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Offener
Brief an der Nürnberger Staatsanwaltschaft
Wir fordern die Weiterführung der Ermittlungen in allen eingestellten
Fällen
Buenos Aires, November 2004
Sehr geehrte
Damen und Herren:
Den von Ihnen
verfügten Einstellungsbescheiden entnehmen wir, dass Sie die
Absicht haben die Fälle der deutsch-argentinischen Verschwundenen
nicht weiter zu verfolgen.
Wir -d.h. die
Angehörigen der Verschwundenen gemeinsam mit der Evangelischen
Kirche am la Plata, der Römisch-Katholischen Diözese Quilmes,
der jüdischen Gemeinde Beth-El, dem Lateinamerikanischen Kirchenrat,
dem Bund Katholischer Ordensgemeinschaften in Argentinien, den Franziskanern
und Franziskanerinnen, den Müttern von Plaza de Mayo-Gründerlinie,
dem Dienst für Frieden und Gerechtigkeit, der Liga für
die Rechte der Menschen und der Ökumenischen Menschenrechtsbewegung,
die die Angehörigen bei ihrer Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit
seit über 28 Jahren begleiten- können diese Absicht unmöglich
verstehen und auf keinen Fall akzeptieren, da ein derartiger Vorsatz
nichts anderes bedeuten würde als die Rechtfertigung der entsetzlichen
Greueltaten des Staatsterrors und die Straflosigkeit der Mörder.
Die Verfügung
der Staatsanwaltschaft muss auf zwei Ebenen betrachtet werden. Es
geht hierbei um die jeweiligen Rechtssituationen in Argentinien
und in Deutschland.
Wir möchten in unserer Zurückweisung Ihrer Verfügung
auf beide Situationen eingehen.
1. Zur gegenwärtigen
Situation der Justiz in Argentinien
Um die Rechtslage
in unserem Land richtig einschätzen zu können, ist es
sicherlich nicht ohne Bedeutung, dass sich die Deutsche Botschaft
in Buenos Aires selbst wiederholt spontan mit Anwalt Rodolfo Yanzón
in Verbindung gesetzt hat, um ihrer Besorgnis über die Gutachten
des Staatsanwaltes Ausdruck zu verleihen.
Sie wollte außerdem wissen lassen, dass man diese Ansichten
nicht teilt, auch wenn man ihnen nicht widersprechen kann. Sie wird
uns weiterhin alle Hilfe zukommen lassen, die wir für die Fälle
benötigen. Sie machte uns auch ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass zur Zeit noch drei von Deutschland iniziierte Auslieferungsverfahren
laufen, an denen die Botschaft beteiligt ist und entschieden dafür
arbeitet, dass die Auslieferungen in die Tat umgesetzt werden.
Eine gleichzeitige Verfahrenseinstellung durch die Staatsantwaltschaft
in Fällen, wo es um die gleichen Vergehen gegen die Menschlichkeit
geht, würde in Buenos Aires völlig unverständlich
sein und die Bundesrepublik Deutschland absurd widersprüchlich
erscheinen lassen.
Ohne aus diesem
Vermerk ein politisches Manifest über die hiesige politische
Realität zu machen, denken wir ist es wichtig sowohl der deutschen
Justiz wie der Öffentlichkeit bekanntzugeben, dass es unter
dieser Regierung tatsächlich einige Veränderungen gegeben
hat. Dies ist insbesondere in Hinblick auf den Umgang mit dem Nichtigkeitsbeschluss
der Legislative zum Gesetzes über den Befehlsnotstand und das
Schlusspunktgesetz zu beobachten. Dieser Fortschritt reicht aber
trotzdem beiweitem nicht für einen Siegesgesang aus.
Deshalb hat
z.B. der spanische Richter Garzón, als er im September 2003
mit dem Entscheid des spanischen Ministerrates konfrontiert wurde,
die von ihm formulierten Auslieferungsanträge in den Sammelprozessen
"Mechanikschule der Kriegsmarine", "Erste Heeresabteilung"
und "Repression in der Provinz Santa Fe" nicht weiterzuleiten,
da angeblich die Voraussetzungen für eine Verurteilung der
Verantwortlichen in Argentinien selbst gegeben sein, die Bearbeitung
einstweilig ausgesetzt um abzuwarten, wie die Dinge sich in Argentinien
weiter entwickeln. ER HAT DIE VERFAHREN JEDOCH BEWUSST NICHT EINGESTELLT,
DA ER UNSERER JUSTIZ - mit gutem Grund - WEITERHIN MISSTRAUT.
Es ist zu beachten,
dass trotz der genannten Fortschritte die Unabhängigkeit der
argentinischen Justiz weiterhin sehr fragwürdig erscheint.
So hat die jetzige Regierung auf Betreiben rechter Politiker, Finanzgruppen
und Medien die Strafen insgesamt spürbar verschärft: Heute
beträgt die Höchststrafe - sogar für kleinere Delikte,
wenn sie sich wiederholen und die Strafen einfach summiert werden
- 50 Jahre und nicht wie noch vor einem Monat 25 Jahre. Die Unterdrückung
der - berechtigten - sozialen Proteste verschärfen sich täglich
zusehends während sich gleichzeitig die Haftbedingungen für
tausende Argentinier Tag für Tag verschlimmern; und dieses
vor allem bei Angeklagten, die jahrelang unter unmenschlichsten
Bedingungen in Polizeistationen gefangengehalten werden, bis es
endlich zu einem Richterspruch kommt. Währenddessen leben Militärs,
die erwiesenermaßen die schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit
begangen haben, in Luxushäusern oder in ihren villenartigen
Militäreinrichtungen, wo die Behandlung von militärischer
Kameradschaft und Ehrfurcht vor dem Dienstgrad der Massenmörder
geprägt ist. In diesen - ihren eigenen - Anlagen, benehmen
sie sich weiterhin wie die eigentlichen Befehlshaber, die ihre Untergebenen
kommandieren; ständig haben sie Ausgang um ihre Familien und
Freunde zu besuchen; unentwegt schützen sie angebliche Krankheiten
vor - von Militärärzten bestätigt- um Ausfahrten
zu erreichen und ehemalige Kameraden zu treffen usw. Im Gegensatz
zu den vielen tausenden von sozialen und politischen Gefangenen
unseres Landes arbeiten sie nicht und sie brauchen sich auch keinem
Resozialisierungsprogramm zu unterziehen, das sie wieder in die
von ihnen verfolgte und schwer verletzte Gesellschaft integriert.
Dass manche Militärs sogar wieder -oder weiterhin- in den gleichen
Kommandoräumen der Folterzentren leben, von denen aus sie ihre
mörderischen Befehle erließen, dürfte ein eindeutiges
Symbol für die Realität der argentinischen "Justiz"
sein.
Bei einem Treffen
mit Präsident Kirchner vor einigen Monaten sprachen wir diesen
Punkt konkret an und er versprach dieses zu unterbinden. Bis heute
hat sich jedoch nichts geändert, obwohl der Präsident
als Oberbefehlshaber der Streitkräfte die volle Befugnis hat
anzuordnen, dass die Militärs nicht mehr in militärischen
Einrichtungen - in denen sie wie in eigenen Privatclubs leben -
untergebracht sind.
Wir müssen
es uns ersparen in diesem Zusammenhang auf das infame System der
Verdunkelung, Verbergung und Straflosigkeit einzugehen, das den
gesamten Prozess um die kriminellen Terroranschläge auf die
israelische Botschaft und das Gemeinschaftszentrum unserer jüdischen
Mitbürger ausgezeichnet hat:
Dieser Prozess und sein gegenwärtiger Stand ist das beste Beispiel
dafür, dass wir keinen Grund haben unserer Justiz zu vertrauen,
da sowohl personell wie ideologisch die Diktatur in ihr noch all
zu deutlich weiterlebt.
Um auf unser
Thema zurück zu kommen: es ist richtig, dass der Oberste Gerichtshof
(Corte Suprema de Justicia de la Nación-CSJN) vor kurzer
Zeit die Unverjährbarkeit der Verbrechen gegen die Menschlichkeit
im Fall des chilenischen General Prats verkündet hat. Es ist
auch richtig, dass die neue Zusammensetzung des Gerichts besser
ist als früher. Es ist aber leider ebenfalls wahr, dass genau
dieses Gericht in den Fällen des Befehlsnotstandsgesetzes (BN)
und des Schlusspunktgesetzes (SP) beschlossen hat erst einmal die
Entscheidung der Nationalen Kammer für Kassation im Strafrecht
(Cámara Nacional de Casación Penal-CNCP) abzuwarten
um so dieses heisse Eisen nicht selbst in die Hand zu nehmen, ihren
Beschluss hinzuziehen und die gesamte Menschenrechtsthematik langsam
versickern und versanden zu lassen.
Ein Jahr nach
der Nichtigkeitserklärung der Gesetze BN und SP durch die Legislative
wurden zwei wichtige Verfahren der Stadt Buenos Aires wieder eröffnet:
ESMA und I Cuerpo del Ejército. Auf unser Bestreben hin wurden
auch einige Verfahren in La Plata wiedereröffnet, die sich
mit der Tätigkeit der Polizei der Provinz Buenos Aires und
ihrer Verknüpfung mit dem Ersten Heereskorps beschäftigen.
Die Verfahren über die geheimen Gefangenenlager Campo de Mayo
und Santa Fe wurden wiedereröfnet.
Im Moment befindet
sich das Verfahren zum Folterlager "Campo de Mayo" wegen
eindeutigem Desinteresse, Trägheit und Komplizenschaft sowohl
des verantwortlichen Richters Suárez Araujo wie des Staatsanwalts
in einem Zustand der völligen Lähmung. Die Verteidigung
der Militärs beanspruchten auch schon, dass das Gesetz, welches
die Nichtigkeit der beiden Gesetze BN und SP erklärte, verfassungswidrig
sei. Sie begründeten dies mit dem Argument, dass nur Richter
die Nichtigkeit erklären können und dass es bereits abgeschlossene
Fälle seien, bei denen diese Gesetze seinerzeit angewandt wurden.
Wir haben gerade unsere Gegenargumente eingereicht. Festzuhalten
ist auf jeden Fall: Es gibt in diesen Prozessen noch immer keinen
Verhafteten. Das bedeutet: bisher haben wir nur eine Diskussion
darüber geführt ob, was der Kongress getan hat, legal
ist.
Im Verfahren
Santa Fe gab es einige wenige Verhaftete und auch hier wurde die
Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die Nichtigkeit der
Gesetze BN und SP von der Verteidigung angeführt. Es ist auch
zu beachten, dass alle Richter, die diese wichtigen Fälle bearbeiten,
die enormen Verzögerungen damit rechtfertigen, dass sie weder
genügend finanzielle Mittel noch genügend Personal zur
Verfügung hätten.
Die Fälle,
die in La Plata verblieben sind und in denen wir als Liga und MEDH
neben anderen Organisationen als Mitankläger auftreten, hatten
eine erste sehr besorgniserregende Urteilsfällung durch Richter
Corazza zu verzeichnen: die Untersuchung wird nunmehr in Abschnitte
eingeteilt und damit zergliedert und zerbröckelt.
Der Fall des Ersten Heereskorps wartet darauf, dass Kompetenzfragen
geklärt werden. Es handelt sich um etwa zwanzig verhaftete
Militärangehörige von den über tausend Angeklagten.
Der größte Teil der Untersuchung ist gelähmt und
wird nicht bearbeitet. Die Verteidigung der Militärs hat auch
hier die Verfassungwidrigkeit des Gesetzes über die Nichtigkeit
angeführt und argumentiert, es handele sich um schon entschiedene
und abgeschlossene Prozesse.
Der Fall ESMA
(Mechanikschule der Kriegsmarine) steht ebenfalls völlig still.
Der Grund dafür ist der, dass aufgrund einer Eingabe der Verteidigung
des Verhafteten Raúl Scheller die Vierte Kammer des Kassationsgerichts
den Fall auf Grund ihrer Spezialisierung in militärischen Fragen
aufgriff. Dies geschah in offener Verletzung des Artikels 9 der
Interamerikanischen Konvention über Zwangsverschwinden von
Personen, der vorschreibt, dass besondere Militärgerichte die
Fälle von Verschwundenen nicht behandeln dürfen. Nichtsdestotrotz
hat die Vierte Kammer von Richter Torres, der dem Verfahren ESMA
vorsitzt, die Übertragung der Gerichtsverhandlung in ihre Zuständigkeit
gefordert. Geichzeitig arbeitet Staatsanwalt Taiano bereits seit
über sieben Monaten an der Untersuchung des Falles, um die
Liste der Angeklagten und Opfer fertigzustellen. Wir meinen, wenn
er diese endlich dem Gericht präsentiert, wird das Kassationsgericht
sich auch diesen Teil der Untersuchung aneignen und das Verfahren
damit völlig zum Stillstand bringen. Nebenbei bemerkt: Sowohl
die Staatsanwaltschaft als auch wir haben vor sechs Monaten in der
Sache ESMA die Eröffnung von Verfahren gegen zehn weitere Militärs
- unter ihnen Astiz und der "Tiger" Acosta - beantragt.
Auch dieses wird vom Kassationsgericht blockiert.
Aufgrund der
Intervention der Vierten Kammer des CNCP erstatteten wir Strafanzeige
wegen Amtmissbrauchs und Verletzung der schon genannten Konvention
gegen die Richter des Kassationsgerichts, die die Intervention wegen
ihrer Spezialisierung in Militärangelegenheiten anordneten.
Dieser Fall ist im Untersuchungsstadium unter Leitung des Staatsanwalts
Policitta. Im Ergebnis erklärten wir die Mitglieder der Vierten
Kammer als befangen, da sie als Militärkammer des Kassationsgerichts
eine deutliche und offenkundige Feindschaft gegenüber den Opfern
des Staatsterrorismus an den Tag legen. Die Mitglieder der Vierten
Kammer wiesen diese Befangenheit zurück, aber sie gaben diesen
Fall ab um die Garantie der Unparteilichkeit vor Gerichts zu sichern,
obwohl sie vorher, in Verletzung ihrer eigenen Kriterien, dem Beschuldigten
Scheller geholfen hatten.
Der Fall verblieb
in der Ersten Kammer des Kassationsgerichts, dessen Mitglieder wir
auch zurückwiesen, da sie Teil derer waren, die die Intervention
der Vierten Kammer als Militärkammer zugelassen hatten. Zwei
der Mitglieder (Rodríguez Basavilbaso y Catucci) wiesen dies
zurück, enthielten sich aber selbst der weiteren Beteiligung
am Prozess mit ähnlichen Argumenten wie die der IV Kammer (um
die Unparteilichkeit vor Gericht zu sichern); der dritte (Bisordi)
wies die Zurückweisung ebenfalls zurück, enthielt sich
aber nicht seiner Meinung. In seinen Erwägungen nannte er eine
Überlebende der ESMA - Graciela Daleo - "verbrecherische
Terroristin", Anwalt Rodolfo Yanzón "einen Anwalt
der Kriminellen" und die Menschenrechtsorganisationen als "selbsternannte
Verteidiger der Menschenrechte". Damit nicht zufrieden sagte
er in seinem Votum, dass unsere Anzeige gegen ihn eine "juristische
Clownerei" sei und das wir versuchten, das Tribunal zu beeinflussen.
Aufgrund dieser Bekundungen haben wir am Freitag den 17. September
2004 Anzeige gegen Alfredo Bisordi vor dem Rat der Magistratur erstattet.
Wir erbeten darin, dass Bisordi in seinem Amt suspendiert wird und
die Initiierung der Formalitäten, um ihn einer Jury zu übergeben.
Wir werden auch eine Vorstellung vor der zuständigen Anwaltskammer
zur Verteidigung des genannten Anwaltes einreichen.
Dem ist hinzuzufügen,
dass einige Tage nach dem Urteil der Unverjährbarkeit von Verbrechen
gegen die Menschlichkeit einer der Staatsanwälte in demselben
Kassationsgericht, Romero Victoria, in dem Fall von Kommissar Etchecolaz
und Polizeiarzt Berges, sagte, dass die Delikte für die sie
verurteilt wurden, verjährt seien. Die anderen Staatsanwälte
fordern ebenfalls die Intervention der Vierten Kammer: Sie weisen
auf die Spezialisierung auf Sachverhalte in militärischen Dingen
hin.
Wir haben also
das Stadium der Anfangsdiskussionen noch nicht überwunden.
Die Militärs, die genau wissen, dass sie im Kassationsgericht
Anhänger haben, erreichen so Urteile zu ihren Gunsten. Im Kassationsgericht
wird auch der Fall des Matrosen Ricardo Cavallo, der in Spanien
einsitzt, mit dem Ziel verhandelt, dass er nach Argentinien überführt
und so der Justiz entzogen wird.
Wie man deutlich
erkennen kann, sind wir in dem ganzen letzten Jahr nicht weit vorangeschritten
in unseren Untersuchungen. Wir können wegen der eindeutig negativen
Einstellung der meisten Richter und Staatsanwälte gegen die
Menschenrechtsorganisationen wie auch auf Grund der Interessen mächtiger
politischer Gruppen und Massenmedien auf keinen Fall davon ausgehen,
dass die Prozesse gegen die Staatsterroristen der argentinischen
Diktatur, die 30.000 Menschen verschwinden ließen, bei uns
wirklich erfolgversprechend sind.
Vor einigen
Tagen hat die Abgeordnetenkammer einen Gesetzentwurf des Radikalen
Vanossi aufgenommen, das Amnestie für alle politischen, militärischen
und gemeinen Delikte, die bis 1983 begangen wurden, vorsieht. Die
Adressaten sind selbstverständlich ganz klar diejenigen, die
am Staatsterror beteiligt waren. Gleichzeitig wurde auch ein anderes,
sehr ähnliches Gesetz, von Abgeordneten der Peronistischen
Partei eingebracht. Sie sind Mitarbeiter des Ex-Präsidenten
Eduardo Duhalde, gehören zu den mächtigsten politischen
Führern Argentiniens und sind z.Z. wichtige Stützen Kirchners.
Es besteht also eindeutig ein politisches Übereinkommen.
Als Ergebnis
möchten wir sagen, wir meinen, dass die Situation in Argentinien
auf keinen Fall die Einstellung der Prozesse in Deutschland rechtfertigen
kann. Die gleiche Haltung haben wir zu den offenen Verfahren im
restlichen Europa. Spanien bereitet den mündlichen Prozess
Scilingo und danach Cavallo vor - sofern sich Argentinien nicht
einmischt. Wir sind davon überzeugt, dass die Arbeit außerhalb
von Argentinien große und sehr wichtige Früchte getragen
hat; Aber auch, dass es in Zukunft weitere wichtige Früchte
geben kann und sollte. Wir haben diese Arbeit bitter nötig!
Wir glauben nämlich, dass sie eine entscheidende und beispiellose
Quelle von wichtigem Druck auf unsere - auch weiterhin - weitgehend
ungerechte und straflose Justiz war und ist und dass wir die Arbeit
mit allen möglichen Mitteln weiter aufrechterhalten sollten.
2. Zu den Argumenten
der Nürnberger Staatsanwaltschaft
Am 12.08.04
hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Einstellung
des Verfahrens gegen 31 Beschuldigte im Fall Marlene Kegler-Krug
verfügt. Dies ist der bisher letzte, aber nicht einzige Rückschlag,
den die Angehörigen der Opfer der Diktatur in Argentinien zu
verkraften haben. Dabei sind besonders die in diesem Fall dargebotenen
Gründe weder zu verstehen noch nachzuvollziehen und können
von uns auf keinen Fall akzeptiert werden. Und es ist festzuhalten,
dass Leben und Schiksal Marlenes geradezu ein Paradygma der Fälle
der anderen deutschen Verschwundenen ist und beispielshaft für
sie alle steht.
Die Staatsanwaltschaft
bestreitet u.a. die Zuständigkeit des Gerichts aus dem Grund,
dass es sich nicht um eine deutsche Staatsangehörige handele.
Dazu sagen wir: Sämtliche Vorfahren von Marlene Kegler-Krug
sind deutsche Auswanderer. In Deutschland gilt das Abstammungsprinzip:
Sind Marlenes Vorfahren deutsche Staatsangehörige, so gilt
das gleiche für die Kinder. Sie wurde in Hohenau, einer deutschen
Auswanderkolonie geboren; in ihrer Familie sprachen alle Deutsch;
sie besuchte das Gymnasium Sankt Blasius, der deutschen Steyler-Missionare;
getauft und konfirmiert wurde sie in der Deutschen Evangelischen
Gemeinde, in der sie dann selbst später in deutscher Sprache
Kindergottesdienst hielt; ihr Bruder Dr. Roland Kegler war jahrelang
deutscher Konsul in der Stadt Posadas. Aus all diesen Gründen
stellte die Deutsche Botschaft nach ihrem Verschwinden für
Marlene Kegler-Krug einen deutschen Pass aus. Jetzt heißt
es, dies sei aus humanitären Gründen geschehen und für
eine begrenzte Zeit. Seit wann wird die deutsche Staatsangehörigkeit
allein aus "humanitären Gründen" verliehen?
Und seit wann wird sie dann ohne ersichtlichen Grund einseitig und
beliebig wieder entzogen? Seit wann wird deutschen Staatsbürgern
der Schutz des eigenen Staates genommen?
In anderen
Fällen heißt es, die Nachkommen deutscher Juden seien
keine deutschen Staatsbürger.
Im Dritten Reich wurde den deutschen Staatsbürgern jüdischen
Glaubens aus rassistischen und religiösen Gründen ihre
Staatsangehörigkeit entzogen, und nun stellt sich die deutsche
Justiz auf den Standpunkt, dieses Gesetz aus der Nazi-Zeit habe
noch Gültigkeit! Wir weisen dies strikt zurück: Unsere
jüdischen Mitbürger wurden während des Zweiten Weltkriegs
in den deutschsprachigen Glaubensgemeinschaften in Argentinien aufgenommen
und ihnen wurde Schutz geboten. Die Bundesrepublik kann nicht ernsthaft
an der Gültikgeit von diskriminierenden und rassitischen Gesetzen
aus der Hitler-Zeit festhalten wollen und zudem den Mitgliedern
unserer deutschsprachigen Gemeinden ihre Staatsbürgerschaft
und ihre Abstammung absprechen.
Die Staatsanwaltschaft
stört sich auch an der Anklage des Völkermords. Es
ist richtig, dass auf internationaler Ebene eine politische Gruppe
nicht Opfer eines Völkermordes sein kann. Aber es gibt Staaten,
in denen auch dieser Gruppe Schutz geboten wird. Diese Allgemeinen
Rechtsgrundsätze mögen für deutsche Gerichte nicht
bindend sein, aber sie sind ein deutliches Indiz dafür, in
welche Richtung sich das Völkerrecht, das hier angerufen wird,
bewegt. Das Völkerrecht ist in ständiger Entwicklung,
warum kann nicht auch Deutschland einen Teil zur Entwicklung beitragen?
Warum berufen wir uns stur auf Regeln und Gesetze, die sich doch
ständig verändern? Aber auch in der jetzigen Situation
bleibt uns die Möglichkeit, diese Taten als Verbrechen gegen
die Menschlichkeit anzuklagen. Wer wollte schon bestreiten, dass
es sich bei den Entführungen unter dem argentinischen Staatsterrorismus
um eine systematische und massive Verfolgung handelte? Es war die
systematische Ausrottung einer besonderen Gruppe von Menschen durch
den Terrorstaat, der selbst am Tag vor dem Putsch in einer "Schlachtorder"
(Orden de Batalla) allen Militäreinheiten die exakte Beschreibung
des "feindlichen Teiles des Volkes" zukommen liess.
Die UN-Folterkonvention,
der sowohl Deutschland als auch Argentinien beigetreten sind, mag
erst nach dem Ende der Militärdiktatur in Kraft getreten sein.
Die Überzeugung, gegen Folter vorgehen zu müssen ist älter.
Bereits 1975 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten
Nationen eine Resolution gegen Folter. Wenn auch kein Gesetz, zeigt
sie doch eine deutliche Rechtsauffassung. 1949 wurden die Genfer
Konventionen verabschiedet. Dort werden u.a. Folter, inhumane Behandlung
und das bewusste Verletzen von Körper und Seele unter besondere
Strafe gestellt. Diese Konventionen sind heute nicht nur für
die Unterzeichnerstaaten gültig - es handelt sich hierbei vielmehr
um Völkergewohnheitsrecht, ius cogens: um keinen Preis und
unter keinen Umständen dürfen diese Dinge geschehen. Ius
cogens ist imperatives und nicht indikatives Recht und auch für
Deutschland bindend - unter allen Umständen und ohne vorherige
Umsetzung, wie es die Art. 53, 64 und 71 der Verträge des Wiener
Kongresses von 1969 feststellen-. Es ist richtig, wenn die Staatsanwaltschaft
anführt, dass die Statuten der Tribunale für Jugoslawien
und Rwanda und den Internationalen Strafgerichtshof nicht dem Zweck
dienen, Deutschland zu verpflichten, jegliche Straftaten zu verfolgen,
aber genau diese Verpflichtung entsteht aus den Genfer Konventionen!
Die Bundesrepublik ist verplichtet, Folter und inhumane Behandlung
strafrechtlich zu verfolgen - egal welche Nationalitäten betroffen
sind! Deshalb haben auch die Fälle von angeblichen "Nicht-Deutschen"
auf jeden Fall ihren Platz in deutschen Gerichten. Es ist keine
Frage von wollen oder nicht wollen - deutsche Gerichte sind zu einer
Strafverfolgung verpflichtet.
Der argentinische
Staat hatte Anfang der Diktatur das Kriegsrecht ausgerufen. Damit
waren die Todesstrafe und die Möglichkeit der öffentlichen
Hinrichtung eingeführt. Abgesehen davon, dass dies zu einer
Zeit geschah, als kein Krieg herrschte, sollte man auch bedenken,
dass der Terrorstaat sich nicht einmal an sein eigenes irrsinniges
und kriminelles Gesetz hielt. Es gab keine öffentlichen Hinrichtungen,
man hat die "desaparecidos" einfach im geheimen entführt,
gefoltert und für immer verschwinden lassen.
Um diese allgemein
bekannte, massiv in vielfachster Hinsicht erwiesene und juristisch
weltweit gewürdigte Tatsache zurückzuweisen ist die Staatsanwaltschaft
nicht davor zurückgeschreckt ein Argument zu benutzen, das
einfach ungeheuerlich und verabscheuungswürdig ist, und das
wir aufs schärfste verurteilen:
Die Staatsanwaltschaft hat argumentiert, dass man angeblich nicht
davon ausgehen könne, dass die "desaparecidos" nicht
doch am Leben seien.
Abgesehen davon,
dass dieses Argument unsinnig ist, da die Verschwundenen nie wieder
erschienen sind, dürfte es in diesem Zusammenhang wichtig sein
Sinn und Methode des "Verschwindenlassens" kurz zu erläutern,
da sie ihre Wurzeln in Deutschland hat und für sich selbst
spricht: Einem Nürnberger Gericht dürfte jedenfalls die
historisch bewiesene Tatsache und die juristische Bedeutung der
zwangsweisen Verschleppung und des "Verschwindenlassens"
von Regimekritikern seit langem hinlänglich bekannt sein, da
gerade die Nürnberger Dokumente und Protokolle diesen Tatbestand
eindeutig belegen und genau beschreiben.
Nach der Erschiessung
des deutschen Festungskommandanten von Nantes am 20 Oktober 1941
durch den französischen Widerstand erliess Hitler am 7 Dezember
den "Nacht und Nebel-Erlass", den Generalfeldmarschall
Wilhelm Keitel am 12 Dezember wie folgt erläuterte:
"Es ist der lange erwogene Wille des Führers, dass in
den besetzen Gebieten bei Angriffen gegen das Reich oder die Besatzungsmacht
den Tätern mit anderen Massnahmen begegnet werden soll als
bisher
Eine wirksame und nachhaltige Anschreckung ist nur
durch
Massnahmen zu erreichen, die die Angehörigen und
die Bevölkerung über das Schicksal des Täters im
unklaren lassen "(Nürnberger Dokumente 669-PS).
Der Erlass wurde dann von Keitel im Februar 1942 wie folgt ergänzt:
"
sollen künftig die Beschuldigten heimlich nach
Deutschland gebracht
werden.
Die abschreckende
Wirkund dieser Massnahme liegt
- in dem spurlosen
Verschwinden der Beschuldigten,
- darin, dass
über ihren Verbleib und ihr Schicksal keinerlei Auskunft
gegeben werden darf"
(Nürnberger Protokolle 090-L) (Zitiert bei: GERDA ZORN -
GERTRUD MAYER: "Frauen gegen Hitler"
Berlin-West 1984 - Seiten 148 - 149).
Der "Nacht
und Nebel-Erlass" fand aber auch nach der Kapitulation Hitlerdeutschlands
Nachahmer:
Das französische Militär wandte die Methode des "Verschwindenlassens"
in kürzester Zeit sowohl in Algerien wie später auch in
Vietnam an, wo sie von den Vereinigten Staaten übernommen wurde.
Es gibt unzählige eidesstattliche Aussagen, in denen Mitglieder
der argentinischen Streitkräfte davon berichten, wie sie von
US-amerikanischen Spezialisten und Trainern sowohl in Argentinien
selbst, in den USA und am Panamakanal im Entführen, systematischen
Foltern und endgültigem Verschwindenlassen von Menschen ausgebildet
wurden.
Es gibt gleichfalls unzählige eidesstattliche Berichte darüber,
wie die "Verschwundenen" geheim und bei Nacht in Massengräbern
verscharrt und mit ungelöschtem Kalk bedeckt, in Benzintanks
zusammen mit Autoreifen verbrannt oder lebend aus Flugzeugen über
dem Atlantischen Ozean abgeworfen wurden. Die eindrücklichste
Erklärung ist wahrscheinlich diejenige, die Junta-Präsident
Diktator Videla selbst der ausländischen Presse gab als er
behauptete: "Die Verschwundenen sind weder lebendig noch tot
- es gibt sie einfach nicht mehr".
Unter anderen
haben auch der Ökumenische Rat der Kirchen, die Lateinamerikanische
Bischofskonferenz, der Lateinamerikanische Kirchenrat, der Bund
Katholischer Ordensgemeinschaften in Argentinien sowie unsere Kirchen
seit 1975 wiederholt und beharrlich diese Methode des systematischen
"Verschwindenlassens" von Menschen in Argentinien angeprangert.
und in vielfacher Weise den Angehörigen der abertausenden von
Verschwundenen geholfen.
So geschah es auch bei Marlene Kegler-Krug und den anderen deutschen
Verschwundenen.
Im Fall Marlenes ist zudem der Entführungsort (Campo de Arana,
bei La Plata) und die Folge: Entführung-Folter-Mord-Verschwindenlassen
von sechs Augenzeugen belegt und eidesstattlich bestätigt worden.
So sagte z.B. Walter Docters am 10 März 1999 vor dem Wahrheitsprozess
in La Plata aus:
"Marlene lag in einem Gang, völlig blutüberströmt,
und die Folterer sagten selbst, dass sie sich damit ergötzten,
sie zuverschneiden
und ähnliche Dinge mit ihr zu tun".
Und Pablo Díaz
erklärte am 9 Mai 1985 vor dem Prozess gegen die Junta-Generäle
folgendes:
"Es gab da auch ein Mädchen, die nannten sie ´die
Paraguayerin´. Sie haben sich damit gebrüstet, weil sie
dort gestorben ist. Ich meine, dass sie sich damit brüsteten,
weil sie sagten ´die ist gestorben, wirf sie den Hunden hin´
und einer sagte ´grab´ du sie doch ein, was weiss ich,
sie ist doch dir abgekrazt´. Weil sie zu ihr sagten ´komm
du, komm du, Paraguayerin´, meine ich, dass sie sie dort hingenommen
haben, wo sie auch mich gefoltert haben. Und sie schrie und schrie,
man hörte ihre Schreie. Dann wurde es still und dann kam der,
der sagte ´die ist hinüber, wirf sie den Hunden hin´".
Sowohl bei Marlene
Kegler-Krug wie bei den anderen deutschen Entführten hat die
vom argentinischen Staat eingesetzte "Nationale Kommission
für das Verschwinden von Menschen-CONADEP" jeden Fall
äusserst genau untersucht und das endgültige Verschwinden
dieser Menschen bewiesen und bekanntgegeben. Sie werden deshalb
in der Liste der offiziell in Argentinien anerkannten Verschwundenen
geführt und die Beweise befinden sich im Archiv der CONADEP.
Dieser Tatbestand wurde von der argentinischen Justiz und dem Staat
selbst bestätigt, der seine eigene Schuld am Delikt des systematischen
Verschwindenlassens dieser Menschen auch offiziell verkündet
und sich bereit erklärt hat den Angehörigen Genugtuung
zu leisten.
Wenn trotz dieser in jeder Hinsicht eindeutigen und massiv bewiesenen
Fakten jemand in der deutsche Justiz trotzdem heute das zwangsweise
und endgültige Verschwindenlassen deutscher Staatsbürger
in Argentinien leugnen will, sollte er sich ernsthaft überlegen
warum er das tut und welche Vorstellung von Wahrheit und Gerechtigkeit
er überhaupt hat: An unwiederlegbaren Belegen dieses Deliktes
mangelt es jedenfalls sicher nicht.
Nichts anderes
als ein Schlag direkt ins Gesicht ist eine letzte Begründung
der Staatsanwaltschaft. Natürlich braucht man in Deutschland
eine gewisse Hilfe der argentinischen Stellen, und diese Rechtshilfe
wurde nicht so gewährt wie gewünscht. Nun aber das Verfahren
mit dem Hinweis zu beenden, dass auch in Zukunft diese Rechtshilfe
nicht erfolgen wird, zeigt uns, dass die Staatsanwaltschaft nicht
davor zurückschreckt, Vermutungen als Begründungen anzuführen.
Eine weitere Bitte um Rechtshilfe wäre aussichtslos, deshalb
sei das Verfahren einzustellen. Deutsche Gerichte entziehen sich
hier ihrer Verantwortung, weltweit Staatsterror und Vergehen gegen
die Menschlichkeit zu verfolgen, auf Grundlage von Vermutungen,
die nur die Zukunft bestätigen oder entkräften kann. Aber
bei den schwerwiegenden und grauenhaften Tatbeständen, um die
es in diesen Fällen geht, können wir uns den Luxus von
Vermutungen und Vorhersagen von potentiellen Ereignisse einfach
nicht leisten. Ein deutsches Gericht kann eine so wacklige und unqualifzierte
Argumentation der Staatsanwaltschaft in solchen Fällen unmöglich
unterstützen.
Deutschland
ist nach 1945 deshalb in die Völkergemeinschaft aufgenommen
worden, weil das Grundgesetz sich auf das Bekenntnis gründet
"Die Würde des Menschen ist unantastbar". Wir meinen,
das ist sowohl ein bedeutendes Vermächtnis der Väter der
Verfassung wie auch eine ständige unleugbare Herausforderung:
Die deutsche Justiz muss sich auch heute des Grundgesetztes würdig
erweisen; sie muss ihren Prinzipien treu, glaubwürdig und authentisch
sein, und dieses in einer Zeit, die von uns allen dramatisch eine
Globalisierung der Ethik und Justiz zugunsten des Lebens und der
Humanität fordert
Wir meinen jedenfalls,
dass die weltweite gemeinsame Arbeit um Verbrechen gegen die Menschlichkeit
aufzuklären und zu bestrafen ein unabdingbares Zeichen der
Würde und der Hoffnung unserer Völker ist, und dass wir
deshalb jeden Versuch der Straflosigkeit und Banalisierung des Staatsterrors,
sei es in Argentinien oder in Deutschland, entschieden zurückweisen
müssen.
Wir laden Sie ein sich an diesem Kampf für Wahrheit und Gerechtigkeit
zu beteiligen.
Hochachtungsvoll
Angehörige
Deutscher Verschwundener in Argentinien
Gemeinsam mit:
Präsident Pastor Federico Hugo Schäfer Rabbi Daniel Goldman
-Evangelische Kirche am La Plata- - Jüdische Gemeinde Beth-El
-
Bischof Luis
Teodoro Stöckler Bischof em. Miguel Esteban Hesayne
-Römisch-Katholische Diözese Quilmes- - Emeritus der Römisch-Katholischen
Diözese Viedma-
Rev. Juan Gattinoni
Fr. Rodolfo Capalozza - sac
-Sekretär des Lateinam. Kirchenrates-La Plata Raum- -Bund Katholischer
Ordensgemeinschaften in Argentinien-
Fr. Luis Coscia
- ofm-cap Schwester María Inés Delfino - fmm
-Leiter des Franziskanischen Zentrums Buenos Aires- - Provinzialin
der Franziskanischen Marienmissionarinnen-
Nora Cortiñas
Nobelpreis Adolfo Pérez Esquivel R.A. Dr. Rodolfo Yanzon
-Mütter von Plaza de Mayo-Gründerlinie- -Dienst für
Frieden und Gerechtigkeit- -Liga für die Rechte der Menschen-
Für die Ökumenische Menschenrechtsbewegung (MEDH):
- Katholische
Diözese Iguazú
- Katholische Diözese Neuquén
- Katholische Diözese Quilmes
- Katholische Diözese Viedma
- Evangelische Kirche am La Plata
- Evangelische Valdenserkirche am La Plata
- Evangelisch-Methodistische Kirche Argentiniens
- Gottesgemeinde in Argentinien
- Kirche der Disciples of Christ in Argentinien
- Reformierte Gemeinden in Argentinien
- Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche
- Christlicher Verein Junger Männer in Argentinien
Präsidenten: Bischof Marcelo Melani (Römisch-Katholische
Diözese Neuquén)
Pastor Rodolfo Reinich (Evangelische Kirche am La Plata)
Bischof em. Federico Pagura (Emeritus de Evangelisch-Methodistischen
Kirche Argentiniens)
Leitungsteam:
RA Dr. Anabel Lotko (Kirche der Disciples of Christ)
Schwester Ana Inés Facal (Franziskanische Marienmissionarinnen)
Pastor José de Luca (Evangelisch-Methodistische Kirche Argentiniens)
Pastor Osvaldo Ullrich (Reformierte Gemeinden in Argentinien)
Pastor Dr. Arturo Blatezky (Evangelische Kirche am La Plata)
Mehr Informationen:
Ökumenische Menschenrechtsbewegung (MEDH), Pastor
Dr. Arturo Blatezky

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Copyright 2004, Nürnberger Menschenrechtszentrum
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