Presseinformation
21. Mai 2001
Argentinien
lehnt deutsches Rechtshilfeersuchen ab
Grüner
Außenminister soll bayerische Justiz stärker unterstützen
Die" Koalition
gegen Straflosigkeit" fordert von Außenminister Fischer
verstärkten Druck auf die argentinische Regierung auszuüben.
Wie die Deutsche
Botschaft in Buenos Aires soeben mitgeteilt hat, verweigert die
argentinische Regierung die Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden
bei der Aufklärung von Menschenrechtsverbrechen, die in der
Zeit der Militärdiktatur von 1976 bis 1983 in Argentinien begangen
wurden. Ein Rechtshilfeersuchen der Bayerischen Justiz wegen Verdachts
der Geiselnahme im Fall der deutschen Staatsangehörigen Bettina
Ehrenhaus wurde von der argentinischen Regierung zurückgewiesen.
Die argentinische Regierung beruft sich dabei auf das Territorialitätsprinzip.
Die Regierung
hat viel zu wenig unternommen
Nach Ansicht
der "Koalition gegen Straflosigkeit" bedeutet dieser Schritt
der argentinischen Regierung einen Schlag ins Gesicht der Opfer
der Militärdiktatur und für die deutsche Außenpolitik.
Für die Koalition gegen Straflosigkeit kommt diese Entscheidung
der argentinischen Regierung nicht überraschend. Trotz wiederholter
Zusagen der Regierung Schröder-Fischer hat Deutschland viel
zu wenig unternommen, um die Interessen der deutschen Opfer gegenüber
der argentinischen Regierung zu vertreten.
"Es fehlte
bisher an einer ausreichenden Unterstützung des bayerischen
Rechtshilfeersuchens durch die deutsche Bundesregierung", sagte
Pfr. Kuno Hauck in einer ersten Stellungnahme der "Koalition
gegen Straflosigkeit".
Harter Rückschlag
auch für Minister Weiß
Auch der bayerische
Justizminister Manfred Weiß hat die soeben bekannt gewordene
Abweisung des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Nürnberg
- Fürth durch die argentinische Regierung als "einen harten
Rückschlag für die Bemühungen der bayerischen Justiz"
beurteilt.
Mit der Entscheidung
der argentinischen Regierung das Rechtshilfeersuchen der deutschen
Justiz abzulehnen, geraten nach Auffassung der "Koalition gegen
Straflosigkeit" die deutsch- argentinischen Beziehungen in
"schwere Gewässer".
Wie einer der
Sprecher der "Koalition gegen Straflosigkeit", Stefan
Herbst nach bekannt werden der Entscheidung äußerte,
stellt diese Haltung der argentinischen Regierung die "freundschaftlichen
Beziehungen zwischen Deutschland und Argentinien auf eine schwere
Probe". Die Bundesregierung wird durch die argentinische Entscheidung
dazu gezwungen, ihr bisher ungetrübtes Verhältnis zur
jetzigen argentinischen Regierung neu zu überdenken. Die Bundesregierung
hat der deutschen Öffentlichkeit gegenüber immer versichert,
dass sie für eine uneingeschränkte Aufklärung des
Schicksals der deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen
eintritt. Nachdem die argentinische Regierung dies nun ablehnt,
liegt es an der deutschen Regierung, ihren argentinischen Partnern
deutlich zu machen, dass ein solches Verhalten nicht hinnehmbar
ist.
Nach Ansicht
des Anwalts des Opfers, Wolfgang Kaleck, ergibt sich die Pflicht
zur juristischen Zusammenarbeit Argentiniens auch aus den internationalen
Verpflichtungen, die Argentinien zum Schutz der Menschenrechte eingegangen
ist. In einer Stellungnahme äußerte der Rechtsanwalt:
"Das Territorialitätsprinzip auf das sich die argentinische
Regierung bezieht, widerspricht den völkerrechtlichen Entwicklungen
zum Schutz der Menschenrechte. Bei Menschenrechtsverletzungen gilt
es gerade nicht. Jeder Staat ist dazu verpflichtet, unabhängig
vom Ort des Geschehens, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten
und zu fördern. Mit dieser Entscheidung stellt sich die argentinische
Regierung außerhalb der Völkergemeinschaft. Gleichzeitig
mit der in Argentinien herrschenden Straflosigkeit bedeutet dies
eine besorgniserregende Infragestellung der rechtsstaatlichen Entwicklung
Argentiniens."
Bezüglich
der Ermittlungen in Deutschland äußerte sich der Rechtsanwalt
hoffnungsvoll. In vielen Ländern wurde bisher trotz der fehlenden
Zusammenarbeit der argentinischen Behörden erfolgreich ermittelt.
Dies trifft auch auf die Vielzahl der deutschen Fälle zu. Bei
entsprechendem Willen und verstärktem Einsatz können die
deutschen Ermittlungsbehörden auch ohne Zusammenarbeit mit
den argentinischen Behörden die begangenen Straftaten weitgehend
ausermitteln und internationale Haftbefehle erwirken. Kaleck warnt
deshalb davor, sich erneut auf die Verzögerungstaktik der argentinischen
Regierung einzulassen. "Wenn schon die Außenpolitik den
nötigen Druck bisher vermissen lässt, kann die deutsche
Justiz ihre Mittel ausschöpfen, um deutlich zu machen, dass
die Straflosigkeit in Deutschland keine Fortsetzung finden wird."
Für Rückfragen:
Sprecher der
Koalition: Kuno Hauck Pfr., Nürnberger Menschenrechtszentrum
Tel: 0911 54
08 230, oder 0179 70 511 28
Kampagnenkoordinator:
Esteban Cuya, Nürnberger Menschenrechtszentrum
Tel.: 0911 230 55 50 Fax: -51
Rechtsanwalt:
Wolfgang Kaleck, Berlin
Tel: 030 446
79 212

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