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Aktuelle
Situation in den Strafverfahren gegen argentinische Militärs
bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg Fürth
Rechtsanwalt
Wolfgang Kaleck, April 2004
1. Die Arbeit
der Koalition gegen Straflosigkeit seit 1998 ist als erfolgreich
anzusehen mit den nachfolgend beschriebenen Einschränkungen.
Ausgangssituation war 1998 eine weitgehende Straflosigkeit der Menschenrechtsverbrechen
in Argentinien durch Amnestie- und Straflosigkeitsgesetze. In Deutschland
sollten nach dem spanischen Vorbild Ermittlungen und eine Strafverfolgung
der Militärs durch deutsche Justizbehörden initiiert werden.
Nach anfangs zögerliche Einstellung hat die Staatsanwaltschaft
umfangreiche Ermittlungen zu den knapp 40 von der Koalition eingereichten
Fällen angestellt, u.a. durch die Vernehmung von zahlreichen
Zeugen in Nürnberg und in der deutschen Botschaft in Buenos
Aires. Diese führten im Jahre 2001 zu drei Haftbefehlen gegen
Militärs durch das Amtsgericht Nürnberg-Fürth im
Falle der ermordeten Elisabeth Käsemann gegen den Ex-General
Suarez Mason u.a. Auf den Haftbefehlen basierend stellte die Bundesregierung
Auslieferungsersuchen gegen die drei Militärs, die von der
argentinischen Regierung ebenso abschlägig beschieden wurden
wie zuvor gestellte Rechtshilfeersuchen, in denen es u.a. um das
Begehren der deutschen Behörden um Vernehmung der Militärs
ging. Als bisher einzige westeuropäische Regierung legte die
deutsche Regierung über argentinische Anwälte dagegen
Rechtsmittel ein. Die Verfahren über diese Rechtsmittel sind
bis jetzt anhängig.
2. Am 28.11.2003
erließ das Amtsgericht Nürnberg wegen der Ermordung von
Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank Haftbefehle gegen die
ehemaligen Juntachefs Jorge Videla und Emilio Massera sowie gegen
den Ex-General Carlos Suarez-Mason. Es erfolgte die Ausschreibung
zur Fahndung über Interpol. Der Haftbefehl wurde den drei Beschuldigten
am 23.01.2004 durch den in Argentinien zuständigen Untersuchungsrichter
eröffnet. Das Auslieferungsersuchen der Bundesregierung wurde
dem argentinischen Aussenministerium am 4. März 2004 übergeben.
Es wird erwartet, dass das Ministerium das Ersuchen in den nächsten
Tagen der argentinischen Justiz übergeben wird. Denn das für
die Ablehnung der vorherigen Auslieferungsersuchen gegen Suarez
Mason u.a. massgebliche Präsidentialdekret war im Sommer 2003
von der neuen argentinischen Regierung Kirchner aufgehoben worden.
Die Erfolgsaussichten des jetzigen Ersuchens sind schwer einzuschätzen.
Die meisten Beobachter gehen jedoch davon aus, dass die Justiz die
Auslieferung ablehnen wird. Dabei dürfte es von grosser Bedeutung
sein, wie der Oberste Gerichtshof Argentiniens über die Rechtmässigkeit
der Straflosigkeitsgesetze entscheidet. Wenn die Aufhebung der Gesetze
durch den Kongress oder entsprechende Urteile unterinstanzlicher
Gerichte durch das Oberste Gericht bestätigt werden, können
die Verfahren gegen die Militärs in Argentinien selbst wiederaufgenommen
werden. Dies ist der erklärte Willen der Regierung Kirchner.
Allerdings sind dabei gerade in den Fällen Videla und Massera
weitere rechtliche Auseinandersetzungen (über die Begnadigungen,
das Verbot der Doppelverfolgung u.a.) zu erwarten.
Obwohl zweifelhaft
ist, ob die per Haftbefehl Gesuchten tatsächlich nach Deutschland
ausgeliefert werden, ist bereits das Stellen der Auslieferungsersuchen
ein großartiger Zwischenerfolg: Es handelt sich um die ersten
Ersuchen gegen den ehemaligen Juntachef Jorge Videla. Die juristische
Begründung für die Verantwortlichkeit der Militärs
für die rmordung aufgrund mittelbarer Täterschaft kraft
Organisationsherrschaft geht auf die Rechtsprechung gegen ehemalige
DDR-Regierungsfunktionäre und ein von der Koalition eingereichtes
Gutachten des Freiburger Max-Planck-Institutes für Internationales
und Ausländisches Strafrecht zurück.
3.Weniger erfolgreich
scheinen die Bemühungen der Koalition in den weiteren zur Anzeige
gebrachten Fällen zu sein:
3.1. Im Ermittlungsverfahren
gegen den Mercedes Benz-Manager Juan Tasselkraut wegen Beihilfe
zum Mord an dem Gewerkschafter Diego Núñez durch das
Überreichen einer Adresse an die Militärs stellte die
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth das Verfahren am 27.11.2003
gem.§ 170 Abs. 2 StPO mangels Beweises ein. Die beiden Hauptargumente
der Staatsanwaltschaft waren, dass die Aussagen des Hauptbelastungszeugen
Hector Ratto widersprüchlich seien und dass im Übrigen
ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Diego Núñez
deswegen nicht angenommen werden könne. Dieser sei zwar "verschwunden",
dies würde aber nicht die für eine Anklageerhebung erforderliche
Sicherheit von einer Tötung begründen. Denn es habe auch
Fälle gegeben, in denen Verschwundene wieder aufgetaucht seien.
Gegen diese
Entscheidung der Staatsanwaltschaft legte Rechtsanwalt Wolfgang
Kaleck als Vertreter der Familie Núñez und des Folteropfers
Hector Ratto Beschwerde ein und begründete diese ausführlich.
Er beantragte die Anklageerhebung gegen Juan Tasselkraut, hilfsweise
die Wiederaufnahme der Ermittlungen. Die Beschwerde ist derzeit
bei der Generalstaats-anwaltschaft Nürnberg anhängig.
(vgl. zu den Einzelheiten des Falles und der Beschwerde www.labournet.de,
www.kritischeaktionare.de sowie www.rav.de )
3.2. Ebenfalls
am 27.11.2003 stellte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
das Verfahren zum Nachteil der nicht deutschen Opfer aus der Völkermordanzeige
der Rechtsanwälte Claus Richter und Wolfgang Kaleck vom 20.03.2003
ein. Der Generalbundesanwalt hatte kurz nach Anzeigeeinreichung
beschlossen, kein Ermittlungsverfahren wegen Völkermordes einzuleiten,
da die Opfergruppe eine politische sei, womit keine Tatbestandsmäßigkeit
des Völkermordes vorliege. Wegen des von den Anzeigenerstattern
vorgebrachten Gesichtspunkt der universellen Strafbarkeit von Verbrechen
gegen die Menschlichkeit, aus denen sich die Zuständigkeit
der deutschen Justiz ergebe, war das Verfahren zur weiteren Ermittlung
und Entscheidung an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
weitergeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren
nunmehr ein, da das Prozesshindernis der mangelnden Anwendbarkeit
des deutschen Strafrechtes gegeben sei. Gegen diese Einstellungsentscheidung
legten die Rechtsanwälte Richter und Kaleck Beschwerde ein
und begründeten diese ausführlich. Die Beschwerde ist
derzeit ebenfalls bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg
anhängig.
Lehnt die Generalstaatsanwaltschaft
die Anklageerhebung bzw. die Wiederaufnahme der Ermittlungen ab,
können dagegen Anträge auf gerichtliche Entscheidung vor
dem Oberlandesgericht Nürnberg gestellt werden.
4. Die ersten
Reaktionen in Argentinien auf die Nürnberger Entscheidungen
waren positiv. Es besteht bei den Familienangehörigen kein
Zweifel daran, dass die gemeinsame Arbeit in Argentinien und in
Deutschland ein großer Fortschritt ist . Insbesondere über
den Erlaß der Haftbefehle und deren Begründung war man
erfreut. Starke Kritik wurde von der Gruppe an den Einstellungsbescheiden
der Staatsanwaltschaft im Falle Mercedes Benz und an der Begründung,
dass das Schicksal der Verschwundenen nicht weiter aufzuklären
sei, erhoben. Bei allen anderen Gesprächspartner wurde der
Fall Mercedes Benz als politisch sehr wichtig eingeschätzt.
Die Begründung und die Argumentation der Staatsanwaltschaft,
man kenne das genaue Schicksal der Verschwundenen nicht, es könne
sein, dass sie wiederaufgetaucht seien oder noch auftauchen würden,
löste geradezu Entsetzen aus. Es bestand eine einhellige Meinung
dahingehend, dass die gemeinsame Arbeit weitergehen muss, bis es
Wahrheit und Gerechtigkeit für die Opfer der argentinischen
Militärdiktatur gibt. Insbesondere Elsa Oesterheld, die Angehörige
von sieben Verschwundenen brachte es auf den Punkt, als sie aussprach,
dass trotz aller Fortschritte sowohl auf argentinischer als auch
auf deutscher Seite sie immer noch keinerlei Einzelheiten über
das Verschwinden ihrer gesamten Familie wüsste.
5. Durch die
Auslieferungsersuchen haben sich somit weder die Arbeit der Koalition
gegen Straflosigkeit noch die Arbeit der Staatsanwaltschaft erledigt.
Die Angehörigen, aber auch die Menschenrechtsgruppen halten
ein weiteres deutsches Engagement für unbedingt erforderlich.
Es versteht sich von selbst, dass der weitere Weg das Auslieferungsersuchen
auch durch die Koalition weiterverfolgt werden sollte, denn diese
verfügt über zusätzliche Informationsquellen und
Zugänge, die der Sache nur dienlich sein können. Für
den im Moment nicht wahrscheinlichen Fall der Auslieferung nach
Deutschland müsste die Nebenklage gegen Videla u.a. vorbereitet
werden.
Im Mercedesfall
muß sowohl juristisch als auch öffentlich vehement gegen
die Einstellung des Verfahrens vorgegangen werden. Von zahlreichen
Gesprächspartnern wurde die Meinung geäußert, dass
es der Nürnberger Staatsanwaltschaft zwar einfach gefallen
zu sein schien, gegen die alten Militärs vorzugehen, die zudem
bereits wegen anderer Verfahren unter Hausarrest stünden, aber
die mächtige Firma vor einer Strafverfolgung verschonen wolle.
Dabei geht es zunächst einmal unmittelbar um den Fall selbst,
der von allen Gesprächspartnern als emblematisch aufgrund der
Verbindung von Unternehmen und Militärs bei der Beseitigung
von aktiven Gewerkschaftern beim Verschwinden der 15 Gewerkschafter
bei Mercedes Benz eingestuft wird. Die Einstellung des Verfahrens
muß auch schon deswegen verhindert werden, weil dies negative
Auswirkungen auf das Strafverfahren in Argentinien und das Zivilverfahren
in USA haben könnte. Tasselkraut hat bereits in Argentinien
die Einstellung des dortigen Verfahrens im Hinblick auf die Nürnberger
Entscheidung angeregt.
Es muß
insbesondere gegen das Argument angegangen werden, dass Schicksal
der Verschwundenen sei nicht hinreichend sicher, deswegen könne
eine Strafverfolgung in Deutschland nicht stattfinden.
Schließlich
muss in den noch anhängigen Einzelfällen jeder denkbare
Ermittlungsaufwand betrieben werden, um das Schicksal der Verschwundenen
und Ermordeten aufzuklären. Diese notwendige Fortsetzung der
Ermittlungen kann jedoch nur stattfinden, wenn die Staatsanwaltschaft
ihre realitätsferne Sicht der Geschehnisse in Argentinien und
ihren darauf beruhenden rechtlichen Standpunkt aufgibt. Wie wichtig
die Arbeit in den Einzelfällen sein kann, zeigen die beiden
letzten von der Koalition eingereichten Fälle Kegler-Krug und
Almirón : Alleine die Anzeige im Falle der Verschwundenen
Marlene Kegler-Krug anlässlich des ökumenischen Kirchentages
2003 hat große Aufmerksamkeit sowohl bei der evangelischen
Kirche in Argentinien als auch der in Deutschland bekommen. Im Falle
des nach Köln geflüchteten Pedro Almirón hat ebenfalls
alleine die Anzeigenerstattung in Deutschland in seiner Heimatprovinz
für Aufsehen sowohl bei der Lokalpresse als auch bei bisher
zur Anzeigenerstattung in Argentinien nicht bereiten Opfern der
Militärdiktatur geführt.
Letztlich sind
noch die Bemühungen der Koalition zu erwähnen, die Rolle
der deutschen Behörden, insbesondere des Außenministeriums
und der Botschaft in Argentinien, in den Jahren der Diktatur (1976-1983),
zu erhellen.. In allen Einzelfällen wurde durch die Anwälte
der Koalition Akteneinsicht in die über die Opfer vorhandenen
Unterlagen beim Auswärtigen Amt genommen. Die Vernehmungen
des damaligen Außenministers Hans-Dietrich Genscher und die
erneute Vernehmung des damaligen Botschafters Hansjörg Kastl
durch die Nürnberger Staatsanwaltschaft wurde durch die Rechtsanwälte
Konstantin Thun und Roland Beckert beantragt.

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