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Offener
Brief von Adolfo Pérez Esquivel und Dr. Theo van Boven an
der Nürnberger Staatsanwaltschaft
Wir fordern die Weiterführung der Ermittlungen in allen eingestellten
Fällen
Nuremberg 25.09.2005
Herr Oberstaatsanwalt
Walter Grandpair
Nürnberg, Deutschland.
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt,
In unserer Eigenschaft als Mitglieder der Internationalen Jury des
Nürnberger Menschenrechts-Preises erlauben wir uns, Ihnen diesen
Brief zu schreiben, um Sie mit allem Respekt zu ersuchen, alle Anstrengungen
zu unternehmen, damit die Ermittlungen gegen verantwortliche Mitglieder
der argentinischen Militärdiktatur (1976-83) wegen "Verschwindenlassen"
und Ermordung deutscher oder deutschstämmiger Bürger wiederaufgenommen
werden.
Nach vertrauenswürdigen
Informationen der "Koalition gegen Straflosigkeit" haben
das Gericht und die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
beschlossen, ihre Ermittlungen bezüglich der Verbrechen der
argentinischen Militärdiktatur einzustellen und die Anzeigen
zu archivieren.
Im Licht der
aktuellen Entwicklung des Internationalen Strafrechts gesehen erscheint
uns die Argumentation der Nürnberger Staatsanwaltschaft als
nicht akzeptabel.
Bei den Vereinten
Nationen gibt es schon juristische Präzedenzfälle über
das Delikt des "Gewaltsamen und unfreiwilligen Verschwindenlassens
von Personen". Die in Argentinien "Verschwundenen"
wurden ermordet, , und in vielen Fällen wurden ihre Leichen
ins Meer geworfen - das gestehen die Militärangehörigen
selbst. Es scheint uns inakzeptabel, die Anzeigen mit dem Argument
zu archivieren, dass die Leichen der Opfer der Diktatur nicht präsentiert
werden können. Damit würde man genau in die Logik der
Verbrecher verfallen, die die Körper der Entführten und
Gefangenen verschwinden ließen, um zu verhindern, dass man
sie all ihrer Verbrechen anklagen würde.
In den letzten
Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland eine sehr wichtige Rolle
gespielt bei der Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofes,
der unter anderem auch für die Verfolgung des Delikts des gewaltsamen
Verschwindenlassens von Personen zuständig ist. Deshalb denken
wir, dass die juristische Instanzen in Deutschland diese Delikte
ebenso untersuchen müssen - Delikte, die wegen ihres Charakters
als Verbrechen gegen die Menschlichkeit niemals verjähren.
Uns alarmiert
und beunruhigt , dass bis auf den heutigen Tag die negativen Konsequenzen
von Gesetzen des Nazi-Regimes akzeptiert werden, nämlich der
Gesetze, die Personen jüdischer Abstammung ihrer deutschen
Staatsbürgerschaft beraubten. Uns erscheint es inakzeptabel,
die Fälle der Söhne und Töchter aus Deutschland geflohener
Juden abzuweisen, mit dem Argument, dass sie keine deutsche Staatsbürgerschaft
besessen hätten. Wir bitten deshalb, dass Sie insbesondere
die Fälle Marcelo Weisz und Alfredo José Berliner noch
einmal durchdenken, da diese beiden, nach Informationen der "Koalition
gegen die Straflosigkeit", klar ihre Entscheidung für
die deutsche Staatsbürgerschaft zum Ausdruck gebracht hatten,
so wie das Gesetz es vorsieht. Trotzdem wurde von ihnen Unmögliches
gefordert - so konnte Marcelo Weisz seine Staatsbürgerschaftsurkunde
nicht entgegennehmen, da er zu diesem Zeitpunkt schon Gefangener
der Militärs war.
Nachdem die
Nürnberger Staatsanwaltschaft bereits mit ihren Haftbefehlen
gegen Ex-Präsident Jorge Videla und Admiral Emilio Massera
historische Präzedenzentscheidungen in den Fällen Zieschank
und Käsemann gefällt hat, muss sie sich ihrer internationalen
Verantwortung bewusst sein. Die Einstellung der Ermittlungen wäre
ein schwerer Rückschlag für den universellen Schutz der
Menschenrechte.
Es grüßen
Sie hochachtungsvoll
mit Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Adolfo Perez Esquive (Argentinien)
Theo van Boven
(Niederland)
Folgende Personen
schließen sich an und unterstützen das Anliegen:
Frau Nora Morales
de Cortiñas, Argentinien
Bischop Samuel
Ruiz García, México
Maitre Daniel
Jacoby, Daniel Jacoby, Ligue des Droits de l´Homme, France-Libertes,
fondation Daniele Mitterrand.

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