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Offener Brief von Adolfo Pérez Esquivel und Dr. Theo van Boven an der Nürnberger Staatsanwaltschaft
Wir fordern die Weiterführung der Ermittlungen in allen eingestellten Fällen

Nuremberg 25.09.2005


Herr Oberstaatsanwalt
Walter Grandpair
Nürnberg, Deutschland.


Sehr geehrter Herr Staatsanwalt,
In unserer Eigenschaft als Mitglieder der Internationalen Jury des Nürnberger Menschenrechts-Preises erlauben wir uns, Ihnen diesen Brief zu schreiben, um Sie mit allem Respekt zu ersuchen, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die Ermittlungen gegen verantwortliche Mitglieder der argentinischen Militärdiktatur (1976-83) wegen "Verschwindenlassen" und Ermordung deutscher oder deutschstämmiger Bürger wiederaufgenommen werden.

Nach vertrauenswürdigen Informationen der "Koalition gegen Straflosigkeit" haben das Gericht und die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth beschlossen, ihre Ermittlungen bezüglich der Verbrechen der argentinischen Militärdiktatur einzustellen und die Anzeigen zu archivieren.

Im Licht der aktuellen Entwicklung des Internationalen Strafrechts gesehen erscheint uns die Argumentation der Nürnberger Staatsanwaltschaft als nicht akzeptabel.

Bei den Vereinten Nationen gibt es schon juristische Präzedenzfälle über das Delikt des "Gewaltsamen und unfreiwilligen Verschwindenlassens von Personen". Die in Argentinien "Verschwundenen" wurden ermordet, , und in vielen Fällen wurden ihre Leichen ins Meer geworfen - das gestehen die Militärangehörigen selbst. Es scheint uns inakzeptabel, die Anzeigen mit dem Argument zu archivieren, dass die Leichen der Opfer der Diktatur nicht präsentiert werden können. Damit würde man genau in die Logik der Verbrecher verfallen, die die Körper der Entführten und Gefangenen verschwinden ließen, um zu verhindern, dass man sie all ihrer Verbrechen anklagen würde.

In den letzten Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland eine sehr wichtige Rolle gespielt bei der Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofes, der unter anderem auch für die Verfolgung des Delikts des gewaltsamen Verschwindenlassens von Personen zuständig ist. Deshalb denken wir, dass die juristische Instanzen in Deutschland diese Delikte ebenso untersuchen müssen - Delikte, die wegen ihres Charakters als Verbrechen gegen die Menschlichkeit niemals verjähren.

Uns alarmiert und beunruhigt , dass bis auf den heutigen Tag die negativen Konsequenzen von Gesetzen des Nazi-Regimes akzeptiert werden, nämlich der Gesetze, die Personen jüdischer Abstammung ihrer deutschen Staatsbürgerschaft beraubten. Uns erscheint es inakzeptabel, die Fälle der Söhne und Töchter aus Deutschland geflohener Juden abzuweisen, mit dem Argument, dass sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besessen hätten. Wir bitten deshalb, dass Sie insbesondere die Fälle Marcelo Weisz und Alfredo José Berliner noch einmal durchdenken, da diese beiden, nach Informationen der "Koalition gegen die Straflosigkeit", klar ihre Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft zum Ausdruck gebracht hatten, so wie das Gesetz es vorsieht. Trotzdem wurde von ihnen Unmögliches gefordert - so konnte Marcelo Weisz seine Staatsbürgerschaftsurkunde nicht entgegennehmen, da er zu diesem Zeitpunkt schon Gefangener der Militärs war.

Nachdem die Nürnberger Staatsanwaltschaft bereits mit ihren Haftbefehlen gegen Ex-Präsident Jorge Videla und Admiral Emilio Massera historische Präzedenzentscheidungen in den Fällen Zieschank und Käsemann gefällt hat, muss sie sich ihrer internationalen Verantwortung bewusst sein. Die Einstellung der Ermittlungen wäre ein schwerer Rückschlag für den universellen Schutz der Menschenrechte.

Es grüßen Sie hochachtungsvoll
mit Dank für Ihre Aufmerksamkeit


Adolfo Perez Esquive (Argentinien)

Theo van Boven (Niederland)

Folgende Personen schließen sich an und unterstützen das Anliegen:

Frau Nora Morales de Cortiñas, Argentinien

Bischop Samuel Ruiz García, México

Maitre Daniel Jacoby, Daniel Jacoby, Ligue des Droits de l´Homme, France-Libertes, fondation Daniele Mitterrand.



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