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Strafanzeige Fall Alfredo José Berliner

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Fürther Str. 112

 90429 Nürnberg

Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der argentinischen Militärjunta u.a.

wegen Mordes u.a.

- 407 Js 41063/98 -

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Grandpair,

 bezugnehmend auf mein Schreiben vom 24.05.2000 sowie Ihr Schreiben vom 06.06.2000 übersende ich nunmehr anbei diejenigen Unterlagen aus den mir vorliegenden Ermittlungsakten in Sachen Berliner, die belegen, dass Alfredo José Berliner von Angehörigen der argentinischen Militärjunta ermordet wurde. Es handelt sich um Kopien aus dem Todesermittlungsverfahren des Strafrichters Nr.1 aus San Isidro/ Provinz Buenos Aires.

Ich nehme zunächst Bezug auf die Schilderung des Sachverhaltes in der Strafanzeige vom 15.09.1999. Wichtigster Beweis für die Tötung aller vier Autoinsassen, also auch von Alfredo José Berliner ist die Aussage des Sohnes der Susana Haydee Solimano, Martin Horacio Mendizabal. Diese Aussage hatte ich dem Anzeigeschriftsatz in Kopie beigefügt. Aus der Aussage geht hervor, dass der Zeuge Mendizabal 1979 gemeinsam mit seiner Mutter und Berliner aus Mexico unter falschem Namen nach argentinien eingereist ist und sich noch im September 1979 gemeinsam mit seiner Mutter in einem Haushalt befunden hat, und dass er die Verhaftung seiner Mutter im September 1979 beobachtet hat.

 In der Akte befinden sich Aussagen der Verwandtschaft von Susana Haydee Solimano, die diese Aussage von Martin Horacio Mendizabal bestätigen.

 Blatt 122 Aussage des Herrn Hernan Agustoni vom 24.12.1979:

Der Ehemann seiner Schwester, Mendizabal sei bekanntermaßen aktives Mitglied der Montoneros gewesen. Sie hätte eine Schwester namens Nelida Ines, verheiratet mit Carlos Melian, der Angestellter bei der Banco de Galicia war. Vor zirka zwei bis drei Monaten sei der Familie dieser Schwester von Solimano deren achtjähriger Sohn Martin Mendizabal zugleich mit einem zirka neun Monate alten Säugling übergeben worden, einem weiteren Kind Mendizabals und einer anderen Frau. Der achtjährige Sohn habe mitgeteilt, er habe vom Tode seines Vaters über das Fernsehen an einem Ort erfahren, den er für ein staatliches Heim hielt. Dies habe der Zeuge von Dritten erfahren.

 Blatt 124 Aussage des Bruders von Susana Haydee Solimano vom 24.12.1979 Alberto Solimano:

Susana Solimano habe an der argentinisch-katholischen Universität von Buenos Aires studiert und habe sich als Studentin politisch engagiert. Sie sei Freundin Mendizabals gewesen. Nach Ihrer Heirat 1969 seien beide in der Juventud Personista aktiv gewesen. 1972/1973 habe sie sich jedoch von Mendizabal getrennt, da sie mit seiner damals beginnenden subversiven Tätigkeit nicht einverstanden gewesen wäre. 1977 sei sie nach Mexiko gegangen. Im Mai oder Juni 1979 habe sie angerufen und mitgeteilt, dass sie wieder im Lande sei, ohne ihn aber über ihren Aufenthaltsort in Kenntnis zu setzen. Vom Tode seiner Schwester habe er aus der Zeitung erfahren. In der ersten Oktoberhälfte teilte sein Schwager Dr. Melien, der mit seiner anderen Schwester verheiratet sei, ihm mit, dass ihm in einigen Tagen die Kinder Martin und Diego Mendizabal ausgehändigt werden würden. Er sei bei der Übergabe Martins im Hause der Schwester in der Straße Callao/ Melo dabei gewesen. Das Kind sei von drei in zivil gekleideten Sicherheitsbeamten, die sich jedoch nicht ausgewiesen hatten, übergeben worden. Bei jener Gelegenheit wurde er darüber informiert, dass seine Schwester „verschwunden“ sei. Nachforschungen seien darauf hin nur auf privatem Wege angestellt worden, eine Vermisstenanzeige wurde nicht erstattet.

 Das bemerkenswerte dieser Aussage ist zum einen, dass damit von Seiten der Sicherheitskräfte Argentiniens offiziell bestätigt wurde, dass Susana Haydee Solimano tatsächlich „verschwunden“ war.

 Die Kenntnis des Systems des Verschwindenlassens von Personen gerade während der ersten Jahre der argentinischen Militärdiktatur bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird dabei vorausgesetzt, kann jedoch auf Nachfrage im einzelnen belegt werden. Aus der Aussage des Sohnes Martin Horacio Mendizabal geht zudem hervor, dass sich Alfredo José Berliner bis kurz vor ihrer Entführung in Begleitung seiner Mutter aufgehalten hat. Aus den weiter in den Akten befindlichen Aussagen der Familienangehörigen von Diana Schatz sowie Everto Suarez geht ebenfalls hervor, dass auch diese beiden in dem Auto tot aufgefundenen Personen erst kurz vor dem Vorfall eingereist sein müssen.

 Auf Blatt 171 befindet sich die Aussage des Bruders von Diana Schatz, Albert Julio Schatz vom 16.01.1980. Danach sei Diana Schatz am 22.08.1975 von der Polizei wegen illegalen Kriegswaffenbesitzes festgenommen worden. Vor der Fußball-WM 1978 durfte sie auf eigenen Wunsch das Land verlassen und wurde von der Polizei in ein Flugzeug nach Spanien gesetzt, von wo aus er zuletzt im Mai 1979 Post von ihr erhalten hätte.

 Diana Schatz muss sich also nach Mai 1979 illegal nach Argentinien begeben haben.

 Blatt 197, hier befindet sich die Aussage der Schwester von Everto Suarez und zwar Mirtha del Valle Elsa Suarez vom 23.01.1980. Ihr Bruder, Everto Surarez habe 1975 das Land verlassen müssen und sei dann zuerst nach Mexiko, dann nach Spanien gegangen, von wo aus er postalischen Kontakt mit der Familie unterhalten hätte.

Diese an sich schon klaren Indizien werden ergänzt durch die umfangreichen Ermittlungen des Provinzgerichts San Isidro, /Provinz Buenos Aires. Auf Blatt 629 ff. ist die Einstellungsverfügung des Untersuchungsrichters Reinaldo Sordelli Carreras vom 22.02.1982 zu finden. Dieser geht davon aus, dass zwar auf dem ersten Blick ein Unfall, verursacht durch den Fahrer Berliner, vorzuliegen scheint. Diese Version sei jedoch aufgrund folgender Umstände zu bezweifeln.

Der Unfallwagen war gestohlen und mit falschen Kennzeichen ausgestattet. Gegen Diana Schatz lief ein Strafverfahren, weswegen sie 1978 des Landes verwiesen worden und nach Spanien ausgereist sei. Ihre legale Einreise sei daher zu bezweifeln.

Die bei Berliner und Solimano gefundenen Papiere seien gefälscht. Gegen Suarez lief ein Verfahren wegen Kriegswaffenbesitzes, weswegen er festgenommen wurde. Vor die Wahl gestellt, ins Ausland zu gehen, ging er nach Mexiko, wo er sich bis 1979 befand. Sein Cousin schließt Verbindungen Suarez zur Subversion nicht aus.

Solimano hatte eine Beziehung mit Mendizabal, mit dem sie in der Subversion tätig war. Dann ging sie mit ihrem und Mendizabals Sohn nach Mexiko. Letzterer wurde von den Sicherheitskräften nach dem Tod seines Vaters 1979 der Tante übergeben. Solimano kehrte im Mai/Juni 1979 nach Argentinien zurück, ohne jedoch ihren Verwandten ihre Anschrift mitzuteilen. Gegenwärtig wäre es gewagt zu behaupten, der Tod der vier sei durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Straftat Dritter verursacht worden.

Bemerkenswert an dieser Einstellungsverfügung ist, dass sie während der Militärdiktatur erging. Der Untersuchungsrichter ließ alle ihm damals möglichen Untersuchungen machen, um die Indizien festzuhalten, die gegen eine Tötung durch einen Verkehrsunfall sprachen.

Dies waren im einzelnen die Tatsachen, dass ausweislich Blatt 2 einem Protokoll vom 27.11.1979 die Männer in dem aufgefundenen Auto barfuss gewesen seien, und dass keine äußeren Anzeichen von Gewalt oder Verletzungen vorlägen. Gemäß Blatt 17 und 17 Rückseite (Vermerk vom 28.11.1979) wurde bei der ersten provisorischen Untersuchung als Todesursache der Insassen Ertrinken festgestellt.

Auf Blatt 28 bis 31 befindet sich ein Autopsieprotokoll vom 29.11.1979. Danach haben keine äußeren und inneren Anzeichen von Verletzungen oder Gewaltanwendungen vorgelegen. Der Tod sei am 27.11.1979 gegen 4.00 Uhr durch Ertrinken eingetreten. Es wurden dann noch eine Reihe von weiteren Untersuchungen wie Blutalkoholfeststellungen, Gewebeentnahmen bei den vier Toten (Herz, Lunge, Leber, Magen mit Inhalt) vorgenommen, die keine weiteren Ergebnisse brachten.

Nach den vorliegenden Ergebnissen kann daher davon ausgegangen werden, dass alle vier Insassen des Autos im Rahmen der Kontra-Offensive der Montoneros im Frühsommer des Jahres 1979 illegal nach Argentinien eingereist sind, um dort Widerstand gegen die Militärdiktatur zu leisten. Zu im einzelnen nicht feststellbaren Zeitpunkten sind die vier Personen von den Militärs entführt worden. Am genausten ist dieser Zeitpunkt noch aufgrund der Aussagen ihrer Verwandtschaft bei Susana Haydee Solimano festzustellen. Nach ihrem zwischenzeitigen Aufenthalt in den bekannten Lagern und Haftzentren wurden die vier von Militärs umgebracht und anschließend in das aufgefundene Auto verfrachtet. Das Auto wurde dann an der beschriebenen Stelle in der Nähe der Ortschaft San Isidro in der Provinz Buenos Aires aufgefunden.

Hochtungsvoll

 Kaleck

Rechtsanwalt

 

 

 
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