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Einschätzung der neuen juristischen Situation in Argentinien nach Annullierung der Amnestiegesetze aus Sicht von Rodolfo Yanzon, Anwalt der "Angehörigen der deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen in Argentinien"

Rechtsanwalt Rodolfo Yanzon schrieb am 15. Juni 2005 an die "Koalition gegen Straflosigkeit":

Liebe Freunde,

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, mit der das Schlusspunkt- und das Befehlsgehorsamsgesetz für verfassungswidrig erklärt wird, ist ein großer Fortschritt im Kampf gegen die Straflosigkeit. Bei diesem Kampf war Ihr Einsatz von großer Bedeutung. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank.
Trotzdem müssen wir vorsichtig sein, denn diejenigen, welche die Straflosigkeit in Argentinien möglich gemacht haben, arbeiten schon seit einiger Zeit mit der Hypothese, dass eine solche Entscheidung wie sie heute erging, kommen könnte.

Die Richter entscheiden nicht, dass die wenigen verhafteten Militärs ins Gefängnis kommen sollen (sie befinden sich in ihren Wohnungen oder in Militärkasernen; das Letztere verstößt gegen die Interamerikanische Konvention über das Verschwindenlassen von Personen, welche die Anwendung des Militärgesetzes verbietet).
Das Nationale Kassationsgericht, welches unmittelbar dem Obersten Gerichtshof untersteht, fordert die Richter auf, Gründe dafür anzugeben, warum die armen Militärs weiterhin im Gefängnis bleiben müssen, obwohl gegen sie Anklagen wegen Folter, Mord und Verschwindenlassen vorliegen.

Die Regierung spielt den jahrelangen Kampf gegen die Straflosigkeit herunter und erweckt den Anschein, dass sie sich für die Entscheidung eingesetzt hat (obwohl sie nichts zu den Bedingungen der privilegierten Verhaftungen sagt und auch nichts zu dem Druck, der vom derzeitigen argentinischen Botschafter in Spanien ausgeübt wurde, damit die Militärs nicht ins Gefängnis müssen). Es steht noch aus, dass die Begnadigungen, welche Videla, Massera etc. zugute kamen, für verfassungswidrig erklärt werden.

Wir haben große Fortschritte gemacht, aber es bleiben noch viele Herausforderungen:
Wir haben noch keine unparteiischen Gerichte, wenn wir bedenken, dass der Kassationsgerichtshof derjenige sein wird, der die eventuellen Verurteilungen überprüfen wird, wobei er bereits seit zwei Jahren die wiederaufgenommenen Verfahren behindert. Dieser Gerichtshof, welcher nahezu vollständig während der Amtszeit von Präs. Menem besetzt wurde, stellt das Hauptproblem dar.

Heute sprach ich mit dem Richter Sergio Torres, der den Fall ESMA und die Auslieferungsgesuche aus Deutschland bearbeitet. Er sagte mir, dass er daran denkt, die Gesuche aus Deutschland abzulehnen und zwar mit dem Argument, dass die Angeklagten jetzt in Argentinien verurteilt werden können, wenngleich er die Angeklagten fragen wird, ob sie hier oder in Deutschland vor Gericht gestellt werden wollen. Dies hat er bereits mit dem Rechtsanwalt der Botschaft, Pablo Jacoby, besprochen. Dieser hatte seine Zustimmung erklärt, obwohl er sagte, er wolle zuerst mit mir reden, was aber bisher nicht erfolgt ist.

Torres bearbeitet auch den Fall Ricardo Cavallo, welcher auf Antrag von einem seiner Anwälte eingeleitet wurde, damit Argentinien seine Auslieferung beantragt. Wir werden Rechtsmittel einlegen, damit die Entscheidung hinausgezögert wird. So haben wir es mit dem Richter vereinbart.

Das sind die Neuigkeiten. Nochmals vielen Dank für die geleistete Arbeit.

Herzliche Grüße an alle
Rodolfo Yanzon


Übersetzung: Susanne Durian


© Copyright 2005, Nürnberger Menschenrechtszentrum

 
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