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Stand der Ermittlungen in den Strafverfahren gegen argentinische Militärs bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Stand: 12.05.05


Im Fall der ermordeten Elisabeth Käsemann erliess das Amtsgericht Nürnberg-Fürth im Jahre 2001 drei Haftbefehle gegen argentinische Militärs. Darauf stellte die deutsche Regierung ein Auslieferungsersuchen, das von der damaligen argentinischen Regierung jedoch abgelehnt wurde. Als bisher einzige westeuropäische Regierung legte die Bundesregierung dagegen Rechtsmittel ein. Das Verfahren darüber ist noch anhängig. Am 28.11.2003 erfolgten in den Verfahren wegen der Ermordung von Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank weitere Haftbefehle gegen den ehemaligen Präsidenten Jorge Videla und Admiral Emilio Massera, sowie gegen den Ex-General Carlos Suárez Mason.

Es erfolgte die Ausschreibung der Fahndung über Interpol und die Eröffnung des Haftbefehls durch den argentinischen Untersuchungsrichter am 23.01.2004. Das Auslieferungsersuchen der deutschen Bundesregierung liegt mittlerweile der argentinischen Justiz vor. Dabei handelt es sich um das erste internationale Ersuchen gegen den ehemaligen Präsidenten Jorge Videla. Die Ermittlungen gegen weitere Militärs in den Verfahren Käsemann und Zieschank wurden allerdings eingestellt, weil eine täterschaftliche Beteiligung nicht nachgewiesen werden könne.

Nach Aussage der Staatsanwaltschaft hat die Einstellung keinen Einfluss auf die fünf bestehenden Haftbefehle. Gleichzeitig wurden diese Verfahren allerdings eingestellt, da die Staatsanwaltschaft aufgrund der Ablehnung der Auslieferungsanträge, von einer dauerhaften Abwesenheit der Beschuldigten ausgeht. Die Tatsache, dass die Bundesregierung gegen die Ablehnung gerichtlich vorgeht und dass über die Auslieferungsgesuche gegen Videla und Massera in Argentinien noch nicht entschieden wurde, findet keine Erwähnung.

Sämtliche weitere zur Anzeige gebrachte Fälle wurden eingestellt, mit folgenden Begründungen:

Koppelung der Zuständigkeit der deutschen Justiz an die deutsche Staatsangehörigkeit
Grundsätzlich besteht bei Völkermord universelle Jurisdiktion, so dass die deutsche Justiz im Falle des Vorliegens von Völkermord unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Opfer oder der Täter zuständig wäre. Jedoch hält die Bundesanwaltschaft einen Völkermord im Falle Argentiniens für nicht gegeben, da es sich bei den Opfern um eine politische Gruppe handelte. Deutsche Strafverfolgungsbehörden sind daher nur bei deutschen Opfern oder Tätern zuständig. Im Falle deutschjüdischer Tatopfer erweist sich das Argument der fehlenden deutschen Staatsangehörigkeit als besonders fadenscheinig. Es geht um die Kinder von jüdischen Emigranten, die vor dem Nazi-Regime nach Argentinien flohen. Den Eltern war entsprechend einer Nazi-Verordnung von 1941 die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt worden. Diese Verordnung bezeichnete die Staatsanwaltschaft zwar selbst in einer Pressemeldung vom 12.07.2004 als "nationalsozialistisches Unrecht und daher nichtig." Gleichzeitig nimmt sie jedoch die Rechtsfolgen dieser Verordnung für die Kinder der geflohenen deutschen Juden als Begründung für die Einstellung der Ermittlungsverfahren mangels Zuständigkeit.

Fehlen der für eine Anklage wegen Mordes notwendigen Sicherheit bezüglich des Ob und Wie des Todes der Opfer

In den meisten Fällen der Verschwundenen wurden die sterblichen Überreste der Folteropfer nicht gefunden. Die Staatsanwaltschaft hat die Verfahren in diesen Fällen mit der Begründung eingestellt, dass das konkrete Schicksal der "Verschwundenen" unklar sei. Selbst wenn nicht ausgeschlossen werden könne, dass die "Verschwundenen" bereits tot seien, seien die genauen Todesumstände unklar. Die Erfüllung des Mordtatbestandes ist daher nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar.

Der Fall Mercedes Benz: in dubio pro reo

Auch das Ermittlungsverfahren gegen den Werksleiter von Mercedes-Benz-Argentina, Juan Tasselkraut, wegen Beihilfe zum Mord an dem Gewerkschafter Diego Núñez durch Weitergabe von dessen Privatadresse an die Militärs stellte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aus Mangel an Beweisen ein. Ein Argument war, dass die Aussagen des Hauptbelastungszeugen und Folteropfers, Héctor Ratto, widersprüchlich seien und als Beweismittel nicht ausreichten. Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck legte dagegen als Vertreter von Héctor Ratto und der Familie Núñez Beschwerde ein und beantragte die Anklageerhebung, hilfsweise die Wiederaufnahme der Ermittlungen. Die Beschwerde wurde von der Generalstaatsanwaltschaft abgewiesen. Hiergegen leitete Kaleck ein Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Nürnberg ein. Daneben wurde Gegenvorstellung gegen die Einstellung der Ermittlungen und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die entscheidenden Staatsanwälte eingelegt.


 

 

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