Pressemitteilung
Überraschende
Wende im Fall Elisabeth Käsemann
Deutsche Bundesregierung klagt gegen argentinische Begnadigungsgesetze
10.12.2001 (Tag der Menschenrechte)
Einmaliges Vorgehen in der Rechtsgeschichte
Ich glaube, so etwas hat es in der Rechtsgeschichte noch
nicht gegeben: Ein souveräner Staat, nämlich Deutschland,
ruft die Gerichte eines anderen souveränen Staates (Argentinien)
an, um dort Klage zu führen, dass die von der argentinischen
Regierung erlassenen Begnadigungsdekrete für die Befehlshaber
der geheimen Haftlager sowohl das nationale argentinische Recht
als auch das Völkerrecht verletzt haben, so der Anwalt
der deutschen Botschaft in Buenos Aires, Prof. Zuppi.
Klage der Bundesrepublik
Am Freitag den 7.12.2001 nahm ein argentinisches Gericht diese
Klage der Bundesrepublik zur Befassung an. Dieses Verfahren, das
bisher ohne Beispiel ist, hat international große Beachtung
.
Vorgeschichte
Zur Vorgeschichte: 1990 wurden durch die Begnadigungsdekrete des
Präsidenten Menem in Argentinien alle Prozesse wegen der massiven
Menschenrechtsverletzungen der Militär-Diktatur (1976-83) eingestellt,
und die bis dahin Verurteilten freigelassen. Durch Anklagen im Ausland
versucht die Menschenrechtsbewegung seitdem, wenigstens einen Teil
der Verantwortlichen noch vor Gericht zu bringen. In Deutschland
sind derzeit 31 Fälle von in Argentinien verschwundenen
Deutschen und Deutschstämmigen anhängig, darunter der
prominente Fall der Tübingerin Elisabeth Käsemann. Die
Theologiestudentin und Sozialarbeiterin lebte in Buenos Aires. Sie
wurde 1977 in ein geheimes Haftlager verschleppt und dann ermordet.
Das Amtsgericht Nürnberg hatte im Sommer 2001 einen Auslieferungsantrag
gegen den argentinischen General a.D. Suárez Mason gestellt,
dem die Entführung, Folterung und Ermordung von Elisabeth Käsemann
vorgeworfen wird.
Der deutsche Auslieferungsantrag war am 15.11.2001 abgelehnt worden
ebenso wie ähnliche Anträge aus Spanien oder Italien
mit der Begründung, dass eine Auslieferung eine Einschränkung
der argentinischen Souveränität bedeuten würde.
Gleichzeitig gab die argentinische Regierung an, der General a.D.
sei wegen seiner Verantwortlichkeit in diesem Fall bereits begnadigt
worden, und könne deshalb kein zweites Mal in derselben Sache
angeklagt werden.
Die deutsche Regierung besteht jedoch auf ihrer Forderung. Anders
als bisher die Regierungen von Italien und Spanien betonte sie ihr
Interesse an dem Fall, indem sie den international renommierten
Strafrechtsexperten Prof. Zuppi mit dem Fall Käsemann/ Suárez
Mason beauftragte.
In ihrem durch Prof. Zuppi jetzt eingereichten Einspruch stellt
die Bundesregierung die Verfassungsmäßigkeit der Begnadigung
Suárez Masons in Frage, und zwar in doppelter Hinsicht: Suárez
Mason war zum Zeitpunkt seiner Begnadigung noch nicht verurteilt.
Nach der argentinischen Verfassung darf ein Täter aber erst
nach seiner Verurteilung begnadigt werden. Außerdem hatten
die Begnadigungen laut Rechtsanwalt Zuppi den Charakter einer verdeckten
Amnestie, und diese ist in Fällen schwerster Menschenrechtsverletzungen
unvereinbar mit dem Völkerrecht.
Die Kommission der Angehörigen der in Argentinien verschwundenen
Deutschen hatte ein solch entschiedenes Auftreten der Bundesregierung
nicht erwartet und reichte deshalb ihrerseits eine Beschwerde vor
der interamerikanischen Menschenrechtskommission (der OAS) ein,
wegen der vorschnellen Ablehnung der argentinischen Regierung, die
die Entscheidung der Justiz im Fall des deutschen Auslieferungsverfahrens
gar nicht erst abgewartet hatte.
Auch für die Koalition gegen Straflosigkeit, die
den Fall Elisabeth Käsemann im Namen der Angehörigen beim
Amtsgericht Nürnberg angezeigt hatte, kommt dieses Engagement
der Bundesregierung überraschend. Dr. Konstantin Thun, Anwalt
der Koalition: 25 Jahre lang hat die Bundesregierung
bestenfalls nur höfliche Fragen gestellt.. Für die Angehörigen
ist es eine ungeheure Genugtuung, dass das Thema offenbar endlich
ernst genommen wird.
Kuno Hauck, Sprecher der Koalition gegen Straflosigkeit:
Vor 25 Jahren reichte der Vater von Elisabeth, Prof. Ernst
Käsemann, bereits eine Strafanzeige wegen der Ermordung seiner
Tochter ein. Das Amtsgericht Tübingen legte den Fall damals
wegen mangelnder Amtshilfe der Argentinier zu den Akten,
ohne eigene Ermittlungen durchgeführt zu haben. Wir sind erleichtert
zu sehen, dass die deutsche Justiz und die deutsche Regierung diesmal
das Spiel der argentinischen Regierung nicht mehr mitmacht.
Für Rückfragen:
Sprecher der Koalition:
Dr. Angelika Denzler: Tel: 0704 146630
Kuno Hauck Pfr., Tel: 0179 70 511 28 oder 0911 54 08 230
Rechtsanwalt: Roland Beckert, Tel: 0761-202 770
Kampagnenkoordinator: Esteban Cuya, Tel.: 0911 230 55 50 Fax: -51

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