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Stand
der Ermittlungen in den Strafverfahren gegen argentinische Militärs
bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Stand: 12.05.05
Im Fall der ermordeten Elisabeth Käsemann erliess das Amtsgericht
Nürnberg-Fürth im Jahre 2001 drei Haftbefehle gegen argentinische
Militärs. Darauf stellte die deutsche Regierung ein Auslieferungsersuchen,
das von der damaligen argentinischen Regierung jedoch abgelehnt
wurde. Als bisher einzige westeuropäische Regierung legte die
Bundesregierung dagegen Rechtsmittel ein. Das Verfahren darüber
ist noch anhängig. Am 28.11.2003 erfolgten in den Verfahren
wegen der Ermordung von Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank
weitere Haftbefehle gegen den ehemaligen Präsidenten Jorge
Videla und Admiral Emilio Massera, sowie gegen den Ex-General Carlos
Suárez Mason.
Es erfolgte
die Ausschreibung der Fahndung über Interpol und die Eröffnung
des Haftbefehls durch den argentinischen Untersuchungsrichter am
23.01.2004. Das Auslieferungsersuchen der deutschen Bundesregierung
liegt mittlerweile der argentinischen Justiz vor. Dabei handelt
es sich um das erste internationale Ersuchen gegen den ehemaligen
Präsidenten Jorge Videla. Die Ermittlungen gegen weitere Militärs
in den Verfahren Käsemann und Zieschank wurden allerdings eingestellt,
weil eine täterschaftliche Beteiligung nicht nachgewiesen werden
könne.
Nach Aussage
der Staatsanwaltschaft hat die Einstellung keinen Einfluss auf die
fünf bestehenden Haftbefehle. Gleichzeitig wurden diese Verfahren
allerdings eingestellt, da die Staatsanwaltschaft aufgrund der Ablehnung
der Auslieferungsanträge, von einer dauerhaften Abwesenheit
der Beschuldigten ausgeht. Die Tatsache, dass die Bundesregierung
gegen die Ablehnung gerichtlich vorgeht und dass über die Auslieferungsgesuche
gegen Videla und Massera in Argentinien noch nicht entschieden wurde,
findet keine Erwähnung.
Sämtliche
weitere zur Anzeige gebrachte Fälle wurden eingestellt, mit
folgenden Begründungen:
Koppelung
der Zuständigkeit der deutschen Justiz an die deutsche Staatsangehörigkeit
Grundsätzlich besteht bei Völkermord universelle Jurisdiktion,
so dass die deutsche Justiz im Falle des Vorliegens von Völkermord
unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Opfer oder
der Täter zuständig wäre. Jedoch hält die Bundesanwaltschaft
einen Völkermord im Falle Argentiniens für nicht gegeben,
da es sich bei den Opfern um eine politische Gruppe handelte. Deutsche
Strafverfolgungsbehörden sind daher nur bei deutschen Opfern
oder Tätern zuständig. Im Falle deutschjüdischer
Tatopfer erweist sich das Argument der fehlenden deutschen Staatsangehörigkeit
als besonders fadenscheinig. Es geht um die Kinder von jüdischen
Emigranten, die vor dem Nazi-Regime nach Argentinien flohen. Den
Eltern war entsprechend einer Nazi-Verordnung von 1941 die deutsche
Staatsangehörigkeit aberkannt worden. Diese Verordnung bezeichnete
die Staatsanwaltschaft zwar selbst in einer Pressemeldung vom 12.07.2004
als "nationalsozialistisches Unrecht und daher nichtig."
Gleichzeitig nimmt sie jedoch die Rechtsfolgen dieser Verordnung
für die Kinder der geflohenen deutschen Juden als Begründung
für die Einstellung der Ermittlungsverfahren mangels Zuständigkeit.
Fehlen der
für eine Anklage wegen Mordes notwendigen Sicherheit bezüglich
des Ob und Wie des Todes der Opfer
In den meisten
Fällen der Verschwundenen wurden die sterblichen Überreste
der Folteropfer nicht gefunden. Die Staatsanwaltschaft hat die Verfahren
in diesen Fällen mit der Begründung eingestellt, dass
das konkrete Schicksal der "Verschwundenen" unklar sei.
Selbst wenn nicht ausgeschlossen werden könne, dass die "Verschwundenen"
bereits tot seien, seien die genauen Todesumstände unklar.
Die Erfüllung des Mordtatbestandes ist daher nicht mit der
erforderlichen Sicherheit nachweisbar.
Der Fall Mercedes
Benz: in dubio pro reo
Auch das Ermittlungsverfahren
gegen den Werksleiter von Mercedes-Benz-Argentina, Juan Tasselkraut,
wegen Beihilfe zum Mord an dem Gewerkschafter Diego Núñez
durch Weitergabe von dessen Privatadresse an die Militärs stellte
die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aus Mangel an Beweisen
ein. Ein Argument war, dass die Aussagen des Hauptbelastungszeugen
und Folteropfers, Héctor Ratto, widersprüchlich seien
und als Beweismittel nicht ausreichten. Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck
legte dagegen als Vertreter von Héctor Ratto und der Familie
Núñez Beschwerde ein und beantragte die Anklageerhebung,
hilfsweise die Wiederaufnahme der Ermittlungen. Die Beschwerde wurde
von der Generalstaatsanwaltschaft abgewiesen. Hiergegen leitete
Kaleck ein Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Nürnberg
ein. Daneben wurde Gegenvorstellung gegen die Einstellung der Ermittlungen
und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die entscheidenden Staatsanwälte
eingelegt.

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