Am 12. Mai 2006 wurde in Raum 302 des Oberlandesgerichts
Freiburg von der Kommission für Menschenrechte des Vereins der
Richter und Staatsanwälte sowie des Anwaltsvereins Freiburg die
Neuauflage von Tino Thuns 1985 erstmals veröffentlichter
Dissertation "Menschenrechte und Außenpolitik.Bundesrepublik
Deutschland- Argentinien 1976-1983" vorgestellt. Es war die letzte
Veranstaltung, die Tino Thun besuchen sollte. Tino verfolgte die
Veranstaltung in seinem Rollstuhl in der ersten Reihe sitzend. Er
konnte und wollte nicht mehr öffentlich sprechen. Zu sehr war er
bereits von der fast zwei Jahre an ihm zehrenden Krankheit, dem
ALS-Syndrom, gezeichnet.
Der veranstaltende Verein war ebenso wie die durch Referenten
vertretene "Koalition gegen die Straflosigkeit" von ihm
mitbegründet worden. Die Zusammensetzung und die Tätigkeitskreise
des Vereins kennzeichnen Tinos Charakter und seine Wirkungskraft:
Die Kommission für Menschenrechte war gleichermaßen verankert in
der Freiburger Provinz wie in der internationalen
Menschenrechtsszene. Tino brachte nicht nur vermeintliche
Antagonisten, wie Richter, Staatsanwälte und Anwälte an einen
Tisch, sondern er schaffte es, durch seine integrierende und
gleichzeitig hartnäckige Art, diese im Alltag so unterschiedlichen
Juristen im weltweiten Engagement für die Menschenrechte in
Argentinien, im Iran und sonst wo zu vereinen.
Wenn er sich als Freiburger Anwalt für die Rechte der von ihm
vertretenen Flüchtlinge oder im Fall Klaus Zieschank für die
Bestrafung argentinischer Militärs einsetzte, war er jeder
Konfrontation gewachsen und kritisierte deutlich und konsequent
eine verfehlte Ausländer- und Flüchtlingspolitik oder die
Verstrickung deutscher Firmen und deutscher Diplomaten in die
Verbrechen der argentinischen Militärdiktatur. Er war einer der
ersten Rechtsanwälte in Deutschland, der sich sowohl professionell
als auch politisch der internationalen Menschenrechtsarbeit
widmete, lange bevor der Menschenrechtsdiskurs modisch wurde. Als
Aktivist war er nach dem argentinischen Militärputsch am 24.März
1976 gemeinsam mit anderen für amnesty international in der
Solidaritätsarbeit tätig. Vergeblich versuchten er und andere, die
Bundesrepublik Deutschland zu einer klareren Haltung und zu mehr
Engagement für die inhaftierten Deutschen und Deutschstämmigen zu
bewegen. Wie wir heute wissen: in den meisten Fällen vergeblich.
Elisabeth Käsemann war am 24.05.1977 und Klaus Zieschank am
27.05.1976 ermordet aufgefunden worden.
Tino Thun arbeitete das Versagen deutscher Außenpolitik
wissenschaftlich in seiner 1985 veröffentlichten Dissertation mit
Vorworten von Ernst Käsemann, dem Theologieprofessor und Vater der
ermordeten Elisabeth Käsemann sowie des Schriftstellers Osvaldo
Bayer auf. Zusammen mit dem Nachwort der deutschen Ausgabe des
CONADEP-Berichtes stellt seine Dokumentation eine einzigartige
kritische Bestandsaufnahme deutscher Außenpolitik am Beispiel der
Beziehungen zur Militärdiktatur in Argentinien dar. Insbesondere
das Kapitel über die Politik der BRD in Bezug auf die Verletzung
der bürgerlichen und politischen Menschenrechte in Argentinien ist
bis heute eine von Offiziellen unbeantwortet gebliebene Anklage
gegen damalige deutsche Funktionsträger. Bisher ist der Wunsch von
Ernst Käsemann, das Buch möge "Scham, Trauer und Zorn auch bei
vielen, die es nach mir aufschlagen und bedenken" wecken, gerade
bei denjenigen, die die Vorwürfe angehen und die zu ihnen am
fundiertesten Stellung nehmen können, fast ohne Reaktion
geblieben. Lediglich die ehemalige Bundesjustizministerin, Hertha
Däubler-Gmelin, - zu Diktaturzeiten selbst eine
Menschenrechtsaktivistin - drückt in ihrer Laudatio zum Bremer
Solidaritätspreis 2005 ihre Scham über dieses dunkle Kapitel
deutscher Außenpolitik aus. Ernst Käsemann schrieb, dass "die das
verzweigte Detail sammelnde, klar argumentierende, logisch
aufgebaute Darstellung .. kritisch kaum widerlegbar" ist.
Bis heute haben die Vertreter des Auswärtigen Amtes keinen
ernstzunehmenden Versuch dahingehend unternommen: weder wurden die
von Tino Thun und später von der Koalition gegen Straflosigkeit
erhobenen Vorwürfe untersucht noch wurden fundiert auf sie
eingegangen. Noch auf einer Veranstaltung zum 30. Jahrestag der
argentinischen Militärdiktatur am 10.03.2006 in Berlin sahen sich
die beiden eingeladenen Vertreter des Auswärtigen Amtes
außerstande beispielsweise auf die sehr detaillierten Vorwürfe im
Fall Elisabeth Käsemann einzugehen.
Bekanntlich war Elisabeth Käsemann zwischen dem 08.03 und
09.03.1977 in Buenos Aires verhaftet worden. Noch am 31.03.1977
schickte die Botschaft in Buenos Aires ein Telex an das Auswärtige
Amt in Bonn, dass eine Elisabeth Käsemann in Argentinien nicht
bekannt sei. Das Auswärtige Amt reagiert auch im weiteren Verlauf
der Solidaritätskampagne nicht, obwohl in der Zwischenzeit eine
Zeugenaussage der kurze Zeit ebenfalls verhafteten Freundin von
Elisabeth Käsemann, der amerikanischen Staatsbürgerin Diana
Houston, vorlag. Obwohl Elisabeth Käsemann bereits am 24.05.1977
ermordet wurde und die argentinischen Behörden die Namen der
angeblich bei einem Gefecht Getöteten am 30.05.1977 bekannt gab,
darunter "Isabella Kasemann", gab das AA die Tatsache des
Auffindens der Leiche erst nach dem Freundschaftsspiel der
Fußballnationalmannschaften von Argentinien und Deutschland am
05.06.1977 bekannt. Selbst die offenkundigen Anzeichen einer
Exekution, Einschüsse in den Genickbereich und den Rücken, wie sie
die vom Vater Ernst Käsemann beauftragten Tübinger
Gerichtsmediziner festgestellt hatten, veranlassten das Auswärtige
Amt zu keinen weitergehenden Aktivitäten. Vielmehr wurde noch in
einem Brief von 31.08.1977 durch Bundesaußenminister Genscher
ausgeführt, dass, wenn Beweise dafür erlangt werden, dass
argentinische Stellen im Zusammenhang mit dem Tod Frau Käsemanns
Rechtsverletzungen begangen haben, die Bundesregierung "deren
weltweites Eintreten für die Menschenrechte sie kennen, nicht
zögern wird, gegenüber der argentinischen Regierung entsprechende
Schritte zu unternehmen."
Die Strafanzeige des Vaters wurde auf skandalöse Art und Weise
am 08.02.1980 von der Staatsanwaltschaft Tübingen gem. § 153c StPO
eingestellt, da weitere Ermittlungsmöglichkeiten angesichts der
ablehnenden Haltung der argentinischen Behörden nicht bestünden.
Es sollte bis zum 28.11.2003 dauern, bis deutsche
Strafverfolgungsorgane dieses nicht hinnehmbare Zwischenergebnis
korrigierten. An diesem Tag erließ das Amtsgericht Nürnberg auf
Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Haftbefehl gegen den
früheren argentinischen Staatspräsidenten und Chef der
argentinischen Militärjunta Jorge Videla, den früheren
Oberbefehlshaber der Marine, Emilio Massera und den Chef des 1.
Heerescorps der Zone 1, Carlos Guillermo Suarez Mason wegen des
dringenden Tatverdachts des Mordes in mittelbarer Täterschaft an
den deutschen Staatsbürgern Elisabeth Käse und Klaus Zieschank.
Dem Haftbefehl waren fünfjährige Bemühungen der Koalition gegen
Straflosigkeit und deren Anwälte, zu denen Tino Thun von Anfang an
gehörte, vorangegangen.
Zu Beginn dieser Arbeit hatten sich
lediglich die Vertreter des Bundesjustizministeriums zu positiv
zum Begehren der "Koalition gegen Straflosigkeit" geäußert,
argentinische Militärs in Deutschland strafrechtlich zu verfolgen.
Beim Auswärtigen Amt überwog noch der Zorn über eine 1981 durch
damalige Rechtsanwälte der argentinischen Familienangehörigen
gegen den damaligen Bundesaußenminister Genscher erstattete
Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung. Unter der
rot-grünen Bundesregierung engagierte sich das Auswärtige Amt
zunehmend für eine Strafverfolgung der argentinischen Militärs in
Europa und Argentinien. Spät -aber nicht zu spät- wurde der
Kontakt zu der Gruppe der deutschen Familienangehörigen in Buenos
Aires aufgenommen und es wurde eine Gedenkplakette für alle 30.000
während der Militärdiktatur Verschwundenen im Garten der Deutschen
Botschaft in Buenos Aires angebracht. Doch so positiv die
Bestandsaufnahme für die zurückliegenden Jahre ausfallen mag, so
wenig fühlten sich die aktuellen Repräsentanten deutscher
Außenpolitik bemüßigt, auf die Vorwürfe von Käsemann, Bayer und
Thun einzugehen.
So blieb es Tino vorbehalten, bei seiner letzten Teilnahme an
einem Treffen der Koalition gegen Straflosigkeit in seinen
ehemaligen Kanzleiräumen am Tag nach der Freiburger Veranstaltung
die offenen Fragen zu benennen. Das Reden fiel ihm schon sehr
schwer. Doch seine Beiträge waren wie immer klar strukturiert und
ebenso visionär - wie sein gesamtes Wirken in den letzten 30
Jahren. Er forderte eine wissenschaftliche und politische
Aufarbeitung der deutsch-argentinischen Beziehungen in den Jahren
1976-1983, eine Untersuchung des Verhaltens des Auswärtigen Amtes
damals und heute in Bezug auf Menschenrechte, mehr Transparenz der
Außenpolitik, freien Zugang zu den Akten des AA sowie größere
Berücksichtigung der Menschenrechte sowohl in der
politikwissenschaftlichen, wie auch in der diplomatischen und
juristischen Ausbildung.
Er knüpfte damit genau an das an, was er schon 1985 als
Perspektiven für die Umsetzung einer an den
Menschenrechtsprinzipien orientierten Außenpolitik formuliert
hatte:
"Ein sich demokratisch verstehendes Staatswesen muss deshalb
die Gestaltung außenpolitischer Entscheidungsprozesse transparent
machen und Mitwirkung und Kontrolle von Parlament und
Öffentlichkeit ermöglichen. Eine sich an den Gesetzen
orientierende auswärtige Exekutivgewalt kann letztlich auch nicht
der gerichtlichen Kontrollmöglichkeit entzogen werden. Der bislang
von den Gerichten zugestandene breite Raum außenpolitischen
Ermessens ist mit einer demokratischen Außenpolitik nicht
vereinbar."
"Die Demokratisierung der Außenpolitik würde dazu führen, dass
Menschenrechtspolitik nicht mehr von kurzfristigen
wirtschaftlichen Interessen einiger weniger Industrienationen
verdrängt wird."
"Weltweite Anstrengungen zur Verwirklichung aller
Menschenrechte könnten bisherige Blockbildungen überwinden helfen
und neue politische Bündnisse Wirklichkeit werden lassen, die den
Menschen in den Mittelpunkt allen politischen Handelns
stellen."
Die meisten seiner Forderungen harren noch der Umsetzung. Es
gibt noch viel zu erledigen. Tino Thun wird uns dabei fehlen.
Koalition gegen Straflosigkeit (Hg.), Konstantin Thun,
Menschenrechte und Außenpolitik, Bundesrepublik Deutschland -
Argentinien 1976 - 1983, Aktualisierte Neuauflage mit
Ergänzungen des Autors und Beiträgen von Kuno Hauck, Osvaldo
Bayer, Wolfgang Kaleck, Roland Beckert, Esteban Cuya, Bad Honnef
2006
Wolfgang Kaleck, Berlin.
