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Koalition
gegen Straflosigkeit
Pressemitteilung
Schwerer Rückschlag für Kampf gegen die Straflosigkeit
Strafverfahren
gegen argentinische Militärs bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
in den deutsch-jüdischen Fällen eingestellt
Presseinformation
c/o Nürnberger
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Nürnberg
19.07.04
Mit dem Ziel, die Anordnung der Anklageerhebung gegen den Mercedes-Manager
Juan Tasselkraut wegen Beihilfe zum Mord an dem Mercedes-Benz
Gewerkschafter Diego Nunez durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg
zu erzwingen, wurde in der vergangenen Woche von einem der Rechtsanwälte
der Koalition gegen Straflosigkeit ein 530-seitiger Antrag an das
OLG gestellt. Am Montag, den 12.07.04 wurde nun via Pressemitteilung
der Justizpressestelle in Nürnberg mitgeteilt, dass die Verfahren
in den sechs Fällen verschwundener Kinder von zur Zeit des
Nationalsozialismus ausgebürgerter Deutscher jüdischer
Abstammung von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eingestellt
worden sind, weil die deutsche Justiz nicht zuständig sei.
Der genaue Wortlaut der Presseerklärung ist unter der Adresse
http://www.justiz.bayern.de/olgn/presse/info/fr_aktuell.htm zu finden.
Diese Verfahrenseinstellung ist trotz der Beteuerung der Staatsanwaltschaft,
man werde die Auslieferungsverfahren gegen u.a. die Ex-Diktatoren
Videla und Massera wegen des Mordes an den deutschen Staatsbürgern
Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank weiter mit Nachdruck
betreiben, ein schwerer Rückschlag für den Kampf gegen
die Straflosigkeit in Argentinien.
Massive Proteste führten 2000 zu einer Aufnahme der Ermittlungen
in den deutsch-jüdischen Fällen
Zur Erinnerung: Die Koalition gegen Straflosigkeit hatte im Sommer
1998 die ersten Strafanzeigen von Angehörigen verschwundener
und gefolterter deutscher Staatsbürger gegen argentinische
Militärs erstattet. Im Mai 1999 wurden dann weitere Fälle
von Kindern von zur Zeit des Nationalsozialismus ausgebürgerter
Deutscher jüdischer Abstammung zur Anzeige gebracht. Im Jahre
2000 wollte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth diese
Fälle bereits einstellen, da das deutsche Strafrecht nicht
auf die Fälle anwendbar sei. Nach einer breiten Protestkampagne
und nach politischen und juristischen Stellungnahmen u.a. des Strafverteidigertages
wurden die Ermittlungen aufgenommen (vgl. zum gesamten Vorgang die
früheren Presseerklärungen der Koalition). Obwohl von
der Staatsanwaltschaft zahlreiche Zeugen in den Fällen vernommen
sowie weitere Ermittlungen angestellt wurden, ist nun erneut geplant,
die Ermittlungen einzustellen.
Staatsanwaltschaft ignoriert juristische Gegenstimmen - Familienangehörige
nicht über Einstellung der Ermittlungen informiert
Trotz fundierter juristischer Gegenstimmen, u.a. der Völkerstrafrechts-Experten
Prof. Albin Eser/ Freiburg und Prof. Kai Ambos/ Göttingen beharrt
die Staatsanwaltschaft Nürnberg- Fürth auf ihrer Rechtsauffassung,
dass nur deutsche Staatsangehörige im Sinne des Grundgesetzes
als deutsche Opfer im Sinne des Strafgesetzbuches zu behandeln seien.
Die spezielle Rechtsposition der nach einer NS-Verordnung von 1941
als Auslandsjuden zwangsweise ausgebürgerten, nach
Argentinien geflohenen Familien wird dabei ignoriert.
Strafverfahren gegen argentinische Militärs dürfen nicht
eingestellt werden
Wegen der Einstellung des Verfahrens im Mercedes-Fall durch die
Staatsanwaltschaft Nürnberg- Fürth, bestätigt am
04.06.2004 durch die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg nach
einer Beschwerde der Familienangehörigen betreibt Rechtsanwalt
Wolfgang Kaleck/ Berlin nunmehr das Klageerzwingungsverfahren gegen
den Beschuldigten Juan Tasselkraut. Dem ehemaligen Mercedes-Benz-Manager
wird vorgeworfen, durch Weitergabe der Adresse des Gewerkschafters
Diego Nunez an ein Häscherkommando mitverantwortlich für
dessen gewaltsames Verschwinden und anschliessende Ermordung zu
sein.
Unabhängig von der vom Oberlandesgericht Nürnberg zu
entscheidenden Frage, ob die Anklageerhebung gegen Juan Tasselkraut
angeordnet wird oder nicht, sind die Ermittlungen in dem Fall fortzusetzen.
Insbesondere die zur Zeit laufenden Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen
in dem argentinischen Strafverfahren gegen Mercedes-Benz wegen Bildung
einer kriminellen Vereinigung machen eine Wiederaufnahme der Ermittlungen
zwingend notwendig.
Wegen dieser und einer weiteren Teileinstellung bezüglich
der nichtdeutschen Geschädigten haben die Rechtsanwälte
Gegenvorstellung bei der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht
Nürnberg eingelegt. Ziel ist die Fortsetzung der Ermittlungen.
Außerdem erstatteten die Anwälte Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen die Staatsanwaltschaft Nürnberg und die Generalstaatsanwaltschaft
beim Oberlandesgericht Nürnberg. Angelika Denzler, eine der
Sprecherinnen der Koalition gegen Straflosigkeit : Wir
fordern die Weiterführung der Ermittlungen in allen eingestellten
Fällen und die Anklageerhebung im Falle Tasselkraut. Die Beweiskette
gegen ihn ist schlüssig.
Weitere Detailinformationen
sowie die Unterlagen der Briefaktion finden Sie auf unserer Webseite:
Homepage
Koalition
Kontakt:
Koalition gegen
Straflosigkeit
NMRZ/Adlerstr. 40,
D-90403 Nürnberg. Deutschland.
Tel: 0049-911-230 55 50.
Fax: 0049-911-230 55 51
Email: koalition@menschenrechte.org
Für Rückfragen:
Sprecherin der Koalition:
Dr. Angelika Denzler: Tel: 07041 941035
Rechtsanwalt: Wolfgang Kaleck. Tel: 030 446 79212
Rechtsanwalt: Dr. Konstantin Thun, Tel: 0761-202 770
Kampagnenkoordinator: Esteban Cuya, Tel.: 0911 230 55 50 Fax: -51
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