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Einschätzung
der neuen juristischen Situation in Argentinien nach Annullierung
der Amnestiegesetze aus Sicht von Rodolfo Yanzon, Anwalt der "Angehörigen
der deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen in Argentinien"
Rechtsanwalt
Rodolfo Yanzon schrieb am 15. Juni 2005 an die "Koalition gegen
Straflosigkeit":
Liebe Freunde,
Die Entscheidung
des Obersten Gerichtshofs, mit der das Schlusspunkt- und das Befehlsgehorsamsgesetz
für verfassungswidrig erklärt wird, ist ein großer
Fortschritt im Kampf gegen die Straflosigkeit. Bei diesem Kampf
war Ihr Einsatz von großer Bedeutung. Herzlichen Glückwunsch
und vielen Dank.
Trotzdem müssen wir vorsichtig sein, denn diejenigen, welche
die Straflosigkeit in Argentinien möglich gemacht haben, arbeiten
schon seit einiger Zeit mit der Hypothese, dass eine solche Entscheidung
wie sie heute erging, kommen könnte.
Die Richter
entscheiden nicht, dass die wenigen verhafteten Militärs ins
Gefängnis kommen sollen (sie befinden sich in ihren Wohnungen
oder in Militärkasernen; das Letztere verstößt gegen
die Interamerikanische Konvention über das Verschwindenlassen
von Personen, welche die Anwendung des Militärgesetzes verbietet).
Das Nationale Kassationsgericht, welches unmittelbar dem Obersten
Gerichtshof untersteht, fordert die Richter auf, Gründe dafür
anzugeben, warum die armen Militärs weiterhin im Gefängnis
bleiben müssen, obwohl gegen sie Anklagen wegen Folter, Mord
und Verschwindenlassen vorliegen.
Die Regierung
spielt den jahrelangen Kampf gegen die Straflosigkeit herunter und
erweckt den Anschein, dass sie sich für die Entscheidung eingesetzt
hat (obwohl sie nichts zu den Bedingungen der privilegierten Verhaftungen
sagt und auch nichts zu dem Druck, der vom derzeitigen argentinischen
Botschafter in Spanien ausgeübt wurde, damit die Militärs
nicht ins Gefängnis müssen). Es steht noch aus, dass die
Begnadigungen, welche Videla, Massera etc. zugute kamen, für
verfassungswidrig erklärt werden.
Wir haben große
Fortschritte gemacht, aber es bleiben noch viele Herausforderungen:
Wir haben noch keine unparteiischen Gerichte, wenn wir bedenken,
dass der Kassationsgerichtshof derjenige sein wird, der die eventuellen
Verurteilungen überprüfen wird, wobei er bereits seit
zwei Jahren die wiederaufgenommenen Verfahren behindert. Dieser
Gerichtshof, welcher nahezu vollständig während der Amtszeit
von Präs. Menem besetzt wurde, stellt das Hauptproblem dar.
Heute sprach
ich mit dem Richter Sergio Torres, der den Fall ESMA und die Auslieferungsgesuche
aus Deutschland bearbeitet. Er sagte mir, dass er daran denkt, die
Gesuche aus Deutschland abzulehnen und zwar mit dem Argument, dass
die Angeklagten jetzt in Argentinien verurteilt werden können,
wenngleich er die Angeklagten fragen wird, ob sie hier oder in Deutschland
vor Gericht gestellt werden wollen. Dies hat er bereits mit dem
Rechtsanwalt der Botschaft, Pablo Jacoby, besprochen. Dieser hatte
seine Zustimmung erklärt, obwohl er sagte, er wolle zuerst
mit mir reden, was aber bisher nicht erfolgt ist.
Torres bearbeitet
auch den Fall Ricardo Cavallo, welcher auf Antrag von einem seiner
Anwälte eingeleitet wurde, damit Argentinien seine Auslieferung
beantragt. Wir werden Rechtsmittel einlegen, damit die Entscheidung
hinausgezögert wird. So haben wir es mit dem Richter vereinbart.
Das sind die
Neuigkeiten. Nochmals vielen Dank für die geleistete Arbeit.
Herzliche Grüße
an alle
Rodolfo Yanzon
Übersetzung: Susanne Durian

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Copyright 2005, Nürnberger Menschenrechtszentrum
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