgeben und trat in Verhandlungen mit der
Peronistischen und Radikalen Partei. Im November 1982 präsentierte die Junta
den Parteien eine Liste mit 15 Grundsätzen denen sie „zustimmen“ sollten,
um „die Institutionalisierung des Landes abzuschließen“. Als die Junta
keinen Konsens erreichte, erklärte sie einseitig die Grundsätze, in denen sie
keine Kompromisse eingehen wollte, für obligatorisch. Wahlen wurden für
Oktober 1983 angesetzt.
Am 22.09.1983, einen Monat vor Wahltermin,
erließ die Junta das „Gesetz zur nationalen Aussöhnung“ (Ley de
Pacificasión Nacional), auch bekannt als „Selbstamnestierungsgesetz“.
- Die
Strafverfolgung von Delikten, die zwischen dem 25.05.1973 und dem
17.06.1982 im Zuge der Bekämpfung der „Subversion“ begangen wurden, ist
„erloschen“.
-
Jegliche Ermittlungsmaßnahme gegen die betroffenen Personen ist unzulässig.
- Ausgenommen sind „Mitglieder illegaler terroristischer und
subversiver Vereinigungen“~ und die Delikte „wirtschaftlicher Subversion“
(die in der Regel ebenfalls von solchen Personen begangen werden ).
In den letzten Tagen seiner Regentschaft
ordnete de facto „Präsident“ General Bignone im Geheim-Dekret Nr. 2726/83
die „Zerstörung von in den Händen der
nationalen Exekutive befindlichen Dokumenten über Internierte im Falle des
Ausnahmezustands“ an.
Insgesamt erließ die Junta zwischen 1976 und
1983 mehr als zwanzig Geheimgesetze und mindestens zwei Geheimverordnungen, von
denen wenigstens einige in Beziehung zur Strategie des staatlichen Terrors
standen. Viele Beweise über den Verbleib der „Verschwundenen“ wurden
so vor Ende der Militärdiktatur vernichtet.