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Betr.:
Entscheidung der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth
bezüglich in Argentinien "Verschwundener"
PONER al empezar:
Sehr geehrter Herr Präsident
ó. Sehr geehrte Frau Ministerin
Wie ich erfahren
habe, hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth
ungeachtet ihrer wegweisenden Entscheidung in den Fällen Elisabeth
Käsemann und Klaus Zieschank inzwischen sämtliche Ermittlungsverfahren
wegen Folter, Mord und "Verschwindenlassen" zum Nachteil
deutscher und deutschstämmiger Personen in Argentinien eingestellt.
Den mir vorliegenden
Informationen nach erfolgten die Entscheidungen, ohne alle verfügbaren
Beweismittel ausreichend ausgeschöpft zu haben.
Im Kontext der
internationalen und auch in Deutschland anlaufenden Diskussion um
die strafrechtliche Ahndung des "Verschwindenlassens"
- allein Anfang November gab es zu diesem Thema in Deutschland drei
Fachtagungen! - erscheint es völlig anachronistisch, dass die
Staatsanwaltschaft "Verschwundenen"-Fälle mit dem
Argument schließt, es sei nicht sicher, dass hier ein Mord
vorliege. Vielleicht lebe die Person ja noch irgendwo. Diese Argumentation
widerspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern auch
den historischen Tatsachen. Darüber hinaus beleidigt sie die
Angehörigen der "Verschwundenen".
Ihnen wurde
von den für Verschleppung, Folter und Mord verantwortlichen
Militärs mitgeteilt, dass Ehemann, Vater, Sohn oder Tochter
die Familie wohl verlassen hätten. Die Argumentation der Nürnberger
Staatsanwälte erweckt in unangenehmer Weise nicht nur bei ArgentinierInnen
Erinnerungen an diese zynische und menschenunwürdige Umgangsweise
des argentinischen Regimes mit den Hinterbliebenen.
Die Menschenrechtsverletzungen
des Pinochet-Regimes in Chile wurden der Weltöffentlichkeit
sofort bekannt, da viele Menschen unmittelbar nach ihrer Verhaftung
er-schossen und die Leichen den Angehörigen zurückgegeben
wurden. Daraufhin ging man auch dort nach bewusstem Kalkül
zur diskreteren Strategie des "Verschwindenlassens" über,
um, wie in Argentinien, internationalen Protest, wirtschaftliche
Sanktionen und eventuelle Strafverfahren zu vermeiden.
Die definitive Einstellung dieses Falles wäre gleichbedeutend
mit einer Aufmunterung an alle Diktatoren dieser Welt, politische
Dissidentinnen und Dissidenten weiterhin ermorden und ihre Leichen
"verschwinden" zu lassen, da Mord in dieser Form gerichtlich
nicht geahndet wird.
Die Verfahren
im Ausland (z.B. in Deutschland) wegen Menschenrechtsverletzungen
in Argentinien tragen wesentlich dazu bei, im Sinn des internationalen
Menschenrechtsschutzes die Täter auch noch Jahre später
für ihre begangenen Menschenrechtsverbrechen - notfalls im
Ausland - gerichtlich zu belangen. Entscheidungen wie die der Nürnberger
Staatsanwälte im Fall Mercedes-Benz konterkarieren diese Bemühungen,
ebenso wie die Bemühungen auf UN-Ebene, das "Verschwindenlassen"
durch eine Konvention zu ächten.
Ich möchte
auch auf die Fälle von Nachkommen aus Deutschland exilierter
Juden hinweisen, die in Argentinien "verschwunden" sind.
Auch hier stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, wegen
"fehlender deutscher Staatsbürgerschaft". Tatsächlich
haben diese Personen bzw. ihre Eltern nach anderer Rechtsauslegung
die deutsche Staatsbürgerschaft nie verloren und daher ein
Anrecht auf Schutz durch das deutsche Strafrecht.
Nachdem die
Staatsanwaltschaft ebenso wie das Amtsgericht Nürnberg durch
ihre bisherigen mutigen Entscheidungen in den Fällen Käsemann
und Zieschank auf internationaler Ebene allgemeine Beachtung gefunden
haben, muss sich die Staatsanwaltschaft bei ihren Entscheidungen
auch ihrer internationalen Verantwortung stellen - indem sie es
vermeidet, ein weltweit für den internationalen Menschenrechtsschutz
fatales Signal zu setzen. Zudem gefährdet die Einstellung der
Fälle die juristische Aufarbeitung der Vergangenheit in Argentinien
selbst, die erst durch die Auslandsprozesse in Gang gekommen ist.
Aus den genannten
Gründen halte ich es für unabdingbar, dass
- klargestellt
wird, dass bei "Verschwundenen", die nicht zurückgekehrt
sind, davon auszugehen ist, dass sie ermordet wurden, und daher
in diesen Fällen weiter ermittelt werden muss.
- in den Fällen
der Nachfahren deutscher Juden weiter ermittelt wird.
Hochachtungsvoll
Unterschrift
(Firma)

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