Rundbrief 8-2001

Haftbefehl im Fall Elisabeth Käsemann

Am 11.07.2001 hat das Amtsgericht Nürnberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth Haftbefehl gegen den ehemaligen General Carlos Guillermo Suarez Mason erlassen. Suarez Mason, ehemaliger Chef des I. Heereskorps und Kommandeur der Zone 1 der früheren Militärjunta, wird zur Last gelegt, für die Folter und Ermordung von Elisabeth Käsemann verantwortlich gewesen zu sein.

Die "Koalition gegen Straflosigkeit" begrüßt diesen internationalen Haftbefehl nachdrücklich. "Das ist ein Durchbruch in Deutschland bei der internationalen Strafverfolgung schwerer Menschenrechtsverletzungen", sagte der Sprecher der Koalition, Pfarrer Kuno Hauck. "Dieser Haftbefehl aus Nürnberg ist eine Botschaft der deutschen Justizbehörden, dass himmelschreiendes Unrecht nicht tatenlos  hingenommen werden kann". Für die "Koalition gegen Straflosigkeit" ist nun die deutsche Politik am Zuge. "Es liegt an der Bundesregierung, ob diesem Haftbefehl Folge geleistet wird", betonte der Sprecher der "Koalition gegen Straflosigkeit".

Darüber hinaus ist der Haftbefehl ein eindeutiges Signal an die Opfer und Familienangehörigen. "Dieser Haftbefehl ist der Anfang einer moralischen und juristischen Wiedergutmachung für die Opfer. Die Untätigkeit der Justizbehörden in der Zeit der Militärdiktatur hat tiefe Wunden geschlagen", sagte der Anwalt des Falles Käsemann, Roland Beckert.

Auf dem langen und schweren Weg, den der Vater der ermordeten Elisabeth Käsemann nach ihrem Verschwinden 1977 begonnen hat, gibt es nach 25 Jahren einen neuen Hoffnungsschimmer. "Auch wenn Professor Ernst Käsemann dies nicht mehr miterleben kann, ist es besonders für die Familie und Freunde von Elisabeth Käsemann und für alle, die sich schon in den 70er Jahren für ihre Rettung eingesetzt haben, ein großer Tag", erklärte Rechtsanwalt Beckert.

Die "Koalition gegen Straflosigkeit" sieht sich durch diesen internationalen Haftbefehl gestärkt. "Suarez Mason ist nur der erste aus einer langen Liste von Verbrechern, die wir zur Anzeige gebracht haben. Wir erhoffen nun, dass auch in den anderen Fällen mit Nachdruck ermittelt wird", erklärte Stefan Herbst von der Missionszentrale der Franziskaner.

In der schriftlichen Begründung des Haftbefehls wird erläutert, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben haben, dass Suarez Mason unter dem dringenden Tatverdacht des Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der Freiheitsberaubung an Elisabeth Käsemann steht. Darüber hinaus bestünde Fluchtgefahr des Beschuldigten.

Hervorzuheben ist, dass ein deutsches Gericht folgendes festgestellt hat: "Der Beschuldigte, der die physische Vernichtung eines Menschen allein wegen dessen anderer politischen Einstellung anordnete, handelte auch aus niedrigen Beweggründen" (um bereits begangene Straftaten zu verdecken).