Am 2.10.2006
hat die Koalition im Auftrag von 9 Angehörigen von deutschen
und deutschstämmigen Opfern der argentinischen Militärdiktatur
ein Klageerzwingungsverfahren gegen insgesamt 45 argentinische
Ex-Militärs beim Oberlandesgericht Nürnberg eingeleitet.
Unter den Beschuldigten sind die ehemaligen Junta-Chefs Videla
und Massera. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte die Ermittlungen
2003/04 eingestellt.
Im Falle von
sechs Kindern deutsch-jüdischer Eltern hatten die Staatsanwälte
argumentiert, dass den Geschädigten die deutsche Staatsangehörigkeit
fehle und sie entgegen der Rechtsauffassung der Koalition nicht
wie deutsche Staatsangehörige behandelt werden dürften.
Bei den Opfern mit deutschem Pass hielt die Staatsanwaltschaft
den Nachweis des Mordes für nicht gegeben, obwohl die Staatsanwälte
keine plausible Erklärung dafür hatten, was sonst mit
den Verschwundenen geschehen sein könnte, die vor dreißig
Jahren in die Hände argentinischer Folterknechte fielen und
seitdem nicht mehr aufgetaucht sind.
Rechtsanwalt
Wolfgang Kaleck hält die Anforderungen der Staatsanwaltschaft
an den Mordnachweis für überzogen und argumentiert in
seinem 530 Seiten umfassenden Schriftsatz mit den eindeutigen
Erkenntnissen von nationalen und internationalen Gerichten sowie
von Forschung und Wissenschaft, wonach diejenigen von den Militärs
damals Entführten, die nicht während der Diktatur freigelassen,
alle in der Folterhaft umgebracht wurden.
Erfolgreich
war die Koalition bereits mit ihrer Beschwerde im Fall des Deutsch-Paraguayers
Jorge Federico Tatter. Dieser Fall war bereits eingestellt worden,
doch wurden kürzlich die Ermittlungen nach einer Beschwerde
der Koalition wieder aufgenommen. Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck
fordert die Nürnberger Staatsanwaltschaft zur Zusammenarbeit
mit ihren Kollegen in Paraguay und Argentinien auf, wo jeweils
umfangreiche Strafverfahren wegen der Zusammenarbeit der Militärdiktaturen
bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung von Oppositionellen
stattfinden, der auch Jorge Federico Tatter zum Opfer fiel.
Bereits früher
hatte das Amtsgericht Nürnberg-Fürth Haftbefehle gegen
die argentinischen Ex-Junta- Chefs Videla und Massera wegen der
Morde an den Deutschen Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank
ausgestellt, die zu Auslieferungsbegehren der Bundesrepublik im
Jahre 2004 gegenüber Argentinien führten. Diese Auslieferungsverfahren
beschäftigen die argentinischen Gerichte nun schon seit mehreren
Jahren. Mit Spannung wird daher derzeit eine mündliche Hauptverhandlung
wegen der Auslieferung der Ex-Militärs erwartet, die in den
nächsten Monaten in Buenos Aires stattfinden soll. Die Bundesregierung
hat wiederholt deutlich gemacht, welche Wichtigkeit sie der Thematik
beimisst.
Ansprechpartner/Innen
zu dieser Presseinformation:
Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Sprecher der Koalition: Tel.: 030-446
79212
Dr. Angelika Denzler, Sprecherin der Koalition: Tel.: 07041- 941035
Kampagnenkoordinator: Esteban Cuya, Tel.: 0911-230 55 50 Fax:
230-5551
Handy: 0175 442 3192
Umfangreiche
Information zur Koalition gegen Straflosigkeit im Internet:
Homepage: http://www.menschenrechte.org/Koalition.htm
Text des
Klageerzwingungsantrages:
http://www.diefirma.net/index.php?id=84,230,0,0,1,0&hashID=689fa9377a02d0f81c878706a250d03c