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Postkartenkampagne
für die Wiederaufnahme des Falles Frederico Jorge Tatter
(Zeitraum
von Dez. 2006 - Apr. 2007)
Liebe Freundinnen
und Freunde der Koalition gegen Straflosigkeit, wir möchten
nochmal um Eure Unterstützung bitten:
Am 08.09.2006
wurde das Ermittlungsverfahren im Fall Frederico Jorge Tatter wieder
aufgenommen, doch bereits am 24.10.2006 hat die Nürnberger
Staatsanwaltschaft das Verfahren erneut eingestellt. Zuvor hatte
Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck verschiedene Dokumente aus dem "Archivos
del terror" ("Archiv des Terrors") und der paraguayischen
Justiz an die Nürnberger Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Zu den Dokumenten
gehörten:
1. ein Haftbefehl gegen den ehemaligen Präsidenten Paraguays
Alfredo Stroessner seitens des Strafgerichtshofes von Asunción/Paraguay,
ausgestellt am 15. September 2004. Als Begründung des Haftbefehls
ist das Verschwindenlassen von Frederico Jorge Tatter genannt. Nach
Untersuchung der paraguayischen Justiz, war Frederico Jorge Tatter
im Rahmen der Operation "Condor" entführt worden.
Außerdem ergab die Untersuchung, dass es für das Verschwindenlassen
Frederico Jorge Tatters eine Zusammenarbeit der Regierung Argentiniens
mit der Regierung Paraguays bedurfte.
2. ein Entschädigungsbeschluss
für Frau Idalina Tatter, ausgestellt in Paraguay am 09. Dezember
2005. Der Beschluss bestätigt, dass Frederico Tatter im Oktober
1976 in Buenos Aires, Argentinien, festgenommen wurde. Hier gibt
Martin Almada als Zeuge an, dass Frederico Tatter von der politischen
Polizei der paraguayischen Regierung jener Zeit von Buenos Aires
nach Asuncion gebracht wurde. Paraguay hat die "Interamerikanische
Konvention gegen Verschwindenlassen" unterzeichnet, in welcher
das Verschwindenlassen als Mord angesehen wird.
Im Gegensatz
zur argentinischen und paraguayischen Justiz, für welche Verschwindenlassen
gleich Mord bedeutet, hat die Nürnberger Staatsanwaltschaft,
laut Einstellungsbescheid, keine neue Fakten über das Schicksal
von Frederico Jorge Tatter nach seiner Verschleppung ausfindig machen
können. So entschied sie sich das Verfahren abermals einzustellen.
Die Koalition
gegen Straflosigkeit geht mit diesem Ergebnis nicht konform und
möchte nun zu einer Postkartenkampagne aufrufen.
Die
Postkarten
Wir bitten Sie
deshalb um Ihre Unterstützung für diese Postkartenkampagne!
Beteiligen Sie sich an unserer Aktion und schicken Sie die Postkarten
direkt an die angegebenen Adressen!
Für Rückfragen
und weitere Postkarten über unsere Fälle stehen wir Ihnen
selbstverständlich gerne zur Verfügung. Falls Sie noch
weitere Postkarten benötigen, können Sie diese gerne im
Büro der Koalition gegen Straflosigkeit bestellen.
Mit freundlichen
Grüßen
Esteban Cuya
Koalition gegen Straflosigkeit in Argentinien

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Copyright 2006, Nürnberger Menschenrechtszentrum
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