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Infobrief:
Kampagne gegen die Straflosigkeit
Nürnberg,
den 08.11.2004
Sehr
geehrte Damen und Herren,
Die Koalition
gegen Straflosigkeit wurde 1998 als Arbeitsbündnis der untenstehenden
Organisationen gegründet, um das Schicksal deutscher Staatsangehöriger
und Argentinier/innen deutscher Abstammung aufzuklären, die
während der Militärdiktatur in Argentinien (1976-83) als
Regimegegner verhaftet wurden und spurlos "verschwanden".
Uns sind etwa
100 solcher Fälle bekannt. 34 davon hat die "Koalition
gegen Straflosigkeit" beim Landgericht Nürnberg/Fürth
zur Anzeige gebracht. Mit dieser Arbeit unterstützt die "Koalition
gegen Straflosigkeit" - gemeinsam mit Initiativen aus anderen
europäischen Ländern - den Kampf der Familienangehörigen
und der argentinischen Menschenrechtsorganisationen gegen die Straflosigkeit,
da in Argentinien selber bisher keine Strafprozesse möglich
waren.
Internationale
Strafverfahren gegen Verantwortliche von Menschenrechts-verbrechen
könnten in Zukunft zum Schutz der Menschenrechte beitragen.
Bisher hat die "Koalition gegen Straflosigkeit" mit diesem
Ansatz eine unerwartete und international beachtete Erfolgs-geschichte
geschrieben: Im Januar 2004 wurde aufgrund der Ermittlungen in zwei
Fällen sogar die Auslieferung von Ex-Präsident General
Jorge Videla und zweier weiterer ranghoher Militärs beantragt.
Während sie in diesen beiden Fällen (Elisabeth Käsemann
und Klaus Zieschank) eine wegweisende Entscheidung von internationaler
Tragweite fällte, stellte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
dagegen nach und nach sämtliche anderen Ermittlungsverfahren
ein: zunächst im Fall Mercedes Benz und in den Fällen
von Opfern ohne deutsche Staatsbürgerschaft, dann in den Fällen
von Nachkommen deutscher exilierter Juden, und nun zuletzt die Fälle
der überlebenden Folteropfer und sämtlicher "Verschwundener".
Vor allem durch die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft
in den Fällen von "Verschwundenen", es könne
nicht mit ausreichender Sicherheit von einem Mord ausgegangen werden,
weil hier naturgemäß keine Leichen und keine Tatberichte
vorliegen, kann schwerer Schaden für den internationalen Menschenrechtsschutz
entstehen, wenn andere Gerichte sich diese wohlfeile Argumentation
zu eigen machen.
Wir bitten Sie
deshalb um Ihre Unterstützung für eine Briefaktion: Die
Auffassung der Staatsanwaltschaft, ein "Verschwundener"
sei nur dann ganz sicher Opfer eines Kapitalverbrechens, wenn seine
Leiche vorgezeigt werden könne, leugnet die historische Tatsache
der Ermordung der Verschwundenen. Es ist belegt, dass in Argentinien
die "Verschwundenen" über dem Rio de La Plata oder
dem Meer aus Flugzeugen abgeworfen wurden, in namenlosen Gräbern
verscharrt oder in Öfen verbrannt wurden, um Beweise zu vernichten.
Die Argumentation
der Staatsanwaltschaft bedeutet darüber hinaus eine Kränkung
der Würde der "Verschwundenen" und ihrer Familien
durch die Unterstellung, ein überlebender "Verschwundener"
bemühe sich nach seiner Freilassung nicht, seine Familie zu
informieren, dass er noch lebt; die Eliminierung von 40 Jahren Arbeit
nationaler und internationaler Menschenrechts-organisationen zum
Thema "Verschwindenlassen"; eine gefährliche Präzedenzentscheidung
auf internationaler Ebene für ähnlich gelagerte Fälle
und Prozesse; eine Gefährdung laufender Menschenrechtsprozesse
in Argentinien und anderen Ländern; einen ernsthaften Störfaktor
für die aktuellen Bemühungen auf UN-Ebene, die Repressionsform
des "Verschwindenlassens" durch eine Konvention zu ächten;
ein fatales Signal an alle Diktatoren dieser Welt, dass sie vor
rechtsstaatlicher Strafverfolgung sicher sind, solange sie nur die
Leichen ihrer Opfer beseitigen.
Besonders schwierig
ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft in den Fällen von
"verschwundenen" Nachkommen emigrierter deutscher Juden.
Die Eltern mussten vor den Nationalsozialisten fliehen, und es wurde
ihnen durch ein Nazi-Dekret die deutsche Staatsbürgerschaft
aberkannt. Nach dem 2.Weltkrieg wurde dieses Dekret als nichtig
erklärt. Trotzdem mussten die Betroffenen die deutsche Staatsbürgerschaft
erst wieder beantragten (allerdings in einem vereinfachten Verfahren).
Dies haben die Eltern der von uns vertretenen "Verschwundenen"
großteils getan, doch erstreckte sich die deutsche Staatsbürgerschaft
nicht automatisch auf die inzwischen geborenen Kinder. So argumentiert
nun die Nürnberger Staatsanwaltschaft, es handele sich in diesen
Fällen nicht um Deutsche, und daher sei die deutsche Justiz
nicht zuständig. Tatsächlich gibt es in dieser Frage aber
sehr unterschiedliche Meinung zwischen deutschen Juristen. Namhafte
Juristen vertreten die Meinung, dass der Schutz des deutschen Strafrechts
sich auch auf diese Personen erstrecken müsse, die die Staatsbürgerschaft
geerbt hätten, wenn sie ihren Eltern nicht durch eine inzwischen
nachträglich gelöschte Entscheidung genommen worden wäre.
Die "Koalition
gegen Straflosigkeit" hat gegen die Einstellungs-Entscheidungen
in den verschiedenen Fällen Beschwerde eingelegt, und in einigen
Fällen bereits Klageerwingungsverfahren eingeleitet. Rechtsentscheidungen
orientieren sich auch am Rechtsempfinden der Öffentlichkeit.
Schon früher wären Fälle der "Koalition gegen
Straflosigkeit" ohne die aktive Mithilfe der Öffentlichkeit
eingestellt worden. Deshalb brauchen wir jetzt Ihre Unterstützung:
Beteiligen Sie sich an unserer Brief-Aktion an Entscheidungsträger/innen
in Justiz und Politik!
Tragen Sie diese
Aktion weiter! Informieren Sie die Presse! Verteilen Sie Postkarten!
Unterstützen Sie unsere Arbeit durch Spenden (sehr notwendig),
oder treten Sie dem Unterstützerkreis der "Koalition gegen
Straflosigkeit" bei.
Weitere Detailinformationen
finden Sie auf unserer Webseite:
"http://www.menschenrechte.org/Menschenrechte/Koalition.htm"
sowie auf http://www.labournet.de
für
Informationen speziell im Fall Mercedes Benz.
Adreßliste
(untenstehend)
Bitte schreiben
Sie an:
Dr. Stefan Franke
Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg
Fürtherstr. 110
D-90429 Nürnberg
Staatsministerin
der Justiz
Dr. Beate Merk
Justizpalast am Karlsplatz Prielmayerstraße
D-7 80335 München
(Hausanschrift)
email: poststelle@stmj.bayern.de
oder beate.merk@stmj.bayern.de
Tel.: (089)5597-01 oder (0 89) 55 97 - 31 11
Telefax: (0 89) 55 97 - 23 22 oder (0 89) 55 97 - 23 32
Frau Brigitte
Zypries
Bundesministerin der Justiz
ministerin@bmj.bund.de
Kopien oder
direkte Anschreiben an:
Oberstaatsanwalt Walter Grandpair
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Fürther Str. 112
D-90429 Nürnberg
Hintergrundpapier
über den aktuellen Stand der Arbeit der "Koalition gegen
Straflosigkeit"
Die beiliegende
Hintergrundinformation von Rechtsanwalt
Wolfgang Kaleck informiert Sie über die Entwicklung und den
aktuellen Stand unserer am Landgericht Nürnberg-Fürth
eingereichten Fälle.
Wir bitten Sie,
in der Ihnen angemessen erscheinenden Weise Ihren Einfluß
geltend zu machen, um der Generalstaatsanwaltschaft das öffentliche
Interesse an den Fällen vor Augen zu führen. Auch erscheint
es uns sehr wichtig, die für die Einstellung der Fälle
benutzte Argumentation zurückzuweisen.
Zu Ihrer Information
legen wir den Musterbrief bei, den
wir bei unserer allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit verwenden,
sowie die Adreßliste der Personen, an die die Aktion sich
wendet.
Für Rückfragen
und weitere Informationen über unsere Fälle stehen wir
Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen
Grüßen
Dr.
Angelika Denzler
(Sprecherin der Koalition gegen Straflosigkeit)
Beitritt zum
Unterstützerkreis
incl. Spendenkonto
Spenden (steuerlich absetzbar)
:
Allgemein für
die Arbeit der Koalition: Konto-Nr 103 505 197 Acredobank BLZ 760
605 61 Stichwort Argentinienkoalition
Speziell an
den Rechtshilfefonds der Koalition: Konto-Nr 203 505 197 Acredobank
BLZ 760 605 61 Stichwort Argentinien
Koalition gegen
Straflosigkeit "Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen
Verschwundenen in Argentinien" "Coalición contra
la Impunidad - Verdad y Justicia para los desaparecidos alemanes
en Argentina"
Mitglieder
der "Koalition gegen Straflosigkeit":
Aktionszentrum Arme Welt Tübingen, Amnesty International Argentinien-Koordinationsgruppe,
Argentiniengruppe, Stuttgart, Argentiniengruppe, Heidelberg, Arbeitsgruppe
Argentinien, Köln, Diakonisches Werk der EKD Menschenrechtsreferat,
Forschungs- u. Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika, Koordination
der Argentiniengruppen in Deutschland, Kirchlicher Entwicklungsdienst
Bayern, Nürnberger Menschenrechtszentrum, Kommission für
Menschenrechte des Vereins der Richter und Staatsanwälte und
des Anwaltsvereins, MISEREOR, Missionszentrale der Franziskaner,
Pax Christi L.A. Solidarität, Republikanisch

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