|
Strafanzeige Fall Alfredo José Berliner
Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth
Fürther
Str. 112
90429 Nürnberg
Ermittlungsverfahren
gegen Angehörige der argentinischen Militärjunta u.a.
wegen
Mordes u.a.
-
407 Js 41063/98 -
Sehr
geehrter Herr Oberstaatsanwalt Grandpair,
bezugnehmend
auf mein Schreiben vom 24.05.2000 sowie Ihr Schreiben vom 06.06.2000
übersende ich nunmehr anbei diejenigen Unterlagen aus den mir vorliegenden
Ermittlungsakten in Sachen Berliner, die belegen, dass Alfredo José
Berliner von Angehörigen der argentinischen Militärjunta ermordet
wurde. Es handelt sich um Kopien aus dem Todesermittlungsverfahren
des Strafrichters Nr.1 aus San Isidro/ Provinz Buenos Aires.
Ich
nehme zunächst Bezug auf die Schilderung des Sachverhaltes in der
Strafanzeige vom 15.09.1999. Wichtigster Beweis für die Tötung aller
vier Autoinsassen, also auch von Alfredo José Berliner ist die Aussage
des Sohnes der Susana Haydee Solimano, Martin Horacio Mendizabal.
Diese Aussage hatte ich dem Anzeigeschriftsatz in Kopie beigefügt.
Aus der Aussage geht hervor, dass der Zeuge Mendizabal 1979 gemeinsam
mit seiner Mutter und Berliner aus Mexico unter falschem Namen nach
argentinien eingereist ist und sich noch im September 1979 gemeinsam
mit seiner Mutter in einem Haushalt befunden hat, und dass er die
Verhaftung seiner Mutter im September 1979 beobachtet hat.
In
der Akte befinden sich Aussagen der Verwandtschaft von Susana Haydee
Solimano, die diese Aussage von Martin Horacio Mendizabal bestätigen.
Blatt
122 Aussage des Herrn Hernan Agustoni vom 24.12.1979:
Der
Ehemann seiner Schwester, Mendizabal sei bekanntermaßen aktives
Mitglied der Montoneros gewesen. Sie hätte eine Schwester namens
Nelida Ines, verheiratet mit Carlos Melian, der Angestellter bei
der Banco de Galicia war. Vor zirka zwei bis drei Monaten sei der
Familie dieser Schwester von Solimano deren achtjähriger Sohn Martin
Mendizabal zugleich mit einem zirka neun Monate alten Säugling übergeben
worden, einem weiteren Kind Mendizabals und einer anderen Frau.
Der achtjährige Sohn habe mitgeteilt, er habe vom Tode seines Vaters
über das Fernsehen an einem Ort erfahren, den er für ein staatliches
Heim hielt. Dies habe der Zeuge von Dritten erfahren.
Blatt
124 Aussage des Bruders von Susana Haydee Solimano vom 24.12.1979
Alberto Solimano:
Susana
Solimano habe an der argentinisch-katholischen Universität von Buenos
Aires studiert und habe sich als Studentin politisch engagiert.
Sie sei Freundin Mendizabals gewesen. Nach Ihrer Heirat 1969 seien
beide in der Juventud Personista aktiv gewesen. 1972/1973 habe sie
sich jedoch von Mendizabal getrennt, da sie mit seiner damals beginnenden
subversiven Tätigkeit nicht einverstanden gewesen wäre. 1977 sei
sie nach Mexiko gegangen. Im Mai oder Juni 1979 habe sie angerufen
und mitgeteilt, dass sie wieder im Lande sei, ohne ihn aber über
ihren Aufenthaltsort in Kenntnis zu setzen. Vom Tode seiner Schwester
habe er aus der Zeitung erfahren. In der ersten Oktoberhälfte teilte
sein Schwager Dr. Melien, der mit seiner anderen Schwester verheiratet
sei, ihm mit, dass ihm in einigen Tagen die Kinder Martin und Diego
Mendizabal ausgehändigt werden würden. Er sei bei der Übergabe Martins
im Hause der Schwester in der Straße Callao/ Melo dabei gewesen.
Das Kind sei von drei in zivil gekleideten Sicherheitsbeamten, die
sich jedoch nicht ausgewiesen hatten, übergeben worden. Bei jener
Gelegenheit wurde er darüber informiert, dass seine Schwester „verschwunden“
sei. Nachforschungen seien darauf hin nur auf privatem Wege angestellt
worden, eine Vermisstenanzeige wurde nicht erstattet.
Das
bemerkenswerte dieser Aussage ist zum einen, dass damit von Seiten
der Sicherheitskräfte Argentiniens offiziell bestätigt wurde, dass
Susana Haydee Solimano tatsächlich „verschwunden“ war.
Die
Kenntnis des Systems des Verschwindenlassens von Personen gerade
während der ersten Jahre der argentinischen Militärdiktatur bei
der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird dabei vorausgesetzt,
kann jedoch auf Nachfrage im einzelnen belegt werden. Aus der Aussage
des Sohnes Martin Horacio Mendizabal geht zudem hervor, dass sich
Alfredo José Berliner bis kurz vor ihrer Entführung in Begleitung
seiner Mutter aufgehalten hat. Aus den weiter in den Akten befindlichen
Aussagen der Familienangehörigen von Diana Schatz sowie Everto Suarez
geht ebenfalls hervor, dass auch diese beiden in dem Auto tot aufgefundenen
Personen erst kurz vor dem Vorfall eingereist sein müssen.
Auf
Blatt 171 befindet sich die Aussage des Bruders von Diana Schatz,
Albert Julio Schatz vom 16.01.1980. Danach sei Diana Schatz am 22.08.1975
von der Polizei wegen illegalen Kriegswaffenbesitzes festgenommen
worden. Vor der Fußball-WM 1978 durfte sie auf eigenen Wunsch das
Land verlassen und wurde von der Polizei in ein Flugzeug nach Spanien
gesetzt, von wo aus er zuletzt im Mai 1979 Post von ihr erhalten
hätte.
Diana
Schatz muss sich also nach Mai 1979 illegal nach Argentinien begeben
haben.
Blatt
197, hier befindet sich die Aussage der Schwester von Everto Suarez
und zwar Mirtha del Valle Elsa Suarez vom 23.01.1980. Ihr Bruder,
Everto Surarez habe 1975 das Land verlassen müssen und sei dann
zuerst nach Mexiko, dann nach Spanien gegangen, von wo aus er postalischen
Kontakt mit der Familie unterhalten hätte.
Diese
an sich schon klaren Indizien werden ergänzt durch die umfangreichen
Ermittlungen des Provinzgerichts San Isidro, /Provinz Buenos Aires.
Auf Blatt 629 ff. ist die Einstellungsverfügung des Untersuchungsrichters
Reinaldo Sordelli Carreras vom 22.02.1982 zu finden. Dieser geht
davon aus, dass zwar auf dem ersten Blick ein Unfall, verursacht
durch den Fahrer Berliner, vorzuliegen scheint. Diese Version sei
jedoch aufgrund folgender Umstände zu bezweifeln.
Der
Unfallwagen war gestohlen und mit falschen Kennzeichen ausgestattet.
Gegen Diana Schatz lief ein Strafverfahren, weswegen sie 1978 des
Landes verwiesen worden und nach Spanien ausgereist sei. Ihre legale
Einreise sei daher zu bezweifeln.
Die
bei Berliner und Solimano gefundenen Papiere seien gefälscht. Gegen
Suarez lief ein Verfahren wegen Kriegswaffenbesitzes, weswegen er
festgenommen wurde. Vor die Wahl gestellt, ins Ausland zu gehen,
ging er nach Mexiko, wo er sich bis 1979 befand. Sein Cousin schließt
Verbindungen Suarez zur Subversion nicht aus.
Solimano
hatte eine Beziehung mit Mendizabal, mit dem sie in der Subversion
tätig war. Dann ging sie mit ihrem und Mendizabals Sohn nach Mexiko.
Letzterer wurde von den Sicherheitskräften nach dem Tod seines Vaters
1979 der Tante übergeben. Solimano kehrte im Mai/Juni 1979 nach
Argentinien zurück, ohne jedoch ihren Verwandten ihre Anschrift
mitzuteilen. Gegenwärtig wäre es gewagt zu behaupten, der Tod der
vier sei durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Straftat Dritter
verursacht worden.
Bemerkenswert
an dieser Einstellungsverfügung ist, dass sie während der Militärdiktatur
erging. Der Untersuchungsrichter ließ alle ihm damals möglichen
Untersuchungen machen, um die Indizien festzuhalten, die gegen eine
Tötung durch einen Verkehrsunfall sprachen.
Dies
waren im einzelnen die Tatsachen, dass ausweislich Blatt 2 einem
Protokoll vom 27.11.1979 die Männer in dem aufgefundenen Auto barfuss
gewesen seien, und dass keine äußeren Anzeichen von Gewalt oder
Verletzungen vorlägen. Gemäß Blatt 17 und 17 Rückseite (Vermerk
vom 28.11.1979) wurde bei der ersten provisorischen Untersuchung
als Todesursache der Insassen Ertrinken festgestellt.
Auf Blatt
28 bis 31 befindet sich ein Autopsieprotokoll vom 29.11.1979. Danach
haben keine äußeren und inneren Anzeichen von Verletzungen oder
Gewaltanwendungen vorgelegen. Der Tod sei am 27.11.1979 gegen 4.00
Uhr durch Ertrinken eingetreten. Es wurden dann noch eine Reihe
von weiteren Untersuchungen wie Blutalkoholfeststellungen, Gewebeentnahmen
bei den vier Toten (Herz, Lunge, Leber, Magen mit Inhalt) vorgenommen,
die keine weiteren Ergebnisse brachten.
Nach
den vorliegenden Ergebnissen kann daher davon ausgegangen werden,
dass alle vier Insassen des Autos im Rahmen der Kontra-Offensive
der Montoneros im Frühsommer des Jahres 1979 illegal nach Argentinien
eingereist sind, um dort Widerstand gegen die Militärdiktatur zu
leisten. Zu im einzelnen nicht feststellbaren Zeitpunkten sind die
vier Personen von den Militärs entführt worden. Am genausten ist
dieser Zeitpunkt noch aufgrund der Aussagen ihrer Verwandtschaft
bei Susana Haydee Solimano festzustellen. Nach ihrem zwischenzeitigen
Aufenthalt in den bekannten Lagern und Haftzentren wurden die vier
von Militärs umgebracht und anschließend in das aufgefundene Auto
verfrachtet. Das Auto wurde dann an der beschriebenen Stelle in
der Nähe der Ortschaft San Isidro in der Provinz Buenos Aires aufgefunden.
Hochtungsvoll
Kaleck
Rechtsanwalt

|