Anklage
vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (CIDH)
wegen deutscher Verschwundene in Argentinien.
Rodolfo
Yanzon, Rechtsanwalt der Familienangehörigen der deutschen und deutschstämmigen
Verschwundenen in Argentinien, reichte am 21.09.2001 eine Klage
gegen
die argentinische Regierung bei der Interamerikanischen Menschenrechtskommission
ein.
Die
eingereichte Klage richtet sich gegen die Weigerung des argentinischen Staates,
die Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth zu beantworten.
Die
argentinische Regierung weigert sich, mit ausländischen Gerichten zu
kooperieren, die die in Argentinien
begangenen Menschenrechtsverletzungen (1976-1983)
untersuchen.
In
Argentinien selber sind nur Ermittlungen in Fällen von Kindesentführungen durch
die Militärs möglich, sowie die Durchführung von Anhörungen zur
"Wahrheitssuche" (ohne
strafrechtliche Konsequenzen). Der
eingereichte Schriftsatz besteht aus zwei Teilen.Im ersten Teil geht es um
die Weigerung Argentiniens das Rechtshilfeersuchen der deutschen Justiz im Fall
der
deutschen Staatsbürgerin Betina Ehrenhaus und ihren argentinischen Verlobten
Pablo Lepiscopo zu beantworten. Hier hat der
argentinische Staat das Recht auf
Gerechtigkeit verhindert und hier möchte man, dass
die CIDH diese Menschenrechtsverletzung
behebt.
Im
zweiten Teil geht es um das Gesuch in Bezug auf "Oberst Peyrano" (*1),
dort
versucht man eine "einstweilige Verfügung"
der CIDH zu erreichen. Sie soll denn
argentinischen Staat zwingen, das Gesuch zu
beantworten.
Nach
den Arbeitsregeln der CIDH, hat die Kommission zwei Monate Zeit um zu prüfen,
ob die Anklage zulässig ist (Ehrenhaus - Fall). Wenn sie zulässig ist,
bekommt der Staat und die anklagende Partei die Möglichkeit,
durch eine Stellungnahme
ihre Standpunkte und Erwartungen darzustellen. Das kann sich dann
über einen längeren Zeitraum hinziehen.
Die
Bearbeitung des Falles wird folgendermaßen abgeschlossen: Die CIDH erstellt
einen Bericht , in dem die begangenen
Menschenrechtsverletzungen dargestellt werden und teilt dem Staat mit, wie die
Wiedergutmachung erfolgen soll.
Hierfür
gibt es zwei Möglichkeiten: Der Bericht wird veröffentlicht
(schon eine Art Sanktion) oder der Staat wird vor
dem Menschenrechtsgerichthof verklagt wegen Verstoßes
gegen die Interamerikanische Menschenrechtskonvention.
Logischerweise
hat der Staat auch das Recht nach der Veröffentlichung beim Gericht
Klage einzureichen.
Die "einstweilige Verfügung" im
"Peyrano" - Fall könnte die Form einer Empfehlung
an den argentinischen Staat haben. Die Kommission würde Vorschläge unterbreiten,
damit Argentinien die Bestimmungen der Konvention einhält.
Es geht darum, den argentinischen Staat dazu
zu bringen, entweder im eigenen Land
die Verbrecher vor Gericht zu bringen oder die Prozesse im Ausland zu
unterstützen.
(*1) "Oberst Peyrano": Der Mitarbeiter des argentinischen Geheimdienstes Carlos Españadero befragte die Angehörigen der deutschen Verschwundenen in der deutschen Botschaft in Buenos Aires während der Zeit der Militärdiktatur.
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