SUAREZ
MASON IN AUSLIEFERUNGSHAFT
Wie
das Oberlandesgericht Nürnberg in seiner Pressemeldung bestätigt, hat das
argentinische Außenministerium die deutsche
Botschaft in Buenos Aires am 05.10.2001
offiziell darüber unterrichtet, dass der argentinische Bundesrichter
Dr. Cavallo am 03.10.2001 aufgrund des Haftbefehls
des Amtsgerichts Nürnberg vom
11.07.2001 gegen den Beschuldigten Carlos Guillermo
Suarez Mason die Auslieferungshaft angeordnet hat.
"Die
argentinische Justiz war über den Haftbefehl des Amtsgerichts Nürnberg aufgrund
der internationalen Fahndung durch Interpol Buenos Aires in Kenntnis gesetzt
worden. Nach Eingang der vollständigen Auslieferungsunterlagen werden die
argentinischen Behörden darüber entscheiden, ob der Beschuldigte tatsächlich
nach Deutschland ausgeliefert wird. Sollte der
Beschuldigte ausgeliefert werden,
wird die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes
beim Landgericht Nürnberg-Fürth
- Schwurgericht - erheben." (Pressemeldung
Oberlandesgericht Nürnberg).
"Für
uns ist die Entscheidung des argentinischen Bundesrichters eine tiefe Genugtuung
und ein unübersehbares Hoffnungszeichen auf dem Weg zu Wahrheit und
Gerechtigkeit" kommentiert Pfr. Kuno Hauck,
Sprecher der "Koalition gegen
Straflosigkeit", die aktuellen
Ereignisse. Es ist zum ersten Mal, dass ein
hoher Verantwortlicher
für schwere Menschenrechtsverletzungen in Auslieferungshaft genommen
wird.
An die Staatanwaltschaft in Nürnberg gewandt, fordert die Koalition gegen Straflosigkeit jetzt rasche Entscheidungen gegen die weiteren Verantwortlichen für die Folter und Ermordung von Elisabeth Käsemann im Jahre 1977.
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