Völkermord

3. Verfolgung und Unterdrückung während der argentinischen Militärdiktatur  (1976-1983)

3.1 Kurze historische Schilderung – Die Vorgeschichte
3.2 Die Ideologie der Militärs
3.3 Die Funktionsweise des Repressionsapparates, insbesondere das Verschwindenlassen von Menschen 

Die wohl umfassendste Darstellung des Repressionsapparates der Diktatur in Argentinien ist der Abschlußbericht “Nunca más!“ der CONADEP, der von der ersten gewählten Regierung nach der Militärdiktatur eingesetzten Kommission zur Aufklärung des Schicksals der Verschwundenen. Der Bericht wurde am 28.11.1984 veröffentlicht und ist trotz inzwischen angewachsener Erkenntnisse immer noch aktuell. Dieses Dokument ist auch in deutscher Sprache veröffentlicht worden (“Nie wieder! - Ein Bericht über Entführung, Folter und Mord durch die Militärdiktatur in Argentinien“, hrsg. vom Hamburger Institut für Sozialforschung, Stuttgart 1987). Auf den Bericht soll in der nachfolgenden Zusammenfassung Bezug genommen werden. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Einzeluntersuchungen sowie Sammlungen von Dokumenten, vor allem von Befehlen der Militärdiktatur, auf die hier nur am Rande eingegangen werden kann.

  3.1 Kurze historische Schilderung – Die Vorgeschichte

  Seit dem Militärputsch im September 1930 war die argentinische Geschichte durch politische Instabilität und häufige Eingriffe des Militärs in die Politik gekennzeichnet. Keine einzige gewählte Regierung konnte seitdem bis 1973 ihre Amtszeit beenden.

So wurde im September 1955 Präsident Perón von unzufriedenen Militärs gestürzt, unter anderem weil die städtischen Mittelschichten, aus denen viele Offiziere kamen, ihren Status durch die zunehmende Bedeutung der gewerkschaftlich organisierten Arbeiterschaft gefährdet sahen. Es kam daher zu einer massiven Verfolgung von Arbeitern und ihren Gewerkschaften.

Perón musste nach Spanien fliehen. Vor allem unter Frondizi wurde Anfang der 60er Jahre immer wieder zum Einsatz von Militärs gegen Gewerkschaften und Oppositionsparteien. Von 1966 bis zum 25.05.1973 waren drei Militärdiktaturen an der Macht. Obwohl der Peronismus bis dahin verboten war und mit allen Mitteln unterdrückt wurde, gelang es den Militär- und Zivilregierungen in den folgenden 17 Jahren, in denen sich Perón im Exil befand, nicht, seinen sozialen und politischen Rückhalt zu brechen.

Mitte der 60er Jahre wurden die Unterdrückungsmethoden verfeinert und verschärft. Hochentwickelte Nachrichtennetze wurden errichtet, Armeeoffiziere erhielten Ausbildung in Aufstandsbekämpfungstechniken (siehe amnesty international, Nicht die Erde hat sie verschluckt. Verschwundene Opfer politischer Verfolgung, Frankfurt a. M. 1982). Politische und soziale Unzufriedenheit führten seit den späten 60er Jahren zu schweren gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Das Verbot jeder freien politischen Betätigung sowie die neue restriktive Wirtschaftspolitik (Arbeitnehmer erlitten beträchtliche Einkommenseinbußen) hatten zahlreiche gesellschaftliche Bewegungen zum Widerstand gegen die Militärs mobilisiert. Ein Arbeiter- und Studentenaufstand 1969 in der Provinzhauptstadt Córdoba konnte nur durch den Einsatz von Militärs niedergeschlagen werden. Seit dieser Zeit bildeten sich im Umfeld der Peronistischen Partei und auf der Linken auch einzelne bewaffnete Gruppierungen. Deren bedeutendste, die Montoneros, waren eine Abspaltung aus der linksperonstischen Bewegung. Sie beriefen sich auf den damals noch im Exil befindlichen und um seine Wiederkehr kämpfenden General Perón. Grosse Teile der Arbeiterschaft sahen in diesem Kampf eine Möglichkeit, an der politischen Macht beteiligt zu werden.

Die Guerillagruppen, die auch unter Jugendlichen in den städtischen Mittelschichten breiten Rückhalt fanden, begingen spektakuläre Einzelaktionen. Sie hatten andererseits in bestimmten Regionen des Landes einen so dauerhaften Erfolg, dass sich die Möglichkeit einer Doppelherrschaft von Guerillabewegung und Staatsorganen abzeichnete. Gleichzeitig begann der Staat systematisch Gewalt sowohl gegen Gefangene als auch gegen Verdächtige einzusetzen. Anfang der 70er Jahre hatten dann geheime Repressionsmethoden bei Polizei und Streitkräften Fuß gefasst. Ein Vorgeschmack auf die Ereignisse, die noch folgen sollten, war das Massaker von Trelew am 22.8.1972, bei dem die Militärs 16 politische Gefangene, die zuvor aus dem Gefängnis von Rawson geflohen waren und sich ergeben hatten, erschossen.

Aufgrund des großen Drucks der Bevölkerung, insbesondere der Gewerkschaften, sowie der Studenten, wurden die Peronisten legalisiert und unter Führung der peronistischen Bewegung wurde eine erneute demokratische Wahl erzwungen. Der dabei zunächst gewählte Präsident Cámpora trat zurück, nachdem der aus dem Exil zurückgekehrte General Perón aufgrund einer weiteren Wahl 1973 die Präsidentschaft übernahm.

 

Nach der Übernahme der Macht durch den zivilen Präsidenten Campora im Frühjahr 1973 wurde zunächst eine Vielzahl von politischen Gefangenen freigelassen. Die gesellschaftliche Lage beruhigte sich. Die linksperonistische Jugend übernahm zahlreiche Funktionen im Staatsapparat. Dabei geriet sie allerdings in Konflikt mit dem anderen Flügel der Peronisten, deren bedeutendster Exponent der spätere Wohlfahrtsminister López Rega war. Zur ersten größeren Auseinandersetzung kam es bei der Rückkehr von General Perón aus Spanien am 20.06.1973. Die Linksperonisten hatten ungefähr zwei Millionen Menschen am Flughafen Ezeiza versammelt, um den Präsidenten zu begrüßen. Bewaffnete Vertreter von rechtsextremen Gruppen des Peronismus eröffneten das Feuer auf die Menschenmenge. Es gab dreizehn Tote und zweihundert Verletzte. Seit diesem Ereignis kam es zu gewaltigen Spannungen nicht nur zwischen den beiden Strömungen des Peronismus, sondern die politischen und sozialen Konflikte nahmen vor allem nach dem Tode Peróns am 01.07.1974 an Heftigkeit noch zu.

 

Während dieser Auseinandersetzungen organisierte der spätere Minister López Rega die inoffiziellen Todesschwadrone, die sogenannte Argentinische Antikommunistische Allianz (AAA) und paramilitärische Banden. Diese mehr als 20 Gruppierungen  wurden vom Staat unterhalten und finanziert, um die Linken auszuschalten. Zwischen 1970 und 1975 wurden mindestens 841 Menschen durch Todesschwadrone getötet. Bei den Opfern handelt es sich überwiegend um Studenten, Rechtsanwälte, Journalisten und aktive Gewerkschafter. In den sogenannten “Comandos Liberadores de America“ hatten sich auch Armeeoffiziere niederer Ränge zusammengetan, um gemeinsam gegen Linke vorzugehen (vgl. dazu Maria Jose Moyano, „The Dirty War in Argentina: Was it a war and how dirty was it ?“ in: Hans Werner Tobler/ Peter Waldmann (Hrsg.) Staatliche und parastaatliche Gewalt in Lateinamerika, Frankfurt 1991, S. 45 ff.).

 

Die spanischen Strafverfolgungsbehörden gehen in ihren Haftbefehlen gegen die Militärjunta vom 10.10.1997 davon aus, dass die Militärs schon zu diesem Zeitpunkt einen kriminellen Plan mit dem Ziel des Verschwindenlassens und der systematischen Eliminierung von Personen verfolgten und zu diesem Zweck Aktionen mittels paramilitärischer Organisationen durchführten. Mit den Anschlägen sollte ein Gefühl allgemeinen Terrors und Desasters geschaffen werden, das die Einsetzung eines Militärregimes rechtfertigen sollte.

 

Ab 1974 begaben sich die peronistischen Montoneros wieder in den Untergrund. Neben diesen existierten andere Guerilla-Gruppen wie ERP (Revolutionäre Volksarmee), der bewaffnete Arm der PRT (Revolutionäre Arbeiterpartei), die in der ländlichen Provinz Tucuman bewaffnet kämpften.

 

Das Militär setzte daraufhin die Präsidentin Perón unter Druck und brachte diese dazu, zahlreiche Ausnahme- und Sondergesetze zu unterzeichnen. So wurde am 05.02.1975 das Dekret 261/75 erlassen, in dem der Generalstab des Heeres autorisiert wurde, alle notwendigen militärischen Operationen durchzuführen, „um die subversiven Elemente in der Provinz Tucuman zu neutralisieren oder zu vernichten“.

 

Die Streitkräfte wurden mit umfangreichen Vollmachten ausgestattet. Durch eine Reihe von Verordnungen legte die Peronistische Regierung den Militärs ab Februar 1975 die Macht im Staat praktisch in die Hand. Verordnung Nr. 2772/75 vom 06.10.1975 beispielsweise erteilte den Streitkräften die Aufgabe „Militär- und Sicherheitsoperationen, die sie zur landesweiten Vernichtung subversiver Elemente für nötig halten (!)“ durchzuführen. Noch Jahre später berief sich die Junta auf diese Verordnungen.

Garro, Alejandro M.-/Dahl, Henry; Legal accountability for human rights violations in Argentina: One step forward and tow steps backward; In: Human Rights Law Journal, Vol. 8 1987), Parts 2-4; Kehl am Rhein, Strasbourg, Arglington; S. 288 f. m. w. N.

Cámara Nacional de Apelaciones en lo Criminal y Correccional de la Capital Federal Buenos Aires: Conviction of former Military Commanders; Auszüge aus dem Urteil vom 09.12.1985 in englischer Übersetzung; in Human Rights Law Journal, Vol. 8 (1987); S. 393.

 

Die Armee bildete darauf hin in der Provinz Tucuman eine unabhängige Einheit, riegelte das Gebiet ab und wandte die Methoden zum Kampf gegen die Guerilla - Folter, Bombardierungen, Massenverhaftungen - auch gegen die Bevölkerung an. Es gab die ersten Verschwundenen.

 

In weiteren Dekreten, die alle beigebracht werden können, wurden die Kompetenzen der Armee immer weiter gestärkt. Die Ermächtigung militärische Operationen durchzuführen, die für notwendig erachtet wurden, die sogenannten subversiven Elemente zu vernichten, wurde auf das gesamte Land ausgeweitet.

 

Am 28.10.1975 wurde der geheime Kampfbefehl der Armee 404/75 verteilt. Ausgestattet mit

der Ermächtigung der Präsidentin, beschloss die Armee in die Offensive zu gehen, deren Ziele wie folgt lauteten:

 

1. bis Ende 1975 sollten die Aktionen der Subversion auf ein Minimum begrenzt werden,

2. bis Ende 1976 sollte die Subversion nur noch ein polizeiliches Problem sein,

3. bis Ende 1977 sollte die Subversion vernichtet werden.

 

Nach Schätzung eines spanischen Militärsoziologen zählten die PRT-ERP damals 600 und die Montoneros etwa 1500 - 2000 bewaffnete Kämpfer. Die Sicherheits- und Streitkräfte hatten zu diesem Zeitpunkt etwa mehrere Zehntausende Menschen unter Waffen. Selbst argentinische Militärberichte von Ende 1975 hatten bereits festgestellt, dass die Guerilla-Gruppen von der Bevölkerung isoliert, ihrer Infrastruktur beraubt und fortschreitend verschlissen sei. Nichtsdestotrotz wurden weitere Ermächtigungen für die Armee ausgestellt.

 

So häufen sich mittlerweile auch die Dokumente und Analysen, die davon ausgehen, dass die Armee ihr angebliches militärisch-politisches Ziel der Besiegung der bewaffneten linken Gruppierungen bereits vor dem Putsch erreicht hatte.

 

Sie hatte fast uneingeschränkte gesetzliche Möglichkeiten und tatsächliche Ressourcen, um das selbst so definierte polizeiliche Problem in den Griff zu kriegen. Es stellt sich jedoch heraus, dass ihre Planungen von Anfang an wesentlich weitergingen. Es sollte das nachfolgend geschilderte Terrorregime installiert und die gesamte Opposition nach festgelegten Stufenplänen bis hin zu potentiellen Gegnern physisch ausgelöscht werden (vgl. dazu u.a. den Aufsatz der Menschenrechtsanwältin Mirta Mántaras, El Manual de la Repression in: Pagina 12 vom 24.03.1999, in dem sie sich auf einen mittlerweile auch im Internet unter www.nuncamas.org.de veröffentlichten Plan der Armee “Plan Del Ejercito“ bezieht).

 

            Am 24.03.1976 kam es dann zu einem scheinbar unblutigen Militärputsch. Die Präsidentin Isabel Perón wurde entführt und auf eine Militärbasis verbracht. Die Oberkommandierenden der drei Teilstreitkräfte, General Videla, Admiral Massera und der inzwischen verstorbene Brigadegeneral Agosti bildeten eine Militärjunta, die die Macht übernahm. Schon Monate vor der Machtergreifung war beschlossen worden, derart offensichtliche Grausamkeiten, wie sie beim Putsch chilenischer Militärs im September 1973 geschahen, zu vermeiden. Denn diese waren auf harte internationale Kritik gestoßen. Man wählte daher die Methode des „Verschwindenlassens“, um weniger nationales und internationales Aufsehen zu erregen. Das „Verschwindenlassen“, Foltern und Morden war jedoch keinesfalls ein isoliertes Verbrechen, vielmehr stellte es nur die geheime Seite eines umfangreichen Unterdrückungsprogramms dar, das seinerseits weitreichenden gesellschaftspolitischen Zielen dienen sollte.

 

Kongress, Provinz- und Gemeindeparlamente wurden aufgelöst. Diese ernannte Videla zum Präsidenten und gab ihm das Recht, Gesetze zu erlassen. Die politischen Parteien der Linken wurden verboten oder suspendiert, die anderen Parteien teilweise in ihrer Arbeit behindert. Die Pressefreiheit, die Freiheit der Religionsausübung und die Freiheit der akademischen Lehre wurde eingeschränkt, die Gewerkschaften entrechtet, das Recht auf Versammlungsfreiheit abgeschafft und weitere Arbeitnehmerrechte aufgehoben (Acura, Carls H./Smulovitz, Catalania; Guarding the Guardians in Argentina: Some Lessons about the Risks and the Benefits of Empowering the Courts; in: Mc. Adams, A. James, Transitional Justice and the Rule of Law in New Democracies, Notre Dame 1997). Die Mitglieder des Obersten Gerichts wurden abgesetzt, alle weiteren Staatsbeamten in Schlüsselpositionen ersetzte man und die wichtigsten Institutionen des Landes wurden unter militärischen Befehl gestellt. Überdies wurde politischen Gefangenen das sog. Optionsrecht, d. h. die Möglichkeit das Exil zu wählen, genommen. Zahlreiche Strafandrohungen wie für öffentliche Ruhestörung oder Verletzung der Würde der Streitkräfte wurden erhöht und die Vollstreckung der Todesstrafe wurde erleichtert.

 

Dabei unterschied sich das Ausmaß und die Brutalität der Repression von den anderen Diktaturen im südlichen Lateinamerika zur damaligen Zeit. Es wurden rund 30.000 Menschen ermordet.

 

3.2 Die Ideologie der Militärs

 

Der damals für die Provinz Buenos Aires verantwortliche Brigadegeneral Iberico Manuel Saint Jean bringt die Ideologie der Militärs folgendermaßen zum Ausdruck:

“Erst werden wir die Subversiven töten, dann ihre Kollaborateure, dann ihre Sympathisanten, danach die Indifferenten, und zum Schluss die Lauen.“

(zitiert nach: Argentische Menschenrechtskommission. Argentinien auf dem Weg zum Völkermord, dt. Fassung, Bonn 1977).

 

Schon am 20.01.1975 sprach General Videla auf der Konferenz amerikanischer Streitkräfte in Montevideo aus: „Falls es nötig sein sollte, dürfen wir nicht zögern, so viele Menschen zu töten als nötig ist, damit der Frieden in Argentinien herrscht „

General Videla im Oktober 1975: „In Argentinien werden so viele Menschen sterben, wie es für die Herstellung der Ordnung erforderlich ist“.

 

Diese Aussprüche bringen eine Entwicklung auf den Punkt, die sich in allen lateinamerikanischen Ländern im Zuge des Kalten Krieges vollzogen hatte. Unter Führung der USA war der sogenannte TIAR, ein Beistandspakt unter den lateinamerikanischen Ländern, 1947 geschlossen worden, um sich vor äußeren Feinden zu schützen. Die USA übernahm die militärische Verteidigung des Kontinents nach außen. Die lateinamerikanischen Armeen widmeten sich der Aufstandsbekämpfung innerhalb ihrer Länder. So wurden auch die Organisationsstrukturen der Armeen verändert. Nicht mehr die Verteidigung der Landesgrenzen war die wichtigste Aufgabe der Streitkräfte. Die neue Planung sprach von ideologischen Grenzen, die “christlich-abendländische Ideologie“ müsse sich gegen die „jüdisch-marxistische internationale Subversion“ zur Wehr setzen. Symptomatisch für diese Planung ist die Stationierung der wichtigsten Heereseinheiten Argentiniens nicht an den dünn besiedelten Landesgrenzen, sondern in den Großräumen Buenos Aires, Rosario und Córdoba, wo auch die Mehrheit der Bevölkerung Argentiniens lebt. In den sechziger Jahren übernahm die USA die Ausbildung von Spezialkräften der verschiedenen lateinamerikanischen Armeen. Zentrum der Ausbildung war die sogenannte Escuelas de las Americas in der Panama-Kanal-Zone.

 

Zweck der Unterdrückungsmaschinerie war es vor allem, die „nationale Sicherheit“ wiederherzustellen. Außerdem sollte der Weg für eine in ferner Zukunft mögliche „stabile Demokratie“ geebnet werden und Verwaltung und Wirtschaft des Landes „modernisiert“ werden. Dieser „Prozess der Nationalen Reorganisation“ sollte eine am Katholizismus wie den Werten der westlichen Welt orientierte antikommunistische Kulturreform zum Inhalt haben. Die Doktrin der Nationalen Sicherheit ging von einem inneren Feind aus, der im Auftrag des Internationalen Kommunismus die Gesellschaft von innen heraus zersetze und deshalb mit allen Methoden auch außerhalb der Gesetze bekämpft werden müsse. Zu den festen Bestandteilen dieser Doktrin zählten Folter mit wissenschaftlichen Methoden sowie der Einsatz von paramilitärischen Banden unter dem Oberkommando der Streitkräfte und die Ermordung von Regimegegnern und -kritikern. Am 01.04.1964 wurde in Brasilien die demokratisch gewählte Goulart-Regierung gestürzt und eine brutale Militärdiktatur installiert, in deren Verlauf es zur Anwendung der genannten Methoden kam. Das Zeitalter der Militärdiktaturen hatte damit begonnen. US-Militärberater wurden im weiteren Verlauf der Geschichte sowohl in Brasilien, Uruguay, Paraguay, Chile, Peru, Bolivien als auch in Argentinien eingesetzt. Die Diktaturen vereinbarten eine sehr weitgehende Zusammenarbeit im Rahmen der „Operación Condor“. Regimegegner wurden über die Landesgrenzen von den Geheimdiensten erfasst, verfolgt, ausgeliefert und gegebenenfalls auch liquidiert. Im Rahmen der Doktrin der Nationalen Sicherheit war man bestrebt, Argentinien direkt in den Konflikt der Supermächte einzuordnen, wobei man von einer Konzeption des Dritten Weltkrieges ausging, die diesen als totalen und kompromisslosen Krieg begriff, in dem die subjektive Auffassung des nationalen Wesens verteidigt wird (vgl. Nie wieder; S.11).

 

Ausgehend von dieser Ideologie sah das argentinische Militär sich in einem Krieg gegen einen inneren Feind, der nur zum Teil politisch definiert war. Zum obersten Ziel hatte sich die Militärjunta „die Ausschaltung von Subversion“ gesetzt. Die Militärs bekämpften allerdings nicht nur die Guerilla, sondern jeden, der — auch gewaltlos — Ideen unterstützte, die nicht die ihrigen waren. Der erste Junta-Chef General Jorge Rafael Videla begründete dies so: „Ein Terrorist ist nicht nur jemand mit einem Gewehr oder einer Bombe, sondern ebenso einer, der Gedanken verbreitet, die im Gegensatz zur westlichen und christlichen Zivilisation stehen.“ Nach der Niederschlagung der bewaffneten Gruppen der Stadtguerilla und ihrer unmittelbaren Unterstützungsgruppen wurde der Kreis der zu bekämpfenden Gruppen deshalb immer weiter gezogen, letztlich sollten bestimmte Teile der argentinischen Gesellschaft vernichtet werden. Man berief sich dabei auf ein Staatsverständnis, wonach die argentinische Nation von “kranken Elementen“ zu befreien sei. Wer zur abendländisch-christlichen argentinischen Nation gehörte, bestimmten die Militärs. Die Gruppen, die nicht dazu zählten, waren zur Vernichtung freigegeben. Dazu gehörten nicht nur aktive Gewerkschafter, kritische Intellektuelle, Wissenschafter, unbequeme Journalisten und sozial engagierte Christen, insbesondere Anhänger der Theologie der Befreiung, sondern auch Sozialarbeiter in den Elendsvierteln und eben in hohem Maße jüdische Mitbürger. Betroffen war potentiell jede Bevölkerungsgruppe, die nicht dem Weltbild der Militärs entsprach.

 

3.3 Die Funktionsweise des Repressionsapparates, insbesondere das Verschwindenlassen von Menschen

 

Eine besonders wichtige Rolle in diesem System spielte der Plan des Verschwindenlassens von Menschen. Aus allen Berichten geht hervor, dass es sich nicht um einzelne „Gewaltexzesse“ handelte, wie von militärischer Seite euphemistisch behauptet wurde, sondern um ein ausgeklügeltes System, das nach immer wiederkehrenden Mustern und vor allem hierarchisch organisiert ablief. Dabei wurde Argentinien militärisch in fünf Zonen aufgegliedert. Zone 1 umfasste die Stadt und die Provinz Buenos Aires. Der Kommandeur dieser Zone war von 1976 bis Januar 1979 der Divisionsgeneral Carlos Guillermo Suarez Mason. Die fünf Zonen waren in weitere sogenannte Subzonen untergliedert.

 

In jeder dieser Zonen erhielten die regionalen Befehlshaber die direkte Verantwortung für antisubversive Operationen. Es wurden sogenannte Sonderkampfgruppen bzw. Einsatzgruppen (fuerzas de tareas) gebildet, die sich in Untergruppen aufteilten (grupos de tareas).

 

Diese Gruppen bildeten die Kommandos, mit denen teilweise in Zivil, teilweise uniformiert, die Entführungen vorgenommen wurden. Tausende von Menschen wurden mit Gewalt aus ihren Wohnungen verschleppt, ohne dass eine richterliche Anordnung vorgelegen hätte. Der Ablauf der Entführungen im einzelnen wird im Bericht “Nie wieder!“ beschrieben (vgl. Seite 17 bis 21). Der Großteil der Operationen wurde in sogenannten „befreiten Zonen“, in denen Polizei und Justiz nicht intervenieren durfte, in den späten Nachtstunden oder frühen Morgenstunden durchgeführt. Unter Einbeziehung der Polizei wurden mehrere Fahrzeuge eingesetzt, die Opfer in ihren Wohnungen, am Arbeitsplatz oder an der Universität verhaftet. Dabei wurden meist mehr Kräfte eingesetzt, als erforderlich gewesen wären. Es sollte ein Effekt der Einschüchterung und des Terrors nicht nur gegenüber dem Opfer und seiner Familie, sondern auch gegenüber der unmittelbaren Nachbarschaft erzielt werden. Die Einsatzkräfte waren oft vermummt und verweigerten jegliche Auskunft zu ihrer Identität. Versuche, die Polizei herbeizurufen, scheiterten, da diese jegliche Unterstützung verweigerte, weil sie vorher vom Militär informiert und zur Zurückhaltung angehalten worden war.

 

Alle entführten Personen wurden ausnahmslos im Anschluss an ihre Festnahme einer mehrtägigen bis mehrwöchigen oder mehrmonatigen Folter unterzogen. Die Misshandlung begann teilweise schon in den Wohnungen. Die ausgefeilteren Foltermethoden wurden allerdings in speziell dafür eingerichteten geheimen Haftzentren durchgeführt. Neben anderen Foltermethoden wie dem trockenen und dem nassen U-Boot (Überstülpen von Plastiktüten, was zu Erstickungsanfällen führte, Untertauchen in Wasser, das mit Erbrochenem und Exkrementen gemischt war) wurde insbesondere die Elektrofolter (sogenannte picana), eine argentinische Erfindung, angewandt. Festgenommene wurden physisch und psychisch zerstört. Die Folter wurde mit extremem Sadismus praktiziert und hatte oft den Tod des Opfers zur Folge. Sogar Schwangere, Kinder und Greise verschwanden und wurden gefoltert. Bis September 1984 waren 8.960 „Verschwundene“ (desaparecidos) erfasst, tatsächlich dürfte ihre Anzahl 15.000 bis 30.000 Personen betragen. Die Opfer wurden meistens erschossen und verbrannt, bevor man sie in Massengräber warf oder aber mit ärztlicher Hilfe betäubt und anschließend über dem Atlantik ins Meer geworfen.

 

Die Angehörigen wurden über das Schicksal der Verschwundenen vollkommen im Unklaren gelassen. Über die Justiz eingeleitete Maßnahmen, wie Habeas-Corpus-Anträge, blieben fast immer ohne Ergebnis. Die Gefangenen waren in den ca. 340 über das gesamte Land verteilten geheimen Haftzentren nicht nur illegal ihrer Freiheit beraubt, sie waren bis hin zur vollständigen physischen Vernichtung den militärischen Machthabern ausgeliefert. Die geheimen Internierungslager wurden meist von Gendameria, Angestellten der Bundesgefängnisse, oder Polizisten, immer unter dem Kommando militärischer Offiziere, geführt, um die isolierte geheime Struktur dieser Lager sicherzustellen.

 

Das Militärregime regelte das „Verschwindenlassen“ bürokratisch: Streit- und Sicherheitskräfte führten „Voruntersuchungen“ durch, die in Gefängnisstrafen münden konnten. Zivilisten wurden von Standgerichten wegen Delikten der „Subversion“ oder „Sabotage“ verurteilt, für „subversive Aktivitäten“ wurde die Todesstrafe eingeführt. Inhaftierte blieben auch bei richterlicher Freilassungsanordnung in Haft, wenn der Staatsanwalt der Freilassung widersprach. Ein Widerspruch gegen eine Inhaftierung war nur noch vor dem Bundesstrafgericht möglich. Am 12. September 1979 legte die Junta das Gesetz 22068 über die Annahme des Todes aufgrund von Verschwinden vor. Die neue Gesetzgebung ermächtigte den Staat (wie auch die Familienangehörigen), jede zwischen dem 6. November 1974 und dem 12. September 1979 als vermisst gemeldete Person für tot zu erklären. „Innenminister“ General Harguindeguy zufolge war es Zweck dieses Gesetzes, „die Rechte vermisster Personen zu regeln“. Strenggenommen war das Gesetz 22068 überflüssig, aber es versetzte den Staat in die Lage, eine Toderklärung gegen den Wunsch der Familie zu fordern. Der Richter konnte eine Person für tot erklären, ohne einer Untersuchung der Umstände des „Verschwindens“ vornehmen zu müssen

 

In dem Dokument der Menschenrechtsorganisation CELS “Terrorismo del Estado“ sind zwei wichtige Aussagen hoher Militärs wiedergegeben worden, die die Aufgabenverteilung innerhalb des Militärs verdeutlichen und die sich im übrigen mit den später angestellten Untersuchungen decken. Konteradmiral Manuel Jacinto Garcia Tallada hatte als Chef des Oberkommandos der Marine den Oberbefehl über die Kräfte für Spezialaufgaben, die insbesondere als sogenannte Paramilitärs ohne Uniform mit den Entführungen betraut waren. Er sagte aus, dass die Kommandanten dieser Gruppen ihm als Oberbefehlshaber eine Übersicht über die Operationen gaben und auch die Probleme und Erfahrungen im einzelnen mit ihm besprachen. Vizeadmiral Oscar Antonio Montes sagte aus, dass die Tätigkeit der Einsatzkräfte in der Verschleppung der Entführten in die geheimen Haftzentren bestand und diese dann dort unter Folter von Geheimdienstoffizieren verhört wurden.

 

In dem Bericht der Inter-Amerikanischen Menschenrechtskommission (Comision Interamericana de Derechos Humanos, CIDH) der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) werden diese Zeugenaussagen bestätigt. Nach ihrem Besuch in Argentinien fasste die CIDH in ihrem Abschlußbericht vom September 1979 treffend zusammen:

 

„Im Feldzug gegen die Subversion wurden Spezialeinheiten gebildet ... aus allen Waffengattungen, deren Kommandoeinheiten bei ihren Operationen autonom und unabhängig waren.... Die Aktivitäten dieser Kommandoeinheiten richteten sich gegen alle Personen, die — tatsächlich oder potentiell — eine Gefahr für die Sicherheit des Staates darstellen konnten. ... Es erscheint erwiesen, dass die Entscheidung, Kommandoeinheiten einzurichten, die am Verschwindenlassen und bei der möglichen Vernichtung dieser Tausende von Menschen mitwirkten, auf der höchsten Ebene der Streitkräfte getroffen wurde. ... Als Ergebnis besaß jede Kommandoeinheit unumschränkte Vollmachten zur Beseitigung von Terroristen oder Personen, die als Terroristen verdächtigt wurden“.

 

3.4 Der Abgang der Militärs

 

Später rechtfertigte das Militärregime seine Taten damit, dass man sich in einem „anti-subversiven Kampf gegen „Marxisten-Leninisten, Verräter am Vaterland, Materialisten und Atheisten“ sowie „Feinde der westlichen, christlichen Werte“ befunden habe. Dieser Kampf sei ein „schmutziger Krieg“ (guerra sucia) gewesen, „diejenigen, die in schmutzig machten, waren die Subversiven: Sie wählten die Formen des Kampfes und bestimmten unsere Aktionen“.

 

Noch im Juni 1982 behauptete „Innenminister“ Saint Jean:

 

„Von 8.700 Personen, die seit 1976 festgenommen wurden, wurden 7.000 freigelassen und lediglich 475 Personen verblieben in Haft“.

 

Am 28. April 1983 stellte das Militär seine Position zu den Menschenrechtsverletzungen im „Finalen Dokument (Documento Final) zum Krieg gegen Subversion und Terrorismus“ dar. Man behauptete, die subversiven Kräfte hätten 25.000 Rekruten gehabt. Von diesen seien 15.000 „technisch in der Lage und ideologisch trainiert gewesen zu töten“.

 

Fehler wurden wie in jedem Krieg begangen, die Angehörigen der Streitkräfte handelten aber während des Krieges im Rahmen ihrer Pflicht.“

Die „Verschwundenen“, die sich nicht versteckten oder im Exil befanden, müssten „wegen gesetzlicher und administrativen Zwecke“ als verstorben angesehen werden.

 

Die Junta betonte, es gäbe keine weiteren Enthüllungen über den „schmutzigen Krieg“. General R. E. Viola am 18.03.1981 auf die Frage eines Reporters über die Notwendigkeit von Ermittlungen im Zusammenhang mit „Verschwundenen“:

 

„Das steht absolut außer Frage. Das ist ein Krieg und wir sind die Sieger. Sie können sicher sein, dass im letzten Krieg, wenn die Armeen des Reichs gesiegt hätten, die Kriegsverbrecherprozesse in Virginia und nicht in Nürnberg stattgefunden hätten „~.

 

Bei nur schätzungsweise 356 Personen wurde wegen subversiver Tätigkeiten vor Militärgerichten verhandelt. Allein die hohe Anzahl „Verschwundener“ zeigt, dass die befehlshabenden Offizieren den Feind in viel weiterem Sinne als linke oder rebellische Einstellung definierten.

 

In eigener Person verfolgte Sicherheitsbeamte behaupteten, sie seien benutzt und um ihre „nationalen Ideale“ betrogen worden. Ein weiteres beliebtes Argument war, es handele sich um „individuelle Exzesse Einzelner“. Eher ungewöhnlich war folgende Aussage Generals Ramon J. Camps im Februar 1983:

„Keine verschwundenen Personen waren mehr am Leben ... niemand sagte die Wahrheit, um internationale Wirtschaftshilfen nicht zu gefährden ... weder der Kampf noch meine Rolle in ihm sind vorüber..

 

Zwischen 1980 und 1982 steigerten sich die politischen und ökonomischen Schwierigkeiten der Junta. General Viola, der General Videla ablöste, wurde nach kurzer Zeit durch eine Palast Revolte gestürzt. Neuer Präsident wurde General Galtieri.

 

Die Militärjunta sah die „Lösung“ ihrer Probleme in einer Invasion der Malvinen (Falkland) Inseln. Die am 2. April 1982 gestartete Invasion endete in einer militärischen Katastrophe für das argentinische Militär. Die Militärstrategen hatten die Reaktion der Briten vollkommen falsch eingeschätzt und keinerlei Alternativstrategien zur Hand.

 

Nach der militärischen Niederlage am 14.06.1982 verlor die Junta gegenüber der Bevölkerung ihre Autorität. Galtieri musste abtreten, neuer Präsident einer Übergangsjunta wurde Juni 1982 General Bigone. Zwischen Juni und September 1982 brach der Konsens zwischen den Waffengattungen. Die Junta musste die Etablierung ihrer eigenen rechtsgerichteten Partei aufgeben und trat in Verhandlungen mit der Peronistischen und Radikalen Partei. Im November 1982 präsentierte die Junta den Parteien eine Liste mit 15 Grundsätzen denen sie „zustimmen“ sollten, um „die Institutionalisierung des Landes abzuschließen“. Als die Junta keinen Konsens erreichte, erklärte sie einseitig die Grundsätze, in denen sie keine Kompromisse eingehen wollte, für obligatorisch. Wahlen wurden für Oktober 1983 angesetzt.


 

Am 22.09.1983, einen Monat vor Wahltermin, erließ die Junta das „Gesetz zur nationalen Aussöhnung“ (Ley de Pacificasión Nacional), auch bekannt als „Selbstamnestierungsgesetz“.

 

- Die Strafverfolgung von Delikten, die zwischen dem 25.05.1973 und dem 17.06.1982 im Zuge der Bekämpfung der „Subversion“ begangen wurden, ist „erloschen“.

-           Jegliche Ermittlungsmaßnahme gegen die betroffenen Personen ist unzulässig.

- Ausgenommen sind „Mitglieder illegaler terroristischer und subversiver Vereinigungen“~ und die Delikte „wirtschaftlicher Subversion“ (die in der Regel ebenfalls von solchen Personen begangen werden ).

 

In den letzten Tagen seiner Regentschaft ordnete de facto „Präsident“ General Bignone im Geheim-Dekret Nr. 2726/83 die „Zerstörung von in den Händen der nationalen Exekutive befindlichen Dokumenten über Internierte im Falle des Ausnahmezustands“ an.

 

Insgesamt erließ die Junta zwischen 1976 und 1983 mehr als zwanzig Geheimgesetze und mindestens zwei Geheimverordnungen, von denen wenigstens einige in Beziehung zur Strategie des staatlichen Terrors standen. Viele Beweise über den Verbleib der „Verschwundenen“ wurden so vor Ende der Militärdiktatur vernichtet.

 

4. Strafverfolgung und Straflosigkeit