Pressemitteilung
Die
"Koalition gegen Straflosigkeit" ruft auf zu einer Briefaktion,
um die Einstellung der Ermittlungen zu verhindern
Nürnberg
27.05.04
In Bälde
wird die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
über die Weiterfüh-rung oder Einstellung der Fälle
in Argentinien "verschwundener" Deutscher und Deutschstämmiger
erwartet.
Die Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth hatte am 27.11.2003 - zeitgleich zur Ausstellung
von Haft-befehlen gegen Ex-General JorgeVidela und andere ranghohe
argentinische Militärs a.D. in den Fällen Elisabeth Käsemann
und Klaus Zieschank - ihre Ermittlungen in einem Großteil
der Fälle von Opfern der argentinischen Diktatur eingestellt.
Die "Koalition gegen Straflosigkeit" hatte im Februar
04 Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt.
Konkret zur
Argumentation der Staatsanwaltschaft:
1) Im Fall der
Opfer ohne deutschen Pass erklärt die Staatsanwaltschaft sich
für nicht zuständig. Dabei beruht die auf § 6 Nr.
9 Strafgesetzbuch gestützte Anzeige wegen "Verbrechen
gegen die Menschlichkeit" auf dem Völkerrecht, ist also
nicht an Nationalgrenzen gebunden, sondern fordert eine Strafverfolgung
unabhängig von der Staatsangehörigkeit von Opfer oder
Täter, weil die Menschheit als Solche durch die schwere Tat
geschädigt ist.
2) In einer
anderen Anzeige, dem sog. Fall Mercedes Benz, begründet die
Staatsanwaltschaft die Einstellung des Falls mit dem auch von Daimler-Chrysler-Vertretern
vorgebrachten Argument, die Aussagen des Hauptbelastungszeugen seien
"widersprüchlich".
Obwohl weitere Ermittlungen möglich sind, hat die Staatsanwaltschaft
trotz auch von ihr festgestellter falscher Aussagen des beschuldigten
Mercedes-Managers das Verfahren nach dem Grundsatz "im Zweifel
für den Angeklagten" eingestellt.
Darüber hinaus argumentiert die Staatsanwaltschaft in diesem
Fall, es sei vielleicht gar kein Verbrechen geschehen, da die Leiche
des "verschwundenen" Mercedes-Betriebsrates Diego Nuñez
nicht zu finden ist. Vielleicht lebe er ja noch. Wörtlich:
"die Tatsache des "Verschwindens" reicht für
sich allein noch nicht aus, um mit einer für eine Anklageerhebung
erforderlichen Sicherheit von einer Tötung auszugehen."
Bleibt diese eigenwillige Einschätzung des gewaltsamen "Verschwindenlassens"
unwidersprochen, können mit diesem Argument alle noch laufenden
Ermittlungen in "Verschwundenen"-Fällen in Deutschland
und international eingestellt werden - mit gefährlichen Folgen
für die Menschenrechtsarbeit.
Die "Koalition gegen Straflosigkeit" ruft deshalb zu einer
Öffentlichkeitskampagne auf.
Die Auffassung
der Staatsanwaltschaft, ein "Verschwundener" sei nur dann
ganz sicher Opfer eines Kapitalverbrechens, wenn seine Leiche vorgezeigt
werden könne, leugnet die historische Tatsache der Ermordung
der Verschwundenen. Es ist belegt, dass in Argentinien die "Verschwundenen"
über dem Rio de La Plata oder dem Meer aus Flugzeugen abgeworfen
wurden, in namenlosen Gräbern verscharrt oder in Öfen
verbrannt wurden, um Beweise zu vernichten.
Die Entscheidung
des Amtsgerichts mit dieser Argumentation bedeutet darüber
hinaus:
- eine Kränkung der Würde der "Verschwundenen"
und ihrer Familien durch die Unterstellung, ein überlebender
"Verschwundener" bemühe sich nach seiner Freilassung
nicht, seine Familie zu informieren, dass er noch lebt
- die Eliminierung von 40 Jahren Arbeit nationaler und internationaler
Menschenrechtsorganisationen zum Thema "Verschwindenlassen"
- ein gefährliches Präzedenzurteil auf internationaler
Ebene für ähnlich gelagerte Prozesse
- eine Gefährdung laufender Menschenrechtsprozesse in Argentinien
und anderen Ländern
- einen ernsthaften Störfaktor für die aktuellen Bemühungen
auf UN-Ebene, die Repressionsform des "Verschwindenlassens"
durch eine Konvention zu ächten
- ein fatales Signal an alle Diktatoren dieser Welt, dass sie vor
rechtsstaatlicher Strafverfolgung sicher sind, solange sie nur die
Leichen ihrer Opfer beseitigen. Werden Leichen gefunden, so wie
in den Fällen von Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank,
dann drohen internationale Strafverfahren.
"Unsere
Forderungen sind: Weiterführung der Ermittlungen in den Fällen
von "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", da in Völkerrechts-Verfahren
die Nationalität unerheblich ist. Im Fall Mercedes Benz muß
endlich Anklage erhoben werden. Die Fakten liegen auf dem Tisch",
so Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt im Fall Mercedes Benz.
Angelika Denzler,
Sprecherin der "Koalition gegen Straflosigkeit": "Es
gibt Belege dafür, was mit den "Verschwundenen" in
Argentinien geschehen ist. In solchen Fällen kann das Fehlen
der Leichen kein Grund dafür sein, an der Existenz eines Verbrechens
zu zweifeln, oder gar die Ermittlungen einzustellen. Wir fordern
nun, dass die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
die Entscheidung zur Einstellung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
zurücknimmt. Andernfalls würde die internationale Glaubwürdigkeit
der deutschen Justiz schweren Schaden leiden"
Weitere Detailinformationen
sowie die Unterlagen der Briefaktion finden Sie auf unserer Webseite:
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Koalition
Kontakt:
Koalition gegen
Straflosigkeit
NMRZ/Adlerstr. 40,
D-90403 Nürnberg. Deutschland.
Tel: 0049-911-230 55 50.
Fax: 0049-911-230 55 51
Email: koalition@menschenrechte.org
Für Rückfragen:
Sprecherin der Koalition:
Dr. Angelika Denzler: Tel: 07041 941035
Rechtsanwalt: Wolfgang Kaleck. Tel: 030 446 79212
Rechtsanwalt: Dr. Konstantin Thun, Tel: 0761-202 770
Kampagnenkoordinator: Esteban Cuya, Tel.: 0911 230 55 50 Fax: -51

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