Stellungnahme
im Rahmen des Öffentlichen Hearings "25 Jahre Militärputsch
und Völkermord in Argentinien" der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und der Koalition gegen die Straflosigkeit
am 21. März 2001 im Reichstagsgebäude in Berlin
Unbestreitbar
ist, dass während der letzten argentinischen Militärdiktatur,
dem "proceso" (1976-1983), massiv die Menschenrechte
verletzt wurden und das argentinische Militärregime von allen
Diktaturen im südlichen Lateinamerika die meisten Menschenleben
forderte. Die Zahlen schwanken zwischen 9.000 und 30.000 Personen,
die genaue Zahl werden wir vermutlich nie erfahren. Dass nicht
noch mehr Opfer zu beklagen sind, ist allein auf den Druck von
außen, die internen Konflikte im Militärregime und
das Debakel im Malwinen-Konflikt zurückzuführen. In
einer erst kürzlich veröffentlichten Biographie mit
dem Titel "Der Diktator" hat Ex-Juntachef Videla in
einem darin enthaltenen Interview offen das heimliche "Verschwindenlassen"
von Regimegegnern verteidigt, weil die argentinische Bevölkerung
Massenexekutionen nicht akzeptiert hätte. Der Massenmord
als solcher wird als völlig legitim erachtet.
Was unterscheidet die Repression in Argentinien von anderen lateinamerikanischen
Militärdiktaturen dieser Epoche? Vergleicht man Argentinien
mit Chile, wo wir mittlerweile durch die teilweise Veröffentlichung
von Dokumenten des US-amerikanischen Geheimdienstes CIA und anderer
Regierungsstellen über zusätzliche Informationen verfügen,
so fällt auf:
In Chile entfielen die Hauptrepression und die größte
Zahl der Todesopfer auf die Wochen und Monate unmittelbar nach
dem Putsch. Die Liquidierung von Regimegegnern hatte zwei klare
Ziele: die Beseitigung oder Abschreckung von Personen, denen die
Militärs in einer Phase, in der sie noch ihre Macht konsolidierten,
ein Widerstandspotential zuschrieben. Dies zeigt sich deutlich
am Fall der "Todeskarawane", wegen derer sich Pinochet
zur Zeit - noch - vor Gericht verantworten muss. Danach war die
Beseitigung von Regimegegnern eher selektiv und weitgehend zentral
über die Geheimpolizei gesteuert. Nur ein Teil der Streitkräfte
war nach der Putschphase, während der die gesamten Sicherheitskräfte
an der Unterdrückung von Repräsentanten und Anhängern
der Allende-Regierung beteiligt waren, in die institutionalisierte
Repression involviert. Neben der Vernichtung von Regimegegnern
wurde in großem Umfang auf Maßnahmen wie die zwangsweise
Exilierung von tatsächlichen oder potentiellen Regimeoppositionellen
zurückgegriffen.
In Argentinien
stand der Terror weit weniger in einem zeitlichen und instrumentellen
Zusammenhang zur Machtkonsolidierung der Militärs, er war
weit weniger selektiv, hochgradig dezentralisiert und umfasste
fast die gesamten Streitkräfte. Eine derartige Repressionspolitik
geht zwangsläufig weniger vom individuellen Regimegegner
aus, der als Bedrohung wahrgenommen wird und deshalb im Extremfall
vernichtet werden muss, sondern von Oppositions- oder Feindgruppen,
die relativ breit definiert sind, und über deren Zusammensetzung
und Liquidierung in der militärischen Führung und im
Offizierkorps ein breiter Konsens bestand.
Die relativ
hohe Zahl an Todesopfern, die das argentinische Militärregime
forderte, und die aus der Sicht des Regime relativ breite Definition
der potentiellen Opfergruppen werfen die Frage auf, ob es sich
im argentinischen Fall zumindest in Ansätzen um einen Genozid
an Teilen des eigenen Volkes handelt; im Bewusstsein der Tatsache,
dass nach der vorherrschenden Interpretation des Völkerrechts,
politisch definierte Gruppen nicht unter die Genozidklausel fallen.
Obgleich die spanische Audiencia Nacional - in einer abweichenden
Rechtsauslegung - den Genozidbegriff auch auf den Versuch der
Liquidierung nationaler Gruppen bezogen hat.
Folgende Argumente sprechen aus politikwissenschaftlicher Sicht
dafür, den Massenmord durch das argentinische Militärregime
als Genozid an Teilen des eigenen Volkes einzuordnen:
1. Das weitgefächerte,
ausgeklügelte System der Gefangenenlager, die Systematik
bei der Ermordung und die große Zahl der Opfer sind Indizien
dafür, dass die Militärs eine Vernichtungsmaschinerie
aufgebaut haben, die nur bedingt auf die Verfolgung politischer
Gegner, die eine reale oder potentielle Bedrohung für das
System darstellten, ausgerichtet war, sondern auf die Vernichtung
bestimmter Bevölkerungsgruppen bzw. gesellschaftlicher Subkulturen
abzielte.
2. Das argentinische Militär definierte sich im Krieg gegen
einen inneren Feind, der nur zu einem Teil politisch definiert
war: die bewaffneten Gruppen der Stadtguerilla und ihre unmittelbaren
Unterstützungsgruppen. Darüber hinaus waren die Militärs
nach einem organizistischen Staatsverständnis bestrebt, die
argentinische Nation von aus ihrer Sicht kranken Elementen zu
befreien, gegebenenfalls auch durch eine Notoperation. Die Militärs
beriefen sich auf die abendländisch christlichen Werte und
die argentinische Nation. Wer zur argentinischen Nation gehörte,
definierten die Militärs. Die nationalen Gruppen, die nicht
dazu gezählt wurden, waren in einer Art Kreuzzug - Videla
spricht in diesem Zusammenhang von einem aus christlicher Sicht
"gerechten Krieg" ("schmutzige Kriege" gibt
es nach seiner Geschichtsinterpretation nicht) - der Vernichtung
frei gegeben. Es handelte sich dabei nur zum Teil um eine eng
umgrenzte politische Gruppe, letztlich sollten bestimmte Subkulturen
vernichtet werden. Dazu gehörten engagierte Gewerkschafter,
kritische Intellektuelle, bestimmte Wissenschaftler (wie z.B.
Sozialwissenschaftler), kritische Journalisten, sozial engagierte
Christen (bzw. bestimmte religiöse Orden, die mit der Befreiungstheologie
in Verbindung gebracht wurden), jüdische Mitbürger (insbesondere
wenn diese noch weitere von den Militärs als negativ erachtete
politische oder soziale Kriterien aufwiesen). Betroffen war potentiell
jede Gesellschaftsgruppe, die nicht dem Weltbild der Militärs
entsprach.
3. Der Sachverhalt, dass es sich nicht um klar definierte politische
Gruppen handelte, zeigt sich u.a. daran, dass die militärische
Bedrohung des Regimes bereits 1976 weitgehend neutralisiert war,
die Tötungsmaschinerie aber weiterlief. Die Systematik der
Tötung und die große Zahl der Opfer deuten auf einen
Gesamtplan zur Beseitigung der ausgegrenzten nationalen Gruppen
hin. D.h., es waren keine Gewaltexzesse, sondern geplante Massenexekutionen,
wie sie jetzt auch von Videla bestätigt wurden. Dies manifestierte
sich auch darin, dass innerhalb der Streitkräfte nahezu alle
Offiziere in einer Art "Blutpakt" an Tötungsaktionen
beteiligt wurden, wie sie beispielweise in einem Interview mit
dem ehemaligen Marineoffizier Scilingo, das später als Buch
("Der Flug"/"El vuelo") veröffentlicht
wurde, beschrieben wurden.
4. Die Strategie
der Vernichtung bestimmter nationaler Gruppen zeigt sich auch
daran, dass ganze Familien ausgelöscht bzw. in Sippenhaft
genommen wurden. Unter den Opfern befanden sich Alte, Behinderte
und Kinder, die keinerlei militärische Bedrohung darstellten.
5. Die Strategie
des "Verschwindenlassens", der Ermordung ohne Zeugnis
über den Verbleib der Opfer, zielte neben der Vertuschung
der Verbrechen auf die Vernichtung der Identität ganzer Opfergruppen.
Aus diesem Grund sind die Prozesse zur Aufklärung des Schicksals
der "Verschwundenen", wie beispielsweise die "Juicios
por la Verdad" in Argentinien, die auch von der Interamerikanischen
Menschrechtskommission unterstützt werden, so wichtig. Wer
diese Verfahren in Frage stellt, unterstützt damit nachträglich
die Strategie der Militärs, die Identität ihrer Opfer
auszulöschen und ihnen damit den letzten Rest an Menschenwürde
zu nehmen.
6. Auch das
Phänomen des Kindesraubes, d.h., dass man den Familien der
Opfer die Kinder wegnahm, deutet auf eine Vernichtungsstrategie
hin. Man wollte nicht nur bestimmte Personen liquidieren, sondern
ganzen Familien, die man einer ausgegrenzten Subkultur oder nationalen
Gruppe zurechnete, die Nachkommen nehmen. Die Kinder wurden zwar
nicht als Personen liquidiert, aber es wurde ihre ursprüngliche
Identität vernichtet und durch eine andere ersetzt, die den
Kriterien der Militärs entsprach.
Es ist aus
meiner Sicht ex post schwer nachzuprüfen, ob die Gesetze
Alfonsíns zur Begrenzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
der für Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen Militärs
oder die Amnestie Menems der einsitzenden und rechtskräftig
verurteilten Junta-Generäle damals eine politische Notwendigkeit
zur Stabilisierung der argentinischen Demokratie darstellten.
Immerhin wurden die Demokratie und die Entwicklung der zivil-militärischen
Beziehungen in den 90er Jahren durch diese Entscheidungen nicht
negativ beeinflusst. Die argentinische Demokratie ist heute wesentlich
stabiler als vor 15 oder noch vor zehn Jahren und die Militärs
sind kein Machtfaktor mehr.
Diese positive
Entwicklung sollte nicht als Entschuldigung genommen werden -
mit dem Menetekel, wieder die Zustände der Vergangenheit
heraufzubeschwören - , um einer Auseinandersetzung mit den
offenen Fragen bei der Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen
während der Militärherrschaft auszuweichen.
Die Aufarbeitung
von Menschenrechtsverletzungen nach dem Ende von Diktaturen ist
immer ein Kompromiss zwischen dem politisch Machbaren, dem moralisch
Wünschbaren und dem politisch Notwendigen. Das Gewicht, das
den drei Orientierungspunkten für das Handeln zukommt, kann
sich im Lauf der Zeit verändern. Während das moralisch
Wünschbare bei der Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen
als relativ konstant angesehen werden kann, sind das politisch
Machbare und das politisch Notwendige variable Größen.
Wenn die Demokratie
nicht mehr bedroht ist und sich neue Spielräume für
das politisch Machbare auftun, dann sollte die Aufarbeitung der
Menschenrechtsverletzungen voran getrieben werden, auch wenn dies
in der Sichtweise mancher liberaler Ökonomen als Störfaktor
in der Außenwahrnehmung des Landes angesehen wird. Und es
gibt eine politische Notwendigkeit: Die überlebenden Opfer
und Täter werden älter, einige sind bereits gestorben,
die Rekonstruktion der Vergangenheit wird damit schwieriger. Jeder
Prozess und die damit verbundene Beweissicherung leistet einen
Beitrag, um die Verbrechen der Vergangenheit für die Zukunft
zu dokumentieren.
Vor diesem
Hintergrund verdienen Richter wie Gabriel Cavallo in Argentinien,
Juán Gúzman in Chile und nicht zuletzt Baltasar
Garzón in Spanien, aber auch Nichtregierungsorganisation
wie die "Gruppe der deutschstämmigen Familienangehörigen"
in Argentinien oder die "Koalition gegen die Straflosigkeit"
in Deutschland - um nur zwei Beispiele zu nennen - unseren höchsten
Respekt. Sie stehen an vorderster Front in einem Kampf für
einen besseren Schutz der Menschenrechte in der Gegenwart und
in der Zukunft, indem sie gegen die Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen
in der Vergangenheit angehen. Nur auf diesem Wege kann die Forderung
des "nunca más", die über dem Bericht der
argentinischen Comisión Nacional sobre la Desaparición
de Personas (CONADEP) von 1984 steht, Realität werden.
Prof. Dr.
Detlef Nolte
Institut für Iberoamerika-Kunde · Alsterglacis 8 ·
D-20354 Hamburg