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Richter
entscheidet gegen Befehlsnotstand – und Schlusspunktgesetze |
Bundesrichter
Claudio Bonadio ist der zweite argentinische Bundesrichter, der
in einem Urteil die Amnestiegesetze der 80er Jahre für null und nichtig
erklärt. Unter militärischem Druck hatte die
damalige Regierung von Raul Alfonsin
zuerst das
Befehlsnotstandgesetz und danach
das Schlusspunktgesetz durch das Parlament beschlossen.
Diese
Gesetze beschränkten die Strafverfolgung wegen Menschenrechtsverletzung praktisch
auf die Mitglieder der Militärjunta. Bonadios Urteil bezog sich auf den
Fall von Conrado Gomez.
Herr Gomez wurde von der Einsatzgruppe der
ESMA 1977 entführt. Während seiner Haft in dem
berühmt - berüchtigten Folterzentrum wurde er gezwungen, sein beträchtliches
Eigentum an die Schergen der Einsatzgruppe zu überschreiben. Seit
dem gilt er als Verschwunden.
Sein Sohn hat vor ein paar Jahren Klage
eingereicht. In
seinem Urteil hob Richter Bonadio hervor, dass die gegen Gomez begangenen
Straftaten von diesen Gesetzen nicht
betroffen seien, die begangenen Verbrechen
seien nämlich als "Verbrechen gegen die
Menschlichkeit" zu bewerten.
Die
endgültige Entscheidung über den Fortgang des Prozesses wird das
argentinische Oberste Gericht treffen.
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Anklage
im Condor - Fall |
In
den 70er Jahren vereinbarten die Militärdiktaturen von Argentinien, Chile, Uruguay,
Paraguay, Brasilien und Bolivien eine grenzüberschreitende Verfolgung
der politischen Opposition. Diese Zusammenarbeit
ist unter dem Namen "Operaciòn
Condor" in die Geschichte eingegangen.
Das
demokratische Argentinien von 1973-1976 wurde zum Refugium für alle politisch
Verfolgten aus den Nachbarländern, in denen bereits
Militärdiktaturen herrschten.
Aber nach dem Putsch vom 24.03.76 wurden die
lateinamerikanischen Asylanten
auch in
Argentinien verfolgt und ermordet.
Die
Rechtsanwälte Pedroncini, Baigun und Zamorano haben im Auftrag der Angehörigen
der in Argentinien im Rahmen der "Operaciòn Condor" verschwundenen
Personen 1998 Klage eingereicht.
Zu
diesen Personen zählt auch der deutsch - paraguayische Staatsbürger Federico
Tatter, dessen Fall auch von der Staatsanwaltschaft
Nürnberg - Fürth untersucht wird.
In
Argentinien führte Bundesrichter Bagnasco die Untersuchungen des Falles bis
zu seinem Rückzug aus der Justiz. Der Fall wurde
vom Bundesrichter Canicoba Corral übernommen.
Nach
einer Vernehmung des ehemaligen Diktators Jorge Rafael Videla, beschloss Richter
Canicoba Corral, ihn in 78 Fällen anzuklagen. Bei den Fällen handelt es
sich um uruguayische, paraguayische, chilenische
und bolivianische StaatsbürgerInnen, die in
Argentinien während der Militärdiktatur verschwunden
sind.
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Bundeskammer
bestätigt Cavallo - Urteil |
Die
Richter des zweiten Senats der Bundeskammer der Stadt Buenos Aires haben das
Urteil
des Bundesrichters Gabriel Cavallo im Fall "Poblete" bestätigt.
Im Zusammenhang mit der Untersuchung im Fall
des entführten Kindes Claudia
Poblete hatte Richter Cavallo die Folterer Juan Carlos del Cerro und Julio
Simon festnehmen
lassen. Beide werden verdächtigt, für das Verschwinden von Gertrudis
Haliczk und José Poblete, den Eltern des Kindes,
verantwortlich zu sein.
Der
Untersuchungsrichter erklärte die Bestimmungen der Befehlsnotstand- und Schlusspunktgesetze
in diesem Fall für null und nichtig. Die Verteidigung der Angeklagten
legte Berufung ein, aber das Urteil wurde von der Bundeskammer bestätigt.
Auch in diesem Fall wird sicherlich das Oberste Gericht das letzte Wort haben.
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