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Offener Brief an der Nürnberger Staatsanwaltschaft
Wir fordern die Weiterführung der Ermittlungen in allen eingestellten Fällen


Buenos Aires, November 2004

Sehr geehrte Damen und Herren:

Den von Ihnen verfügten Einstellungsbescheiden entnehmen wir, dass Sie die Absicht haben die Fälle der deutsch-argentinischen Verschwundenen nicht weiter zu verfolgen.

Wir -d.h. die Angehörigen der Verschwundenen gemeinsam mit der Evangelischen Kirche am la Plata, der Römisch-Katholischen Diözese Quilmes, der jüdischen Gemeinde Beth-El, dem Lateinamerikanischen Kirchenrat, dem Bund Katholischer Ordensgemeinschaften in Argentinien, den Franziskanern und Franziskanerinnen, den Müttern von Plaza de Mayo-Gründerlinie, dem Dienst für Frieden und Gerechtigkeit, der Liga für die Rechte der Menschen und der Ökumenischen Menschenrechtsbewegung, die die Angehörigen bei ihrer Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit seit über 28 Jahren begleiten- können diese Absicht unmöglich verstehen und auf keinen Fall akzeptieren, da ein derartiger Vorsatz nichts anderes bedeuten würde als die Rechtfertigung der entsetzlichen Greueltaten des Staatsterrors und die Straflosigkeit der Mörder.

Die Verfügung der Staatsanwaltschaft muss auf zwei Ebenen betrachtet werden. Es geht hierbei um die jeweiligen Rechtssituationen in Argentinien und in Deutschland.
Wir möchten in unserer Zurückweisung Ihrer Verfügung auf beide Situationen eingehen.

1. Zur gegenwärtigen Situation der Justiz in Argentinien

Um die Rechtslage in unserem Land richtig einschätzen zu können, ist es sicherlich nicht ohne Bedeutung, dass sich die Deutsche Botschaft in Buenos Aires selbst wiederholt spontan mit Anwalt Rodolfo Yanzón in Verbindung gesetzt hat, um ihrer Besorgnis über die Gutachten des Staatsanwaltes Ausdruck zu verleihen.
Sie wollte außerdem wissen lassen, dass man diese Ansichten nicht teilt, auch wenn man ihnen nicht widersprechen kann. Sie wird uns weiterhin alle Hilfe zukommen lassen, die wir für die Fälle benötigen. Sie machte uns auch ausdrücklich darauf aufmerksam, dass zur Zeit noch drei von Deutschland iniziierte Auslieferungsverfahren laufen, an denen die Botschaft beteiligt ist und entschieden dafür arbeitet, dass die Auslieferungen in die Tat umgesetzt werden.
Eine gleichzeitige Verfahrenseinstellung durch die Staatsantwaltschaft in Fällen, wo es um die gleichen Vergehen gegen die Menschlichkeit geht, würde in Buenos Aires völlig unverständlich sein und die Bundesrepublik Deutschland absurd widersprüchlich erscheinen lassen.

Ohne aus diesem Vermerk ein politisches Manifest über die hiesige politische Realität zu machen, denken wir ist es wichtig sowohl der deutschen Justiz wie der Öffentlichkeit bekanntzugeben, dass es unter dieser Regierung tatsächlich einige Veränderungen gegeben hat. Dies ist insbesondere in Hinblick auf den Umgang mit dem Nichtigkeitsbeschluss der Legislative zum Gesetzes über den Befehlsnotstand und das Schlusspunktgesetz zu beobachten. Dieser Fortschritt reicht aber trotzdem beiweitem nicht für einen Siegesgesang aus.

Deshalb hat z.B. der spanische Richter Garzón, als er im September 2003 mit dem Entscheid des spanischen Ministerrates konfrontiert wurde, die von ihm formulierten Auslieferungsanträge in den Sammelprozessen "Mechanikschule der Kriegsmarine", "Erste Heeresabteilung" und "Repression in der Provinz Santa Fe" nicht weiterzuleiten, da angeblich die Voraussetzungen für eine Verurteilung der Verantwortlichen in Argentinien selbst gegeben sein, die Bearbeitung einstweilig ausgesetzt um abzuwarten, wie die Dinge sich in Argentinien weiter entwickeln. ER HAT DIE VERFAHREN JEDOCH BEWUSST NICHT EINGESTELLT, DA ER UNSERER JUSTIZ - mit gutem Grund - WEITERHIN MISSTRAUT.

Es ist zu beachten, dass trotz der genannten Fortschritte die Unabhängigkeit der argentinischen Justiz weiterhin sehr fragwürdig erscheint. So hat die jetzige Regierung auf Betreiben rechter Politiker, Finanzgruppen und Medien die Strafen insgesamt spürbar verschärft: Heute beträgt die Höchststrafe - sogar für kleinere Delikte, wenn sie sich wiederholen und die Strafen einfach summiert werden - 50 Jahre und nicht wie noch vor einem Monat 25 Jahre. Die Unterdrückung der - berechtigten - sozialen Proteste verschärfen sich täglich zusehends während sich gleichzeitig die Haftbedingungen für tausende Argentinier Tag für Tag verschlimmern; und dieses vor allem bei Angeklagten, die jahrelang unter unmenschlichsten Bedingungen in Polizeistationen gefangengehalten werden, bis es endlich zu einem Richterspruch kommt. Währenddessen leben Militärs, die erwiesenermaßen die schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, in Luxushäusern oder in ihren villenartigen Militäreinrichtungen, wo die Behandlung von militärischer Kameradschaft und Ehrfurcht vor dem Dienstgrad der Massenmörder geprägt ist. In diesen - ihren eigenen - Anlagen, benehmen sie sich weiterhin wie die eigentlichen Befehlshaber, die ihre Untergebenen kommandieren; ständig haben sie Ausgang um ihre Familien und Freunde zu besuchen; unentwegt schützen sie angebliche Krankheiten vor - von Militärärzten bestätigt- um Ausfahrten zu erreichen und ehemalige Kameraden zu treffen usw. Im Gegensatz zu den vielen tausenden von sozialen und politischen Gefangenen unseres Landes arbeiten sie nicht und sie brauchen sich auch keinem Resozialisierungsprogramm zu unterziehen, das sie wieder in die von ihnen verfolgte und schwer verletzte Gesellschaft integriert. Dass manche Militärs sogar wieder -oder weiterhin- in den gleichen Kommandoräumen der Folterzentren leben, von denen aus sie ihre mörderischen Befehle erließen, dürfte ein eindeutiges Symbol für die Realität der argentinischen "Justiz" sein.

Bei einem Treffen mit Präsident Kirchner vor einigen Monaten sprachen wir diesen Punkt konkret an und er versprach dieses zu unterbinden. Bis heute hat sich jedoch nichts geändert, obwohl der Präsident als Oberbefehlshaber der Streitkräfte die volle Befugnis hat anzuordnen, dass die Militärs nicht mehr in militärischen Einrichtungen - in denen sie wie in eigenen Privatclubs leben - untergebracht sind.

Wir müssen es uns ersparen in diesem Zusammenhang auf das infame System der Verdunkelung, Verbergung und Straflosigkeit einzugehen, das den gesamten Prozess um die kriminellen Terroranschläge auf die israelische Botschaft und das Gemeinschaftszentrum unserer jüdischen Mitbürger ausgezeichnet hat:
Dieser Prozess und sein gegenwärtiger Stand ist das beste Beispiel dafür, dass wir keinen Grund haben unserer Justiz zu vertrauen, da sowohl personell wie ideologisch die Diktatur in ihr noch all zu deutlich weiterlebt.

Um auf unser Thema zurück zu kommen: es ist richtig, dass der Oberste Gerichtshof (Corte Suprema de Justicia de la Nación-CSJN) vor kurzer Zeit die Unverjährbarkeit der Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Fall des chilenischen General Prats verkündet hat. Es ist auch richtig, dass die neue Zusammensetzung des Gerichts besser ist als früher. Es ist aber leider ebenfalls wahr, dass genau dieses Gericht in den Fällen des Befehlsnotstandsgesetzes (BN) und des Schlusspunktgesetzes (SP) beschlossen hat erst einmal die Entscheidung der Nationalen Kammer für Kassation im Strafrecht (Cámara Nacional de Casación Penal-CNCP) abzuwarten um so dieses heisse Eisen nicht selbst in die Hand zu nehmen, ihren Beschluss hinzuziehen und die gesamte Menschenrechtsthematik langsam versickern und versanden zu lassen.

Ein Jahr nach der Nichtigkeitserklärung der Gesetze BN und SP durch die Legislative wurden zwei wichtige Verfahren der Stadt Buenos Aires wieder eröffnet: ESMA und I Cuerpo del Ejército. Auf unser Bestreben hin wurden auch einige Verfahren in La Plata wiedereröffnet, die sich mit der Tätigkeit der Polizei der Provinz Buenos Aires und ihrer Verknüpfung mit dem Ersten Heereskorps beschäftigen. Die Verfahren über die geheimen Gefangenenlager Campo de Mayo und Santa Fe wurden wiedereröfnet.

Im Moment befindet sich das Verfahren zum Folterlager "Campo de Mayo" wegen eindeutigem Desinteresse, Trägheit und Komplizenschaft sowohl des verantwortlichen Richters Suárez Araujo wie des Staatsanwalts in einem Zustand der völligen Lähmung. Die Verteidigung der Militärs beanspruchten auch schon, dass das Gesetz, welches die Nichtigkeit der beiden Gesetze BN und SP erklärte, verfassungswidrig sei. Sie begründeten dies mit dem Argument, dass nur Richter die Nichtigkeit erklären können und dass es bereits abgeschlossene Fälle seien, bei denen diese Gesetze seinerzeit angewandt wurden. Wir haben gerade unsere Gegenargumente eingereicht. Festzuhalten ist auf jeden Fall: Es gibt in diesen Prozessen noch immer keinen Verhafteten. Das bedeutet: bisher haben wir nur eine Diskussion darüber geführt ob, was der Kongress getan hat, legal ist.

Im Verfahren Santa Fe gab es einige wenige Verhaftete und auch hier wurde die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die Nichtigkeit der Gesetze BN und SP von der Verteidigung angeführt. Es ist auch zu beachten, dass alle Richter, die diese wichtigen Fälle bearbeiten, die enormen Verzögerungen damit rechtfertigen, dass sie weder genügend finanzielle Mittel noch genügend Personal zur Verfügung hätten.

Die Fälle, die in La Plata verblieben sind und in denen wir als Liga und MEDH neben anderen Organisationen als Mitankläger auftreten, hatten eine erste sehr besorgniserregende Urteilsfällung durch Richter Corazza zu verzeichnen: die Untersuchung wird nunmehr in Abschnitte eingeteilt und damit zergliedert und zerbröckelt.
Der Fall des Ersten Heereskorps wartet darauf, dass Kompetenzfragen geklärt werden. Es handelt sich um etwa zwanzig verhaftete Militärangehörige von den über tausend Angeklagten. Der größte Teil der Untersuchung ist gelähmt und wird nicht bearbeitet. Die Verteidigung der Militärs hat auch hier die Verfassungwidrigkeit des Gesetzes über die Nichtigkeit angeführt und argumentiert, es handele sich um schon entschiedene und abgeschlossene Prozesse.

Der Fall ESMA (Mechanikschule der Kriegsmarine) steht ebenfalls völlig still. Der Grund dafür ist der, dass aufgrund einer Eingabe der Verteidigung des Verhafteten Raúl Scheller die Vierte Kammer des Kassationsgerichts den Fall auf Grund ihrer Spezialisierung in militärischen Fragen aufgriff. Dies geschah in offener Verletzung des Artikels 9 der Interamerikanischen Konvention über Zwangsverschwinden von Personen, der vorschreibt, dass besondere Militärgerichte die Fälle von Verschwundenen nicht behandeln dürfen. Nichtsdestotrotz hat die Vierte Kammer von Richter Torres, der dem Verfahren ESMA vorsitzt, die Übertragung der Gerichtsverhandlung in ihre Zuständigkeit gefordert. Geichzeitig arbeitet Staatsanwalt Taiano bereits seit über sieben Monaten an der Untersuchung des Falles, um die Liste der Angeklagten und Opfer fertigzustellen. Wir meinen, wenn er diese endlich dem Gericht präsentiert, wird das Kassationsgericht sich auch diesen Teil der Untersuchung aneignen und das Verfahren damit völlig zum Stillstand bringen. Nebenbei bemerkt: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch wir haben vor sechs Monaten in der Sache ESMA die Eröffnung von Verfahren gegen zehn weitere Militärs - unter ihnen Astiz und der "Tiger" Acosta - beantragt. Auch dieses wird vom Kassationsgericht blockiert.

Aufgrund der Intervention der Vierten Kammer des CNCP erstatteten wir Strafanzeige wegen Amtmissbrauchs und Verletzung der schon genannten Konvention gegen die Richter des Kassationsgerichts, die die Intervention wegen ihrer Spezialisierung in Militärangelegenheiten anordneten. Dieser Fall ist im Untersuchungsstadium unter Leitung des Staatsanwalts Policitta. Im Ergebnis erklärten wir die Mitglieder der Vierten Kammer als befangen, da sie als Militärkammer des Kassationsgerichts eine deutliche und offenkundige Feindschaft gegenüber den Opfern des Staatsterrorismus an den Tag legen. Die Mitglieder der Vierten Kammer wiesen diese Befangenheit zurück, aber sie gaben diesen Fall ab um die Garantie der Unparteilichkeit vor Gerichts zu sichern, obwohl sie vorher, in Verletzung ihrer eigenen Kriterien, dem Beschuldigten Scheller geholfen hatten.

Der Fall verblieb in der Ersten Kammer des Kassationsgerichts, dessen Mitglieder wir auch zurückwiesen, da sie Teil derer waren, die die Intervention der Vierten Kammer als Militärkammer zugelassen hatten. Zwei der Mitglieder (Rodríguez Basavilbaso y Catucci) wiesen dies zurück, enthielten sich aber selbst der weiteren Beteiligung am Prozess mit ähnlichen Argumenten wie die der IV Kammer (um die Unparteilichkeit vor Gericht zu sichern); der dritte (Bisordi) wies die Zurückweisung ebenfalls zurück, enthielt sich aber nicht seiner Meinung. In seinen Erwägungen nannte er eine Überlebende der ESMA - Graciela Daleo - "verbrecherische Terroristin", Anwalt Rodolfo Yanzón "einen Anwalt der Kriminellen" und die Menschenrechtsorganisationen als "selbsternannte Verteidiger der Menschenrechte". Damit nicht zufrieden sagte er in seinem Votum, dass unsere Anzeige gegen ihn eine "juristische Clownerei" sei und das wir versuchten, das Tribunal zu beeinflussen. Aufgrund dieser Bekundungen haben wir am Freitag den 17. September 2004 Anzeige gegen Alfredo Bisordi vor dem Rat der Magistratur erstattet. Wir erbeten darin, dass Bisordi in seinem Amt suspendiert wird und die Initiierung der Formalitäten, um ihn einer Jury zu übergeben. Wir werden auch eine Vorstellung vor der zuständigen Anwaltskammer zur Verteidigung des genannten Anwaltes einreichen.

Dem ist hinzuzufügen, dass einige Tage nach dem Urteil der Unverjährbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit einer der Staatsanwälte in demselben Kassationsgericht, Romero Victoria, in dem Fall von Kommissar Etchecolaz und Polizeiarzt Berges, sagte, dass die Delikte für die sie verurteilt wurden, verjährt seien. Die anderen Staatsanwälte fordern ebenfalls die Intervention der Vierten Kammer: Sie weisen auf die Spezialisierung auf Sachverhalte in militärischen Dingen hin.

Wir haben also das Stadium der Anfangsdiskussionen noch nicht überwunden. Die Militärs, die genau wissen, dass sie im Kassationsgericht Anhänger haben, erreichen so Urteile zu ihren Gunsten. Im Kassationsgericht wird auch der Fall des Matrosen Ricardo Cavallo, der in Spanien einsitzt, mit dem Ziel verhandelt, dass er nach Argentinien überführt und so der Justiz entzogen wird.

Wie man deutlich erkennen kann, sind wir in dem ganzen letzten Jahr nicht weit vorangeschritten in unseren Untersuchungen. Wir können wegen der eindeutig negativen Einstellung der meisten Richter und Staatsanwälte gegen die Menschenrechtsorganisationen wie auch auf Grund der Interessen mächtiger politischer Gruppen und Massenmedien auf keinen Fall davon ausgehen, dass die Prozesse gegen die Staatsterroristen der argentinischen Diktatur, die 30.000 Menschen verschwinden ließen, bei uns wirklich erfolgversprechend sind.

Vor einigen Tagen hat die Abgeordnetenkammer einen Gesetzentwurf des Radikalen Vanossi aufgenommen, das Amnestie für alle politischen, militärischen und gemeinen Delikte, die bis 1983 begangen wurden, vorsieht. Die Adressaten sind selbstverständlich ganz klar diejenigen, die am Staatsterror beteiligt waren. Gleichzeitig wurde auch ein anderes, sehr ähnliches Gesetz, von Abgeordneten der Peronistischen Partei eingebracht. Sie sind Mitarbeiter des Ex-Präsidenten Eduardo Duhalde, gehören zu den mächtigsten politischen Führern Argentiniens und sind z.Z. wichtige Stützen Kirchners. Es besteht also eindeutig ein politisches Übereinkommen.

Als Ergebnis möchten wir sagen, wir meinen, dass die Situation in Argentinien auf keinen Fall die Einstellung der Prozesse in Deutschland rechtfertigen kann. Die gleiche Haltung haben wir zu den offenen Verfahren im restlichen Europa. Spanien bereitet den mündlichen Prozess Scilingo und danach Cavallo vor - sofern sich Argentinien nicht einmischt. Wir sind davon überzeugt, dass die Arbeit außerhalb von Argentinien große und sehr wichtige Früchte getragen hat; Aber auch, dass es in Zukunft weitere wichtige Früchte geben kann und sollte. Wir haben diese Arbeit bitter nötig! Wir glauben nämlich, dass sie eine entscheidende und beispiellose Quelle von wichtigem Druck auf unsere - auch weiterhin - weitgehend ungerechte und straflose Justiz war und ist und dass wir die Arbeit mit allen möglichen Mitteln weiter aufrechterhalten sollten.

2. Zu den Argumenten der Nürnberger Staatsanwaltschaft

Am 12.08.04 hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Einstellung des Verfahrens gegen 31 Beschuldigte im Fall Marlene Kegler-Krug verfügt. Dies ist der bisher letzte, aber nicht einzige Rückschlag, den die Angehörigen der Opfer der Diktatur in Argentinien zu verkraften haben. Dabei sind besonders die in diesem Fall dargebotenen Gründe weder zu verstehen noch nachzuvollziehen und können von uns auf keinen Fall akzeptiert werden. Und es ist festzuhalten, dass Leben und Schiksal Marlenes geradezu ein Paradygma der Fälle der anderen deutschen Verschwundenen ist und beispielshaft für sie alle steht.

Die Staatsanwaltschaft bestreitet u.a. die Zuständigkeit des Gerichts aus dem Grund, dass es sich nicht um eine deutsche Staatsangehörige handele. Dazu sagen wir: Sämtliche Vorfahren von Marlene Kegler-Krug sind deutsche Auswanderer. In Deutschland gilt das Abstammungsprinzip: Sind Marlenes Vorfahren deutsche Staatsangehörige, so gilt das gleiche für die Kinder. Sie wurde in Hohenau, einer deutschen Auswanderkolonie geboren; in ihrer Familie sprachen alle Deutsch; sie besuchte das Gymnasium Sankt Blasius, der deutschen Steyler-Missionare; getauft und konfirmiert wurde sie in der Deutschen Evangelischen Gemeinde, in der sie dann selbst später in deutscher Sprache Kindergottesdienst hielt; ihr Bruder Dr. Roland Kegler war jahrelang deutscher Konsul in der Stadt Posadas. Aus all diesen Gründen stellte die Deutsche Botschaft nach ihrem Verschwinden für Marlene Kegler-Krug einen deutschen Pass aus. Jetzt heißt es, dies sei aus humanitären Gründen geschehen und für eine begrenzte Zeit. Seit wann wird die deutsche Staatsangehörigkeit allein aus "humanitären Gründen" verliehen? Und seit wann wird sie dann ohne ersichtlichen Grund einseitig und beliebig wieder entzogen? Seit wann wird deutschen Staatsbürgern der Schutz des eigenen Staates genommen?

In anderen Fällen heißt es, die Nachkommen deutscher Juden seien keine deutschen Staatsbürger.
Im Dritten Reich wurde den deutschen Staatsbürgern jüdischen Glaubens aus rassistischen und religiösen Gründen ihre Staatsangehörigkeit entzogen, und nun stellt sich die deutsche Justiz auf den Standpunkt, dieses Gesetz aus der Nazi-Zeit habe noch Gültigkeit! Wir weisen dies strikt zurück: Unsere jüdischen Mitbürger wurden während des Zweiten Weltkriegs in den deutschsprachigen Glaubensgemeinschaften in Argentinien aufgenommen und ihnen wurde Schutz geboten. Die Bundesrepublik kann nicht ernsthaft an der Gültikgeit von diskriminierenden und rassitischen Gesetzen aus der Hitler-Zeit festhalten wollen und zudem den Mitgliedern unserer deutschsprachigen Gemeinden ihre Staatsbürgerschaft und ihre Abstammung absprechen.

Die Staatsanwaltschaft stört sich auch an der Anklage des Völkermords. Es ist richtig, dass auf internationaler Ebene eine politische Gruppe nicht Opfer eines Völkermordes sein kann. Aber es gibt Staaten, in denen auch dieser Gruppe Schutz geboten wird. Diese Allgemeinen Rechtsgrundsätze mögen für deutsche Gerichte nicht bindend sein, aber sie sind ein deutliches Indiz dafür, in welche Richtung sich das Völkerrecht, das hier angerufen wird, bewegt. Das Völkerrecht ist in ständiger Entwicklung, warum kann nicht auch Deutschland einen Teil zur Entwicklung beitragen? Warum berufen wir uns stur auf Regeln und Gesetze, die sich doch ständig verändern? Aber auch in der jetzigen Situation bleibt uns die Möglichkeit, diese Taten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuklagen. Wer wollte schon bestreiten, dass es sich bei den Entführungen unter dem argentinischen Staatsterrorismus um eine systematische und massive Verfolgung handelte? Es war die systematische Ausrottung einer besonderen Gruppe von Menschen durch den Terrorstaat, der selbst am Tag vor dem Putsch in einer "Schlachtorder" (Orden de Batalla) allen Militäreinheiten die exakte Beschreibung des "feindlichen Teiles des Volkes" zukommen liess.

Die UN-Folterkonvention, der sowohl Deutschland als auch Argentinien beigetreten sind, mag erst nach dem Ende der Militärdiktatur in Kraft getreten sein. Die Überzeugung, gegen Folter vorgehen zu müssen ist älter. Bereits 1975 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution gegen Folter. Wenn auch kein Gesetz, zeigt sie doch eine deutliche Rechtsauffassung. 1949 wurden die Genfer Konventionen verabschiedet. Dort werden u.a. Folter, inhumane Behandlung und das bewusste Verletzen von Körper und Seele unter besondere Strafe gestellt. Diese Konventionen sind heute nicht nur für die Unterzeichnerstaaten gültig - es handelt sich hierbei vielmehr um Völkergewohnheitsrecht, ius cogens: um keinen Preis und unter keinen Umständen dürfen diese Dinge geschehen. Ius cogens ist imperatives und nicht indikatives Recht und auch für Deutschland bindend - unter allen Umständen und ohne vorherige Umsetzung, wie es die Art. 53, 64 und 71 der Verträge des Wiener Kongresses von 1969 feststellen-. Es ist richtig, wenn die Staatsanwaltschaft anführt, dass die Statuten der Tribunale für Jugoslawien und Rwanda und den Internationalen Strafgerichtshof nicht dem Zweck dienen, Deutschland zu verpflichten, jegliche Straftaten zu verfolgen, aber genau diese Verpflichtung entsteht aus den Genfer Konventionen! Die Bundesrepublik ist verplichtet, Folter und inhumane Behandlung strafrechtlich zu verfolgen - egal welche Nationalitäten betroffen sind! Deshalb haben auch die Fälle von angeblichen "Nicht-Deutschen" auf jeden Fall ihren Platz in deutschen Gerichten. Es ist keine Frage von wollen oder nicht wollen - deutsche Gerichte sind zu einer Strafverfolgung verpflichtet.

Der argentinische Staat hatte Anfang der Diktatur das Kriegsrecht ausgerufen. Damit waren die Todesstrafe und die Möglichkeit der öffentlichen Hinrichtung eingeführt. Abgesehen davon, dass dies zu einer Zeit geschah, als kein Krieg herrschte, sollte man auch bedenken, dass der Terrorstaat sich nicht einmal an sein eigenes irrsinniges und kriminelles Gesetz hielt. Es gab keine öffentlichen Hinrichtungen, man hat die "desaparecidos" einfach im geheimen entführt, gefoltert und für immer verschwinden lassen.

Um diese allgemein bekannte, massiv in vielfachster Hinsicht erwiesene und juristisch weltweit gewürdigte Tatsache zurückzuweisen ist die Staatsanwaltschaft nicht davor zurückgeschreckt ein Argument zu benutzen, das einfach ungeheuerlich und verabscheuungswürdig ist, und das wir aufs schärfste verurteilen:
Die Staatsanwaltschaft hat argumentiert, dass man angeblich nicht davon ausgehen könne, dass die "desaparecidos" nicht doch am Leben seien.

Abgesehen davon, dass dieses Argument unsinnig ist, da die Verschwundenen nie wieder erschienen sind, dürfte es in diesem Zusammenhang wichtig sein Sinn und Methode des "Verschwindenlassens" kurz zu erläutern, da sie ihre Wurzeln in Deutschland hat und für sich selbst spricht: Einem Nürnberger Gericht dürfte jedenfalls die historisch bewiesene Tatsache und die juristische Bedeutung der zwangsweisen Verschleppung und des "Verschwindenlassens" von Regimekritikern seit langem hinlänglich bekannt sein, da gerade die Nürnberger Dokumente und Protokolle diesen Tatbestand eindeutig belegen und genau beschreiben.

Nach der Erschiessung des deutschen Festungskommandanten von Nantes am 20 Oktober 1941 durch den französischen Widerstand erliess Hitler am 7 Dezember den "Nacht und Nebel-Erlass", den Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel am 12 Dezember wie folgt erläuterte:
"Es ist der lange erwogene Wille des Führers, dass in den besetzen Gebieten bei Angriffen gegen das Reich oder die Besatzungsmacht den Tätern mit anderen Massnahmen begegnet werden soll als bisher… Eine wirksame und nachhaltige Anschreckung ist nur durch … Massnahmen zu erreichen, die die Angehörigen und die Bevölkerung über das Schicksal des Täters im unklaren lassen "(Nürnberger Dokumente 669-PS).
Der Erlass wurde dann von Keitel im Februar 1942 wie folgt ergänzt:
"… sollen künftig die Beschuldigten heimlich nach Deutschland gebracht … werden.

Die abschreckende Wirkund dieser Massnahme liegt

  • in dem spurlosen Verschwinden der Beschuldigten,
  • darin, dass über ihren Verbleib und ihr Schicksal keinerlei Auskunft gegeben werden darf"
    (Nürnberger Protokolle 090-L) (Zitiert bei: GERDA ZORN - GERTRUD MAYER: "Frauen gegen Hitler"
    Berlin-West 1984 - Seiten 148 - 149).

Der "Nacht und Nebel-Erlass" fand aber auch nach der Kapitulation Hitlerdeutschlands Nachahmer:
Das französische Militär wandte die Methode des "Verschwindenlassens" in kürzester Zeit sowohl in Algerien wie später auch in Vietnam an, wo sie von den Vereinigten Staaten übernommen wurde. Es gibt unzählige eidesstattliche Aussagen, in denen Mitglieder der argentinischen Streitkräfte davon berichten, wie sie von US-amerikanischen Spezialisten und Trainern sowohl in Argentinien selbst, in den USA und am Panamakanal im Entführen, systematischen Foltern und endgültigem Verschwindenlassen von Menschen ausgebildet wurden.
Es gibt gleichfalls unzählige eidesstattliche Berichte darüber, wie die "Verschwundenen" geheim und bei Nacht in Massengräbern verscharrt und mit ungelöschtem Kalk bedeckt, in Benzintanks zusammen mit Autoreifen verbrannt oder lebend aus Flugzeugen über dem Atlantischen Ozean abgeworfen wurden. Die eindrücklichste Erklärung ist wahrscheinlich diejenige, die Junta-Präsident Diktator Videla selbst der ausländischen Presse gab als er behauptete: "Die Verschwundenen sind weder lebendig noch tot - es gibt sie einfach nicht mehr".

Unter anderen haben auch der Ökumenische Rat der Kirchen, die Lateinamerikanische Bischofskonferenz, der Lateinamerikanische Kirchenrat, der Bund Katholischer Ordensgemeinschaften in Argentinien sowie unsere Kirchen seit 1975 wiederholt und beharrlich diese Methode des systematischen "Verschwindenlassens" von Menschen in Argentinien angeprangert. und in vielfacher Weise den Angehörigen der abertausenden von Verschwundenen geholfen.
So geschah es auch bei Marlene Kegler-Krug und den anderen deutschen Verschwundenen.
Im Fall Marlenes ist zudem der Entführungsort (Campo de Arana, bei La Plata) und die Folge: Entführung-Folter-Mord-Verschwindenlassen von sechs Augenzeugen belegt und eidesstattlich bestätigt worden.
So sagte z.B. Walter Docters am 10 März 1999 vor dem Wahrheitsprozess in La Plata aus:
"Marlene lag in einem Gang, völlig blutüberströmt, und die Folterer sagten selbst, dass sie sich damit ergötzten, sie zu
verschneiden und ähnliche Dinge mit ihr zu tun".

Und Pablo Díaz erklärte am 9 Mai 1985 vor dem Prozess gegen die Junta-Generäle folgendes:
"Es gab da auch ein Mädchen, die nannten sie ´die Paraguayerin´. Sie haben sich damit gebrüstet, weil sie dort gestorben ist. Ich meine, dass sie sich damit brüsteten, weil sie sagten ´die ist gestorben, wirf sie den Hunden hin´ und einer sagte ´grab´ du sie doch ein, was weiss ich, sie ist doch dir abgekrazt´. Weil sie zu ihr sagten ´komm du, komm du, Paraguayerin´, meine ich, dass sie sie dort hingenommen haben, wo sie auch mich gefoltert haben. Und sie schrie und schrie, man hörte ihre Schreie. Dann wurde es still und dann kam der, der sagte ´die ist hinüber, wirf sie den Hunden hin´".

Sowohl bei Marlene Kegler-Krug wie bei den anderen deutschen Entführten hat die vom argentinischen Staat eingesetzte "Nationale Kommission für das Verschwinden von Menschen-CONADEP" jeden Fall äusserst genau untersucht und das endgültige Verschwinden dieser Menschen bewiesen und bekanntgegeben. Sie werden deshalb in der Liste der offiziell in Argentinien anerkannten Verschwundenen geführt und die Beweise befinden sich im Archiv der CONADEP. Dieser Tatbestand wurde von der argentinischen Justiz und dem Staat selbst bestätigt, der seine eigene Schuld am Delikt des systematischen Verschwindenlassens dieser Menschen auch offiziell verkündet und sich bereit erklärt hat den Angehörigen Genugtuung zu leisten.

Wenn trotz dieser in jeder Hinsicht eindeutigen und massiv bewiesenen Fakten jemand in der deutsche Justiz trotzdem heute das zwangsweise und endgültige Verschwindenlassen deutscher Staatsbürger in Argentinien leugnen will, sollte er sich ernsthaft überlegen warum er das tut und welche Vorstellung von Wahrheit und Gerechtigkeit er überhaupt hat: An unwiederlegbaren Belegen dieses Deliktes mangelt es jedenfalls sicher nicht.

Nichts anderes als ein Schlag direkt ins Gesicht ist eine letzte Begründung der Staatsanwaltschaft. Natürlich braucht man in Deutschland eine gewisse Hilfe der argentinischen Stellen, und diese Rechtshilfe wurde nicht so gewährt wie gewünscht. Nun aber das Verfahren mit dem Hinweis zu beenden, dass auch in Zukunft diese Rechtshilfe nicht erfolgen wird, zeigt uns, dass die Staatsanwaltschaft nicht davor zurückschreckt, Vermutungen als Begründungen anzuführen. Eine weitere Bitte um Rechtshilfe wäre aussichtslos, deshalb sei das Verfahren einzustellen. Deutsche Gerichte entziehen sich hier ihrer Verantwortung, weltweit Staatsterror und Vergehen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen, auf Grundlage von Vermutungen, die nur die Zukunft bestätigen oder entkräften kann. Aber bei den schwerwiegenden und grauenhaften Tatbeständen, um die es in diesen Fällen geht, können wir uns den Luxus von Vermutungen und Vorhersagen von potentiellen Ereignisse einfach nicht leisten. Ein deutsches Gericht kann eine so wacklige und unqualifzierte Argumentation der Staatsanwaltschaft in solchen Fällen unmöglich unterstützen.

Deutschland ist nach 1945 deshalb in die Völkergemeinschaft aufgenommen worden, weil das Grundgesetz sich auf das Bekenntnis gründet "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Wir meinen, das ist sowohl ein bedeutendes Vermächtnis der Väter der Verfassung wie auch eine ständige unleugbare Herausforderung: Die deutsche Justiz muss sich auch heute des Grundgesetztes würdig erweisen; sie muss ihren Prinzipien treu, glaubwürdig und authentisch sein, und dieses in einer Zeit, die von uns allen dramatisch eine Globalisierung der Ethik und Justiz zugunsten des Lebens und der Humanität fordert

Wir meinen jedenfalls, dass die weltweite gemeinsame Arbeit um Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzuklären und zu bestrafen ein unabdingbares Zeichen der Würde und der Hoffnung unserer Völker ist, und dass wir deshalb jeden Versuch der Straflosigkeit und Banalisierung des Staatsterrors, sei es in Argentinien oder in Deutschland, entschieden zurückweisen müssen.


Wir laden Sie ein sich an diesem Kampf für Wahrheit und Gerechtigkeit zu beteiligen.


Hochachtungsvoll

Angehörige Deutscher Verschwundener in Argentinien

Gemeinsam mit:


Präsident Pastor Federico Hugo Schäfer Rabbi Daniel Goldman
-Evangelische Kirche am La Plata- - Jüdische Gemeinde Beth-El -

Bischof Luis Teodoro Stöckler Bischof em. Miguel Esteban Hesayne
-Römisch-Katholische Diözese Quilmes- - Emeritus der Römisch-Katholischen Diözese Viedma-

Rev. Juan Gattinoni Fr. Rodolfo Capalozza - sac
-Sekretär des Lateinam. Kirchenrates-La Plata Raum- -Bund Katholischer Ordensgemeinschaften in Argentinien-

Fr. Luis Coscia - ofm-cap Schwester María Inés Delfino - fmm
-Leiter des Franziskanischen Zentrums Buenos Aires- - Provinzialin der Franziskanischen Marienmissionarinnen-

Nora Cortiñas Nobelpreis Adolfo Pérez Esquivel R.A. Dr. Rodolfo Yanzon
-Mütter von Plaza de Mayo-Gründerlinie- -Dienst für Frieden und Gerechtigkeit- -Liga für die Rechte der Menschen-


Für die Ökumenische Menschenrechtsbewegung (MEDH):

- Katholische Diözese Iguazú
- Katholische Diözese Neuquén
- Katholische Diözese Quilmes
- Katholische Diözese Viedma
- Evangelische Kirche am La Plata
- Evangelische Valdenserkirche am La Plata
- Evangelisch-Methodistische Kirche Argentiniens
- Gottesgemeinde in Argentinien
- Kirche der Disciples of Christ in Argentinien
- Reformierte Gemeinden in Argentinien
- Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche
- Christlicher Verein Junger Männer in Argentinien

Präsidenten: Bischof Marcelo Melani (Römisch-Katholische Diözese Neuquén)
Pastor Rodolfo Reinich (Evangelische Kirche am La Plata)
Bischof em. Federico Pagura (Emeritus de Evangelisch-Methodistischen Kirche Argentiniens)

Leitungsteam: RA Dr. Anabel Lotko (Kirche der Disciples of Christ)
Schwester Ana Inés Facal (Franziskanische Marienmissionarinnen)
Pastor José de Luca (Evangelisch-Methodistische Kirche Argentiniens)
Pastor Osvaldo Ullrich (Reformierte Gemeinden in Argentinien)
Pastor Dr. Arturo Blatezky (Evangelische Kirche am La Plata)


Mehr Informationen: Ökumenische Menschenrechtsbewegung (MEDH), Pastor Dr. Arturo Blatezky

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