Rundbrief 8-2001

 

Nachrichten gegen die Straflosigkeit aus Argentinien

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 Richter entscheidet gegen Befehlsnotstand – und Schlusspunktgesetze

Bundesrichter Claudio Bonadio ist der zweite argentinische Bundesrichter, der in einem Urteil die Amnestiegesetze der 80er Jahre für null und nichtig erklärt. Unter militärischem Druck hatte die damalige Regierung von Raul Alfonsin zuerst das Befehlsnotstandgesetz  und danach das Schlusspunktgesetz durch das Parlament beschlossen.

Diese Gesetze beschränkten die Strafverfolgung wegen Menschenrechtsverletzung praktisch auf die Mitglieder der Militärjunta. Bonadios Urteil bezog sich auf den Fall von Conrado Gomez.  Herr Gomez wurde von der Einsatzgruppe der ESMA 1977 entführt. Während seiner Haft in dem berühmt - berüchtigten Folterzentrum wurde er gezwungen, sein beträchtliches Eigentum an die Schergen der Einsatzgruppe zu überschreiben. Seit dem gilt er als Verschwunden. Sein Sohn hat vor ein paar Jahren Klage eingereicht. In seinem Urteil hob Richter Bonadio hervor, dass die gegen Gomez begangenen Straftaten von diesen Gesetzen nicht betroffen seien, die begangenen Verbrechen seien nämlich als "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" zu bewerten.

Die endgültige Entscheidung über den Fortgang des Prozesses wird das argentinische Oberste Gericht treffen.

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Anklage im Condor - Fall

In den 70er Jahren vereinbarten die Militärdiktaturen von Argentinien, Chile, Uruguay, Paraguay, Brasilien und Bolivien eine grenzüberschreitende Verfolgung der politischen Opposition. Diese Zusammenarbeit ist unter dem Namen "Operaciòn Condor" in die Geschichte eingegangen.

Das demokratische Argentinien von 1973-1976 wurde zum Refugium für alle politisch Verfolgten aus den Nachbarländern, in denen bereits Militärdiktaturen herrschten. Aber nach dem Putsch vom 24.03.76 wurden die lateinamerikanischen Asylanten auch in Argentinien verfolgt und ermordet.

Die Rechtsanwälte Pedroncini, Baigun und Zamorano haben im Auftrag der Angehörigen der in Argentinien im Rahmen der "Operaciòn Condor" verschwundenen Personen 1998 Klage eingereicht.

Zu diesen Personen zählt auch der deutsch - paraguayische Staatsbürger Federico Tatter, dessen Fall auch von der Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth untersucht wird. 

In Argentinien führte Bundesrichter Bagnasco die Untersuchungen des Falles bis zu seinem Rückzug aus der Justiz. Der Fall wurde vom Bundesrichter Canicoba Corral übernommen.

Nach einer Vernehmung des ehemaligen Diktators Jorge Rafael Videla, beschloss Richter Canicoba Corral, ihn in 78 Fällen anzuklagen. Bei den Fällen handelt es sich um uruguayische, paraguayische, chilenische und bolivianische StaatsbürgerInnen, die in Argentinien während der Militärdiktatur verschwunden sind.  

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Bundeskammer bestätigt Cavallo - Urteil

Die Richter des zweiten Senats der Bundeskammer der Stadt Buenos Aires haben das Urteil des Bundesrichters Gabriel Cavallo im Fall "Poblete" bestätigt. Im Zusammenhang mit der Untersuchung im Fall des entführten Kindes Claudia Poblete hatte Richter Cavallo die Folterer Juan Carlos del Cerro und Julio Simon festnehmen lassen. Beide werden verdächtigt, für das Verschwinden von Gertrudis Haliczk und José Poblete, den Eltern des Kindes, verantwortlich zu sein.

Der Untersuchungsrichter erklärte die Bestimmungen der Befehlsnotstand- und Schlusspunktgesetze in diesem Fall für null und nichtig. Die Verteidigung der Angeklagten legte Berufung ein, aber das Urteil wurde von der Bundeskammer bestätigt.

Auch in diesem Fall wird sicherlich das Oberste Gericht das letzte Wort haben.