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Infobrief: Kampagne gegen die Straflosigkeit

Nürnberg, den 08.11.2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Koalition gegen Straflosigkeit wurde 1998 als Arbeitsbündnis der untenstehenden Organisationen gegründet, um das Schicksal deutscher Staatsangehöriger und Argentinier/innen deutscher Abstammung aufzuklären, die während der Militärdiktatur in Argentinien (1976-83) als Regimegegner verhaftet wurden und spurlos "verschwanden".

Uns sind etwa 100 solcher Fälle bekannt. 34 davon hat die "Koalition gegen Straflosigkeit" beim Landgericht Nürnberg/Fürth zur Anzeige gebracht. Mit dieser Arbeit unterstützt die "Koalition gegen Straflosigkeit" - gemeinsam mit Initiativen aus anderen europäischen Ländern - den Kampf der Familienangehörigen und der argentinischen Menschenrechtsorganisationen gegen die Straflosigkeit, da in Argentinien selber bisher keine Strafprozesse möglich waren.

Internationale Strafverfahren gegen Verantwortliche von Menschenrechts-verbrechen könnten in Zukunft zum Schutz der Menschenrechte beitragen. Bisher hat die "Koalition gegen Straflosigkeit" mit diesem Ansatz eine unerwartete und international beachtete Erfolgs-geschichte geschrieben: Im Januar 2004 wurde aufgrund der Ermittlungen in zwei Fällen sogar die Auslieferung von Ex-Präsident General Jorge Videla und zweier weiterer ranghoher Militärs beantragt. Während sie in diesen beiden Fällen (Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank) eine wegweisende Entscheidung von internationaler Tragweite fällte, stellte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth dagegen nach und nach sämtliche anderen Ermittlungsverfahren ein: zunächst im Fall Mercedes Benz und in den Fällen von Opfern ohne deutsche Staatsbürgerschaft, dann in den Fällen von Nachkommen deutscher exilierter Juden, und nun zuletzt die Fälle der überlebenden Folteropfer und sämtlicher "Verschwundener". Vor allem durch die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft in den Fällen von "Verschwundenen", es könne nicht mit ausreichender Sicherheit von einem Mord ausgegangen werden, weil hier naturgemäß keine Leichen und keine Tatberichte vorliegen, kann schwerer Schaden für den internationalen Menschenrechtsschutz entstehen, wenn andere Gerichte sich diese wohlfeile Argumentation zu eigen machen.

Wir bitten Sie deshalb um Ihre Unterstützung für eine Briefaktion: Die Auffassung der Staatsanwaltschaft, ein "Verschwundener" sei nur dann ganz sicher Opfer eines Kapitalverbrechens, wenn seine Leiche vorgezeigt werden könne, leugnet die historische Tatsache der Ermordung der Verschwundenen. Es ist belegt, dass in Argentinien die "Verschwundenen" über dem Rio de La Plata oder dem Meer aus Flugzeugen abgeworfen wurden, in namenlosen Gräbern verscharrt oder in Öfen verbrannt wurden, um Beweise zu vernichten.

Die Argumentation der Staatsanwaltschaft bedeutet darüber hinaus eine Kränkung der Würde der "Verschwundenen" und ihrer Familien durch die Unterstellung, ein überlebender "Verschwundener" bemühe sich nach seiner Freilassung nicht, seine Familie zu informieren, dass er noch lebt; die Eliminierung von 40 Jahren Arbeit nationaler und internationaler Menschenrechts-organisationen zum Thema "Verschwindenlassen"; eine gefährliche Präzedenzentscheidung auf internationaler Ebene für ähnlich gelagerte Fälle und Prozesse; eine Gefährdung laufender Menschenrechtsprozesse in Argentinien und anderen Ländern; einen ernsthaften Störfaktor für die aktuellen Bemühungen auf UN-Ebene, die Repressionsform des "Verschwindenlassens" durch eine Konvention zu ächten; ein fatales Signal an alle Diktatoren dieser Welt, dass sie vor rechtsstaatlicher Strafverfolgung sicher sind, solange sie nur die Leichen ihrer Opfer beseitigen.

Besonders schwierig ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft in den Fällen von "verschwundenen" Nachkommen emigrierter deutscher Juden. Die Eltern mussten vor den Nationalsozialisten fliehen, und es wurde ihnen durch ein Nazi-Dekret die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt. Nach dem 2.Weltkrieg wurde dieses Dekret als nichtig erklärt. Trotzdem mussten die Betroffenen die deutsche Staatsbürgerschaft erst wieder beantragten (allerdings in einem vereinfachten Verfahren). Dies haben die Eltern der von uns vertretenen "Verschwundenen" großteils getan, doch erstreckte sich die deutsche Staatsbürgerschaft nicht automatisch auf die inzwischen geborenen Kinder. So argumentiert nun die Nürnberger Staatsanwaltschaft, es handele sich in diesen Fällen nicht um Deutsche, und daher sei die deutsche Justiz nicht zuständig. Tatsächlich gibt es in dieser Frage aber sehr unterschiedliche Meinung zwischen deutschen Juristen. Namhafte Juristen vertreten die Meinung, dass der Schutz des deutschen Strafrechts sich auch auf diese Personen erstrecken müsse, die die Staatsbürgerschaft geerbt hätten, wenn sie ihren Eltern nicht durch eine inzwischen nachträglich gelöschte Entscheidung genommen worden wäre.

Die "Koalition gegen Straflosigkeit" hat gegen die Einstellungs-Entscheidungen in den verschiedenen Fällen Beschwerde eingelegt, und in einigen Fällen bereits Klageerwingungsverfahren eingeleitet. Rechtsentscheidungen orientieren sich auch am Rechtsempfinden der Öffentlichkeit. Schon früher wären Fälle der "Koalition gegen Straflosigkeit" ohne die aktive Mithilfe der Öffentlichkeit eingestellt worden. Deshalb brauchen wir jetzt Ihre Unterstützung: Beteiligen Sie sich an unserer Brief-Aktion an Entscheidungsträger/innen in Justiz und Politik!

Tragen Sie diese Aktion weiter! Informieren Sie die Presse! Verteilen Sie Postkarten! Unterstützen Sie unsere Arbeit durch Spenden (sehr notwendig), oder treten Sie dem Unterstützerkreis der "Koalition gegen Straflosigkeit" bei.

Weitere Detailinformationen finden Sie auf unserer Webseite:
"http://www.menschenrechte.org/Menschenrechte/Koalition.htm"

sowie auf http://www.labournet.de für Informationen speziell im Fall Mercedes Benz.

Adreßliste (untenstehend)

Bitte schreiben Sie an:

Dr. Stefan Franke Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg
Fürtherstr. 110
D-90429 Nürnberg

Staatsministerin der Justiz
Dr. Beate Merk
Justizpalast am Karlsplatz Prielmayerstraße
D-7 80335 München
(Hausanschrift)
email: poststelle@stmj.bayern.de
oder beate.merk@stmj.bayern.de
Tel.: (089)5597-01 oder (0 89) 55 97 - 31 11
Telefax: (0 89) 55 97 - 23 22 oder (0 89) 55 97 - 23 32

Frau Brigitte Zypries
Bundesministerin der Justiz
ministerin@bmj.bund.de

Kopien oder direkte Anschreiben an:
Oberstaatsanwalt Walter Grandpair
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Fürther Str. 112
D-90429 Nürnberg

Hintergrundpapier über den aktuellen Stand der Arbeit der "Koalition gegen Straflosigkeit"

Die beiliegende Hintergrundinformation von Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck informiert Sie über die Entwicklung und den aktuellen Stand unserer am Landgericht Nürnberg-Fürth eingereichten Fälle.

Wir bitten Sie, in der Ihnen angemessen erscheinenden Weise Ihren Einfluß geltend zu machen, um der Generalstaatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an den Fällen vor Augen zu führen. Auch erscheint es uns sehr wichtig, die für die Einstellung der Fälle benutzte Argumentation zurückzuweisen.

Zu Ihrer Information legen wir den Musterbrief bei, den wir bei unserer allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit verwenden, sowie die Adreßliste der Personen, an die die Aktion sich wendet.

Für Rückfragen und weitere Informationen über unsere Fälle stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Angelika Denzler
(Sprecherin der Koalition gegen Straflosigkeit)

Beitritt zum Unterstützerkreis incl. Spendenkonto
Spenden (steuerlich absetzbar) :

Allgemein für die Arbeit der Koalition: Konto-Nr 103 505 197 Acredobank BLZ 760 605 61 Stichwort Argentinienkoalition

Speziell an den Rechtshilfefonds der Koalition: Konto-Nr 203 505 197 Acredobank BLZ 760 605 61 Stichwort Argentinien

Koalition gegen Straflosigkeit "Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen Verschwundenen in Argentinien" "Coalición contra la Impunidad - Verdad y Justicia para los desaparecidos alemanes en Argentina"

Mitglieder der "Koalition gegen Straflosigkeit":
Aktionszentrum Arme Welt Tübingen, Amnesty International Argentinien-Koordinationsgruppe, Argentiniengruppe, Stuttgart, Argentiniengruppe, Heidelberg, Arbeitsgruppe Argentinien, Köln, Diakonisches Werk der EKD Menschenrechtsreferat, Forschungs- u. Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika, Koordination der Argentiniengruppen in Deutschland, Kirchlicher Entwicklungsdienst Bayern, Nürnberger Menschenrechtszentrum, Kommission für Menschenrechte des Vereins der Richter und Staatsanwälte und des Anwaltsvereins, MISEREOR, Missionszentrale der Franziskaner, Pax Christi L.A. Solidarität, Republikanisch

 

 
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