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Historische Entscheidung des argentinischen Obersten Gerichtshofes

Es ist heute, am 13.6. 2005, tatsächlich nach fast zweijähriger Wartezeit die historische Entscheidung des argentinischen Obersten Gerichtshofes gefallen, dass die im Volksmund als "Amnestiegesetze" bezeichneten Gesetze vom "Schlusspunkt" und der "Gehorsamspflicht" verfassungswidrig sind. Damit ist der weitere Weg für die Strafverfolgung der Militärs in Argentinien freigemacht worden.

Die Entscheidung wurde zu Recht von den ersten Kommentatoren als historisch bezeichnet. Denn nicht findige Anwälte oder durchsetzungsfähige Politiker haben diesen Richterspruch ermöglicht, sondern der 30jährige beharrliche Kampf der Mütter und der sonstigen argentinischen Menschenrechtsbewegung. Ich möchte daher sowohl unseren argentinischen Freunden und uns auch ein wenig für diesen Erfolg gratulieren. Natürlich ist damit nur ein Hindernis für die weitere Strafverfolgung der Militärs in Argentinien aus dem Weg geräumt worden. Es bleiben die Probleme der mangelnden personellen und materiellen Ausstattung von Gerichten und Staatsanwälten bestehen.

Bei den Gerichten sind darüber hinaus noch viele Sympathisanten der vorherigen Regime tätig und Korruption ist weit verbreitet. Nichtsdestotrotz bedeutet die 7 zu 1-Entscheidung des Obersten Gerichtshofs eine Weichenstellung, an der auch untergeordnete Richter kaum vorbeikommen werden.

Die "Koalition gegen Straflosigkeit" wird in den nächsten Wochen in Ruhe die aktuelle Situation in Argentinien analysieren und die Meinungen unserer dortigen Freunde und Weggefährten einholen, was wir von Deutschland aus für den Kampf gegen die Straflosigkeit in Zukunft tun können.

Doctor Angelika Denzker
Sprecherin der Koalition


 

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