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Betr.: Entscheidung der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth
bezüglich in Argentinien "Verschwundener"

PONER al empezar: Sehr geehrter Herr Präsident
ó. Sehr geehrte Frau Ministerin

Wie ich erfahren habe, hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth ungeachtet ihrer wegweisenden Entscheidung in den Fällen Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank inzwischen sämtliche Ermittlungsverfahren wegen Folter, Mord und "Verschwindenlassen" zum Nachteil deutscher und deutschstämmiger Personen in Argentinien eingestellt.

Den mir vorliegenden Informationen nach erfolgten die Entscheidungen, ohne alle verfügbaren Beweismittel ausreichend ausgeschöpft zu haben.

Im Kontext der internationalen und auch in Deutschland anlaufenden Diskussion um die strafrechtliche Ahndung des "Verschwindenlassens" - allein Anfang November gab es zu diesem Thema in Deutschland drei Fachtagungen! - erscheint es völlig anachronistisch, dass die Staatsanwaltschaft "Verschwundenen"-Fälle mit dem Argument schließt, es sei nicht sicher, dass hier ein Mord vorliege. Vielleicht lebe die Person ja noch irgendwo. Diese Argumentation widerspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern auch den historischen Tatsachen. Darüber hinaus beleidigt sie die Angehörigen der "Verschwundenen".

Ihnen wurde von den für Verschleppung, Folter und Mord verantwortlichen Militärs mitgeteilt, dass Ehemann, Vater, Sohn oder Tochter die Familie wohl verlassen hätten. Die Argumentation der Nürnberger Staatsanwälte erweckt in unangenehmer Weise nicht nur bei ArgentinierInnen Erinnerungen an diese zynische und menschenunwürdige Umgangsweise des argentinischen Regimes mit den Hinterbliebenen.

Die Menschenrechtsverletzungen des Pinochet-Regimes in Chile wurden der Weltöffentlichkeit sofort bekannt, da viele Menschen unmittelbar nach ihrer Verhaftung er-schossen und die Leichen den Angehörigen zurückgegeben wurden. Daraufhin ging man auch dort nach bewusstem Kalkül zur diskreteren Strategie des "Verschwindenlassens" über, um, wie in Argentinien, internationalen Protest, wirtschaftliche Sanktionen und eventuelle Strafverfahren zu vermeiden.
Die definitive Einstellung dieses Falles wäre gleichbedeutend mit einer Aufmunterung an alle Diktatoren dieser Welt, politische Dissidentinnen und Dissidenten weiterhin ermorden und ihre Leichen "verschwinden" zu lassen, da Mord in dieser Form gerichtlich nicht geahndet wird.

Die Verfahren im Ausland (z.B. in Deutschland) wegen Menschenrechtsverletzungen in Argentinien tragen wesentlich dazu bei, im Sinn des internationalen Menschenrechtsschutzes die Täter auch noch Jahre später für ihre begangenen Menschenrechtsverbrechen - notfalls im Ausland - gerichtlich zu belangen. Entscheidungen wie die der Nürnberger Staatsanwälte im Fall Mercedes-Benz konterkarieren diese Bemühungen, ebenso wie die Bemühungen auf UN-Ebene, das "Verschwindenlassen" durch eine Konvention zu ächten.

Ich möchte auch auf die Fälle von Nachkommen aus Deutschland exilierter Juden hinweisen, die in Argentinien "verschwunden" sind. Auch hier stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, wegen "fehlender deutscher Staatsbürgerschaft". Tatsächlich haben diese Personen bzw. ihre Eltern nach anderer Rechtsauslegung die deutsche Staatsbürgerschaft nie verloren und daher ein Anrecht auf Schutz durch das deutsche Strafrecht.

Nachdem die Staatsanwaltschaft ebenso wie das Amtsgericht Nürnberg durch ihre bisherigen mutigen Entscheidungen in den Fällen Käsemann und Zieschank auf internationaler Ebene allgemeine Beachtung gefunden haben, muss sich die Staatsanwaltschaft bei ihren Entscheidungen auch ihrer internationalen Verantwortung stellen - indem sie es vermeidet, ein weltweit für den internationalen Menschenrechtsschutz fatales Signal zu setzen. Zudem gefährdet die Einstellung der Fälle die juristische Aufarbeitung der Vergangenheit in Argentinien selbst, die erst durch die Auslandsprozesse in Gang gekommen ist.

Aus den genannten Gründen halte ich es für unabdingbar, dass

  • klargestellt wird, dass bei "Verschwundenen", die nicht zurückgekehrt sind, davon auszugehen ist, dass sie ermordet wurden, und daher in diesen Fällen weiter ermittelt werden muss.
  • in den Fällen der Nachfahren deutscher Juden weiter ermittelt wird.

Hochachtungsvoll

Unterschrift (Firma)

 

 
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