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Juristisch-politische
Grundlagen der Arbeit der Koalition gegen Straflosigkeit
Hearing
am 21 März 2001 im Gebäude des Deutschen Bundestags
Liebe
Angehörige der Verschwundenen, liebe Gäste,
sehr
geehrte Damen und Herren,
Ich
soll in meinem Vortrag die juristischen und politischen Grundlagen
der Arbeit der "Koalition gegen Straflosigkeit" vorstellen.
Ich werde dies in drei Themenkomplexen entfalten. Erstens werde
ich den bisherigen Umgang mit den 100 verschwundenen Deutschen bzw.
Deutschstämmigen als einem der"größten Desaster
der bundesdeutschen Außenpolitik" beschreiben. Zweitens
werde ich die heute morgen eingereichten zwei Völkermordanzeigen
in ihren politischen Gesamtkontext einordnen. Drittens werde ich
die Empfehlungen und Problemanzeigen ansprechen, die sich aus der
Arbeit der Koalition gegen Straflosigkeit für Rechtssprechung
und Politik ergeben.
I.
Eines der größten Desaster der bundesdeutschen Außenpolitik
vor
genau 25 Jahren befanden sich führende Generäle der drei
Waffengattungen in Argentinien in einer hektischen Schlußphase,
um die letzten Absprachen und Anweisungen für den Militärputsch
zu treffen. Geheimbotschaften wurden ausgetauscht. Detaillierte
Lagepläne wurden vorgelegt. Das Drehbuch für den Militärputsch
in den letzten Einzelheiten geregelt: Befehle wurden generalstabsmäßig
vorbereitet: Wer wird sprechen, welche Kommandos werden wann und
wo tätig werden. Wer wird festgenommen, wo werden die geheimen
Folterlager errichtet, wer muß vernichtet werden. Zu dieser
Zeit wurden auch die "befreundeten Staaten" und wichtige,
befreundete Institutionen des Landes über den bevorstehenden
Militärputsch informiert die USA, wahrscheinlich Chile,
Brasilien. England, Frankreich und, wie der damalige Botschafter
Jörg Kastl bestätigt: auch die Bundesrepublik Deutschland!
Das
Drehbuch für den Staatsterrorismus, für das bewußte
und kalkulierte Überschreiten jeglicher Sicherheiten, die eine
Verfassung, ein Staat seinen Bürgern garantiert, wurde in die
Tat umgesetzt.
Der
Militärputsch wurde ein voller Erfolg. Die wichtigsten Staaten,
darunter die Bundesrepublik Deutschland äußerten Befriedigung
über die Herstellung von Ordnung und Stabilität, die wichtigsten
Männer der katholischen Kirche ebenfalls, die zu erwartenden
Störungen von Menschenrechtsorganisationen gelang es zumindest
vorläufig zu neutralisieren. Gleichzeitig konnten Polizei und
Militärkommandos Tag für Tag, Woche für Woche, Monat
für Monat die Listen der zu entführenden Personen abhaken.
Es
wird kein Monat vergehen, in dem in dieser Zeit nicht Deutsche oder
deutschstämmige Bürger spurlos verschwinden, ihre Angehörigen
bedroht, die Güter der Verschwundenen geraubt und unter die
Militärs verteilt werden. Heute wissen wir: In den sieben Jahren
Militärdiktatur wurden etwa hundert Deutsche oder Deutschstämmige
entführt. Wir wissen auch: Es gibt eine größere
Dunkelziffer von Verschwundenen, die uns bis heute unbekannt geblieben
sind. Neue Fälle von Schwerstkriminalität und Raub werden
der Koalition gegen Straflosigkeit erst in diesen Tagen bekannt.
Wir wissen heute: Es gab nicht nur die Fälle der Verschwundenen
es gab auch Deutsche oder Deutsche Juden, die um ihr Hab
und Gut gebacht wurden. Millionensummen sind hier im Spiel.
Worüber
wir heute hier zusammensitzen ist nicht vergangen und vorbei, wie
uns immer wieder entgegengehalten wird. Es handelt sich auch nicht
um bedauerliche Einzelfälle, die in der menschlichen Geschichte
entstehen.
Es
handelt sich hier um eines der größten Desaster, das
die Deutsche Diplomatie nach dem zweiten Weltkrieg erlitten hat.
Ein anderer Staat läßt an die 100 Deutsche und Deutschstämmige
verschwinden, vergeht sich an den Opfern, erpresst, foltert, vergewaltigt
und mordet, raubt eine bisher völlig unbekannte Anzahl Deutscher
aus unterwirft tausende von Freunden und Angehörigen
dem Terror aus Angst und Unwissenheit und Deutschland schweigt?
Meine Damen und Herren: Deutschland schweigt. Und ich muß
leider trotz aller unserer Bemühungen sagen: Deutschland schweigt
immer noch!
Ich
kann hier nicht auf die vielen und oft ernüchternden Gespräche,
die wir mit Politikern und Beamten geführt haben eingehen.
Aber letztes Beispiel für eine m.E. fehlende Sensibilität
für die Anliegen der Opfer ist die Absage von Bundeskanzleramt
und Außenministerium die Opfer zu empfangen. Und zwar hatten
wir um ein Gespräch auf höchster politischer Ebene, also
auf Minister- bzw. Staatssekretärebene gebeten. Es wurden uns
Terminschwierigkeiten für die Absage angegeben. Offensichtlich
sind in den letzten drei Tagen sämtliche Staatssekretäre
und Minister im Bundeskanzleramt und im Außenministerium auf
Reisen.
Ebenso
ernüchternd fiel die Bitte an das Auswärtige Amt aus,
während der diesjährigen Menschenrechtskommission die
fehlende Zusammenarbeit Argentiniens mit den Prozessen in Deutschland
anzumahnen. Mündlich antwortete Herr Poppe vor Zeugen: Argentinien
sei nicht ein Land mit aktuell schweren Menschenrechtsverletzungen.
Man müsse sich mehr den aktuellen Problemen zuwenden. Es sei
nicht opportun, Argentinien bei der Menschenrechtskommission zu
erwähnen. Man benötige die lateinamerikanischen Länder,
um die eigenen Resolutionen durchzubringen.
Dieser
Umgang mit den Opfern ist m.E. hinreichender Beleg für das
nach wie vor mangelnde Interesse von Bundeskanzleramt und Außenministerium,
an der Aufklärung der Schicksale der Verschwundenen federführend
mitzuarbeiten. Diese beiden Ämter der Bundesregierung haben
offensichtlich noch nicht begriffen, dass das Verbrechen des Verschwindenlassens
fortbesteht, dass die Angehörigen in Argentinien weiterhin
latent und offen bedroht werden, dass die Ungewissheit über
den Verbleib von geliebten Personen eine schwere Traumatisierung
und Folter darstellt, die nur geheilt werden kann, wenn endlich
Wissen das schreckliche Warten, gepaart mit Angst, Hoffnung und
Ungewissheit erlöst. Der Unrechtscharakter dieser Geschehnisse
wird offensichtlich bagatellisiert und historisiert, d.h. als etwas
Vergangenes abgetan. Die Angehörigen und die Prozesse werden
als Störfaktoren für das diplomatische Spiel verstanden.
Ihre Interessen werden diffusen, nicht offen dargelegten diplomatischen
Interessen erneut geopfert. Damit ist die jetzige Bundesregierung
auf dem besten Weg, das beschämende und skandalöse Verhalten
von vor 25 Jahren zu wiederholen. Wo denn, so möchte man fragen,
wenn nicht in der Menschenrechtskommission ist der Platz für
Deutschland, um das Schicksal der 100 verschwundenen Deutschen einzuklagen?
Wer, wenn nicht die Bundesregierung ist dazu verpflichtet dies zu
tun? (Wer, wenn nicht der Bundeskanzler und die Bundesminister sind
mit ihrem Eid, Unheil vom Deutschen Volk abzuwenden, moralisch und
politisch in der Verantwortung, wirklich alle Hebel in Gang zu setzen,
um endlich, endlich 100 verschwundene Deutsche aufzufinden?)
Auch
wenn die Deutsche Politik bisher nur unzureichend oder sogar enttäuschend
reagiert hat: Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit haben sich
anders verhalten: Zum Glück haben mittlerweile viele Journalisten
begriffen, dass diese Katastrophe deutscher Außenpolitik nicht
einfach unter den Tisch gekehrt werden kann.
Die
Koalition gegen Straflosigkeit hat einige hunderttausend Mark ausgegeben,
um diese 100 Fälle in Deutschland endlich auf die Tagesordnung
zu setzen. Nicht gerechnet sind dabei die unzähligen ehrenamtlichen
Stunden und Überstunden, die von vielen Menschen aufgebracht
werden. Menschen, die sich fast schon Tag für Tag des Schicksals
der Verschwundenen annehmen, die in den Akten suchen und blättern,
die vor Ort reisen, um mit Zeugen und Angehörigen zu sprechen,
die in aufreibender, detektivischer Kleinarbeit Daten und Fakten
zusammentragen. Rechtsanwälte, die auf finanziell lukrative
Fälle verzichten und Nachteile in Kauf nehmen, um unsere Fälle
bearbeiten zu können.
Wir,
Privatpersonen, Kirchen und Menschenrechtsorganisationen stehen
hinter den Opfern. Aber wir verlangen als Stimme der Zivilgesellschaft
von Politik und Justiz gleichermaßen, dass sie endlich tun,
was ihres Amtes ist. Forschen, Ermittlungen anstellen, Druck ausüben,
politisch tätig werden und deutlich machen: Deutschland
wird das von langer Hand geplante Verschwindenlassen von 100 Staatsbürgern
nicht einfach hinnehmen. Deutschland will Aufklärung und fordert
Rechenschaft von den Verantwortlichen.
Dabei
hat die Bundesregierung gezeigt, daß sie handeln kann, wenn
sie nur will. Denken Sie etwa an den Einsatz für das entführte
Lehrerehepaar in Philippinen. Aber für die etwa 100 Deutschen
oder Deutschstämmigen Verschwundenen in Argentinien bleiben
leider oft nicht mehr als Mitleid und Lippenbekenntnisse übrig.
Woher
kommt dieses unerklärliche Zaudern? Liegt das an einer schwerfälligen,
bequem gewordenen Bürokratie? Oder meint man tatsächlich,
man könne 100 Verschwundene einfach zu den Akten legen? Man
könne mit einem Land normale, freundschaftliche Beziehungen
pflegen, dessen Regierung nicht nur nichts für die Aufklärung
tut, sondern sogar die mutmaßlichen Mörder und Folterer
befördert? Macht man hier nicht allzu schnell gemeinsame Sache
mit den Tätern? Ist man bereit, 100 deutsche Verschwundene
auf dem Schachbrett der Diplomatie für höchst zweifelhafte
Interessen und man wird fragen müssen: Welche sind es
denn, die dieses Opfer rechtfertigen? zu opfern?
Dabei
steht die Glaubwürdigkeit dieser Bundesregierung auf dem Spiel:
Wie ernst sind die deutschen Bekenntnisse zu den Menschenrechten
zu nehmen, wenn am Ernstfall und das sind die 100 Verschwundenen
Deutschen allemal den Regierungen signalisiert wird, dass
die Bundesregierung nicht bereit ist, außenpolitische Verstimmungen
auf sich zu nehmen, um diese Menschen zu retten oder wenigstens
eine Aufklärung ihres Schicksals zu erreichen?
Hinzukommt
ein weiterer Aspekt, der für mich fast ebenso wichtig ist:
Welchen Schutz, ist eigentlich unser Staat bereit, seinen Bürgern
zu gewähren?
Auch
deshalb denke ich, dass von diesem Hearing im Bundestagsgebäude
ein Signal ausgehen sollte: Berechenbare deutsche Außenpolitik
muss ihren Prüfstein an dieser Katastrophe der deutschen Diplomatie
in der Nachkriegsgeschichte haben. In Zukunft wird sich deutsche
Politik und die deutsche Justiz auch daran messen lassen müssen,
was sie zur Aufklärung über das Schicksal der Verschwundenen
in Argentinien beigetragen hat.
II.
Die Völkermordanzeige:
Obwohl
an die 100 Deutsche in diesen Jahren verschwunden sind, bildet diese
Gruppe nur einen kleinen Ausschnitt des verbrecherischen Handelns
der Militärdiktatur. Insgesamt wird die Zahl der Verschwundenen
allein auf 30.000 Menschen geschätzt. Wieviele Menschen darüberhinaus
gefoltert, bedroht, ermordet, terrorisiert oder beraubt wurden ist
nie eingehend untersucht worden. Aber Ausmaß, Logik, die systematische
und geplante Durchführung von Regierungskriminalität,
sowie deren Folgen, dem wir hier gegenüberstehen können
begrifflich angemessen nur mit dem relativ neuen Ausdruck "Völkermord"
umschrieben werden.
Genozidprozesse
sind, wie der Direktor des erst 1994 in Bochum gegründeten
Instituts für Diaspora- und Genozidforschung, Mihran Dabag,
richtig sagt, "sozial sich vollziehende, historisch und sozial
konstituierte Prozesse, die im Kontext gesamtgesellschaftlicher,
vielmehr auch gesamtjahrhundertlicher Betrachtungen der Entwicklung
moderner Identitäts- und Nationenkonstruktionen diskutiert
werden können." Genozide sind deshalb auch nicht einfach
abgeschlossene Phänomene, die mit dem Tod der Opfer beendet
wären. Vielmehr beweisen sie, "ihre Relevanz erst nach
dem Tod der Mitglieder der definierten Zielgruppe."
Für
Argentinien bedeutet dies: Wer immer Argentinien als sozusagen abgeschlossenen
Fall betrachtet, irrt sich. Wir sind erst am Anfang eines Prozesses,
den die argentinsichen Militärs mit dem Genozid der 70iger
und 80iger Jahre begonnen haben. Wir und auch die argentinische
Gesellschaft - fangen erst an zu begreifen, was eigentlich geschehen
ist. Und dieses Begreifen wird um so mehr erschwert, als die Täter
von damals bis heute mehr oder weniger direkt an der Macht beteiligt
sind und Macht ausüben. Den Tätern von damals ist es -
bisher mindestens - gelungen, eine Öffnung der Archive zu verhindern.
Politisch läßt sich derzeit in Argentinien schwer etwas
bewegen. Das ist aber auch kein Wunder. Das Genozid hatte insofern
Erfolg, als es eine ganze Generation kritischer und sozial engagierter
Kräfte der Bevölkerung vernichtet hat. Es handelte sich
um die 68iger und Ausläufer-Generation.
Um
uns eine Ahnung von dem zu geben, was damals in Argentinien geschah,
bräuchte man doch nur die Frage stellen, was geschehen wäre,
wenn ein ähnlicher Typ von Genozid, nämlich ein "ideologisch
und entwicklungsbedingter Genozid" in Deutschland stattgefunden
hätte: Wer unter den heute "Regierenden" hatte damals
quer zu den Vorstellungen der Herrschenden gestanden? Die Namen
derer, die damals in Argentinien die ersten Opfer gewesen wären,
werden ja derzeit bei uns wegen ihrer 68iger Vergangenheit heftig
diskutiert.
Mir
scheint an den heute vormittag eingereichten Anzeigen wichtig: Wir
betreten hier einen neuen heuristischen Horizont. Argentinien ist
nicht nur unter dem Begriff von Staatsterrorismus oder dem der Verschwundenen
zu diskutieren. Argentinien ist unter dem Begriff Genozid in seiner
breiten theoretischen Diskussion, wie sie unter Wissenschaftlern
stattfindet, zu verorten. Der Genozidbegriff hat deshalb eine heuristische
Funktion: Er hilft uns, Theologen, Geschichtswissenschaftler, Juristen
und Politiker zu begreifen und beschreiben zu können, was in
den sieben Jahren Militärdiktatur in Argentinien geschehen
ist. Wichtig ist: Die Diskussion fängt mit diesen Anzeigen
erst an. Und eine juristische Engführung gilt es von vorneherein
zu vermeiden. Natürlich hat die Genozidkonvention der Vereinten
Nationen 1948 ein gewisses Raster vorgegeben. Aber auch hier gilt:
Das Raster ist gerade einmal 53 Jahre alt. Wenige Juristen haben
sich mit dem Genozid in seiner Breite der Erscheinungsformen eingearbeitet.
Es wird darum gehen, auch in unserem Fall das vorhandene Raster
der Genozidkonvention unter dem Blickwinkel der sich rasant entwickelnden
Genozidforschung auszulegen und zu interpretieren. Ich denke, dass
erste recht gut gelungene Versuche Ihnen heute von unseren Juristen
vorgelegt werden.
Hier
gilt es also, noch viel an Denk- und Forschungsarbeit zu leisten.
Und ich hoffe, dass die heute eingereichten Völkermordanzeigen
ein Beitrag dazu sind, auch unter Deutschen Völkerrechtlern
einen entsprechenden Diskussionsprozess in Gang zu setzen. Es liegt
m.E. auch an uns allen hier, dafür zu sorgen, dass diese Anzeigen
nicht mit einigen dürren juristischen Ausführungen abgewiesen
werden. Damit würde man weder den Opfern des Genozids, noch
der argentinischen Gesellschaft wirklich gerecht werden können.
Wir werden heute noch hören, dass die Juristen in Spanien uns
gerade in der Diskussion um Argentinien einen großen Schritt
voraus sind. Aber dies muß ja nicht so bleiben.
III.
Neuland: Empfehlungen und Problemanzeigen
Im
dritten Teil meines Beitrages möchte ich Ihnen in einer kurzen
Zusammenfassung die lange Liste von Problemanzeigen und Handlungsbedarf
aufzeigen, die wir als Koalition gegen Straflosigkeit in drei Jahren
produktiven Engagements entdeckt und aufgedeckt haben. Es ist kein
Zufall, dass wir heute hier im Reichstagsgebäude, d.h. unter
den kritischen Augen von Sachkennern, Politik und Öffentlichkeit
auftreten. Wir wissen, dass die Problemanzeigen, auf die wir gestoßen
sind, unsere Kräfte als NGOs bei weitem übersteigen. Nur
wenn Wissenschaftler, Öffentlichkeit und auch Politiker mit
ihren weit besser ausgestatteten Apparaten anfangen, die von uns
aufgezeigten Problemfelder anzupacken, werden diese Problembereiche,
die ich im Folgenden kurz benennen werde, zu einem produktiven Ergebnis
geführt werden können.
1.
Juristische Problemanzeigen:
Als
erstes möchte ich hier ein grundsätzliches Problem ansprechen:
Es ist unserer Meinung nach ein für den deutschen Rechtsstaat
höchst bedenklicher Vorgang, wenn trotz der klaren gesetzlichen
Verpflichtungen die deutschen Strafverfolgungsbehörden 25 Jahre
die dringend notwendigen Ermittlungsverfahren nicht einmal für
die deutschen Opfer eingeleitet haben. Wo müssen die Gründe
für dieses Versagen gesucht werden? Hat die Justiz deshalb
keine Ermittlungen eingeleitet, weil es außenpolitisch nicht
opportun war?
Ein
zweiter Bereich, den ich ansprechen möchte, ist die Kategorie
der jüdischen Fälle, die wir vor nun fast schon zwei Jahren
(Oktober 1999) eingereicht haben. Was bis heute ungeklärt ist,
ist die Frage nach dem Schutzbereich des § 7 des Strafgesetzbuches.
Ein
drittes Problemfeld, auf das wir mit unseren Fällen stoßen,
ist, dass das Deutsche Strafrecht gewisse Straftatbestände,
wie z.B. das Verschwindenlassen gar nicht kennt, diese also auch
nicht unter Strafe stellt. Das Verschwindenlassen ist aber durchaus
eine eigene Form von Verbrechen. Es handelt sich um ein Verbrechen,
das, bis zur Aufklärung des Verbleibs des Opfers, ständig
begangen wird, d.h. also nicht abgeschlossen ist und deshalb auch
nicht verjähren kann. Insofern müßten dringend vom
Gesetzgeber diese neuen Straftatbestände geschaffen werden.
Hinzukommt
das weite Feld fehlender Ausführungsbestimmungen, die die Umsetzung
internationaler Rechtsentwicklungen im Deutschen Strafrecht bisher
verhindern. Hier gilt es schnell Abhilfe zu schaffen.
Neben
diesen eher rechtsdogmatischen Problemstellungen stoßen wir
auf ein weites Problemfeld bei der Durchführung staatsanwaltschaftlicher
Ermittlungstätigkeiten:
Die
Verbrechen mit denen wir es zu tun haben, können wegen ihres
staatsterroristischen Hintergrunds nicht mit den herkömmlichen
Mitteln einer durchschnittlich ausgestatteten Staatsanwaltschaft
bearbeitet werden. Da die Taten sich noch dazu im Ausland zugetragen
haben, müssen völlig neue, aber auch kostspielige Ermittlungswege
beschritten werden.Die Koalition gegen Straflosigkeit hat deshalb
schon seit einiger Zeit an die zuständigen Behörden appelliert,
die Staatsanwaltschaft mit den notwendigen finanziellen und personellen
Ressourcen auszustatten. Dies ist aber nach unserer Ansicht bis
heute nicht hinreichend geschehen. Wir gehen davon aus, daß
für die nächsten beiden Jahre mindestens zwei volle Stellen
eingerichtet werden müßten. Es gibt bisher gerade einmal
zwei halbe Stellen. Ich darf deshalb nochmals den dringenden Appell
an die bayerischen Justizbehörden richten, die Staatsanwaltschaft
mit den notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten.
Auch auf Grund der schwierigen politischen Implikationen, um die
es sich handelt, wäre die Einrichtung einer Sonderstaatsanwaltschaft,
vergleichbar etwa mit jener, die DDR-Regierungskriminalität
aufgearbeitet hat, ein wirklicher Fortschritt für schnelle
und effektive Ermittlungstätigkeiten.
2.
Politische Problemanzeigen:
Uns
ist klar, dass wir von Deutschland aus nur kleine Schritte zur Beendigung
der Straflosigkeit in Argentinien gehen können. Aber es gilt
auch: Argentinien hat immer schon auf Deutschland und Europa geblickt.
Was hier in Europa geschieht, hat Auswirkungen auch bis auf das
ferne Argentinien. Demokratische Politiker in Europa müssen
unserer Meinung nach ihren Kollegen deutlich machen: Demokratie
und Rechtsstaat sind nicht auf dem Boden von Straflosigkeit für
Massenmörder zu schaffen. Deshalb ist es unseres Erachtens
auch im mittel- bis langfristigen Interesse unserer Politik, ernsthaft
die Straflosigkeit in Argentinien anzugehen. Dazu stellen die Ermittlungen
in Deutschland den stärksten Hebel dar, den je Deutsche Politik
gehabt hat, um dieses Anliegen legitimerweise und ohne falschen
interventionistischen oder kolonialistischen Zungenschlag zu verfolgen.
Dennoch
stoßen wir innerhalb der politischen Klasse bisher auf wenig
Problembewußtsein.
Die
Koalition gegen Straflosigkeit geht davon aus, dass, je weiter die
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft voranschreiten, umso mehr auch
die Deutsche Politik gefordert sein wird. Dies fängt jetzt
schon beim Umgang mit den in Argentinien vorliegenden Rechtshilfeersuchen
an. Ist die Deutsche Außenpolitik bereit, Druck auszuüben,
damit die argentinische Seite, diesen Rechtshilfeersuchen nachkommt.
Oder und das scheint sich bisher anzudeuten, geht man weiterhin
auf Schmusekurs, nur um keinen Konflikt mit dem wirtschaftlichen
Partnerland einzugehen. Ich habe im ersten Teil schon davon gesprochen,
dass ich dies für ein skandalöses Verhalten halte. Aber
im Verhältnis zu den Herausforderungen, die sich an die Deutsche
Politik stellen werden, wenn erst einmal ein Haftbefehl vorliegt,
wenn es tatsächlich gelingt, den ein oder anderen Täter
irgendwo im Ausland zu stellen, und dann sogar möglicherweise
ein Gerichtsverfahren in Gang kommen wird, ist dies nur ein allererster
Anhaltspunkt für den Ernst der Lage.
Aus
diesem Grund hat die Koalition jüngst bei einer Fachtagung
in Bad Boll mit Vertretern des Justizministeriums und des Außenministeriums
sowie den Justizbehörden Bayerns den Vorschlag gemacht, eine
"ad hoc-Arbeitsgruppe" zu den Strafverfahren gegen argentinische
Militärs einzurichten. Die juristische wie außenpolitische
Lage ist derart komplex, dass es unseres Erachtens dringend geboten
ist, eine solche ad-hoc Arbeitsgruppe bestehend aus BMJ, AA, Vertretern
der Länder sowie der nichtstaatlichen Organisationen zu bilden.
Auf dieses Angebot hat man bisher faktisch nur ausweichend reagiert.
Unser Angebot zur Zusammenarbeit liegt vor wir erhoffen,
dass die staatlichen Stellen darauf reagieren.
Mit
unseren Anzeigen haben wir aber nicht nur komplexe außenpolitische
Fragestellungen in Bewegung gebracht. Wir meinen auch, daß
parallel zu den juristischen Prozessen auch an einer Aufklärung
und politischen Neubeurteilung der Rolle der Bundesrepublik während
des Völkermords in Argentinien gearbeitet werden muß.
Obwohl das Außenministerium bisher jede "Komplizenschaft"
mit der Militärdiktatur energisch von sich gewiesen hat, so
stellt sich doch die Frage, ob der Völkermord in Argentinien
nicht durch "Schutzmächte toleriert" wurde d.h. durch
bewußtes Hinwegsehen und das Unterlassen von Handlungen gefördert
wurde. Dies dürfte zweifelsohne damals durch das Verhalten
der Bundesdeutschen Politik der Fall gewesen sein und bedarf deshalb
einer Aufarbeitung in mehrfachem Sinne.
Eine
Entschuldigung gegenüber den Opfern ist von der Bundesdeutschen
Regierung gefordert.
Eine
parlamentarische Diskussion über das Verhalten der Deutschen
Politik während und nach der Militärdiktatur ist dringend
geboten. Erst wenn politische Entscheidungsträger sich diesen
Fragen stellen, wird es möglich sein, zu einem klaren Verhältnis
zur Militärdiktatur in Argentinien und zur eigenen Vergangenheit
zu kommen
Eine
unabhängige Expertenkommission sollte die notwendigen Expertisen
über die Verstrickungen bundesdeutscher Politik in das genozidäre
Projekt der argentinischen Militärs erstellen. Es gilt sowohl
den Komplexen Waffenhandel und Militärberatung als auch das
Verhalten von Wirtschaft, sowie das Verhalten von Diplomatie, Dt.
Botschaft, Außenministerium Bundeskanzleramt oder das des
Deutschen Sportes aufzuarbeiten.
Wer
sich nicht erinnert, ist dazu verurteilt die Fehler der Vergangenheit
zu wiederholen. Die bisher fehlende Bereitschaft zur Erinnerung
innerhalb der Politik führt geradewegs dazu, daß man
Fehleinschätzungen aufsitzt, daß heute wie damals den
Opfern nicht genügend Schutz zuteil wird.
Die
Opfer blicken mit ihren leeren und doch so erfahrungsvollen Augen
auf uns. Werden Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die Kraft haben,
diesen Blick zu erwidern?

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