Rundbrief 8-2001

Anklage vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (CIDH)
wegen deutscher Verschwundene in Argentinien.

 

Rodolfo Yanzon, Rechtsanwalt der Familienangehörigen der deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen in Argentinien, reichte am 21.09.2001 eine Klage gegen die argentinische Regierung bei der Interamerikanischen Menschenrechtskommission ein.

Die eingereichte Klage richtet sich gegen die Weigerung des argentinischen Staates, die Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth zu beantworten. Die argentinische Regierung weigert sich, mit ausländischen Gerichten zu kooperieren, die die in Argentinien begangenen Menschenrechtsverletzungen (1976-1983) untersuchen.

In Argentinien selber sind nur Ermittlungen in Fällen von Kindesentführungen durch die Militärs möglich, sowie die Durchführung von Anhörungen zur "Wahrheitssuche" (ohne strafrechtliche Konsequenzen). Der eingereichte Schriftsatz besteht aus zwei Teilen.Im ersten Teil geht es um die Weigerung Argentiniens das Rechtshilfeersuchen der deutschen Justiz im Fall der deutschen Staatsbürgerin Betina Ehrenhaus und ihren argentinischen Verlobten Pablo Lepiscopo zu beantworten. Hier hat der argentinische Staat das Recht auf Gerechtigkeit verhindert und hier möchte man, dass die CIDH diese Menschenrechtsverletzung behebt.

Im zweiten Teil geht es um das Gesuch in Bezug auf "Oberst Peyrano" (*1), dort versucht man eine "einstweilige Verfügung" der CIDH zu erreichen. Sie soll denn argentinischen Staat zwingen, das Gesuch zu beantworten.

Nach den Arbeitsregeln der CIDH, hat die Kommission zwei Monate Zeit um zu prüfen, ob die Anklage zulässig ist (Ehrenhaus - Fall). Wenn sie zulässig ist, bekommt der Staat und die anklagende Partei die Möglichkeit, durch eine Stellungnahme ihre Standpunkte und Erwartungen darzustellen. Das kann sich dann über einen längeren Zeitraum hinziehen.

Die Bearbeitung des Falles wird folgendermaßen abgeschlossen: Die CIDH erstellt einen Bericht , in dem die begangenen Menschenrechtsverletzungen dargestellt werden und teilt dem Staat mit, wie die Wiedergutmachung erfolgen soll.

 Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: Der Bericht wird veröffentlicht (schon eine Art Sanktion) oder der Staat wird vor dem Menschenrechtsgerichthof verklagt wegen Verstoßes gegen die Interamerikanische Menschenrechtskonvention.

Logischerweise hat der Staat auch das Recht nach der Veröffentlichung beim Gericht Klage einzureichen.  Die "einstweilige Verfügung" im "Peyrano" - Fall könnte die Form einer Empfehlung an den argentinischen Staat haben. Die Kommission würde Vorschläge unterbreiten, damit Argentinien die Bestimmungen der Konvention einhält.  Es geht darum, den argentinischen Staat dazu zu bringen, entweder im eigenen Land die Verbrecher vor Gericht zu bringen oder die Prozesse im Ausland zu   unterstützen.

  (*1) "Oberst Peyrano": Der Mitarbeiter des argentinischen Geheimdienstes Carlos Españadero befragte die Angehörigen der deutschen Verschwundenen in der deutschen Botschaft in Buenos Aires während der Zeit der Militärdiktatur.