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Infobrief:
Kampagne gegen die Straflosigkeit
Nürnberg, den 08.11.2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Koalition gegen Straflosigkeit wurde 1998 als Arbeitsbündnis
der untenstehenden Organisationen gegründet, um das Schicksal
deutscher Staatsangehöriger und Argentinier/innen deutscher
Abstammung aufzuklären, die während der Militärdiktatur
in Argentinien (1976-83) als Regimegegner verhaftet wurden und spurlos
"verschwanden".
Uns sind etwa 100 solcher Fälle bekannt. 34 davon hat die
"Koalition gegen Straflosigkeit" beim Landgericht Nürnberg/Fürth
zur Anzeige gebracht. Mit dieser Arbeit unterstützt die "Koalition
gegen Straflosigkeit" - gemeinsam mit Initiativen aus anderen
europäischen Ländern - den Kampf der Familienangehörigen
und der argentinischen Menschenrechtsorganisationen gegen die Straflosigkeit,
da in Argentinien selber bisher keine Strafprozesse möglich
waren.
Internationale Strafverfahren gegen Verantwortliche von Menschenrechts-verbrechen
könnten in Zukunft zum Schutz der Menschenrechte beitragen.
Bisher hat die "Koalition gegen Straflosigkeit" mit diesem
Ansatz eine unerwartete und international beachtete Erfolgs-geschichte
geschrieben: Im Januar 2004 wurde aufgrund der Ermittlungen in zwei
Fällen sogar die Auslieferung von Ex-Präsident General
Jorge Videla und zweier weiterer ranghoher Militärs beantragt.
Während sie in diesen beiden Fällen (Elisabeth Käsemann
und Klaus Zieschank) eine wegweisende Entscheidung von internationaler
Tragweite fällte, stellte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
dagegen nach und nach sämtliche anderen Ermittlungsverfahren
ein: zunächst im Fall Mercedes Benz und in den Fällen
von Opfern ohne deutsche Staatsbürgerschaft, dann in den Fällen
von Nachkommen deutscher exilierter Juden, und nun zuletzt die Fälle
der überlebenden Folteropfer und sämtlicher "Verschwundener".
Vor allem durch die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft
in den Fällen von "Verschwundenen", es könne
nicht mit ausreichender Sicherheit von einem Mord ausgegangen werden,
weil hier naturgemäß keine Leichen und keine Tatberichte
vorliegen, kann schwerer Schaden für den internationalen Menschenrechtsschutz
entstehen, wenn andere Gerichte sich diese wohlfeile Argumentation
zu eigen machen.
Wir bitten Sie deshalb um Ihre Unterstützung für eine
Briefaktion: Die Auffassung der Staatsanwaltschaft, ein "Verschwundener"
sei nur dann ganz sicher Opfer eines Kapitalverbrechens, wenn seine
Leiche vorgezeigt werden könne, leugnet die historische Tatsache
der Ermordung der Verschwundenen. Es ist belegt, dass in Argentinien
die "Verschwundenen" über dem Rio de La Plata oder
dem Meer aus Flugzeugen abgeworfen wurden, in namenlosen Gräbern
verscharrt oder in Öfen verbrannt wurden, um Beweise zu vernichten.
Die Argumentation der Staatsanwaltschaft bedeutet darüber
hinaus eine Kränkung der Würde der "Verschwundenen"
und ihrer Familien durch die Unterstellung, ein überlebender
"Verschwundener" bemühe sich nach seiner Freilassung
nicht, seine Familie zu informieren, dass er noch lebt; die Eliminierung
von 40 Jahren Arbeit nationaler und internationaler Menschenrechts-organisationen
zum Thema "Verschwindenlassen"; eine gefährliche
Präzedenzentscheidung auf internationaler Ebene für ähnlich
gelagerte Fälle und Prozesse; eine Gefährdung laufender
Menschenrechtsprozesse in Argentinien und anderen Ländern;
einen ernsthaften Störfaktor für die aktuellen Bemühungen
auf UN-Ebene, die Repressionsform des "Verschwindenlassens"
durch eine Konvention zu ächten; ein fatales Signal an alle
Diktatoren dieser Welt, dass sie vor rechtsstaatlicher Strafverfolgung
sicher sind, solange sie nur die Leichen ihrer Opfer beseitigen.
Besonders schwierig ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft
in den Fällen von "verschwundenen" Nachkommen emigrierter
deutscher Juden. Die Eltern mussten vor den Nationalsozialisten
fliehen, und es wurde ihnen durch ein Nazi-Dekret die deutsche Staatsbürgerschaft
aberkannt. Nach dem 2.Weltkrieg wurde dieses Dekret als nichtig
erklärt. Trotzdem mussten die Betroffenen die deutsche Staatsbürgerschaft
erst wieder beantragten (allerdings in einem vereinfachten Verfahren).
Dies haben die Eltern der von uns vertretenen "Verschwundenen"
großteils getan, doch erstreckte sich die deutsche Staatsbürgerschaft
nicht automatisch auf die inzwischen geborenen Kinder. So argumentiert
nun die Nürnberger Staatsanwaltschaft, es handele sich in diesen
Fällen nicht um Deutsche, und daher sei die deutsche Justiz
nicht zuständig. Tatsächlich gibt es in dieser Frage aber
sehr unterschiedliche Meinung zwischen deutschen Juristen. Namhafte
Juristen vertreten die Meinung, dass der Schutz des deutschen Strafrechts
sich auch auf diese Personen erstrecken müsse, die die Staatsbürgerschaft
geerbt hätten, wenn sie ihren Eltern nicht durch eine inzwischen
nachträglich gelöschte Entscheidung genommen worden wäre.
Die "Koalition gegen Straflosigkeit" hat gegen die Einstellungs-Entscheidungen
in den verschiedenen Fällen Beschwerde eingelegt, und in einigen
Fällen bereits Klageerwingungsverfahren eingeleitet. Rechtsentscheidungen
orientieren sich auch am Rechtsempfinden der Öffentlichkeit.
Schon früher wären Fälle der "Koalition gegen
Straflosigkeit" ohne die aktive Mithilfe der Öffentlichkeit
eingestellt worden. Deshalb brauchen wir jetzt Ihre Unterstützung:
Beteiligen Sie sich an unserer Brief-Aktion an Entscheidungsträger/innen
in Justiz und Politik!
Tragen Sie diese Aktion weiter! Informieren Sie die Presse! Verteilen
Sie Postkarten! Unterstützen Sie unsere Arbeit durch Spenden
(sehr notwendig), oder treten Sie dem Unterstützerkreis der
"Koalition gegen Straflosigkeit" bei.
Weitere Detailinformationen finden Sie auf unserer Webseite:
"http://www.menschenrechte.org/Menschenrechte/Koalition.htm"
sowie auf http://www.labournet.de für Informationen speziell
im Fall Mercedes Benz.
Adreßliste (untenstehend)
Bitte schreiben Sie an:
Dr. Stefan Franke Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg
Fürtherstr. 110
D-90429 Nürnberg
Staatsministerin der Justiz
Dr. Beate Merk
Justizpalast am Karlsplatz Prielmayerstraße
D-7 80335 München
(Hausanschrift)
email: poststelle@stmj.bayern.de
oder beate.merk@stmj.bayern.de
Tel.: (089)5597-01 oder (0 89) 55 97 - 31 11
Telefax: (0 89) 55 97 - 23 22 oder (0 89) 55 97 - 23 32
Frau Brigitte Zypries
Bundesministerin der Justiz
ministerin@bmj.bund.de
Kopien oder direkte Anschreiben an:
Oberstaatsanwalt Walter Grandpair
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Fürther Str. 112
D-90429 Nürnberg
Hintergrundpapier über den aktuellen Stand der Arbeit der
"Koalition gegen Straflosigkeit"
Die beiliegende Hintergrundinformation von Rechtsanwalt Wolfgang
Kaleck informiert Sie über die Entwicklung und den aktuellen
Stand unserer am Landgericht Nürnberg-Fürth eingereichten
Fälle.
Wir bitten Sie, in der Ihnen angemessen erscheinenden Weise Ihren
Einfluß geltend zu machen, um der Generalstaatsanwaltschaft
das öffentliche Interesse an den Fällen vor Augen zu führen.
Auch erscheint es uns sehr wichtig, die für die Einstellung
der Fälle benutzte Argumentation zurückzuweisen.
Zu Ihrer Information legen wir den Musterbrief bei, den wir bei
unserer allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit verwenden, sowie
die Adreßliste der Personen, an die die Aktion sich wendet.
Für Rückfragen und weitere Informationen über unsere
Fälle stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Angelika Denzler
(Sprecherin der Koalition gegen Straflosigkeit)
Beitritt zum Unterstützerkreis incl. Spendenkonto
Spenden (steuerlich absetzbar) :
Allgemein für die Arbeit der Koalition: Konto-Nr 103 505 197
Acredobank BLZ 760 605 61 Stichwort Argentinienkoalition
Speziell an den Rechtshilfefonds der Koalition: Konto-Nr 203 505
197 Acredobank BLZ 760 605 61 Stichwort Argentinien
Koalition gegen Straflosigkeit "Wahrheit und Gerechtigkeit
für die deutschen Verschwundenen in Argentinien" "Coalición
contra la Impunidad - Verdad y Justicia para los desaparecidos alemanes
en Argentina"
Mitglieder der "Koalition gegen Straflosigkeit":
Aktionszentrum Arme Welt Tübingen, Amnesty International Argentinien-Koordinationsgruppe,
Argentiniengruppe, Stuttgart, Argentiniengruppe, Heidelberg, Arbeitsgruppe
Argentinien, Köln, Diakonisches Werk der EKD Menschenrechtsreferat,
Forschungs- u. Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika, Koordination
der Argentiniengruppen in Deutschland, Kirchlicher Entwicklungsdienst
Bayern, Nürnberger Menschenrechtszentrum, Kommission für
Menschenrechte des Vereins der Richter und Staatsanwälte und
des Anwaltsvereins, MISEREOR, Missionszentrale der Franziskaner,
Pax Christi L.A. Solidarität, Republikanisch

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