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Historische Entscheidung des argentinischen Obersten Gerichtshofes
Es ist heute,
am 13.6. 2005, tatsächlich nach fast zweijähriger Wartezeit
die historische Entscheidung des argentinischen Obersten Gerichtshofes
gefallen, dass die im Volksmund als "Amnestiegesetze"
bezeichneten Gesetze vom "Schlusspunkt" und der "Gehorsamspflicht"
verfassungswidrig sind. Damit ist der weitere Weg für die Strafverfolgung
der Militärs in Argentinien freigemacht worden.
Die Entscheidung
wurde zu Recht von den ersten Kommentatoren als historisch bezeichnet.
Denn nicht findige Anwälte oder durchsetzungsfähige Politiker
haben diesen Richterspruch ermöglicht, sondern der 30jährige
beharrliche Kampf der Mütter und der sonstigen argentinischen
Menschenrechtsbewegung. Ich möchte daher sowohl unseren argentinischen
Freunden und uns auch ein wenig für diesen Erfolg gratulieren.
Natürlich ist damit nur ein Hindernis für die weitere
Strafverfolgung der Militärs in Argentinien aus dem Weg geräumt
worden. Es bleiben die Probleme der mangelnden personellen und materiellen
Ausstattung von Gerichten und Staatsanwälten bestehen.
Bei den Gerichten
sind darüber hinaus noch viele Sympathisanten der vorherigen
Regime tätig und Korruption ist weit verbreitet. Nichtsdestotrotz
bedeutet die 7 zu 1-Entscheidung des Obersten Gerichtshofs eine
Weichenstellung, an der auch untergeordnete Richter kaum vorbeikommen
werden.
Die "Koalition
gegen Straflosigkeit" wird in den nächsten Wochen in Ruhe
die aktuelle Situation in Argentinien analysieren und die Meinungen
unserer dortigen Freunde und Weggefährten einholen, was wir
von Deutschland aus für den Kampf gegen die Straflosigkeit
in Zukunft tun können.
Doctor Angelika
Denzker
Sprecherin der Koalition
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