Rundbrief 8-2001

SUAREZ MASON IN AUSLIEFERUNGSHAFT

Wie das Oberlandesgericht Nürnberg in seiner Pressemeldung bestätigt, hat das   argentinische Außenministerium die deutsche Botschaft in Buenos Aires am 05.10.2001 offiziell darüber unterrichtet, dass der argentinische Bundesrichter Dr. Cavallo am 03.10.2001 aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Nürnberg vom 11.07.2001 gegen den Beschuldigten Carlos Guillermo Suarez Mason die Auslieferungshaft angeordnet hat.

"Die argentinische Justiz war über den Haftbefehl des Amtsgerichts Nürnberg aufgrund der internationalen Fahndung durch Interpol Buenos Aires in Kenntnis gesetzt worden. Nach Eingang der vollständigen Auslieferungsunterlagen werden die argentinischen Behörden darüber entscheiden, ob der Beschuldigte tatsächlich nach Deutschland ausgeliefert wird. Sollte der Beschuldigte ausgeliefert werden, wird die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes beim Landgericht Nürnberg-Fürth - Schwurgericht - erheben." (Pressemeldung Oberlandesgericht Nürnberg).

"Für uns ist die Entscheidung des argentinischen Bundesrichters eine tiefe Genugtuung und ein unübersehbares Hoffnungszeichen auf dem Weg zu Wahrheit und Gerechtigkeit" kommentiert Pfr. Kuno Hauck, Sprecher der "Koalition gegen   Straflosigkeit", die aktuellen Ereignisse. Es ist zum ersten Mal, dass ein hoher Verantwortlicher für schwere Menschenrechtsverletzungen in Auslieferungshaft genommen wird.

An die Staatanwaltschaft in Nürnberg gewandt, fordert die Koalition gegen Straflosigkeit jetzt rasche Entscheidungen gegen die weiteren Verantwortlichen für die Folter und Ermordung von Elisabeth Käsemann im Jahre 1977.